Corona-Hilfspakete für Unternehmen & Selbstständige von Bund & Ländern

Inhaltsverzeichnis:

Bundesrepublik und Länder

Hier finden Sie unsere regelmäßig aktualisierte Übersicht, welche Corona-Hilfen für wen zur Verfügung stehen.

  • Wo gibt es den Antrag?
  • Was muss beim Antrag beachtet werden?

Außerdem:

  • Informationen für Solo-Selbstständige und Freiberufler
  • Fördermöglichkeiten und Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Bund

Das größte Volumen im Bereich der Wirtschaftsförderung stellt aktuell der Bund. Das Förderpaket wurde am 27.3.2020 vom Bundesrat bestätigt. Eckdaten dazu finden Sie hier.

Förderungen für Selbstständige und kleine und mittlere Unternehmen Bund

Die Bundesförderung sieht vor, dass:

  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten bis zu 9.000 Euro Zuschuss beantragen können, um durch die Bedienung laufender Kosten Liquiditätsengpässe zu überbrücken
  • Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis zu 15.000 Euro beantragen

 

Die Beantragung erledigen Sie über Ihr Bundesland. Hier sehen Sie, wo das bereits möglich ist.

Wir haben fortfolgend jedes Bundesland einzeln beleuchtet. Denn die Förderung wird durch die Länder teils ergänzt, teils erweitert.

Förderungen von Verbänden und Vereinen

Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW

Im Bereich Darlehen ermöglicht die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW aktuell den Zugang zu Darlehen und Krediten, die sonst nur über Hausbanken allein schwer oder nicht möglich waren. Ziel der Darlehen ist die Sicherstellung der Liquidität von Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Notlage geraten sind.

Sie finden die aktuellen Corona-Programme der KfW hier.

Gewerkschaften

Die Gewerkschaft Verdi hat für ihre Mitglieder und die betroffenen Berufsgruppen gezielte Übersichtsprogramme zusammengestellt. Soloselbstständige, Künstler und Angehörige der Freien Berufe finden hier teils spezifischere Informationen und Beratung.

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Land Baden-Württemberg

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Baden-Württemberg

Das Soforthilfeprogramm der Baden-Württemberger Landesregierung umfasst aktuell noch keine Darlehen. In kürzerer Perspektive sind – vor allem für systemrelevante Unternehmen – auch Unterstützungsprogramme über Landesbeteiligungen geplant. Genauere Details sind aktuell nicht bestätigt.

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Baden-Württemberg

Für kleine und mittlere Unternehmen stellt Baden-Württemberg bis zu 30.000 Euro für 3 Monate zur Verfügung. Die Förderung erfolgt auf Antrag und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie soll der Sicherung der Zahlungsfähigkeit dienen.

Förderungen für Selbstständige Baden-Württemberg

Selbstständige als Einzelunternehmer – sogenannte Soloselbstständige – können bis zu 9.000 Euro Soforthilfe beantragen. Das gilt auch, wenn bis zu 5 Personen mitbeschäftigt beschäftigt sind.

Die Förderung kann beantragt werden wenn:

  • das Einkommen aus der Selbstständigkeit das Haupteinkommen ist
  • oder wenn es mindestens ein Drittel des Nettoeinkommens der antragstellenden Person beträgt

Die Förderungen soll Liquiditätsengpässe vermeiden. Stichtag für den Nachweis von Umsatzeinbrüchen ist der 11. März 2020. War das Unternehmen oder der Selbstständige vorher bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, kann die Förderungen nicht beantragt werden.

 

Die Förderung gilt jeweils für 3 Monate. Sie wird für konkrete Ausfälle beantragt. Soloselbstständige mit unter 5 Beschäftigen können maximal 9.000 Euro Soforthilfe beantragen.

  • Das Antragsformular für Baden-Württemberg finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zur Corona Förderungen des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.

Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen Baden-Württemberg

Für die Beantragung bis 30.000 Euro Förderung sind Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten berechtigt. Gezählt werden Vollzeitstellen oder die rechnerische Entsprechung bei Teilzeitbeschäftigten.

