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Warenkreditversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Warenkreditversicherung?

MoneyCheck | WarenkreditversicherungWenn ein Lieferant seinen Kunden mit Waren oder Dienstleistungen beliefert, erfolgt in den wenigsten Fällen direkt eine Zahlung. Erst nach erfolgreicher Übergabe erstellt der Lieferant in der Regel eine Rechnung und gewährt ihm ein Zahlungsziel, welches zwischen 14 Tagen und mehreren Monaten betragen kann. Für diesen Zeitraum von der Auslieferung bis zum Zahlungseingang gewährt der Lieferant seinem Kunden damit einen sogenannten Lieferantenkredit. Wird der Kunde in der Zwischenzeit zahlungsunfähig, muss Insolvenz anmelden oder begleicht die offenen Posten seinem Gläubiger aus anderen Gründen nicht, kann dies für den Lieferanten mit einem herben finanziellen Verlust einhergehen, im schlimmsten Fall sogar einem existenzbedrohenden, wenn es sich um eine hohe Forderung handelt.

Um Produktions- und Dienstleistungsbetriebe vor diesem Forderungsausfall zu schützen, kann der Abschluss einer Warenkreditversicherung, auch Forderungsausfallversicherung genannt, sinnvoll sein. Die Warenkreditversicherung springt dann ein und übernimmt die Entschädigungsleistung, wenn ein Kunde durch eigenes Verschulden, wie Fehlkalkulationen, oder unverschuldet, zum Beispiel durch eigene Forderungsausfälle, seine Rechnung nicht begleichen kann. Das versicherte Unternehmen stellt damit bereits im Vorwege sicher, dass die eigene Ware bezahlt wird. In dem Fall wird die Warenkreditversicherung zum Gläubiger des Kunden und versucht, auch mit rechtlichen Mitteln, die noch offene Forderung von ihm einzutreiben.

Eine Warenkreditversicherung bietet für den Versicherungsnehmer neben der garantierten Kostenübernahme bei Forderungsausfall den Vorteil, dass bereits vor Abschluss eine umfassende Bonitätsprüfung sämtlicher Kunden erfolgt. So ist schon vor der Auslieferung der Ware bekannt, ob beziehungsweise in welchem Umfang der jeweilige Kunde kreditwürdig ist. Die Warenkreditversicherung legt bei riskanter Einstufung einen Kreditrahmen fest oder lehnt eine Versicherung des betreffenden Kunden komplett ab. In dem Fall können bestimmte Zahlungsmodalitäten, wie beispielsweise Vorkasse, vereinbart werden. Eine Option ist es auch, die Ware erst gar nicht auszuliefern. Die Bonitätsprüfung der Warenkreditversicherung findet übrigens nicht nur einmalig bei Neu- und Bestandskunden statt, sondern in regelmäßigen Intervallen. So liegen dem versicherten Lieferanten immer die aktuellsten Informationen über seine Kunden vor, auf Änderungen kann direkt reagiert und der Kreditrahmen angepasst werden.

Wer eine Warenkreditversicherung abgeschlossen hat, ist damit auf der sicheren Seite, dass sämtliche erfüllten Lieferungen und Leistungen auch bezahlt werden und es nicht zu finanziellen Engpässen kommt. Der Nachweis über das Bestehen einer Warenkreditversicherung kann daher auch als Argument bei Kreditinstituten angebracht werden, wenn der Betrieb beispielsweise selbst einen Kredit aufnehmen will.

