100% unverbindlich
100% kostenfrei

Bootsversicherung
im Vergleich

Jetzt in wenigen Schritten zu Ihrem Angebot

Jetzt vergleichen
Bewertung provenexpert 4.7
Vergleich dauert weniger als 60 Sek. Kostenfrei & unverbindlich
ssl SSL-Verschlüsselung Ihrer persönlich vertraulichen Daten
Kundenbewertung
4.7 / 5

Bootsversicherung

 1. Warum lohnt sich der Abschluss einer Bootsversicherung?

MoneyCheck | BootsversicherungBei der Bootsversicherung handelt es sich um eine Versicherung, welche sämtliche Risiken im Bootsbereich abdeckt. Dabei erstreckt sich dies vom Haftpflichtschaden über den Teilkaskoschaden bis hin zum Vollkaskoschaden. Die Versicherung erstreckt sich dabei nicht nur über Schäden, die während der Bootsbewegung zu Wasser entstehen, sondern auch solche, die beispielsweise beim Transport über Land zustande kommen. Auch die Teilnahme an einer Bootsregatte ist ebenfalls über eine Bootsversicherung mitversichert.

Eine Bootsversicherung gilt in der Regel nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa und zwar nicht nur an den Küsten der Nord- und Ostsee, sondern auch an den Küsten des Atlantik sowie auf sämtlichen Binnengewässern in Europa. Sie kommt für Schäden auf, die durch einen Unfall nach einem Anprall herrühren, wenn das Boot auf Grund läuft und auch wenn das Steuer versagt, ebenso aber auch bei menschlichem Versagen. Dies gilt auch wenn ein Mast brechen sollte oder wenn die Ruderanlage einen Defekt erleidet. Bei Haftpflichtschäden werden auch Schäden gegenüber Dritten durch die Bootsversicherung abgedeckt. Für Schäden am Bootskörper selbst oder an Maschinen kann es hingegen unter Umständen Einschränkungen geben.

Bei einigen Anbietern haben Sie die Möglichkeit, je nach Schiffsklasse einen Rabatt auf die Versicherungsleistungen zu erhalten. Gleiches gilt unter Umständen auch für vereinzelte Bootstypen oder -marken. Ebenso bieten einige Versicherer spezielle Tarife für die lediglich saisonale Nutzung eines Bootes.

Unser Versprechen

Nur ausgewählte und geprüfte Produkte auf moneycheck.de

  • Unverbindliche Anfragen und Vergleiche
  • Keine versteckten Gebühren
  • Beste Preis/Leistung

2. Welche Schäden sind im Rahmen einer Bootsversicherung mitversichert?

Die Bootsversicherung erstreckt sich vom einfachen Haftpflicht-Tarif über die Teilkaskoversicherung bis hin zur Vollkaskoabdeckung.

Haftpflicht

Mit einer Haftpflichtvariante werden Sie durch den Versicherer von sämtlichen Schäden und Kosten gegenüber Dritten freigestellt. Die Bootsversicherung kommt bis zur vereinbarten Deckungssumme für alle Schäden auf, die Sie als Versicherungsnehmer Dritten gegenüber zu verantworten haben. Zu den Leistungen eines Haftpflicht-Tarifs gehört unter anderem auch die Rechtsprüfung. Der Vorwurf der Schadensverursachung wird also erst geprüft und zugeordnet, bevor es zu einer Auszahlung kommt. Es ist also jederzeit möglich, dass ein Vorwurf abgelehnt werden kann, wenn dieser nicht berechtigt ist, oder aber korrigiert wird, sollte er nicht korrekt angegeben worden sein. Es gilt allerdings zu beachten, dass die Kosten für eine solche Rechtsprüfung nicht Bestandteil der Deckungssumme sind.