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sind berechtigt, Auszubildende komplett in den Beschäftigten-Schlüssel einzubeziehen.

Die Staffelung für die Unternehmensförderung in Baden-Württemberg für die nichtrückzahlbare Soforthilfe ist:

  • für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten maximal 15.000 Euro für 3 Monate
  • für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten maximal 30.000 Euro für 3 Monate

 

Auch hier gilt: Stichtag für den Nachweis von Liquiditätsengpässen oder Zahlungsausfällen ist der 11.3.2020. Vorher eingetretene finanzielle Probleme können über die Corona Soforthilfe nicht ausgeglichen werden. Die Förderung erfolgt auf Antrag. Erstattet werden tatsächliche Ausfälle und Bedarfe bis zur genannten Höhe für die jeweiligen Unternehmensgrößen.

  • Das Antragsformular für Baden-Württemberg finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zur Corona Förderungen des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.

Freistaat Bayern

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Bayern

Die Bayerische Förderbank LfA bietet über KfW-Kredite Unternehmen und Selbstständigen Überbrückungskredite an. Die Haftungsfreistellung liegt bei 90 Prozent der Versicherungssumme.

Finden Sie hier den Überblick über Kreditleistungen der LfA und KfW in Bayern.

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Bayern

Je nach Unternehmensgröße – gemessen an der Zahl der Mitarbeiter – stellt das Land Bayern eine finanzielle Unterstützung bereit. Sie gilt als Förderung und wird auf Antrag gewährt. Sie muss nicht zurückgezahlt werden.

Förderungen für Selbstständige Bayern

Selbstständige und Freiberufler mit bis zu 5 Angestellten können eine Soforthilfe beantragen. Beantragt wird die konkrete Unterstützung für einen durch Ausfälle infolge der Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpass. Entgangener Gewinn zählt aber nicht zu den geförderten Beträgen.

Für Soloselbstständige ergibt sich aus dem Förderschlüssel eine maximale Förderungssumme von 1.000 Euro. Grundlage für diese Berechnung: Faktor 1 bei hauptberuflicher Tätigkeit von mehr als 30h pro Woche. Jeder weitere Vollzeit-Angestellte wird mit maximal weiteren 1.000 Euro gefördert. Teilzeitbeschäftigte mit entsprechend geringeren Anteilen.

Den Antrag auf Corona-Unterstützung in Bayern finden Sie hier.
Mehr Informationen für Finanzhilfen des Freistaates Bayern im Zusammenhang mit Corona finden Sie hier.

Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen Bayern

Bayern fördert Unternehmen und Selbstständige nicht unterschiedlich nach Beschäftigungsform, sondern ausschließlich nach Anzahl der Beschäftigten.

Die Landesregierung hat ein eigenes Förderprogramm aufgelegt. Dessen Beträge unterscheiden sich von der Bundesförderung.

Gestaffelt wird folgendermaßen:

  • MoneyCheck | Corona-Hilfspakete für Unternehmen & Selbstständige von Bund & LändernUnternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können maximal 15.000 Euro beantragen
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten maximal 30.000 Euro
  • und Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten bis zu 50.000 Euro

Teilzeit-Beschäftigte und Mini-Jobs werden so umgerechnet:

  • Beschäftigte über 30 Stunden = Faktor 1
  • Beschäftigte bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Beschäftigte bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Beschäftigte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

In der Antragstellung muss genannt werden, wie hoch der konkrete Liquiditätsengpass durch die Corona-Krise ist. Mehr darf nicht beantragt werden. Entgangener Gewinn zählt nicht in das Volumen, das beantragt werden darf. Das Unternehmen muss eine Betriebs- oder Arbeitsstätte in Bayern haben.

Zusätzlich kommt die Corona-Bundesförderung auch in Bayern zum Einsatz. Im Antragsformular wird nach Ihren Angaben entschieden, welches Förderprogramm für Sie angewandt wird.

  • Den Antrag auf Corona-Unterstützung in Bayern finden Sie hier.
  • Mehr Informationen für Finanzhilfen des Freistaates Bayern im Zusammenhang mit Corona finden Sie hier.

