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Kreditversicherung

Kredite (und damit die Kreditversicherung) sind in der Unternehmensfinanzierung nicht wegzudenken. Sei es zur Finanzierung von kleinen oder großen Kundenaufträgen oder zur Finanzierung von Maschinen und Anlagen, für Waren oder die Geschäftsausstattung und des Fuhrparks. Kredite sind ein wichtiges Mittel zur Sicherstellung der Liquidität.

Bei Finanzierungen von Kundenaufträgen besteht in manchen Fällen ein hohes Risiko, dass bei Ausfall der Forderungen die Liquidität und damit die Existenz des Unternehmens gefährdet ist. In welchen Fällen eine Kreditversicherung Sicherheit schafft, darüber klären folgende Informationen auf.

  1. Warum lohnt sich der Abschluss einer Kreditversicherung?

 

MoneyCheck | KreditversicherungEine Kreditversicherung umfasst die Absicherung eines Lieferantenkredits. Die gemeinhin damit verstandene Versicherung für Immobilien- oder Bankfinanzierungen (Konsumentenkredit) wird demgegenüber als Restschuld- oder Kreditausfallversicherung bezeichnet.

Unter dem Begriff Kreditversicherung werden verschiedene Arten von Versicherungen zusammengefasst. Ihr Versicherungsschutz umfasst dabei unterschiedlichste Bereiche im wirtschaftlichen Handeln von Unternehmen und stellt ein Sicherheitsnetz für den Verlust von gewährten Krediten und damit Forderungen dar. Einige Policen erstrecken sich auch auf kriminelle Handlungen von Kunden, um sich Waren oder Dienstleistungen illegal zu beschaffen.

Die Arten von Kreditversicherungen kann in folgende Bereiche unterteilt werden

 

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Warenkreditversicherung

Offene Rechnungen einzufordern kann eine kostspielige Angelegenheit werden, besonders bei Internetgeschäften oder Kunden im Ausland. Die Warenkreditversicherung ist eine Versicherung, um Forderungsausfällen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungsverträgen mit nachfolgendem Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit von privaten oder gewerblichen Kunden aufzufangen.

Die Warenkreditversicherung schützt bei größeren Aufträgen nicht nur die Liquidität des Unternehmens, wenn ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Sie stellt sicher, dass zukünftige Aufträge mit anderen Kunden finanziert werden können, wenn produktive Vorleistungen erbracht werden müssen.

Kautionsversicherung

Ein ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis – bei öffentlichen und privaten Kunden als Auftraggeber – ist wesentlich dafür verantwortlich, dass Aufträge ohne Deklaration eines Sicherheitseinbehalts (Bürgschaft) kaum noch erteilt werden. Der daraus entstehende Avalbedarf stellt zwangsläufig eine Einengung des Finanzierungsspielraums dar: Jede Bürgschaft wird vollumfänglich auf den Kreditrahmen bei der eigenen Hausbank angerechnet.

 

Ein Aval ist eine von einer Versicherungsgesellschaft übernommene Bürgschaft, welches in Form einer Bürgschaftsurkunde an den/einen Gläubiger ausgereicht wird.

 

Mit einer Kautionsversicherung verfügen das Unternehmen über die Möglichkeit, seinen Spielraum für Finanzierungen für weitere Investitionen zu vergrößern oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen. Eine Kaution wird nicht auf die vereinbarte Kreditlinie angerechnet. Eine Kautionsversicherung erbringt keine Versicherungsleistung als Ersatz, sondern gewährt dem Versicherungsnehmer einen Kredit, um die Verpflichtung(en) zu erfüllen.

 

Vertrauensschadenversicherung

Eine Vertrauensschadenversicherung versichert Unternehmen gegen Vermögensschäden aus illegalen Handlungen, die durch Angehörige des Betriebs oder sonstigen Personen mit besonderem Vertrauensverhältnis zum Unternehmen durchgeführt werden. Hierzu zählen Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Sachbeschädigung, Untreue, Sabotage oder sonstige vorsätzlich begangene unerlaubte Straftaten, die nach § 823 BGB einen Schadensersatz begründen.

Dabei ersetzt die Vertrauensschadenversicherung in der Regel einerseits Schäden, die dem Unternehmen zugefügt werden, als auch Schäden, die Dritten entstanden sind. Die Vertrauensschadenversicherung ist im weitesten Sinne eine Kreditversicherung beziehungsweise mit Kreditversicherungen für Internet- und Wirtschaftskriminalität identisch, da sie auf einer Verpflichtung gegenüber Dritten (zum Beispiel Kunden) etwa im Rahmen der Gewährleistung und Vertragserfüllung basieren kann.

