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Bürgschaftsversicherung

 1. Warum lohnt sich der Abschluss einer Bürgschaftsversicherung?

MoneyCheck | BürgschaftsversicherungSobald ein Unternehmen hohe Werte bewegen und über lange Zeiträume hinweg überbrücken muss, nehmen sie häufig eine Bürgschaft in Anspruch. In der Regel profitieren am Ende beide Seiten von der Sicherheit einer Bürgschaft. Immerhin ist die Bürgschaft für alle beteiligten Geschäftspartner die Grundlage einer langfristigen Bindung und einer erfolgreichen Auftragsvergabe und außerdem einer erfolgreichen Auftragserfüllung. Bürgschaften werden häufig von Banken getragen, welche je nach Sachlage die Liquidität des Auftragnehmers oder des Auftraggebers überprüfen und anschließend die Bürgschaft bereitstellen. Durch eine Bürgschaft soll sichergestellt sein, dass die finanziellen Verbindlichkeiten auch garantiert eingehalten werden können. Sollte es Ihnen irgendwann nicht mehr möglich sein, Ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, dann tritt automatisch der Bürge ein und übernimmt die Verbindlichkeit. Je nach Zweck muss eine Bürgschaft aber nicht von einer Bank übernommen werden, sondern auch im privaten Bereich können Bürgschaften gegeben werden. Außerdem gibt es auch Versicherungen, welche diesen Part übernehmen, die sogenannte Bürgschaftsversicherung.

Bei einer Bürgschaftsversicherung handelt es sich genau genommen um so etwas wie eine Restschuldversicherung. Sie springt immer dann ein, wenn der eigentliche Schuldner beispielsweise die Raten für einen Kredit nicht mehr selbst bezahlen kann. Der Vorteil einer Bürgschaftsversicherung gegenüber der Bürgschaft bei einer Bank ist der, dass hierbei die Risikoprüfung deutlich geringer ausfällt, wobei es aber auch je nach Versicherung und Tarif auch sein kann, dass eine Risikoprüfung gänzlich entfällt.

Eine Bürgschaftsversicherung ist insbesondere bei langfristigen Investitionen optimal geeignet, denn während die Planung bei einem Kleinkredit recht verlässlich ist und überschaubar bleibt, ist die Planung einer langfristigen Rückzahlung hingegen nur sehr schwer möglich. Es gibt viel zu viele Faktoren, die sich im Laufe der Zeit verändern können, wie zum Beispiel:

  • eine Veränderung der persönlichen Umstände
  • tiefe Einschnitte im Privatleben
  • gesundheitliche Veränderungen
  • Änderungen im Berufsleben

All dies und noch vieles mehr sind unmöglich über viele Jahre hinweg vorhersehbar. Deshalb werden auch in der Regel Kredite und Finanzierungsdarlehen gestaffelt aufgebaut, indem im Kreditvertrag erst einmal nur ein Teil der Rückzahlungssumme bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmt wird. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, wird meist noch einmal neu über die Restschuld verhandelt, woraufhin ein neuer Finanzierungsvertrag geschlossen wird. Genau hier ist es möglich, die Bürgschaftsversicherung einzusetzen.

Aber auch bei anderen Arten der Planung, gerade bei einer sehr guten Auftragslage kann es sehr sinnvoll sein, eine Bürgschaftsversicherung abzuschließen. Gerade Bauunternehmer können von den enormen Vorteilen profitieren, die eine Bürgschaftsversicherung bietet. Wie bereits angesprochen, fällt die Bankprüfung bei einer Absicherung über eine Versicherung aus. Ein weiterer wichtiger Punkt für einen Unternehmer ist der sogenannte Kreditrahmen. Für den Fall, dass die Bank die Bürgschaft übernehmen würde, würde die Summe, über die die Bürgschaft abgeschlossen werden soll, auf den jeweiligen Kreditrahmen angerechnet werden. Bei hohen Bürgschaften – was sich schnell aus einer guten Auftragslage ergeben kann – hätte der Unternehmer dann den kompletten Kreditrahmen allein mit der Bürgschaft ausgelastet. Übernimmt jedoch eine Versicherung die Sicherheit für die Bürgschaft, bleibt der Kreditrahmen des Unternehmers unangetastet und er kann das frei gewordenen Geld für Investitionen nutzen. Langfristig kann ihm das dazu verhelfen, sogar noch mehr Aufträge zu akquirieren.