Die Vorteile der Warenkreditversicherung im Überblick sind:

  • ein umfassender Schutz vor Forderungsausfällen
  • die Sicherung der betriebsinternen Liquidität
  • der Schutz vor großen wie kleinen finanziellen Verlusten
  • keine Umsatz- und Gewinneinbußen
  • ein besseres Risikomanagement und damit verbunden genauere Kalkulationen
  • eine effektive Planungssicherheit durch ständige Bonitätsüberprüfung der einzelnen Kunden
  • kein Risiko eines Imageverlusts in der Öffentlichkeit
  • kein Risiko von negativen Ratings
  • bei Kunden mit potentiell hohem Forderungsausfallrisiko können bereits im Vorwege alternative Maßnahmen ergriffen werden (zum Beispiel Lieferung nur bei Vorkasse)
  • gute Verhandlungsposition bei Finanzdienstleistern und Kreditgebern durch Nachweis von solventen Kunden beziehungsweise einer Warenkreditversicherung

Eine Absicherung durch eine Warenkreditversicherung lohnt sich dabei vor allem für

  • Produktions- und Dienstleistungsbetriebe allgemein
  • Unternehmen mit wenigen (Haupt-)Kunden (zum Beispiel durch ein eingeschränktes Marktsegment)
  • Unternehmen, die meist Aufträge im größeren finanziellen Umfang durchführen beziehungsweise Großkunden beliefern
  • Unternehmen, die an risikobehaftete und konjunktursensible Branchen liefern
  • Unternehmen, die für die Produktion oder Erbringung einer Dienstleistung in große finanzielle Eigenleistung gehen

Versicherungsschutz der Warenkreditversicherung besteht dabei für

  • bereits ausgelieferte Waren, die dem Kunden schon zugestellt wurden
  • bereits erbrachte Dienstleistungen
  • bereits im Kundenauftrag produzierte Waren, die aber noch nicht ausgeliefert wurden
  • bereits gelieferte Teilzahlungen während des Produktionsprozesses, eine Restzahlung jedoch noch nicht erfolgt ist

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Warenkreditversicherung mitversichert?

Eine Warenkreditversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden, die bei erbrachter Lieferung und (Dienst-)Leistung entstehen durch

  • Zahlungsverzug des Kunden aufgrund von Liquiditätsengpässen (zum Beispiel eigene Forderungsausfälle)
  • Insolvenz beziehungsweise Zahlungsunfähigkeit des Kunden
  • Zahlungsverzögerungen durch Unstimmigkeiten zwischen Lieferant und Kunde

Eine Warenkreditversicherung bietet dem Versicherten damit Versicherungsschutz vor

  • eigenen finanziellen Engpässen
  • eigenem Umsatz- und Gewinnverlust
  • eigenen Liquiditätsproblemen
  • dem Verlust der Eigenleistungen aus bereits erbrachten Lieferungen (Produktion, Lagerung und Auslieferung der Waren oder Bereitstellung einer Dienstleistung)
  • der Aufnahme eines Überbrückungskredits (welcher meist mit Zinszahlungen einhergeht).

 

Mögliche Schadensbeispiele, bei denen eine Warenkreditversicherung zum Tragen kommt, können sein:

  • Der Hersteller von hochwertigen Möbeln liefert mehrere LKW-Ladungen Schränke, Sofas, Sessel und Tische an ein Möbelhaus. Dieses nimmt die Waren an. Daraufhin schreibt der Hersteller eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 90 Tagen. Der Kunde meldet in der Zwischenzeit Insolvenz an und ist zahlungsunfähig. Der Lieferant erhält sein Geld im hohen fünfstelligen Eurobereich nicht.
  • Eine Unternehmensberatung ist mit mehreren Mitarbeitern über einige Monate bei einem größeren mittelständischen Betrieb für eine umfangreiche Beratertätigkeit im Hinblick auf PR-Maßnahmen und Mitarbeiterführung engagiert. Nach erfolgreichem Abschluss der Beratungsleistungen erhält der Betrieb eine Rechnung, die er aus eigenen Liquiditätsengpässen nicht zahlen kann.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Warenkreditversicherung abschließe?