 

Investitionsgüterkreditversicherung

Eine Investitionsgüterkreditversicherung ist ein detaillierterer Schutz für Forderungen aus großvolumigen Einzelaufträgen. Bei der Produktion von Spezialanfertigungen sind die Investitionen in Zeit, Personal und Geld besonders intensiv. Der Ausfall von Forderungen aus einem großvolumigen Auftrag kann schnell die Insolvenz des Unternehmens herbeiführen.

Im Allgemeinen fällt die Investitionsgüterkreditversicherung unter die Warenkreditversicherung. Letztere ist jedoch bei einzelnen Aufträgen oder Kunden summarisch begrenzt, sodass eine Sondervereinbarung in Form einer Investitionsgüterkreditversicherung erforderlich sein kann. Auch wenn gewöhnlich in der Form wiederkehrende Produkte hergestellt werden und im Einzelfall ein größerer Auftrag das Volumen der versicherten Leistungen übersteigt, bietet sich diese einmalige oder Einzelfallabsicherung an.

 

Kreditversicherung für Internet- oder Wirtschaftskriminalität

Unternehmen sehen sich ständig mit vielen unterbewerteten Gefahren aus der Wirtschaftskriminalität konfrontiert. Immer öfter treten Internet- und Computerkriminalität auf. Hackerangriffe und Datendiebstahl verursachen in deutschen Unternehmen jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Die Kreditversicherung gegen Internet- und Wirtschaftskriminalität schützt Unternehmen vor Betrug, Unterschlagung oder krimineller (digitaler) Entwendung.

Die Kreditversicherung zielt speziell auf die gewährten Lieferantenkredite ab, die bei Lieferung von Waren oder Dienstleistungen gegen Rechnung insbesondere auch bei Privatpersonen alltäglich sind. Auch die Nutzung falscher oder fremder Identitäten (durch Kunden) kann zu finanziellen Verlusten führen.

 

Arbeitslosenversicherung (Übernahme der Ratenzahlungen)

 

Bei größeren Anschaffungen mit entsprechend hohem Volumen oder langer Laufzeit kann bei Privatpersonen mit Eintritt der Arbeitslosigkeit sofort oder zeitnah eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit eintreten. Für diesen Fall sichert die Arbeitslosenversicherung bei gewährtem Lieferantenkredit die Rückzahlung dessen während der Arbeitslosigkeit ab.

Diese Kreditversicherung ist nicht mit den Restschuldversicherungen der Banken zu verwechseln. Die Kreditversicherung im Fall der Arbeitslosigkeit umfasst entweder eigene Mitarbeiter oder Kundengruppen (zum Beispiel bei der Finanzierung einer Immobilie oder eines Autos).

 

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    Welche Schäden sind im Rahmen einer Kreditversicherung mitversichert?

 

MoneyCheck | KreditversicherungDie Kreditversicherung versichert Schadensfälle, die auf den Ausfall von Forderungen ausgerichtet sind. Dabei sind besonders Forderungen inbegriffen, die als Lieferantenkredit speziell oder in umfassender Volumina (Zusammenfassung mehrerer Kunden) erteilt wurden. Der Ausfall bezieht sich auch in einigen Fällen auf den Prozess der Produktion oder Dienstleistungserbringung, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder – gerichtlich festgestellt – geworden ist.

Die Schäden sind dann versichert, wenn keine Einreden oder Gegenansprüche beziehungsweise Gegenforderungen existieren oder erhoben werden (sogenannte bestrittene Forderung). Ist eine Forderung in einer bestimmten Höhe bestritten, entsteht nur für den nicht bestrittenen Anteil ein Leistungsanspruch gegenüber der Versicherung.

Übergreifend sind Schäden versichert durch oder bei

 

  • Zahlungsunfähigkeit oder vertraglicher Nichterfüllung eines Kunden
  • Gewährleistungsverpflichtungen des Unternehmens
  • Betrugs aufgrund einer erwiesenen Vorsatzhandlung
  • Beschädigung, Entwendung, Unterschlagung, Veruntreuung von Daten, Geheimnissen, Produkten (Teilerzeugnissen) oder Geld
  • Missbrauch, Urkundenfälschung oder Täuschung zur Herbeiführung eines unerlaubten oder strafrechtlichen Vorteils von und für Vertrauenspersonen oder Dritten

 

Die Schäden sind dabei wirtschaftlicher, finanzieller oder ideeller Natur. Sie bedingen eine Forderung Dritter (Folgeschäden) oder des Unternehmens selbst beziehungsweise erwachsen aus einer Forderung gegenüber Dritten.