Land Berlin

Die „gemixte“ Unterstützung von Selbstständigen und kleinen Unternehmen ist am 6.4.2020 beendet worden. Weiterhin sind Anträge über die Investitionsbank Berlin möglich. Beantragt werden können Mittel aber nur noch die aus dem übergeordneten Rettungspaket des Bundes.

Die Unterstützung wird in Corona-Zuschüsse und Soforthilfe-Pakete unterteilt. Sie besteht aus Zuschüssen, Krediten und Darlehen. Achten Sie also darauf, was Sie beantragen.

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Berlin

Über das Soforthilfe-Pakete I Darlehen bis zur regulären Höhe von 500.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro beantragt werden. Sogenannte Rettungsbeihilfen werden in diesem Rahmen bis 500.000 Euro zinslos gewährt. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre.

Darlehen, die nicht als Rettungsbeihilfen bewilligt werden, werden mit 4% p.a. verzinst.

Die Darlehen dienen die Sicherung der Liquidität eines Unternehmens. Kreditbedienung oder wirtschaftliche Handlungen (Aufbau von Infrastruktur, etc.) sind nicht erlaubt.

Informationen zum Antrag und zum Programm Soforthilfe I des Landes Berlin finden Sie hier.

 

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Berlin

Berlin stützt wirtschaftliche Engpässe mit Bundeshilfe. Von 9.000 Euro für Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu 5 Angestellten, bis hin zu 15.000 Euro für Unternehmen bis 10 Beschäftigte können beantragt werden. Die Verwendung der Soforthilfe muss für Mietzahlungen und andere dringende, laufende Kosten erfolgen.

Die Beantragung ist ab Montag, 6.4.2020 in dieser Form möglich. Die Antragstellung erfolgt über eine Warteschleife mit Wartenummer. Wenn Sie an der Reihe sind, haben Sie 35 Minuten Zeit, den Antrag auszufüllen.

 

WICHTIGE AKTUALISIERUNG:

Sie zuvor haben bereits Soforthilfe aus Bundesmitteln beantragt? – Dann dürfen Sie keinen weiteren Antrag stellen.

Sie haben zuvor nur Soforthilfe aus dem mittlerweile eingestellten Landesprogramm für Berlin beantragt? – Dann dürfen Sie einen weiteren Antrag zur Förderung über die Corona-Soforthilfe stellen.

Förderungen für Selbstständige Berlin

Die Corona-Unterstützung gilt für Soloselbstständige und Selbstständige mit bis zu 5 Angestellten und Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte.

  • Es können 9.000 Euro aus dem Bundesprogramm beantragt werden (Selbstständige und Unternehmen bis 5 Beschäftigte) oder
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

 

Für die Unterstützung zulässig sind Zahlungsschwierigkeiten für Mieten, Leasing oder andere laufende Kosten. Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Berlin IBB. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Website (Warteschlange berücksichtigten).

  • Den Antrag für Berlin finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zur Corona Soforthilfe des Landes Berlin finden Sie hier.

Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen Berlin

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können Bundesmittel über die IBB beantragen. Die Höchstgrenze für die Förderung beträgt 15.000 Euro. Die antragstellenden Unternehmen müssen eine Betriebsstätte in Berlin haben.

  • Den Antrag für Unternehmen in Berlin finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zur Corona Soforthilfe des Landes Berlin.

Land Brandenburg

Brandenburg fördert im Zusammenhang mit Zahlungsproblemen Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis 100 Beschäftigte. Die Bezuschussung ist gestaffelt und wird bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB beantragt.

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Brandenburg

Die ILB bietet aktuell nur bestehende KfW-Kredite aus dem Portfolio an. Spezielle Darlehens-Angebote bestehen aktuell nicht.

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Brandenburg

Als unterstützenswerte Unternehmen gelten in Brandenburg als gewerblichen Akteure: Vom Soloselbstständigen bis zum Unternehmen. Das Förderprogramm ist ein Zuschuss. Es soll finanzielle Belastungen und Zahlungsschwierigkeiten mindern, die Unternehmen im Zuge der Corona-Krise treffen.