Eine Bürgschaftsversicherung lohnt sich also, wenn Sie

  • Aufträge schnell und ohne Zwischenfälle abwickeln wollen
  • keine oder nur sehr niedrige Sicherheiten über die Bank abschließen wollen
  • die eigene Liquidität erhöhen wollen
  • mehr finanziellen Spielraum für Inventionen haben wollen

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2. Welche Schäden sind im Rahmen einer Bürgschaftsversicherung mitversichert?

Eine Bürgschaftsversicherung dient dazu, besonders im professionellen Umfeld die Liquidität der beiwilligten Parteien zuzusichern. Sie kann allerdings auch dazu verwendet werden, um die Produktion eines Unternehmens aufrecht zu erhalten, falls es zu Engpässen kommen sollte. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Zulieferer in Schwierigkeiten gerät.

Aber auch für eigene Probleme oder Lieferengpässe kann eine Bürgschaftsversicherung aufkommen. Bei einem produzierenden Gewerbe übernimmt die Bürgschaftsversicherung in der Regel die Kosten für die sogenannten Vorauslagen. Das können zum Beispiels unterschiedliche Produktionsmittel oder auch bestimmte Materialien sein, die zunächst angeschafft werden müssen.

Bürgschaftsversicherung treten aber auch für Schäden ein, die aus der Zahlung der Raten entstehen könnten. Nehmen wir an, dass ein Unternehmer eine Immobilie erworben hat. Aus irgendeinem Grund kann er die Raten für den Kredit der Finanzierung nun nicht mehr übernehmen. Hier springt die Bürgschaftsversicherung ein. Sie übernimmt die Raten, die der eigentliche Schuldner im aktuellen Moment nicht zahlen kann.

Auch für private Schuldner gibt es diese Form der Bürgschaftsversicherung. Dies kann sehr sinnvoll sein, da die Konsequenzen, gerade wenn es um ein Eigenheim oder eine andere Immobilie geht, oft sehr unschön sein können.

In Bezug auf die Immobilie tritt auch die Bürgschaftsversicherung dann ein, wenn die Immobilie nicht gekauft wurde, sondern auch dann, wenn es sich nur um einen Umbau handelt. Denn auch und diesem Fall kann es ganz schnell zu hohen Kosten kommen, die im Zweifel abgesichert oder gar übernommen werden müssen. Hier tritt die Bürgschaftsversicherung in Form einer Restschuldversicherung auf den Plan. Sollte es und diesem Fall zu einem unvorhergesehenen Zahlungsausfall kommen, kann die Bürgschaftsversicherung einspringen und die offenen Forderungen übernehmen.

Eine Bürgschaftsversicherung kann folgende Schäden absichern:

  • Zahlungsfähigkeit der beteiligten Geschäftspartner
  • Engpässe in der Produktion
  • Vorauslagen
  • ausstehende Kreditraten, die aktuell nicht bedient werden können
  • Gewährleistungsansprüche eines Kunden

3. Was sollte ich beachten, bevor ich eine Bürgschaftsversicherung abschließe?

MoneyCheck | BürgschaftsversicherungBürgschaftsversicherungen leisten in unterschiedlichem Umfang. Bevor man eine Bürgschaftsversicherung sollte man daher genau prüfen, wann und vor allem welche Leistungen von der Bürgschaftsversicherung übernommen werden. Es könnte nämlich sein, dass die gewählte Bürgschaftsversicherung nur dann für (Zahlungs-)Ausfälle aufkommt, wenn diese in einer Insolvenz des Versicherungsnehmers enden. Das muss aber nicht sein. Es gibt auch Bürgschaftsversicherungen, die bereits für einen entstandenen Schaden einspringen, bevor die gesamte Unternehmung den Bach runter geht. Daher gilt es, die unterschiedlichen Angebote und Leistungen der verschiedenen Anbieter genau zu prüfen.

Man sollte sich außerdem nicht von günstigen Beiträgen verlocken lassen. Viele Bürgschaftsversicherungen sind nur deshalb in der Lage, so günstig die Versicherung anzubieten, weil sie die Leistungen auf einem sehr niedrigen Niveau halten. Hier gilt also umso mehr, dass man sich ein klares Bild der Leistungen und der zu übernehmenden Schäden macht, bevor man eine Versicherung abschließt. Im Zweifel können günstige Beiträge nämlich genau das Gegenteil bewirken: Dass man am Ende nämlich auf einem hohen Berg an Kosten bzw. Schulden sitzt.