 

  1. Was sollte ich beachten, bevor ich eine Kreditversicherung abschließe?

 

Eine Kreditversicherung umfasst in ganz unterschiedlicher Form verschiedene Schadensereignisse. Versicherungen führen Leistungen in unterschiedlicher Weise zusammen oder bieten entsprechend der Schadensursachen verschiedene Policen an. Bevor eine Kreditversicherung abgeschlossen wird, sollte eine eigene Risikoanalyse vorangehen.

Auf der Basis der identifizierten Risiken kann anschließend das finanzielle Risiko beurteilt werden. Mithilfe dieser Analyse nach

 

  • Forderungshöhen gegenüber Kunden aus Kreditgeschäften zur Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen und der möglichen Ausfallwahrscheinlichkeit
  • Dem Einfluss eines Schadensfalls auf das Image beziehungsweise Reputation und den Kosten zur Wiederherstellung eines notwendigen Status quo
  • Der möglichen Existenzgefährdung durch kriminelle Ereignisse
  • Der Höhe möglicher Folgeforderungen aus Störungen des Produktionsablaufs (Sicherung der Produktqualität)

 

können die einzelnen Kreditversicherungsarten ausgewählt werden. Ein Vergleich bietet hierbei die Möglichkeit, unterschiedliche Leistungspakete zu bewerten.

 

  1. Welche Leistungen sind bei einer Kreditversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

 

Die Leistungen sind in unterschiedliche Pakete oder Versicherungen zusammengefasst. Entweder kann eine Police für Kreditversicherungen einzeln oder im Baukastenprinzip aus mehreren Kreditversicherungsarten zusammengesetzt sein.

 

Fast allen Kreditversicherungen ist die Bonitätsprüfung aktueller oder zukünftiger Kunden beziehungsweise Identitätsprüfung von Vertragspartner gemeinsam, um möglichen Ausfällen oder Schäden vorzubeugen.

 

Die Warenkreditversicherung bietet:

 

  • Entschädigung für ausgefallene Kreditzahlungen

    Im ersten Schritt erbringt die Kreditversicherung für Warenkredite eine Leistung in Geld für die durch das Unternehmen erteilten Kredite an einen oder mehrere Kunden. Je nach vereinbartem AVAL (Einzelversicherungsumfang) leistet die Versicherung auch an verbundene einzelne Unternehmen.

     

  • Sicheres Forderungsmanagement

    Mit einem erfahrenen, gewerblich organisierten Forderungsmanagement (das nicht unbedingt bei der Versicherung ansässig ist beziehungsweise an Vertragspartner outgesourct wird) erlangt der Vertragspartner die Möglichkeit, Zahlungsausfälle zu vermeiden und die Liquidität des Unternehmens langfristig zu sichern.

  • Vorvertragliche Kreditprüfung

    Im Vorfeld des Vertragsschluss ist es besonders bei großvolumigen Aufträgen unumgänglich, die Bonität des Kunden zu prüfen. Somit wird die Gefahr von Forderungsausfällen frühzeitig erkannt und stark vermindert.

  • Abweichende Entschädigungsleistungen möglich

    Bei besonderen Kunden kann mit dem Warenkreditversicherer eine Versicherungsleistung schon bei Zahlungsverzug vereinbart sein.

  • Rückerstattungen bei Leistungsfreiheit

    Bei Leistungsfreiheit kann ein Rückvergütungsanspruch vereinbart sein. Ein Teil des entrichteten Beitrags wird an den Versicherungskunden zurückerstattet. Unterschiedliche Versicherungskonstellationen schließen sogenannte Rabattretter mit ein, sodass ein oder mehrere verteilte Schadensfälle nicht zu erhöhten Beiträgen führen oder der Rückzahlungsanspruch erhalten bleibt.

  • Rechtsschutz-Deckung bei strittigen oder bestrittenen Forderungen

    • Kosten der Rechtsverfolgung (mit und ohne Instanzenbegrenzung)
    • Rechtsberatung (Rechtsanwalts-Hotline oder direkt beim Anwalt)
    • Übernahme von Kosten einer Mediation