Bevor Sie eine Warenkreditversicherung abschließen, sollten Sie darüber informiert sein, welche Voraussetzungen der Versicherer an den Versicherungsnehmer, sprich den Lieferanten stellt, damit ein Leistungsanspruch besteht. Diese Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Es muss ein schriftlicher Kaufvertrag zwischen Lieferant und Kunde vorliegen.
  • Dem Kunden muss eine schriftliche Rechnung nach Auslieferung der Ware zugestellt werden.
  • Für die ausgelieferte Ware muss ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung vereinbart werden.
  • Das in der Rechnung aufgeführte Zahlungsziel darf nicht über gesetzlich festgelegte Zahlungsfristen hinausgehen.
  • Nach Rechnungsstellung muss eine vertraglich geregelte Zeit verstreichen, bis der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen aus der Warenkreditversicherung hat.

Vor dem Abschluss einer Warenkreditversicherung sollte zudem eine genaue Abgrenzung zu anderen, ähnlichen Versicherungen vorgenommen werden, damit auch tatsächlich die individuell beste Versicherungslösung gewählt wird. Ähnliche Kreditversicherungen sind zum Beispiel:

  • die Ausfuhrkreditversicherung: Politische und wirtschaftliche Gefahren, die im Außenhandelsgeschäft entstehen können, sind versichert.
  • Die Investitionsgüterkreditversicherung leistet bei einem Forderungsausfall ausschließlich bei Kapital- und Investitionsgütern.
  • Die Kautionsversicherung leistet eine Bürgschaft für den Versicherten, der vertragliche Pflichten eingegangen ist.
  • Die Konsumentenkreditversicherung richtet sich ausschließlich an Kreditinstitute und versichert sie gegen Kreditausfälle.

Ein erfahrener Versicherungsexperte einer Warenkreditversicherung kann Ihnen beratend bei der Wahl zur Seite stehen und die individuell beste Versicherungslösung im Rahmen einer Kreditversicherung empfehlen.

 

Welche Leistungen sind bei einer Warenkreditversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Grundsätzlich besteht der Leistungsumfang einer Warenkreditversicherung aus drei Bereichen:

  • die Schadensverhütung
  • die Schadensminderung
  • die Schadensvergütung

Schadenverhütung der Warenkreditversicherung:

Die Schadensverhütung einer Warenkreditversicherung erfolgt in Form einer regelmäßigen Bonitätsprüfung sämtlicher Bestands- und Neukunden des Versicherungsnehmers. Diese wird nicht erst im Schadensfall vorgenommen, sondern bereits im Vorfeld, damit Schadensforderungen gar nicht erst entstehen können.

Bei einer positiven Bonitätsprüfung übernimmt die Warenkreditversicherung die Versicherungsleistungen im Falle eines Forderungsausfalls. Bei riskanter Einstufung wird der Kunde mit einem limitierten Kreditrahmen belegt oder es werden bestimmte Auflagen, wie die Zahlung per Vorkasse, vereinbart. Im Falle eines negativen Ergebnisses kann die Warenkreditversicherung den betreffenden Kunden auch ablehnen und den Versicherungsschutz verweigern.

Für die Bonitätsprüfung nutzt das Versicherungsunternehmen der Warenkreditversicherung mehrere Quellen und holt sich Informationen

  • über den direkten Kontakt zum Kunden
  • von Wirtschaftsauskunfteien, wie Schufa, Creditreform oder Bürgel Wirtschaftsinformation
  • von Finanzinstituten
  • aus eigenen Internetrecherchen
  • aus Veröffentlichungen im Bundesanzeiger
  • aus Zahlungserfahrungen mit anderen Bestandskunden der Warenkreditversicherung

Schadensminderung der Warenkreditversicherung:

Bei einem bereits eingetretenen Schaden setzt die Warenkreditversicherung alles daran, den Ausfall so gering wie möglich zu halten. So können bei Zahlungsverzug durch Differenzen zwischen Kunde und Lieferant vermittelnde Maßnahmen ergriffen und beispielsweise zumindest Teilzahlungen vereinbart werden.

Weiterhin bieten einige Versicherer der Warenkreditversicherung die Übernahme der Kosten für rechtliche Maßnahmen an, damit der Kunde seine offenen Forderungen zum Beispiel vor Gericht durchsetzen kann. Ebenfalls können bei Bedarf die Kosten für ein Inkassounternehmen von der Warenkreditversicherung getragen werden. Dieses leitet ein Inkassoverfahren ein, um die Forderung durchzusetzen.