Teilkasko

Die Teilkasko beinhaltet sämtliche Leistungen der Haftpflicht, erfasst aber auch Teile- sowie Maschinenschäden, welche ebenfalls durch die Bootsversicherung abgedeckt sind. Des Weiteren übernimmt die Bootsversicherung bei Teilkasko aber auch die Kosten für Schäden, welche Ihnen durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl entstehen und zwar ebenfalls bis zur vollständigen Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Sie haben bei vielen Vcate ersicherern aber auch die Möglichkeit, die Deckungssumme hierfür separat zu vereinbaren.

Für Reparaturschäden werden häufig gesonderte Regeln festgelegt. Bevor Ersatz geleistet wird, wird in der Regel überprüft, ob eventuell auch ein Verschulden seitens des Versicherungsnehmers vorliegen könnte. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, wird außerdem festgestellt, in welcher Form dies der Fall ist, denn anhand dessen richtet sich auch die Erstattung der Kosten durch den Versicherer.

Vollkasko

Die Vollkasko-Bootsversicherung kann bis zur sogenannten Allgefahrendeckung abgeschlossen werden. Bei ihr sind sowohl der Bootskörper selbst als auch alle anderen Schäden versichert. Das gilt sogar für solche Schäden, die Sie als Versicherungsnehmer verschuldet haben und für Schäden, die Ihnen selbst entstanden sind – auch dann, wenn kein Schadenverursacher ausfindig und somit haftbar gemacht werden kann. Handelt es sich also zum Beispiel um einen Navigationsfehler, aufgrund dessen Ihnen ein Schaden entsteht, weil Ihr Boot auf Grund läuft, so ist auch dieser in der Bootsversicherung mitversichert. Es gibt sogar Bootsversicherungen, bei denen Reparaturschäden ersetzt werden, welche auf Bedienfehler oder Fehlfunktionen zurückgeführt werden können.

3. Was sollte ich beachten, bevor ich eine Bootsversicherung abschließe?

Bei einem Boot ist stets der jeweils aktuelle Wert, zu dem wiederbeschafft werden könnte, relevant. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Dieser ist allerdings lediglich bei einer Vollkasko Bootsversicherung von Bedeutung. Bei einer Teilkasko Bootsversicherung oder sogar einer Haftpflicht kommt der Wiederbeschaffungswert nicht zum Tragen. Handelt es sich bei Ihrem Boot um ein neues Boot, dann sollten Sie sich idealerweise für eine Vollkasko Variante entscheiden, denn gerade hierbei ist ein Schaden oder sogar ein Totalverlust besonders ärgerlich.

Wenn Sie eine Bootsversicherung abschließen möchten, dann sollten Sie unbedingt angeben, um welche Art es sich handelt, ob zum Beispiel

  • ein Boot mit Turbinenantrieb
  • ein Hausboot
  • ein Jet-Ski
  • ein Luftkissenboot
  • eine Motor-Jacht

Auch die Region, in der Sie das Boot fahren möchten, sollten Sie unbedingt angeben, denn es ist überaus wichtig, ob Sie etwa lediglich in Deutschland, in Europa oder sogar auf der gesamten Welt mit Ihrem Boot unterwegs sein möchten. Ebenfalls angeben sollten Sie vor dem Abschluss einer Bootsversicherung, wie viele Jahre Sie bereits schadensfrei sind.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Mit der Bootsversicherung stellen Sie einen sinnvollen Versicherungsschutz her, wenn Sie das Boot besitzen und selbst regelmäßig bewegen. Die Versicherung ist grundsätzlich empfohlen! Aber nicht jedes Angler-Boot muss mit der vollen "Absicherungskeule erschlagen" werden.

Achten Sie darum vor allem auf das Risiko, dass Sie für sich und andere darstellen, wenn Sie Ihr Boot angemessen versichern wollen. Je größer oder schneller es ist, desto wichtiger ist eine angemessene Versicherung. Denn auch beim Bewegen von Wasserfahrzeugen gilt die gesetzliche Haftpflicht. Und die verlangt, dass Sie jeden Schaden, für den Sie haften, vollständig ersetzen.