Die Kautionsversicherung greift zur Sicherstellung

  • Der Beseitigung von Mängelansprüchen (in alter gesetzlicher Fassung Gewährleistungsansprüche genannt)
  • Der vertragsgemäßen Erfüllung, Ausführung und Gewährleistung von Dienstleistungen oder zur Produktherstellung wie auch Installation (nach § 631 ff. BGB)
  • Die Erfüllung von Verträgen an Endverbraucher (Verbraucherbürgschaft)
  • Zur Sicherstellung von Anzahlungen sowie Vorauszahlungen (etwa bei Insolvenz)
  • Verbindlichkeiten aus gewerblich genutzten Mietimmobilien
  • Aus der Autobahnmaut entstehende Verbindlichkeiten
  • Nach gewerblicher Tätigkeit auferlegte Verpflichtungen zur Rekultivierung
  • Verbindlichkeiten oder sonstige Verpflichtungen gegenüber dem Zoll oder beauftragten Behörden
  • Ansprüche nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Bei vertraglich vereinbarter Altersteilzeit entstandene Wertguthaben (beispielsweise im Insolvenzfall)
  • Aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten entstandene Zeitguthaben
  • Erschließungsmaßnahmen
  • Forderungen aus Bietungen bei Auktionen (Auftragsauktionen) für die Angebotsabgabe oder sonstige verpflichtende Voraus- oder Anzahlungen
  • Verbindlichkeiten die aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeleitet werden
  • Verbindlichkeiten aus Subventionen die für eine gewerbliche Flächenstilllegung erhalten wurden
  • Verbindlichkeiten aus Abrechnungen von Flughäfen
  • Aus (nicht grundsätzlich rechtskräftigen beziehungsweise revisionsfähigen) vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft) entstehende Forderungen
  • Forderungen von Bauhandwerkern nach § 648a BGB
  • Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsverträgen
  • Verbindlichkeiten aus Mitarbeiterbeteiligungen, die nicht kapitalgesellschaftlich (etwa Aktienbeteiligungen) verankert sind

Vertrauensschadenversicherung

Die Kreditversicherung für Vertrauensschäden ähnelt der gegen Schadensfälle der Wirtschaftskriminalität. Entgegen der Haftpflichtversicherung stehen verschiedene Versicherungsfälle im Mittelpunkt wie eben Betrug, Entwendung oder Veruntreuung. Diese Handlungen können zu Schäden bei Dritten (Kunden) führen, sodass im Fall einer Leistungsverpflichtung (vertragsgemäße Erfüllung) eine Forderung des Dritten aus der Lieferung oder der Leistungserbringung erwachsen kann.

Einige Vertrauensschadenversicherungen beinhalten oder leisten bei

  • eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie ersetzen in versicherten Schadensfällen den entgangenen Gewinn aus dem Umsatz hergestellter Erzeugnisse, Handelswaren oder zu erbringender Dienstleistungen, soweit diese geschäftlich begründet und ohne Betriebs- oder Produktionsunterbrechung erwirtschaftet worden wäre, sowie die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern.

 

  • Bei Beschädigung oder Zerstörung von Daten oder Datensätzen werden die Kosten zur Wiederherstellung dieser entsprechend der verfügbaren Backups übernommen.
  • Sind Vertragsstrafen fällig, die durch kriminelle Handlungen eigener Mitarbeiter oder durch Dritte aus der Nichterfüllung von Terminlieferungen erwachsen, werden diese je nach Bedingungswerk übernommen
  • Leistungen bei eingetretenen Reputationsschäden sind auf die Kosten begrenzt, die bei der Beauftragung eines Dienstleisters zur Begrenzung eines solchen Schadens entstehen

 

Investitionsgüterkreditversicherung

 

MoneyCheck | KreditversicherungDie Kreditversicherung für Investitionsgüter ersetzt dem Versicherten Ausfälle von Forderungen aus dem Verkauf oder der Lieferung eines Investitionsguts gegenüber einem säumigen Kunden. Ein Investitionsgut stellt dabei ein langlebiges Wirtschaftsgut zur Erstellung von Produkten oder Dienstleistungen dar.

Mitversichert sind:

 

  • Kreditkosten,
  • Fracht
  • Speditionskosten
  • Transportkosten
  • Verpackungskosten
  • Maut und Zölle,
  • Montageleistungen
  • Versicherungsbeiträgen

 

insofern diese in Rechnung gestellt wurden.

Die Investitionsgüterkreditversicherung ermöglicht ebenfalls im Vorfeld eine Bonitätsprüfung, um mögliche Ausfälle so gering wie möglich zu halten.

 

Kreditversicherung bei eintretender Arbeitslosigkeit

Die Kreditversicherung bei Arbeitslosigkeit erbringt die monatlichen Raten der Kunden, wenn diese betriebsbedingt arbeitslos werden. Es kann das ganze Volumen der monatlichen Ratenforderungen oder ein bestimmter Teil abgesichert werden.

 

Kreditversicherung für Internet- oder Wirtschaftskriminalität

In dieser speziellen Kreditversicherung werden die Leistungen in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt.