Schadensvergütung der Warenkreditversicherung:

MoneyCheck | WarenkreditversicherungDie Warenkreditversicherung übernimmt nach eingehender Prüfung die Schadensvergütung, wenn der Kunde die Forderung trotz positiver Bonitätsprüfung nicht zahlen kann oder nicht will. Je nach Police und Anbieter kann eine Leistungsinanspruchnahme bereits vor einem aufwendigen Inkassoverfahren oder vor dem Anmelden einer Insolvenz erfolgen. Die Warenkreditversicherung übernimmt dann die Kosten in Höhe der Nettoforderung abzüglich des üblichen Selbstbehalts, welcher meist zwischen zehn bis dreißig Prozent der Gesamtausfallsumme beträgt, bis zur maximalen Höhe der Deckungssumme. Mit Begleichen der offenen Forderung tritt der Versicherungsnehmer diese an die Warenkreditversicherung ab. Diese wird dann von ihrer Seite zum Gläubiger und weiterhin versuchen, die ausstehende Forderung einzutreiben.

Der Versicherungsschutz der Warenkreditversicherung gilt je nach vertraglicher Regelung sowohl im In- als auch im Ausland. Achten Sie bereits vor dem Abschluss der Warenkreditversicherung auf den jeweiligen geografischen Geltungsbereich.

 

Welche Leistungen sind bei einer Warenkreditversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Der Leistungsumfang einer Warenkreditversicherung ist in der Versicherungspolice genau festgelegt – sie leistet bei Forderungsausfällen des Versicherungsnehmers gegenüber seinen Kunden bei gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen. Dementsprechend besteht auch nur für diese klar definierte Leistung Versicherungsschutz.

Grundsätzlich leistet die Warenkreditversicherung nicht

  • bei Krediten und Geldgeschäften
  • wenn bei dem Kunden eine negative Bonität festgestellt wurde
  • bei Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel das Versäumnis der Beitragszahlung)
  • über die Forderung hinaus gehende Folgeschäden
  • für reine Vermögensschäden, die durch den Zahlungsverzug entstehen

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Sobald der Kunde im Zahlungsverzug ist, sollte die Warenkreditversicherung darüber vorsorglich in Form einer Nichtzahlungsmeldung informiert werden. Hierbei sollten Sie bereits genaue Angaben zur offenen Forderung machen, zum Beispiel über

  • die Höhe der offenen Forderung
  • die Dauer des Zahlungsverzugs
  • mögliche Gründe für die Nichtzahlung
  • den Namen und die Anschrift des Kunden
  • welche Maßnahmen zur Sicherung der Forderung bereits ergriffen wurden beziehungsweise noch erfolgen sollen

Die Warenkreditversicherung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Bei Kunden im Ausland schaltet sie mitunter sofort ein Inkassounternehmen ein, um die Forderung durchzusetzen.

Sollte das zahlungssäumige Unternehmen daraufhin oder bereits vor einem Mahnverfahren Insolvenz anmelden oder ist diese abzusehen, muss ebenfalls eine Schadensmeldung an die Warenkreditversicherung erfolgen. Informieren Sie die Warenkreditversicherung im Detail über den Forderungsausfall und reichen Sie beweisrelevante Unterlagen mit ein. Das können ein Kaufvertrag oder unbezahlte Rechnungen sein, die Kontoauszüge, Pfändungsprotokolle, Insolvenzpläne oder auch ein Vorschlag des Kunden mit dem jeweiligen Ist-Status.