Förderungen für Selbstständige Brandenburg

Soloselbstständige und Selbstständige mit bis zu 5 Mitarbeitern (einschließlich ihrer selbst) können maximal 9.000 Euro Zuschuss beantragen. Allerdings gilt auch hier – wie in den meisten Förderprogramm der Ländern – der konkrete finanzielle Ausfall als Fördersumme. Mehr, als ein Unternehmen akut braucht, darf es nicht beantragen. Die Höhe der Ausfälle darf für 3 Monate berechnet werden. Wer also seine Miete bezuschusst haben muss, kann die Gesamtsumme der Mietzahlungen für 3 Monate beantragen.

  • Den Antrag für Zuschüsse in Brandenburg finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zur Wirtschaftsförderung im Zuge der Corona-Krise und darüber hinaus in Brandenburg finden Sie hier.

Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen Brandenburg

Brandenburg fördert Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern aktuell über Zuschüsse. Unternehmen können je nach Anzahl von Mitarbeitern bis zu 60.000 Euro beantragen. Grundlage sind jeweils die konkreten Schäden, die durch die Corona-Krise entstehen. Zugrunde gelegt werden dürfen Summen, die in 3 Monaten zusammenkommen. Die Beantragung erfolgt über die ILB.

Die Anzahl der Mitarbeiter bezieht sich auf Vollzeitstellen. Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend anteilig berücksichtigt. Ein Vollzeitäquivalent sind 40 Wochenarbeitsstunden.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten im Unternehmen. Es werden Vollzeit-Arbeitszeiten für die Berechnung zu Grunde gelegt.

  • bis zu 5 Beschäftigte: Förderung bis 9.000 EUR
  • bis zu 15 Beschäftigte: Förderung bis 15.000 EUR
  • bis zu 50 Beschäftigte: Förderung bis 30.000 EUR
  • bis zu 100 Beschäftigte: Förderung bis 60.000 EUR

 

  • Den Antrag für Zuschüsse für Unternehmen in Brandenburg finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zur Wirtschaftsförderung im Zuge der Corona-Krise und darüber hinaus in Brandenburg finden Sie hier.

Freie Hansestadt Bremen

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Bremen

Bremen sichert die Umsetzung von Darlehen und Krediten über das Bundesprogramm zu. Die Bremer Aufbau Bank BAB realisiert die Umsetzung. Fischerei- und Agrarunternehmen und -unternehmer sind nicht förderberechtigt.

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Bremen

Sofortunterstützung wird für Soloselbstständige, Selbstständige und Freiberufler gewährt. Beschäftigten-Grenze für Unternehmen ist aktuell 10 Mitarbeiter. Bremen hat hier also klar eine Förderung für kleine und mittlere Unternehmen aufgelegt.

Förderungen für Selbstständige und Unternehmen in Bremen und Bremerhaven

Die Höhe der möglichen Förderung richtet sich zentral nach der Anzahl im Unternehmen Beschäftigter. Maximal können 5.000 Euro gefördert werden. Auf Antrag und mit besonderer Prüfung sind 20.000 Euro Förderungen möglich.

Inhaltlich muss dargelegt werden, wie hoch der tatsächliche Ausfall ist. Zugrundegelegt werden dürfen die Monate März bis Mai 2020.

Den Antrag für die Förderung in Bremen finden Sie hier.
Informationen zum Bremer Förderprogramm hier.
Alle Informationen über Corona-Unterstützung des Landes Bremen für Bremen und Bremerhaven finden Sie hier.

Freie und Hansestadt Hamburg

Soloselbstständige und Unternehmen bis 250 Beschäftigte werden von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank mit Darlehen und Soforthilfe unterstützt. Das Programm läuft seit dem 30.3.2020.

Gefördert werden alle Selbstständigen und Unternehmen, die:

  • wirtschaftlich und auch dauerhaft als Unternehmen, Freiberufler oder Selbstständige tätig sind
  • den Unternehmenssitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Hamburg haben
  • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind
  • schon vor dem 1. Februar 2020 am Markt tätig waren

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Hamburg

Die Bereitstellung von Krediten zur Überbrückung von Zahlungsengpässen erfolgt über das Bundesprogramm der KfW.