 

Trotzdem können Sie mit ein paar Kniffen Beiträge optimieren.

 

Meine drei Tipps dazu:

 

 

  • Teilkasko-Deckung für Einbruch und Diebstahl aufteilen

Sie können bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften die Deckungssumme in der Teilkasko aufteilen. Ein Teil gilt dann für Bootszubehör und technische Geräte und bezieht sich auf Schäden am Boot. Der andere Teil bezieht sich auf sonstiges Zubehör, dass nach Einbruch oder Diebstahl ersetzt werden muss.

 

Die Aufteilung ist dann sinnvoll, wenn die jeweiligen Werte deutlich voneinander unterschieden sind. Die Gesamtdeckung wird dann deutlich reduziert – und der Beitrag sinkt. Für den jeweiligen Versicherungsbereich entsteht jedoch anteilig kein höheres Risiko, denn er bleibt angemessen gedeckt.

 

  • Gebietsgenaue Versicherung spart Beiträge

Fahren Sie nur über den See vor der Stadt oder über die Biskaya bis an die Côte d'Azur? Für die Versicherung macht das einen Unterschied - denn auf einem Binnensee müssen Sie nicht für ein Hochseerisiko bezahlen. Nutzen Sie das, wenn es auf Sie zutrifft!

 

  • Deckungssumme in der Kasko anpassen

Versichern Sie Ihre Kasko-Leistungen möglichst genau am tatsächlichen Wert. Eine pauschale Deckung (oder salopp gesagt eine "Deckung nach Bootslänge") kann dadurch optimiert werden. Sie zahlen Ihre Beiträge dann nur für das, was Sie im Ernstfall auch tatsächlich ersetzt bekommen.

4. Welche Leistungen sind bei einer Bootsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Im Rahmen einer Bootsversicherung sind

  • Personenschäden,
  • Sachschäden und
  • Vermögensschäden

bis zur Höhe der bei Abschluss der Bootsversicherung vereinbarten Deckungssumme versichert. Handelt es sich um eine berechtigte Schadenersatzforderung Dritter, dann kommen im Falle eines Unfalls mit einem Boot schnell mehrere Hunderttausend Euro zusammen. Wenn Sie in einem solchen Ernstfall keine Bootsversicherung besitzen, ist ein finanzieller Ruin vorprogrammiert und nahezu unausweichlich.

MoneyCheck | BootsversicherungBei einer Bootsversicherung werden in der Regel Schäden, welche beim Ziehen von Wasserskiläufern entstehen, automatisch vom Versicherer übernommen. Ebenso sind Schäden am Winterlager des Bootes gleichermaßen versichert. Sollte es einmal zu einem Schaden kommen, bei dem Ihr Boot völlig zerstört wird, übernimmt die Bootsversicherung in vielen Fällen auch die Kosten für die Bergung des Wracks übernommen, genauso wie die Kosten für dessen Beseitigung, sofern Hebung und Beseitigung des Wracks behördlich angeordnet worden sein sollte. Damit diese Kosten allerdings durch die Bootsversicherung auch tatsächlich übernommen werden ist es erforderlich, dass ein über die Bootsversicherung versichertes Ereignis eingetreten ist, welches den Schaden verursacht hat.

Nicht jede Bootsversicherung besitzt automatisch eine Allgefahrendeckung. Deshalb ist ein Trailer, der für den Transport Ihres Bootes erforderlich ist, nicht zwangsläufig über die Bootsversicherung mitversichert. Kommt es zu einer mutwilligen Sachbeschädigung oder handelt es sich sogar um böswillige Absichten, werden die Kosten hierfür selbstverständlich ebenfalls durch die Bootsversicherung getragen. Idealerweise ist eine solch erhöhte Gewalt allerdings durch eine Kaskoversicherung entsprechend abgedeckt.