 

Die Leistungen bei auftretender Wirtschaftskriminalität umfassen:

 

  • Unerlaubte Handlungen mit Vorsatz zur Durchführung eines Betrugs, eines Diebstahls, einer Unterschlagung, Bei Veruntreuung von Waren, Geld oder Wissen Computermissbrauch zur Entwendung von Daten, Firmengeheimnissen etc.
  • Die Haftung gegenüber Dritten für Folgeschäden aus vorsätzlich begangener Straftaten oder Handlungen
  • Geheimnisverrat, (Industrie-)Spionage oder Entwendung einzigartigen beziehungsweise speziellen Wissens und deren Rechtsverfolgung
  • Täuschung und Urkundenfälschung sowie Folgeschäden samt Haftung gegenüber Dritten

Der Leistungsumfang berücksichtigt besondere Entwicklungen (wie die vermehrte Nutzung von Firmendaten in zentralen Systemen – Cloud genannt) und umfasst hier Eingriffe direkt ins System oder auf den kommunikativen Wegen (Internetverbindung).

 

  • Das bewusste und zielgerichtete Verursachen eines unerlaubten Zugangs zum System
  • Der absichtliche und vorsätzlich unerlaubte Eingriff in die Datenübertragung oder digitale Kommunikation (zum Beispiel der wissentliche Datenmissbrauch sowie-entwendung, Das Abfangen von Zugangsdaten – Phishing genannt, eine vorsätzliche Übernahme einer fremden Identität (Identitätsdiebstahl)
  • Das Ausspähen und Entwenden von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen (Industriespionage) und deren Folgekosten für Dritte
  • Bei Zerstörung von Hardware oder Softwaresystemen beziehungsweise Herbeiführens der Funktionsunfähigkeit deren Wiederherstellungskosten
  • Das willentliche Umleitung von Daten- oder Geldströmen

Die Kreditversicherung für Internet- und Wirtschaftskriminalität leistet entsprechend der Vertrauensschadenversicherung für Abwendung, Wiederherstellung, Rückholung oder auch der punktuellen Rechtsverfolgung.

 

  1. Welche Leistungen sind bei einer Kreditversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

 

Bei der Warenkreditversicherung sukzessive der Investitionsgüterkreditversicherung sind nicht versichert:

  • Noch nicht in Rechnung gestellte Forderungen
  • Bestrittene (Teil)Forderungen (außer bei eingeschlossener Rechtsschutzversicherung)
  • Wenn dem Versicherten Informationen vom Kunden über nicht geleistete Schecks, Wechsel oder Lastschriften vor Beginn des Versicherungsvertrags vorlagen
  • Teilweise (je nach Höhe des Guts), wenn ein Eigentumsvorbehalt nicht vereinbart wurde
  • Wenn versäumt wurde, dass der Kunde des Versicherungsnehmers nicht verpflichtet wurde, für die Waren, Produkte oder Investitionsgut eine Haft- und oder Sachversicherung abzuschließen
  • Ein Versicherungsschutz ist ausgeschlossen für Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland, den Ländern, gegenüber Landkreisen und Städten oder Gemeinden sowie gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.
  • Forderungen gegen Unternehmen, an denen der Versicherungsnehmer als Geschäftsführer oder Anteilseigner maßgeblich oder mehrheitlich beteiligt ist, Familienangehörige oder Ehepartner Inhaber sind oder beispielsweise mithilfe von Gewinnabführungsplänen Einfluss auf das fremde beziehungsweise umgekehrt auf das Unternehmen des Versicherungsnehmers genommen werden kann.
  • Forderungen aus Miete, Leasing, Leihe oder Pacht
  • Verzugszinsen, in Rechnung gestellte Mahngebühren, Kursverluste aus Optionen oder sonstigen börslichen Folgeereignissen, vereinbarten und fälligen Vertragsstrafen, Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden, Aufwendungsersatzansprüche zur Durchsetzung der Forderung sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.
  • Forderungsausfälle, bei denen nachgewiesen werden kann, dass sie durch Kriegsereignisse oder Krieg, infolge innerer Unruhen, regionaler Aufruhr, einer umfassenden oder vorübergehenden Revolution, eines Streiks im Kundenunternehmen oder durch Dritte, staatlicher Beschlagnahme der Sache, Behinderung des Waren-, Güter- und Zahlungsverkehrs durch in- oder ausländische staatliche Institutionen, infolge von Naturkatastrophen oder Kernenergie (mit)verursacht wurden, sind nicht versichert.