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Hamburg

Hamburg bietet eine Mischung aus Stadt- und Bundesmitteln an.

Förderungen für Selbstständige Hamburg

  • Soloselbstständige bis zu 9.000 Euro, zuzüglich 2.500 Euro pauschaler Förderung
  • Selbstständige und kleine Unternehmen bis 5 Mitarbeiter können kombiniert bis 14.000 Soforthilfe beantragen

Den Link zum Antrag (Anmeldung im Förderportal) finden Sie hier.
Mehr Informationen zur Corona Soforthilfe in Hamburg finden Sie hier.

Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen Hamburg

Unternehmen mit:

  • 5 bis 10 Mitarbeitern können kombiniert bis 20.000 Euro Soforthilfe beantragen
  • 10 bis 50 Mitarbeitern bis 25.000 Euro
  • 50 bis 250 Mitarbeitern bis 30.000 Euro Förderung der Hansestadt. Der Bund fördert nur Unternehmen bis 10 Mitarbeiter.

Den Link zum Antrag für Unternehmen (Anmeldung im Förderportal) finden Sie hier.
Mehr Informationen zur Corona Soforthilfe für Unternehmen in Hamburg finden Sie hier.

 

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Land Hessen

Die Antragstellung für das Corona-Hilfsprogramm des Landes Hessen ist ab dem 30.3.2020 möglich.

Den Antrag finden Sie hier.
Informationen zu dem Soforthilfeprogramm und anderen Fördermöglichkeiten über das Land Hessen im Zusammenhang mit der Corona-Krise finden Sie hier.

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Hessen für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen

Sicherheitserleichterte Darlehen mit einer Höhe von bis zu 200.000 Euro gewährt das Land Hessen für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Darlehen sind entweder endfällig und rückzahlbar nach 2 Jahren. Auch ein 5-Jahres-Kredit kann beantragt werden. Er wird in den ersten beiden Jahren nach Auszahlung tilgungsfrei gehalten. Danach wird er über 3 Jahre in Raten abbezahlt. Eine Betriebsstätte muss in Hessen liegen.

Das Darlehen wird von der Hausbank um 20% erhöht. Das Darlehen fungiert als Liquiditätshilfe. Informationen dazu finden Sie hier.

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Hessen

Die Förderung in Hessen wird eine Kombination aus Bundes- und Landesmitteln. Sie gilt für kleine Unternehmen und Soloselbstständige, Selbstständige und Freiberufler, auch mit Angestellten. Das Land Hessen stockt Bundesmittel auf.

Außerdem: Das Land übernimmt Sanierungsgutachten nach IDW-Richtlinien S6. Betreffende Unternehmen können das Gutachten beantragen, wenn sie durch die Corona-Krise in Notlage geraten sind. Die Kosten werden bis zu 50% gefördert. Die maximale Fördersumme liegt bei 10.000 Euro.

Förderungen für Selbstständige Hessen

Selbstständige können – wenn sie Angestellte beschäftigen – bis zu 10.000 Euro Soforthilfe beantragen. Die Förderung bezieht sich auf Ausgaben innerhalb der nächsten 3 Monate. So kann für Miete, Leasing und andere laufende Kosten die Soforthilfe summarisch für diesen Zeitraum beantragt werden. Die Gewähr von Zuschüssen richtet sich nach dem konkreten Bedarf und der Anzahl von Beschäftigten. Die Berechnungsgrundlage sind Vollzeitbeschäftigte.

  • Den Antrag für Hessen finden Sie hier.
  • Informationen zu dem Soforthilfeprogramm und anderen Fördermöglichkeiten über das Land Hessen im Zusammenhang mit der Corona-Krise finden Sie hier.

Außerdem können Freiberufler und Selbstständige ein für 2 Jahre tilgungsfreies Darlehen als Überbrückung von Liquiditätsengpässen beantragen. Die Summe beginnt bei 5.000 Euro und reicht bis 200.000 Euro. Mehr dazu hier.