Eine Bürgschaftsversicherung leistet immer nur in der Höhe der vorher vertraglich vereinbarten Bürgschaftslinie. Gerade dieser Begriff sollte vorab geklärt werden, da er unerlässlich ist, um abzuschätzen, wie die Bürgschaftsversicherung abgeschlossen werden soll. Um die Höhe der Bürgschaftsversicherung zu kalkulieren, geht man nämlich nicht davon aus, welcher Betrag unter Umständen ausfallen könnte. Also, welcher Betrag vom Schuldner unter welchen Umständen nicht mehr aufgebracht werden kann. Sondern für die Kalkulation richtet man sich in der Regel nach der Bürgschaftslinie.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Wenn Sie mit großen Werten wirtschaften oder durch das Ausführen Ihrer Aufträge erhebliche Vorauslagen haben, bevor Sie Ihre Rechnung stellen können, müssen Sie in der Regel eine Sicherheitsleistung bieten. Für sich. Vor allem aber auch für den Auftraggeber. Den Sicherheitseinbehalt wollen Kunden auch, weil eventuelle Nachbesserungen gedeckt werden müssen.

 Daneben lässt sich über eine Bürgschaftsversicherung auch Ihre wirtschaftliche Tätigkeit absichern. Sie heißt dann Insolvenz- oder Kautionsversicherung und garantiert dafür, dass eine mögliche Insolvenz versichert wird und der Auftrag weiterfinanziert werden kann. Das erhöht vor allem das Vertrauen in Sie als Auftragnehmer. 

Was müssen Sie beachten?

 Die Bürgschaftsversicherung kann einen Vorteil bieten gegenüber einer Kreditabsicherung des Auftrags oder der Rücklagenbildung. Denn Sie wird Vertragsbestandteil, spart Zinsen und bindet keine großen Finanzmittel.

 Das sollten Sie im Vorfeld durchkalkulieren. Denn je nach Umfang des Auftrags können Sie mit einer gut eingestellten Bürgschaftsversicherung erheblich sparen - und bieten trotzdem eine umfangreiche Sicherheit.

 Versichern Sie auf jeden Fall nur die geforderten Leistungen! Nicht für jeden Auftrag muss eine umfangreiche Insolvenz-Absicherung erfolgen. Wenn Sie als Bauunternehmer den Abschluss eines Hausbaus absichern müssen, liegt die geforderte Sicherungsleistung meist zwischen 10% und 20%. Es genügt dann eine Bürgschaftsversicherung mit diesem Umfang. Andernfalls verschenken Sie Beiträge.

 

4. Welche Leistungen sind bei einer Bürgschaftsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Eine Bürgschaft gehört in sehr vielen Branchen zum alltäglichen Geschäft einfach dazu, so zum Beispiel im Baugewerbe, im Anlagenbau und auch im Maschinenbau. Um neue Aufträge erhalten zu können, ist es häufig notwendig, dass eine Bürgschaft vorgewiesen werden kann. Da die Banken ihre Vergaberichtlinien für eine Bankbürgschaft immer weiter verschärft haben, sind viele insbesondere mittelständische Unternehmen aber auch Existenzgründer, die über keine ausreichenden finanziellen Mittel und somit über keine Sicherheiten verfügen, dazu übergegangen, sich an eine Bürgschaftsversicherung zu wenden.

Über eine Bürgschaftsversicherung können verschiedene Forderungen versichert werden, für die unterschiedliche Bürgschaftsformen verfügbar sind. Doch um welche Form der Bürgschaftsversicherung es sich am Ende auch handeln mag, zahlen viele Bürgschaftsversicherung erst im Falle einer Insolvenz des Versicherungsnehmers beziehungsweise des Schuldners ein. Eine Bürgschaftsversicherung kommt also nicht automatisch für die vom Schuldner zu zahlenden Leistungen auf, wenn dieser einmal nicht zahlen kann. Diesen Umstand sollte man unbedingt beachten, bevor man eine Bürgschaftsversicherung abschließt.

In der Bürgschaftsversicherung sind verschiedene Leistungen enthalten. So werden beispielsweise Mängel- oder Gewährleistungsansprüche durch die Bürgschaftsversicherung abgesichert. Außerdem erhalten Sie eine Absicherung zur vertragsgemäßen Durchführung eines Auftrages sowie zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Werkvertrages. Mit einer Bürgschaftsversicherung sind aber auch sowohl An- als auch Vorauszahlungen abgesichert. Darüber hinaus werden Forderungen aus laufenden Gerichtsprozessen übernommen.

Auch für Privatpersonen kann eine Bürgschaftsversicherung sehr viele Vorteile haben: Gerade im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie kann eine Bürgschaftsversicherung durchaus sinnvoll sein. Sollte der Schuldner zum Beispiel unverhofft seinen Arbeitsplatz verlieren oder ist es ihm aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr möglich, seine Arbeit überhaupt oder in dem gewohnten Umfang auszuüben, kann eine Bürgschaftsversicherung für die Kosten, die aufgrund des Immobilienerwerbs entstanden sind, einspringen. In diesem Fall spricht man von der Bürgschaftsversicherung als einer Darlehensentschuldung. Denn die Versicherung kommt in diesen Fällen in der Regel für die Raten auf, die mit dem Immobilienerwerb verbunden sind.