Durch den Abschluss einer Vollkasko Bootsversicherung sind Sie bei einem Diebstahl des Bootes, aber auch nur des Motors optimal versichert, denn auch der Teildiebstahl ist bei der Vollkasko Versicherung enthalten. Darüber hinaus gehören auch Blitzeinschlag, Feuer sowie Explosion zum Leistungsumfang einer Bootsversicherung.

Bei fast allen Bootsversicherung Tarifen ist es in der Regel möglich, sogenannte „persönliche Effekte“ ebenfalls mitzuversichern. Dabei handelt es sich zum Beispiel um solche Gegenstände wie etwa

  • Kleidung
  • Fernglas
  • Sextant

Manche Bootsversicherung Anbieter bieten eine spezielle Zusatzversicherung für Bootsinsassen an, was insbesondere dann sehr empfehlenswert ist, wenn Sie eine Jacht besitzen und hin und wieder auch weitere Gäste an Bord haben. Durch eine solche Versicherung sind sowohl diese Gäste als auch der Bootsführer gegen Unfälle versichert. Eine solche Zusatzversicherung kann ganz einfach zum bereits bestehenden Versicherungsvertrag hinzugefügt werden. Eine solche Unfallversicherung gilt in der Regel stets weltweit. Die angestellte Bootsbesatzung jedoch ist von dieser Versicherung ausgenommen.

5. Welche Leistungen sind bei einer Bootsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Bei einer Bootsversicherung ist nicht jeder Schaden automatisch versichert, sondern es gibt auch einige Ursachen, deren Schäden nicht durch die Bootsversicherung abgedeckt werden. Dies gilt beispielsweise, wenn das Boot bereits bei Fahrtantritt fahruntüchtig gewesen ist und der Versicherungsnehmer oder der Fahrzeugführer darüber in Kenntnis gewesen ist oder eine Kenntnisnahme dessen unter keinen Umständen hätte übersehen werden können. Darüber hinaus werden häufig Schäden aufgrund folgender Ursachen nicht abgedeckt:

  • Maus
  • Ratte
  • Ungeziefer
  • Frost
  • Schnee
  • Eis
  • Teilebruch aufgrund von Überbeanspruchung
  • mangelhafte Wartung
  • unzureichende Vertäuung
  • unbemanntes Stilllegen, wenn sich das Boot vor einer offenen Küste befindet
  • bei unzureichendem Schutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl, wenn das Boot an Land gelagert wurde
  • mut- oder böswillige Beschädigungen durch Dritte

Sollten Sie lose Zubehörteile, bewegliches Inventar oder den Außenbordmotor verlieren, dann sind diese Teile ebenfalls häufig nicht mitversichert. Ebenfalls nicht automatisch mitversichert sind Schäden der Maschinenanlage des Bootes sowie an technischer Ausrüstung, welche elektrisch oder mithilfe eines Motors betrieben wird. Wurden Bestimmungen einer Behörde nicht eingehalten und kam es infolgedessen zu einem Schaden, so wird dieser ebenfalls nicht durch die Bootsversicherung übernommen.

6. Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | BootsversicherungSobald ein Schadensfall eingetreten ist, sollten Sie sich unverzüglich mit dem Versicherer in Verbindung setzen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Darüber hinaus sind Sie dazu verpflichtet, alles dafür aufzuwenden, um weitere Schäden zu vermeiden und zu mindern.

In der Schadensmeldung, welche Sie dem Versicherer übermitteln müssen, muss unbedingt aufgeführt werden, welche Umstände zu dem vorliegenden Schaden geführt haben. Diese Angaben sind so detailliert wie möglich und vor allem wahrheitsgemäß zu machen. Leisten Sie unter keinen Umständen eine Zahlung und erkennen Sie die Schuld an dem vorliegenden Schaden niemals an, ohne zuvor mit Ihrem Versicherer darüber gesprochen zu haben. Sollte ein Mahnbescheid oder eine behördliche Verfügung vorliegen, welche einen Schadensersatz gelten machen, dann halten Sie immer erst Rücksprache mit dem Versicherer und erheben Sie fristgerecht Widerspruch. Ist ein Prozess über den Haftpflichtanspruch nicht zu vermeiden, so müssen Sie die Prozessführung dem Anbieter der Bootsversicherung überlassen.