In der Folge wird die Warenkreditversicherung die Berechtigung der Forderung prüfen, auch im Hinblick auf die im Vorwege erfolgte Bonitätsprüfung des säumigen Kunden. Im Weiteren wird sie über das weitere Vorgehen entscheiden: Ist es sinnvoll, dem Versicherungsnehmer zunächst rechtlichen Beistand zu gewähren, damit dieser die Forderung vor Gericht durchsetzen kann? Kann unter Umständen eine Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner erfolgen? Im Falle einer Insolvenz oder nachweislichen Zahlungsunfähigkeit und Einhaltung sämtlicher Versicherungsbedingungen wird die Warenkreditversicherung die Kosten für den Forderungsausfall bis zur vereinbarten Deckungssumme übernehmen.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Warenkreditversicherung ein?

Im Allgemeinen beginnt der Versicherungsschutz der Warenkreditversicherung mit Abschluss des Versicherungsvertrags und nach erfolgter Bonitätsprüfung der jeweiligen Kunden. Nur bei einem positiven Ergebnis gewährleistet die Warenkreditversicherung auch Versicherungsschutz. Bei einem Anbieterwechsel ist es fast immer möglich, den Beginn des Vertrags auch zeitlich nach hinten zu verschieben, damit ein zeitlich lückenloser Übergang besteht, ohne dabei eine Unter- oder Doppelversicherung zu riskieren.

Auch wenn der jeweilige Versicherungsschutz mit erfolgter Lieferung und Leistung beginnt, hat der Versicherungsnehmer das Recht auf die Inanspruchnahme der Leistungen aus der Warenkreditversicherung erst nach einer vertraglich vorgegebenen Frist von häufig mindestens ein bis zwei Monaten nach der Rechnungserstellung. Die Warenkreditversicherung tritt erst dann in Kraft, wenn tatsächlich der Tatbestand einer Zahlungsversäumnis vorliegt.

Dennoch bieten viele Versicherer sogenannte Überbrückungskredite an. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bereits seinen Forderungsausfall von der Warenkreditversicherung erhält, noch bevor das Mahnverfahren endgültig abgeschlossen ist oder der Schuldiger Insolvenz angemeldet hat.

Der Versicherungsschutz der Warenkreditversicherung besteht über die vertragliche vereinbarte Laufzeit. Diese beträgt im Minimum ein Jahr, möglich ist aber auch die Vereinbarung einer Laufzeit von mehreren Jahren.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Warenkreditversicherung sein?

MoneyCheck | WarenkreditversicherungDie Deckungssumme einer Warenkreditversicherung legt die maximal zu zahlende Summe im Falle eines Forderungsausfalls fest. Grundlage für die Festlegung der Deckungssumme ist neben dem Gesamtausfallrisiko des gesamten Geschäftsfelds des Versicherungsnehmers auch die Liquidität der einzelnen Auftraggeber, sprich den Kunden.

Viele Versicherer legen eine Gesamtdeckungssumme für einen bestimmten Zeitraum fest, bei der vor allem der voraussichtliche Jahresumsatz unter Berücksichtigung von Risikofaktoren, wie die Branche des versicherten Unternehmens oder bereits eingetretene Schäden, als Berechnungsgrundlage dient.

Darüber hinaus können einzelne Deckungssummen für separate Aufträge oder Auftraggeber vereinbart werden. Diese orientieren sich vor allem am jeweiligen Wert des Auftrags beziehungsweise der Aufträge. Einfluss nimmt zudem das durch die Bonitätsprüfung ermittelte Zahlungsausfallrisiko des jeweiligen Kunden. Dieser sich daraus ergebene Wert stellt die Deckungssumme dar, welche die Warenkreditversicherung beim Ausfall des jeweiligen Auftrags übernimmt. Zu beachten ist allerdings, dass einige Anbieter nicht das gesamte Auftragsvolumen absichern, sondern nur 70 bis 90 Prozent, so dass dem Versicherungsnehmer immer eine Selbstbeteiligung bleibt.

Sollte sich die Liquidität eines Auftraggebers verändern, kann die jeweilige Deckungssumme entsprechend der Risikobewertung jederzeit angepasst werden.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Warenkreditversicherung berechnet?