Leistungsausschlüsse der Kautionsversicherung

Die Kautionsversicherung umfasst Leistungen als Kreditgewährung. Tritt ein Schadensfall ein, wird keine Leistung als Entschädigungssumme erbracht, sondern die Versicherungsgesellschaft stellt einen rückzahlbaren Kredit zur Verfügung. Dabei sind einige Leistungsfälle ausgeschlossen:

  • Die Übernahme eines Avals ist ausgeschlossen, wenn damit gegen Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen und Embargos ausgesprochen durch die Europäische Union, Deutschlands oder auch Drittländer gegenüber dem Einfuhrland, als Sanktionen bezeichnet, verstoßen werden würde.
  • Wenn zu vereinbarten Avalklassenlimits die Höhe der Hauptforderung überschritten wird oder durch Forderungsstückelung überschreitet
  • Das Stückelungsverbot eines Objekts oder Projekts durch Beantragung mehrerer Avale (bei derselben Versicherungsgesellschaft oder mehreren) umgangen wurde, um das Limit eines Avals nicht zu überschreiten
  • Wenn Auskunftsverpflichtungen des Versicherungsnehmers zu einem Avalgläubiger nicht nachgekommen wird, sobald eine Inanspruchnahme gegenüber der Versicherungsgesellschaft eintritt. In diesem Fall kann die Versicherungsgesellschaft zu einer Leistung verpflichtet sein, die Kreditforderung quasi sofort dem Versicherungsnehmer wieder in Rechnung stellen, sodass die Kautionsversicherung sofort beendet sein kann. Das kann Auswirkungen auf zukünftige Finanzierungsobjekte haben.
  • Bei falschen, unvollständigen oder unrichtigen Angaben durch den Versicherungsnehmer

Ausschlüsse der Kreditversicherung bei Vertrauensschäden oder Internet- und Wirtschaftskriminalität

Die Vertrauensschadenversicherung und Kreditversicherung für Internet- und Wirtschaftskriminalität überschneiden sich beziehungsweise sind in vielen Bereichen identisch. Einige Programme bilden nur Schadensfälle durch eigene Mitarbeiter ab, andere schließen auch Handlungen Dritter von außerhalb des Unternehmens ein. Der Gegenstand ist dabei die Ersetzung von Vermögensschäden, die dem Unternehmen aber auch daraus resultierender Schäden Dritter umfassen. Nicht enthalten im Versicherungsschutz sind:

 

  • Reputationsschäden, die durch ein Schadensereignis eintreten (nachfolgende Umsatzeinbußen beispielsweise, die nicht direkt mit dem Schadensereignis zusammenhängen)
  • Schadensereignisse, die durch Anteilseigner mit bestimmter prozentualer Beteiligung, durch Ehepartner oder Familienangehörige verursacht wurden
  • Schadensereignisse, die durch andere Versicherungen abgedeckt sind (Einbruch über Sachversicherungen)
  • Schadensereignisse, die zur Erlangung von Tantiemen, Prämien oder sonstiger Zusatzzahlungen begründet sind, insofern eine Bereicherungsabsicht nicht grundsätzlich vorliegt. Diese Einschränkungen können unterschiedlich aufgefasst werden und setzen voraus, dass eine vorsätzlich-bewusste Schädigung des Unternehmens nicht beabsichtigt ist. Eine Bereicherungsabsicht wird teilweise vermutet, wenn der Schadensverursacher unter normalen Umständen nicht in den Besitz des Gelds kommen kann.
  • Entstandene Schäden durch den Handel mit Finanzpapieren, insofern dieser nicht vorsätzlich zur Erlangung eines persönlichen Vermögensvorteils begangen wurde. Diese Situation trifft zu, wenn die betreffende Person zu einem Handel berechtigt wäre, durch Fehleinschätzung oder zur Verbesserung verschiedener Bilanzen ein riskantes Handelsengagement an den Tag legt.
  • Schadensereignisse, die aus dem Zusammenbruch des öffentlichen Infrastrukturnetzes entstehen.
  • Schadensereignisse durch Kernenergie, Umweltschäden, innere Unruhen oder Revolutionen beziehungsweise Kriegsereignisse, Terror, höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen
  • Entgangene Gewinne aus Spekulationsgeschäften sind nicht versichert.
  • Schmerzens-, Löse- und Erpressungsgelder
  • Steuern, Abgaben, Zölle und sonstige Gebühren
  • Zinsen- und Erträge aus Investmentanlagen
  • Behördliche angeordnete Wiederaufbaubeschränkungen oder solche des Betriebs aufgrund regionaler Entwicklungen sind häufig nicht enthalten
  • Die Aufwendungen bei Betriebsunterbrechungen, die infolge dessen bei Dritten entstehen
  • Schäden im Rahmen des Online-Bankings, insofern Dritte (Kreditinstitute) dafür einstehen (müssen)
  • Personenschäden und Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit der Betroffenen sind ausgeschlossen
  • Je nach Versicherungsbedingung sind Schäden (Begleitschäden durch Dritte) aus der berechtigten oder unberechtigten Gewährung von Darlehen, Finanzierungen, Leasing oder sonstiger Kredite ausgeschlossen. Beispielsweise bei mangelhafter Liquiditätsprüfung oder Erlangung durch fehlerhafte Angaben.
  • Auch Schäden durch Diebstahl von Mitarbeitern, die beispielsweise für Werttransportunternehmen Geld, Wertpapieren oder sonstige Vermögenswerte verursacht werden, sind in der Regel nicht versichert.
  • Schäden, die aus der massenhaften Verbreitung von Computerviren oder Programmen resultieren, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  1. Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