Außerdem sollten Sie alle Konversationen, die Sie bezüglich des Schadensfalls führen, unbedingt aufzeichnen. Emails sollten Sie speichern und Briefe auch unbedingt aufbewahren. Sollte es zu einer längerfristigen rechtlichen Auseinandersetzung kommen, haben Sie so die nötigen Unterlagen sofort zur Hand.

Sollten Sie sich ganz unsicher sein, wie Sie sich verhalten sollen, können Sie natürlich auch einen Rechtsanwalt um Rat fragen. Im Versicherungsumfang der Bootsversicherung ist eine rechtliche Beratung jedoch in den meisten Fällen nicht vorgesehen. Haben Sie jedoch eine Rechtsschutzversicherung (und diese vielleicht sogar noch bei dem gleichen Anbieter) können Sie in diesem Fall unter den herkömmlichen Umständen mit einer Deckungszusage Ihres Versicherers rechnen. Allerdings gilt auch hier: Unbedingt vorher abklären, wie die genaue Sachlage ist, bevor es im Nachhinein zu Unstimmigkeiten und weiteren Streitereien wegen Rechtsanwaltskosten kommen sollte.

7. Wann setzt der Versicherungsschutz der Bootsversicherung ein?

Der früheste Beginn des Versicherungsschutzes der Bootsversicherung ist der Tag, an dem der Antrag beim Versicherer eingeht. Dieser gilt in der Regel stets für mindestens ein volles Jahr.

Schnell checken. Viel sparen.

Beste Leistung. Bester Preis. Kostenfrei & unverbindlich

8. Wie hoch sollte die Deckungssumme der Bootsversicherung sein?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich in erster Linie danach, ob Sie sich als Versicherungsnehmer für den Abschluss einer Haftpflicht- oder einer Kasko-Versicherung entscheiden, da sowohl die Beiträge als die Deckungssumme in beiden Fällen unterschiedlich ausfallen.

Die Haftpflichtversicherung ist lediglich für die Deckung von Schäden gegenüber Dritten aufzukommen, welche durch den Versicherungsnehmer entstanden sind. Gesetzlich sind Sie dazu verpflichtet, für die vollständige Höhe des verursachten Schadens aufzukommen, was im Bootsbetrieb mitunter sehr teuer werden kann. Deshalb sollte die Deckungssummer unter keinen Umständen zu niedrig ausfallen und mindestens 1 bis 3 Million Euro betragen. Die Höhe der Deckungssumme richtet sich aber in erster Linie danach, in welchem Einsatzbereich Sie das Boot verwenden möchten, da sich daraus auch das mögliche Schadensrisiko ergibt.

Die Kaskoversicherung stützt sich im Großen und Ganzen auf den Wiederbeschaffungswert Ihres Bootes, aber auch auf diverse Bauteile und Zubehör, die zwar nicht fest mit dem Boot verbunden sind, aber dennoch im Schadensfall ebenfalls ersetzt werden müssen. Deshalb richtet sich die Höhe der Deckungssumme bei einer Kasko-Versicherung auch nach diesen Werten. Allerdings ist eine Kasko-Versicherung nicht bei jedem Bootstyp empfehlenswert.

9. Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Bootsversicherung berechnet?

Die Höhe der Beiträge zur Bootsversicherung richtet sich nach verschiedenen Merkmalen des Bootes und seines Fahrverhaltens. Relevante Faktoren, die bei der Berechnung der Beiträge zur Bootsversicherung mit einfließen, sind zum Beispiel:

  • das Alter des Bootes
  • der Wiederbeschaffungswert
  • die Motorleistung
  • das Fahrgebiet

Auch die Höhe der Deckungssumme wirkt sich auf die Höhe der Beiträge aus. Darüber hinaus ist es relevant, ob das Boot beziehungsweise die Jacht lediglich selbst genutzt oder auch vermietet wird, oder ob Sie etwa aktiv an Bootsregatten teilnehmen.

10. Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Bootsversicherung für mich?

MoneyCheck | BootsversicherungDurch einen Vergleich der Bootsversicherung ergeben sich für Sie mehrere Vorteile. So wie fast jede andere Versicherung auch ist die Bootsversicherung eine individuelle Angelegenheit, weshalb der Versicherungsschutz in jedem Fall an die persönlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Eine pauschale Versicherung gibt es nicht. Durch einen Vergleich der Bootsversicherung haben Sie die Möglichkeit, die optimale Versicherung für Ihr Boot oder Ihre Jacht zu finden, die Ihnen den bestmöglichen Schutz bietet. Da eine Bootsversicherung aber auch immer eine Frage der Finanzen ist, immerhin ist ein Boot mit ohnehin schon mit hohen Kosten verbunden, können Sie bei einem Vergleich nicht nur die Leistungen der verschiedenen Anbieter gegenüberstellen, sondern zeitgleich auch die Kosten miteinander vergleichen und so den für Sie besten Tarif mit dem günstigsten Beitrag finden.

Am besten ist es daher, Sie machen unseren kostenlosen und unabhängigen Versicherungsvergleich und lassen sich hier eine genau auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherung empfehlen. Denn ein professionell durchgeführter Vergleich der unterschiedlichen Bootsversicherungen kann viele Dinge leisten, die Sie selbst nur in mühevoller Kleinarbeit bewerkstelligen könnten. Nutzen Sie daher unser Angebot und sparen Sie viel Zeit und erhalten Sie außerdem ein aussagekräftiges, weil gut vergleichbares Angebot von verschiedenen Anbietern einer Bootsversicherung.

11. Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge zu einer Bootsversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer Bootsversicherung handelt es sich um eine private Sachversicherung, die als solche unter dem Stichwort „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in der Steuer angegeben werden kann. Zu beachten ist hierbei jedoch die Höchstgrenze: Da auch andere Versicherungen unter diesem Punkt von der Steuer abgesetzt werden können, müssen Sie die jeweilige Höchstgrenze beachten. Damit ist die Summe aller Versicherungsbeiträge gemeint, die in diesem Fall steuerlich geltend gemacht werden können. Andere Versicherungen, die zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ zählen, sind:

  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kapitallebensversicherung

Die Summe der Beiträge, die Sie von der Steuer absetzten können, richtet sich danach, ob Sie als Single Ihre Steuererklärung abgeben oder ob die Steuer für die gesamte Lebenspartnerschaft gelten soll, außerdem wird unterschieden, ob Sie in einem herkömmlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sind, oder ob Sie freiberuflich oder selbstständig Ihren Lebensunterhalt verdienen. Dabei ergeben sich folgende von der Steuer absetzbare Beiträge:

  • Selbstständige: 2800€
  • Arbeitnehmer: 1900€

12. Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Bootsversicherung achten?

MoneyCheck | BootsversicherungWenn Sie Ihre bestehende Bootsversicherung kündigen möchten, sollten Sie stets beachten, dass die Dauer der Vertragslaufzeit in der Regel auf mindestens ein Jahr und in einigen Fällen sogar gleich auf mehrere Jahre abgeschlossen wird. Wird nicht vor Ablauf der Frist ordentlich gekündigt, so verlängert sich die vereinbare Vertragslaufzeit automatisch um je ein weiteres Jahr.

Haben Sie Ihr Boot verkauft, so handelt es sich hierbei um einen sogenannten Risikowegfall. Deshalb erlischt der Vertrag für die Bootsversicherung automatisch und muss nicht gesondert gekündigt werden. Sie sollten in einem solchen Fall aber unbedingt den Versicherer über den Verkauf des Bootes informieren.