Land Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern gewährt für Selbstständige und kleine Unternehmen Soforthilfe. Bis zu 40.000 Euro sind möglich.

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Mecklenburg-Vorpommern

Speziell für die Unterstützung über Darlehen sind noch keine konkreten Antragsformulare vorbereitet. Medienberichten zufolge wollen aber über 700 Mio. Euro Volumen an Darlehen bereitgestellt werden.

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Aktuell kann eine nichtrückzahlbare Soforthilfe beantragt werden. Ihre Höhe ist abhängig von den konkreten Ausfällen und der Anzahl beschäftigter Mitarbeiter. Die Zahlungsengpässe dürfen nicht vor dem 11.3.2020 ihre Ursache haben.

Förderungen für Selbstständige Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern stellt bis zu 9.000 Euro Förderung bereit. Sie gilt für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten. Beantragt werden können Kosten für bis zu 3 Monate. Laufenden Kosten dürfen aus der Förderung gedeckt werden. Antragsteller müssen hauptberuflich selbstständig sein.

  • Den Antrag für die Corona-Hilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.
  • Mehr Informationen finden Sie hier.

Beachten Sie: Anträge können Sie vorab per Mail an soforthilfe@lfi-mv.de schicken. Aber trotzdem müssen Sie eine Papier-Version per Post hinterher schicken!

Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen Mecklenburg-Vorpommern

Die rückzahlungsfreie Förderung über das Land Mecklenburg-wird an der Anzahl beschäftigter Mitarbeiter gemessen.MoneyCheck | Corona-Hilfspakete für Unternehmen & Selbstständige von Bund & Ländern Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können den Zuschuss beantragen.

Er wird folgendermaßen gestaffelt:

  • maximaler Zuschuss 9.000 Euro für Unternehmen von 1 bis 5 Beschäftigten
  • maximaler Zuschuss 15.000 Euro für Unternehmen von mehr als 5 bis 10 Beschäftigten
  • maximal 25.000 Euro für Unternehmen zwischen 10 und 24 Beschäftigten
  • und bis zu 40.000 Euro Förderung für Unternehmen mit zwischen 24 und 49 Beschäftigten
  • Den Antrag für Unternehmen auf die Corona-Hilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.
  • Mehr Informationen hier.

Land Niedersachsen

  • Den Antrag und Informationen, wie Sie ihn ausfüllen müssen, finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zur Antragstellung in Niedersachsen und wie Sie passende Hilfe finden, lesen Sie hier.
  • Weitere Informationen zum Förderprogramm des Landes Niedersachsen.

Das Land Niedersachsen stellt die Fördermittel vorrangig zur Verfügung, damit kleine Unternehmen und Selbstständige zahlungsfähig bleiben. Voraussetzung: Tatsächliche Zahlungsunfähigkeit und/ oder Rückgang der Umsätze um mindestens 50% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, dort der Schnitt der vorangegangenen 3 Monate. Das sind zunächst keine Kredite oder Darlehen, sondern in der Hauptsache Zuschüsse.

Niedersachsen stellt in der Förderbeschreibung konkret klar, dass zunächst alle liquiden Eigenmittel aufgebraucht werden müssen, bevor die Bezuschussung beantragt wird. Festgelegte Mittel und persönliche Vorsorgeaufwendungen müssen nicht in diese Mittel eingerechnet werden. Insolvente Unternehmen sind von der Bezuschussung ausgenommen. Eine Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens muss in Niedersachsen liegen.

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Niedersachsen

Über staatliche Förderbanken und über Bundesmittel können Darlehen beantragt werden. Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen bearbeitet Anträge auf Darlehen und Kredite. Darlehen und Kredite sollen die Liquiditätssicherung dienen. Die Kreditvergabe wird ohne Hausbank abgewickelt.

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Niedersachsen

Je nach Mitarbeiterzahl im Unternehmen, kann die Beihilfe in unterschiedlicher Höhe beantragt werden. Die Soforthilfe ist ein Zuschuss für Kosten über maximal 3 Monate. Er muss nicht zurückgezahlt werden.