5. Welche Leistungen sind bei einer Bürgschaftsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

MoneyCheck | BürgschaftsversicherungEine Bürgschaftsversicherung tritt immer nur dann ein, wenn der Bürge und somit der Versicherungsnehmer nicht mehr zahlungsfähig ist. Ist der Versicherungsnehmer jedoch noch zum Teil zahlungsfähig, kann es schwierig werden, die Versicherung davon zu überzeugen, die Zahlungen zu übernehmen.

Außerdem zählt die Bürgschaftsversicherung nur dann, wenn der Zahlungsausfall nicht auf den Versicherungsnehmer zurückzuführen ist. Der Versicherungsnehmer also unverschuldet in einem Situation gelangt ist, die es ihm nicht mehr möglich macht, die ausstehenden Zahlungen zu begleichen. Ist jedoch dem Versicherungsnehmer ein Eigenverschulden nachzuweisen, zahlt die Bürgschaftsversicherung und er Regel nicht.

Eine Bürgschaftsversicherung leistet ebenfalls nicht, wenn dem Versicherungsnehmer eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

6. Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Sobald abzusehen ist, dass es finanzielle Schwierigkeiten geben könnte, sollte die Bürgschaftsversicherung umgehend kontaktiert werden. Im günstigsten Fall springt die Versicherung schnell ein und kann das schlimmste verhindern. So lässt sich unter Umständen die Produktion noch aufrecht erhalten, was ansonsten zu noch größeren finanziellen Einbußen führen könnte.

Ein ähnliches Vorgehen bietet sich an, wenn Sie absehen können, dass die Raten für die erworbene Immobilie nicht mehr beglichen werden können. Auch hier gilt: So schnell wie möglich den Anbieter der Bürgschaftsversicherung kontaktieren und mit den aktuellen Informationen versorgen. Jeglicher Kontakt mit dem Versicherer sollte, wenn möglich, archiviert werden.

7. Wann setzt der Versicherungsschutz der Bürgschaftsversicherung ein?

Der Versicherungsschutz einer Bürgschaftsversicherung setzt in der Regel an dem vertraglich vereinbarten Datum ein. Ein rückwirkender Vertragsbeginn ist dabei meist nicht möglich.

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8. Wie hoch sollte die Deckungssumme der Bürgschaftsversicherung sein?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich bei der Bürgschaftsversicherung stets nach der Summe, über die eine Bürgschaft aufgenommen wird. In der Baubranche beispielsweise sind es häufig Summen zwischen 10 und 25 Prozent der Auftragssumme, über die eine Bürgschaft aufgenommen wird.

9. Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Bürgschaftsversicherung berechnet?

MoneyCheck | BürgschaftsversicherungDie Beiträge für die Bürgschaftsversicherung können enorm variieren. Diese richten sich unter anderem an der Art der Bürgschaft, aber auch nach der Höhe des Betrages, über den eine Bürgschaft vereinbart wird. Außerdem können sich die Beiträge je nach Versicherer oder Tarif stark voneinander unterscheiden. Darüber hinaus wirkt sich aber auch eine eventuell vereinbarte Besicherung auf die Höhe der Beiträge aus. Auch bestehen nicht wenige Versicherer nicht unbedingt auf Sicherheiten, sofern denn die Bürgschaft eine gewisse Höhe nicht übersteigt. Dennoch wirken sich Sicherheiten nicht unerheblich auf die Höhe der Beiträge aus und sollten daher in jedem Fall in Betracht gezogen werden, wenn man mit dem Gedanken spielt, eine Bürgschaftsversicherung abzuschließen.

Im Regelfalls bewegen sich die Beiträge zwischen 0,8 und 5 Prozent der Höhe der Bürgschaft. Je besser die Bonität des Versicherungsnehmers ist, desto weniger Sicherheiten sind erforderlich und desto niedriger fallen auch die Beiträge aus.

 

10. Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Bürgschaftsversicherung für mich?