Einfluss auf den Beitrag zur Warenkreditversicherung haben mehrere Faktoren, wie

  • die Höhe der vereinbarten Deckungssumme, die sich ergibt aus
    • dem Jahresumsatz
    • der Branche des versicherten Unternehmens und damit verbunden dem Risikopotential eines Schadens
    • der Liquidität der Kunden
  • die Höhe der in der Regel obligatorischen Selbstbeteiligung von zehn bis etwa 30 Prozent der Schadenshöhe
  • Vorschäden durch Forderungsausfall und damit verbunden bereits bestehende Forderungssalden
  • der Dauer der Zahlungsziele
  • die Branche, in der die Kunden tätig sind und dementsprechend das allgemeine Risiko eines Forderungsausfalls.
  • der Standort der Kunden: Auftraggeber im Ausland erhöhen in aller Regel den Beitrag.

Weiterhin wirken weitere allgemeine Kriterien auf die Beitragshöhe zur Warenkreditversicherung ein:

  • die Dauer der Laufzeit der Warenkreditversicherung: Eine lange Laufzeit wirkt sich beitragsreduzierend aus.
  • die Zahlungsmodalitäten bei der Warenkreditversicherung: Jährliche Vorauszahlungen senken meist die Prämie.
  • die Kombination mit anderen Versicherungen eines Anbieters, zum Beispiel mit einer Betriebshaftpflicht.
  • mögliche Rabatte

Neben dem Beitrag, den Sie für die Warenkreditversicherung zahlen, sollten Sie einkalkulieren, dass für die jeweilige, regelmäßig stattfindende Bonitätsprüfung pro Kunde zusätzliche Kosten berechnet werden. Diese fallen bei ausländischen Auftraggebern höher aus. Für die Jahresprämie der Warenkreditversicherung sollten Sie in etwa 0,1 Prozent des jährlichen Umsatzes einkalkulieren.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Warenkreditversicherung für mich?

Das Angebot an Tarifen für eine Warenkreditversicherung ist auf dem deutschen Markt relativ übersichtlich. Die größten Anbieter der Warenkreditversicherung sind

  • Euler Hermes
  • Atradius
  • Zurich
  • Coface
  • Axa
  • R&V
  • VHV

MoneyCheck | WarenkreditversicherungVor einer vorschnellen Entscheidung ist ein Anbietervergleich unbedingt zu empfehlen. In Anbetracht der relativ hohen Beiträge einer Warenkreditversicherung kann es bei den jeweiligen Anbietern zu deutlichen Preisdifferenzen kommen und auch im Umfang der versicherten Leistungen gibt es mitunter große Unterschiede. Ein Online-Vergleichsrechner kann dabei helfen, einen guten Überblick über die Tariflandschaft der Warenkreditversicherung zu erhalten. Zur Auslotung des individuellen Bedarfs, vor allem im Hinblick auf das Risikopotential und die Berechnung der ausreichenden Deckungssumme, sind Sie mit dem Fachwissen eines Versicherungsexperten im gewerblichen Bereich gut beraten. Lassen Sie bei einem Vergleich zur Warenkreditversicherung die Kosten für die Bonitätsprüfungen nicht unberücksichtigt. Diese minimieren zwar das Risiko eines Forderungsausfalls, finanziell schlagen Sie meist aber nicht unerheblich zu Buche. Da in der Regel jede Bonitätsprüfung einzeln berechnet wird, sollten bei Unternehmen mit einem großen Kundenstamm die Kosten für die Bonitätsprüfungen immer zu der jeweiligen Beitragshöhe der Warenkreditversicherung mit einkalkuliert werden.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Eine Warenkreditversicherung ist eine Sachversicherung, die dazu dient, das Unternehmen vor kapitalen Schäden zu schützen und Sachwerte des Betriebs abzusichern. Dementsprechend wird sie als Betriebsausgabe betrachtet und kann als solche bei der Steuererklärung angegeben werden. Die Summe der geltend gemachten jährlichen Beiträge zur Warenkreditversicherung wird damit steuerlich abgesetzt und reduziert die Steuerbelastung.