Förderungen für Selbstständige Niedersachsen

Soloselbstständige und Selbstständige mit bis zu 5 Mitarbeitern (in Vollzeit oder in der Entsprechung mehrere Teilzeitbeschäftigte) können bis zu 3.000 Euro Hilfe über das Land Niedersachsen beantragen. Zugrundegelegt werden die konkreten Kosten, die Sie bezuschusst haben müssen, weil anderweitig die Zahlungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

  • Selbstständige finden den Antrag hier.
  • Mehr Informationen zur Antragstellung in Niedersachsen und wie Sie passende Hilfe finden, lesen Sie hier.
  • Weitere Informationen zum Förderprogramm des Landes Niedersachsen.

Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen Niedersachsen

Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten können Soforthilfe in größerem Umfang beantragen.

Die Staffelung für Corona-Soforthilfe in Niedersachsen für kleine und mittlere Unternehmen:

  • Mitarbeiterzahl bis 10, Antragssumme maximal 5.000 Euro
  • Mitarbeiterzahl bis 30, Antragssumme maximal 10.000 Euro
  • Mitarbeiterzahl bis 49, Antragssumme bis 20.000 Euro

Der Antrag kann als PDF gestellt werden. Die Abwicklung erfolgt über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Der Antrag wird ohne Vorab-Prüfung bearbeitet und kann auch so bewilligt werden. Prüfungen durch die Bank oder das niedersächsische Wirtschaftsministerium sind in der Programmbeschreibung vorbehalten.

Land Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen setzt das am 27.3.2020 beschlossene Bundesprogramm um. Die zusätzliche Förderung des Landes sieht vor, dass auch Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern Anträge auf Soforthilfe im Rahmen der Corona-Krise stellen können.

Darauf müssen Sie achten: Auch in Nordrhein-Westfalen stellen Sie den Antrag auf Förderung bei einer Behörde. Darum sind die Feinheiten wichtig: Für die Berechnung der Mitarbeiteranzahl gilt in Nordrhein-Westfalen der Stichtag 31.12.2019! Wenn Sie in danach Zugang oder Abgang hatten, spielt das für die Berechnung der Mitarbeiterzahl zunächst keine Rolle. Nehmen Sie mit der Behörde Kontakt auf, wenn das Missverhältnis zu groß ist. Sie erreichen die Mitarbeiter unter Tel. 0211-617720 oder den Referenten des Staatssekretärs Christoph Dammermann, Markus Schumacher, unter Tel. 0211 61772-370.

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Nordrhein-Westfalen

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Ausfallbürgschaften für Unternehmen, die durch ihre Bank nicht im nötigen Maß positiv bewertet werden. Die Bürgschaft kann bis zu 80% des Kreditvolumens reichen.

Lesen Sie mehr dazu hier.

Zusätzlich ist der Zugang zum Landesbürgschaftsprogramm in Nordrhein-Westfalen möglich.

Informationen dazu finden Sie hier.

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen bezuschusst laufende Kosten und die Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert mittels Zuschuss werden Unternehmen mit einer maximalen Beschäftigtenzahl von 50 am 31.12.2019.

Die Staffelung reicht von 9.000 Euro bis 25.000 Euro.

Förderungen für Selbstständige Nordrhein-Westfalen

Soloselbstständige, Selbstständige und Künstler erhalten Förderung nach dem Schlüssel für Unternehmen und Selbstständige. Sie können maximal 9.000 Euro beantragen. Das gilt für maximal den Selbstständigen und 5 Beschäftigte.

Bezuschusst wird der Bedarfszeitraum von 3 Monaten.

  • Die Antragsunterlagen für Soloselbstständige finden Sie hier.
  • Selbstständige Künstler beantragen Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen hier.
  • Weitere Informationen zur Antragstellung in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen Nordrhein-Westfalen

Unternehmen mit:

  • bis zu 10 Beschäftigten können maximal 15.000 Euro beantragen
  • bis zu 50 Beschäftigten können bis zu 25.000 Euro Corona-Soforthilfe beantragen

Links und Informationen zum Antrag finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Land Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ergänzt die Bundesmittel. Der Kreis der geförderten Unternehmen für die Bezuschussung wird auf Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern erweitert.