 

Nicht jeder Zahlungsverzug oder Unstimmigkeit im Geschäftsalltag lässt auf eine Zahlungsunfähigkeit oder kriminelle Handlung schließen. Treten bestimmte Ereignisse gehäuft auf oder obliegt dem Vertragsobjekt ein hohes Finanzvolumen, empfiehlt sich eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Versicherungsgesellschaft.

Je nach Bedingungswerk ist sofort innerhalb weniger Tage bis maximal drei Monate nach Bekanntwerden des Schadensereignisses die Versicherungsgesellschaft zu verständigen.

Die Kreditversicherungen zählen teilweise zu den Spezialversicherungen, sodass die Versicherungsgesellschaften ein sehr hohes Erfahrungsspektrum mitbringen. Eine intensive Zusammenarbeit ist daher mit der Versicherung zu empfehlen, um mögliche nicht versicherte oder versicherbare Nebenkosten gering zu halten oder gar den Eintritt des Versicherungsfalls zu verhindern. Denn ein Teil der Kreditversicherungen beruht auf dem Prinzip, einen Kredit zu gewähren, der infolgedessen den eigenen Kreditrahmen bei Banken mindert oder mindern kann.

 

  1. Wann setzt der Versicherungsschutz der Kreditversicherung ein?

 

Eine Kreditversicherung setzt mit dem Datum des Beginns ein, der im Antrag vermerkt ist. Ist der Beginn sehr kurzfristig angesetzt, so beginnt die Kreditversicherung mit der Erstellung der Police. Einige Versicherungen behalten sich eine grundsätzliche Wartezeit zur Prüfung vor, sodass ein frühester Versicherungsbeginn beispielsweise vier Wochen nach Antragstellung möglich sein kann.

Bei Kautionsversicherungen tritt der Versicherungsbeginn mit Aushändigung des Avals ein. Die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde sowie die Übersendung an den Gläubiger ist ein rechtskräftiger Akt, der nur durch (freiwillige) Aushändigung durch den Gläubiger wieder rückgängig gemacht werden kann.

 

  1. Wie hoch sollte die Deckungssumme der Kreditversicherung sein?

 

Die Deckungssumme richtet sich nach der Art der Kreditversicherung und nach dem Umfang. Bestimmte versicherte Gefahren werden durch die Versicherungsgesellschaft grundsätzlich begrenzt. Andere können durch ein Maximum begrenzt sein, dass vertragstechnisch aber nicht ausgeschöpft wird oder werden muss.

Bei Kautionsversicherungen richtet sich die Versicherungssumme entweder nach der Höhe eines Geschäftsabschlusses oder dem Durchschnitt der Auftragshöhe mit einem oder mehreren Kunden. Die Kautionsversicherung soll Gewährleistungsansprüche, die nicht aus dem laufenden Betrieb oder durch massenhafte aufgetretene Fehler (zum Beispiel Rückrufaktion) bewältigt werden können, finanziell absichern.

Die Warenkredit- und Investitionsgüterkreditversicherung richtet sich nach dem Volumen des gewährten Kredits an den oder die Geschäftspartner. Dabei kann bei der Warenkreditversicherung anteilig oder vollumfänglich ein Kreditvolumen versichert sein.

Die Vertrauensschaden- oder Internet- und Wirtschaftskriminalitäts-Kreditversicherung enthält je nach Versicherungsgesellschaft meist fixe, finanzielle Leistungskataloge. Es kann situativ zwischen wenigen zehntausend und mehreren Millionen Euro eine Versicherungssumme vereinbart werden. Entscheidend ist hier zum einen die Größe des Unternehmens, die durchschnittliche Absatzmenge und der mögliche Aufwand für die Wiederherstellung des Rufs.