Die meisten Kreditverträge setzen inzwischen den Abschluss einer Bürgschaftsversicherung als wesentlichen Bestandteil voraus. Da sich der Schuldner um den Abschluss einer Bürgschaftsversicherung kümmern muss, hat er auch die freie Wahl zu entscheiden, bei welchem Versicherer er dies tut. Auch wenn der Kreditgeber dem Kreditnehmer möglicherweise versucht, einen Versicherer zu empfehlen oder ihn zum Abschluss bei einem bestimmten Versicherer zu bewegen, obliegt die endgültige Entscheidung doch stets dem Kreditnehmer. Da es jedoch enorm viele Versicherer gibt, die eine Bürgschaftsversicherung anbieten, haben Sie mit einem Vergleich die Möglichkeit, den günstigsten Versicherer mit dm besten Tarif für Ihren Bedarf zu finden.

Da eine Bürgschaftsversicherung stets individuell auf den Kreditrahmen sowie ein ebenso individuelles Rückzahlungskonzept angepasst wird, haben Sie über einen Vergleich die Möglichkeit, individuell bewertete Informationen zu den verschiedensten verfügbaren Tarifen einer Bürgschaftsversicherung zu erhalten. Diese Informationen können Sie anschließend anhand Ihrer Bedürfnisse und Wünsche miteinander vergleich, um so die für Sie beste und vor allem günstigste Bürgschaftsversicherung zu finden.

Da es Anbieter gibt, die erst einer festgelegten Bürgschaftslinie für eine Bürgschaftsversicherung in Erscheinung treten, kann es je nach Höhe der Bürgschaft, welche versichert werden soll, passieren, dass mal mehr oder oder auch mal weniger Anbieter angezeigt werden.

11. Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Es kommt nicht selten vor, dass Arbeitnehmer für ihren Arbeitgeber eine Bürgschaft übernehmen. In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für die Tilgung der Versicherungsbeiträge für die Bürgschaftsversicherung in Ihrer Einkommenssteuer als Werbungskosten geltend zu machen und so von der Steuer abzusetzen. Dieses Vorgehen, das Arbeitnehmer eine Bürgschaft für ihren Arbeitgeber leisten, ist keine unübliche Vorgehensweise. Schließlich geht es auch darum, dass der Arbeitnehmer seine Anstellung nicht verliert, wenn er seinem Betrieb dabei behilflich ist, sich wieder zu regenerieren.

Die Entscheidung, eine Bürgschaft für seinen Arbeitgeber zu leisten, kann allerdings auch nach hinten los gehen und große finanzielle Verluste bedeuten, wenn es das Unternehmen beispielsweise dennoch nicht schafft, sich wieder aufzurappeln und in der Folge Insolvenz anmelden muss. In einem solchen Fall haben Sie nicht nur Ihren Arbeitsplatz verloren, sondern müssen zudem auch noch anstelle Ihres Arbeitgebers für die Tilgung des aufgenommenen Kredites aufkommen.

12. Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Bürgschaftsversicherung achten?

MoneyCheck | BürgschaftsversicherungDie Kündigung einer Bürgschaftsversicherung ist grundsätzlich möglich, jedoch endet der Vertrag nicht automatisch zum Kündigungstermin, da dieser abgewickelt werden muss. Das hat einen Grund, denn so stellt der Versicherer sicher, dass bereits bestehende Forderungen auch weiter gezahlt werden können. Andernfalls würden die Gläubiger unter Umständen leer ausgehen. In der Regel wird für eine Bürgschaftsversicherung eine Laufzeit von zwölf Monaten vereinbart. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der Vertragslaufzeit möglich, jedoch gilt es hier, eine Kündigungsfrist von meist drei Monaten einzuhalten. Nach der Kündigung wird der Vertrag einem Abwicklungsprozess unterzogen. Hierbei prüft der Versicherer bereits bestehende Forderungen von Gläubigern und leitet ein Verfahren ein, um diese zu bedienen. Liegt ein wichtiger Grund vor, so ist es auch möglich, die Bürgschaftsversicherung außerordentlich zu kündigen. Dies gilt sowohl für Sie als Versicherungsnehmer als auch für den Anbieter als Versicherungsgeber. Sobald ein Schadenfall vorliegt, kann die Bürgschaftsversicherung sogar mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

 

13. Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Bürgschaftsversicherung achten?

Vor dem Wechsel einer Bürgschaftsversicherung sollten Sie sicherstellen, dass es keine aktuell laufenden Forderungen eines oder mehrerer Gläubiger gibt. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen Ihre Bürgschaftsversicherung zu kündigen, sollten Sie ebenfalls daran denken, dass die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate beträgt. Eine rechtzeitige Kündigung ist daher notwendig. Falls Sie als Unternehmer tätig sind und trotzdem weiterhin finanzielle Mittel für Inventionen bereit haben möchten, sollten Sie überdies über den erneuten Abschluss einer Bürgschaftsversicherung – auch bei einem anderen Anbieter – nachdenken.