Im Falle einer ordentlichen Kündigung muss das Kündigungsschreiben bis spätestens drei Monate vor Ablauf der aktuell gültigen Vertragslaufzeit beim Versicherer eingegangen sein. Im Idealfall senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ab. So haben Sie die Gewissheit und außerdem einen schriftlichen Nachweis darüber, dass Ihre Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist.

Es gibt darüber hinaus noch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung der Bootsversicherung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dabei zeitgleich auch den Versicherungsumfang anzugleichen. In diesem Fall können Sie die Bootsversicherung innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat nach Eingang der Mitteilung der Beitragsanpassung mit sofortger Wirkung kündigen, frühstens allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem die Beiträge angeglichen werden. Diese Regelung gilt für sämtliche Versicherungen, die nach Juni 1994 abgeschlossen worden sind.

Auch im Falle eines eingetretenen Schadens haben Sie die Möglichkeit, die Bootsversicherung zu kündigen, wenn der Versicherer den Schaden anerkannt hat und dieser reguliert oder abgelehnt worden ist. Eine Kündigung der Bootsversicherung ist in diesem Fall sowohl von Seiten des Versicherungsnehmers als auch des Versicherers möglich. In einem solchen Fall muss die Kündigung innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat nach Zahlung der Schadenersatzleistung oder nach der Ablehnung des Schadens beim Versicherer eingegangen sein. Die Kündigung ist dann sowohl mit sofortiger Wirkung als auch erst zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit möglich.

13. Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Bootsversicherung achten?

Bei einem Wechsel Ihrer Bootsversicherung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Versicherungsschutz nahtlos ineinander über geht. Hierzu ist in jedem Fall zu überprüfen, wie lange die Kündigungsfrist bei Ihrem alten Anbieter angesetzt ist. Unter Umständen kann mit dem neuen Versicherer auch ausgehandelt werden, dass dieser sich um den Transfer der Versicherung kümmert. In diesem Fall müssten Sie selbst sich überhaupt nicht um die Angelegenheit kümmern, sondern könnten alles dem neuen Anbieter überlassen. Ob dies jedoch angeboten wird, hängt meist von mehreren Faktoren ab. So beispielsweise, ob Sie noch weitere Versicherungen bei dem neuen Anbieter abgeschlossen haben. Denn in diesem Fall wird man sicherlich bemüht sein, Sie als Neukunde zufrieden zu stellen, damit Sie auch lange bei dem neuen Anbieter bleiben. Daher sollten Sie bei einem Wechsel Ihrer Bootsversicherung vorab immer sofort nachfragen, ob diese Dinge auch von dem neuen Versicherer angeboten werden.

Ebenfalls wichtig ist, dass Sie darauf achten, dass Ihr neuer Versicherer auch genau den Umfang anbietet, den Sie bei Ihrem alten Bootsversicherung Anbieter hatten. Unter Umständen lässt man sich von niedrigeren Beiträgen beeindrucken und riskiert dabei, dass man einen weniger umfassenden Versicherungsschutz hat. In jedem Fall ist daher ein unabhängiger Vergleich vor dem Abschluss einer neuen Versicherung zu empfehlen. So können Sie sicher gehen, dass Sie genau die Details abgesichert haben, die Sie auch wirklich brauchen.

Auch sollten Sie die Deckungssumme bei Ihrem neuen Anbieter im Auge behalten. Auch hier kann es verlockend klingen, wenn der neue Anbieter viel günstigere Beiträge anbieten kann. Jedoch sollte dies nie auf Kosten einer ausreichenden Deckungssumme gehen.

Daher: Schauen Sie sich die Konditionen Ihres aktuellen Vertrages genau an und achten Sie darauf, dass auch Ihr neuer Anbieter diese Konditionen Ihnen bietet. Nur bei völliger Übereinstimmung der beiden Angebote können Sie auch zu einem aussagekräftigen Ergebnis kommen, was die Beiträge und die Serviceleistungen Ihres neuen Versicherers angeht.