Weiterhin profitiert der Versicherungsnehmer aus steuerlichen Aspekten von der Warenkreditversicherung, da er keine Rücklagen für mögliche Forderungsausfälle bilden muss. Der Wegfall dieser Rücklagen minimiert die gesamte Bilanzsumme, was wiederrum zu weniger steuerlichen Abgaben führt.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Warenkreditversicherung achten?

Die Kündigung einer Warenkreditversicherung ist wie fast jede Versicherung zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich. Beachten Sie dabei die jeweiligen Kündigungsfristen, welche bei den meisten Anbietern drei Monate betragen. Die Kündigung muss dem Versicherer in schriftlicher Form vorliegen. Geht die Kündigung der Warenkreditversicherung nicht rechtzeitig ein oder wird eine Kündigung gänzlich versäumt, verlängert sich die Laufzeit der Warenkreditversicherung stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Neben der ordentlichen Kündigung hat der Versicherungsnehmer in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, bei der die Kündigungsfrist einen Monat beträgt. Gründe für eine außerordentliche Kündigung können sein:

  • Der Anbieter kündigt eine Beitragserhöhung an
  • Es ist ein Schadensfall eingetreten
  • Das Unternehmen wechselt den Eigentümer

Da mit der Kündigung der Warenkreditversicherung auch der wertvolle Versicherungsschutz erlischt, sollte diese immer vor dem Hintergrund eines Anbieterwechsels der Warenkreditversicherung erfolgen. Zu beachten ist hierbei ein möglichst lückenloser Übergang, da ansonsten das Risiko einer Unter- oder einer Doppelversicherung besteht.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Warenkreditversicherung achten?

Wer den Anbieter für die Warenkreditversicherung wechseln möchte, sollte darauf achten, dass eine Kündigung des bestehenden Vertrags zum jeweiligen Zeitpunkt möglich ist. Gründe für einen Tarifwechsel der Warenkreditversicherung können dabei folgende sein:

  • betriebswirtschaftliche Aspekte: Ein Anbieterwechsel erfolgt in den meisten Fällen dann, wenn sich der Versicherungsnehmer bessere Konditionen der Warenkreditversicherung und damit einen wirtschaftlichen Vorteil verspricht, zum Beispiel eine Reduzierung der Beiträge mit gleichbleibendem Versicherungsschutz oder einen höheren Versicherungsschutz bei konstanter Prämienhöhe.
  • unternehmensinterne Aspekte: Wenn sich die Geschäftsstruktur verändert, zum Beispiel durch eine deutliche Erweiterung des Kundenstamms, ist es notwendig die Warenkreditversicherung den Bedingungen anzupassen. Ein anderer Tarif bietet für die neuen Voraussetzungen eventuell die günstigeren Konditionen, möglich ist es aber auch, den eigenen Tarif anzupassen.
  • persönliche Gründe: Auch persönliche Gründe, wie Unzufriedenheit mit den Serviceleistungen der Warenkreditversicherung, zum Beispiel nach einem Schadensfall, können den Versicherungsnehmer dazu veranlassen, den Anbieter der Warenkreditversicherung zu wechseln.

Unabhängig von dem Anlass, der zu einem Wechsel führt, sollte es nicht versäumt werden, sich vorher gut über die jeweiligen Tarife zu informieren und einen Anbietervergleich vorzunehmen. Sowohl mit Hilfe eines Tarifrechners als auch durch die Beratung eines Versicherungsexperten können abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf und das jeweilige Risikopotential Tarife gefunden werden, bei denen sich ein Wechsel aus wirtschaftlichen, unternehmerischen oder persönlichen Gründen in jedem Fall lohnt. Bedenken Sie aber immer, dass ein günstiger Beitrag niemals zu Lasten des notwendigen Versicherungsbedarfs gehen darf – auch Kompromisse im Leistungsumfang sind bei der Wahl eines Tarifs zur Warenkreditversicherung nicht empfehlenswert.