Statistische Erhebungen besagen, dass jedes Unternehmen durchschnittlich verursachte Kosten in Höhe von ca. 300.000 Euro infolge von Wirtschafts-, Internet- oder Vertrauensschäden zu schultern hat. Daran gemessen wäre dies eine Orientierungsgröße für eine Deckungssumme.

 

  1. Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Kreditversicherung berechnet?

 

Eine einheitliche Berechnungsgrundlage gibt es nicht. Im Allgemeinen erfolgt die Berechnung nach Auswahl der Leistungsbausteine, vereinbarter Höhe der Selbstbehalte (zwischen teilweise 0 und mehreren tausend Euro) und der Laufzeit. In bestimmten Fällen können schon aufgetretene Schadensereignisse (auch ohne Versicherungsschutz) zu Beitragserhöhungen führen.

 

  1. Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Kreditversicherung für mich?

 

Die Kreditversicherung ist nicht eine einzige Versicherung, sondern eher eine Baukastenabsicherung mehrerer Unternehmensrisiken. Können die einzelnen Risiken unabhängig betrachtet und die Leistungen geprüft werden, ergeben sich umfangreiche Möglichkeiten, bessere Leistungen und Konditionen zu erlangen. Auch Beitragsunterschiede können sich mitunter schnell auf einige hunderte Euro pro Versicherungsperiode aufsummieren.

Der Raum zur Erlangung finanzieller oder konditioneller Verbesserung wird lediglich durch die unterschiedlichen Leistungskataloge begrenzt. Eine wohldurchdachte Analyse der eigenen unternehmerischen Risiken hilft beim Finden der passenden Leistungsbausteine und erschließt damit Einsparpotentiale.

 

  1. Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

 

Die verschiedenen Arten der Kreditversicherungen beziehen sich auf Unternehmen oder Selbständige. Dadurch zählen die Beitragszahlungen zu den Betriebsausgaben und sind über die Gewinn- und Verlustrechnung steuermindern absetzbar.

 

  1. Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Kreditversicherung achten?

 

MoneyCheck | KreditversicherungIn bestimmten Fällen kann eine Kündigung ausgeschlossen sein oder aufschiebende Wirkung haben, wenn eine Gegenleistung davon abhängt. Beispielsweise bei Erteilung einer Bürgschaft (Kautionsversicherung) muss vor Beendigung der Versicherung und der Beitragspflicht das ausgegebene Aval oder Bürgschaftsurkunde beim Gläubiger zurück gefordert und der Versicherungsgesellschaft übergeben werden.

Das kann dazu führen, dass der Gläubiger einen Ersatz wünscht. Somit hängt eine Kündigung in solchen Fällen von einer Anschlussversicherung ab.

 

In allen Bereichen kann mit der Kündigung der Kreditversicherung ein Fortbestehen bis zur Begleichung verschiedener Zahlungsverpflichtungen dazu führen, dass die Versicherung dem Grunde nach beendet ist, aber auch mitunter ohne Leistungspflicht von Seiten der Versicherungsgesellschaft fortbesteht.

Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt ein bis drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahrs. Ist eine Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr vereinbart ist die Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zulässig.

Im Schadensfall oder nach Leistung einer Zahlung kann der Vertrag gekündigt werden. Als Versicherungsnehmer kann gewöhnlich mit Frist von vier Wochen (oder einem Monat) nach der Zahlung (beziehungsweise Bekanntwerdens der Zahlung) oder zum Ablauf des Versicherungsjahrs gekündigt werden.

 

  1. Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Kreditversicherung achten?

 

Der Wechsel einer Kreditversicherung läuft in einigen Kreditversicherungsarten etwas komplizierter ab. Gewöhnlich kann ein Antrag bei einer neuen Versicherungsgesellschaft gestellt und mit Annahme die bestehende gekündigt werden. Sind jedoch gegenseitige Verpflichtungen vorhanden, dann müssen diese erst ausgeglichen werden.

Wurde beispielsweise eine Kautionsversicherung in Anspruch genommen und ein Kredit ausgezahlt, so ist in den Bedingungen festgelegt in welchem Zeitraum dieser zurück zu erstatten ist. Bei Kündigung kann die gesamte Forderung fällig werden, womit ein Liquiditätsproblem entstehen könnte.

Besteht diese Problematik nicht, sollte darauf geachtet werden, der neuen Versicherungsgesellschaft mögliche Schadensfälle mit allen angeforderten Begleitinformationen zur Verfügung zu stellen. Ist eine Vorversicherung bereits gekündigt und erfährt die neu anvisierte Versicherungsgesellschaft von etwaigen Schadensereignissen (auch ohne Versicherungsleistung), kann sich der Beginn des Versicherungsschutzes erheblich verzögern.