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Rheinland-Pfalz

Neben den Bundeszahlungen im Rahmen der Corona-Soforthilfe, können Darlehen mit langer Laufzeit über das Land Rheinland-Pfalz beantragt werden. Die Darlehen laufen im aktuellen und nächsten Jahr tilgungsfrei. Sie können über einen Zeitraum von 6 Jahren zurückgezahlt werden.

Außerdem ist ein Landesprogramm aufgelegt, aus dem Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten 10.000 Euro Sofortdarlehen beantragen können. Das Darlehen ist über 6 Jahre rückzahlbar.

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Rheinland-Pfalz

Stundung Sozialversicherungsbeiträge für in Notlage geratene Unternehmen – den Antrag finden Sie hier.

Förderungen für Selbstständige in Rheinland-Pfalz

Das Land stellt eine Förderung bis 9.000 Euro für Soloselbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern in Aussicht. Die Beantragung erfolgt vereinfacht. Ausgeglichen werden Zahlungsengpässe für laufende Kosten.

 

  • Informationen zur Antragstellung und die Anträge in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen Rheinland-Pfalz

  • Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten erhalten einen kombinierten Zuschuss von 15.000 Euro aus Bundes- und Landesmitteln
  • Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten können zusätzlich zu einem maximal 30.000 Euro umfassenden Sofortdarlehen einen Zuschuss von 30% der Darlehenssumme beantragen.
  • Informationen und die Anträge zum Download für dieses Programm finden Sie hier.

 

Saarland

Kleinunternehmer im Saarland (Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeiter) beantragen zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro Soforthilfe. Das Programm sieht eine Ergänzung vor, wenn durch Bundesmittel in Summe höhere Förderungen möglich wären.

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Saarland

Kreditvergabe im Zuge der Corona-Krise setzt das Saarland über das bundesweite KfW-Programm um.

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Saarland

Zuschüsse für in Zahlungsnot geratene kleine Unternehmen und Selbstständige stehen in vereinfachter Beantragung von 3.000 Euro bis 10.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich werden Bundesmittel ausgeschüttet, wenn aus dem bisherigen Antrag weniger bewilligt wurde, als vom Bund seit dem 27.3.2020 gewährt wurde.

Förderungen für Selbstständige und kleine Unternehmen im Saarland

  • Hier beantragen Sie die Förderung für Selbstständige und kleine Unternehmen.Das beantragte Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt mit der Bewilligung. Es dienst zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit des Selbstständigen.
  • Weitere Informationen (Anmeldungsportal) zum Corona-Hilfsprogramm im Saarland finden Sie hier.

Freistaat Sachsen

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Sachsen

Sachsen geht einen Zwischenweg aus Zuschuss und Darlehen. Sie Sächsische Aufbaubank SAB gewährt zinslose Darlehen zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro. Sie sind auf Antrag bis zu 3 Jahre tilgungsfrei und müssen innerhalb von 10 Jahren zurückgezahlt werden. Unternehmen und Selbstständige können das Darlehen als Eigenkapital werten, weil es als Nachrangdarlehen ausbezahlt wird.

In Ausnahmefällen kann eine Darlehenssumme von bis zu 100.000 Euro beantragt werden.

Die Auszahlung erfolgt in einer Summe. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit soll in jedem Quartal ein Teil zurückbezahlt werden.

Die Förderung wird für Unternehmen und Selbstständige mit einem Jahresumsatz von unter 1 Mio. Euro als Corona-Soforthilfe gewährt.

Förderungen für Selbstständige Sachsen

  • Den Antrag auf die Förderung finden Sie hier, wenn Sie bereits einen Account bei der SAB haben.
  • Oder hier, wenn Sie sich noch registrieren müssen.

Das Antragsverfahren ist elektronisch. Unterlagen müssen Sie möglicherweise nachreichen. Die Darlehensförderungen gelten für Soloselbstständige, Selbstständige mit Angestellten und kleine und mittlere Unternehmen, die eine Betriebsstätte in Sachsen haben und Mittel für diese Betriebsstätte benötigen.

Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt fördert über Landes- und Bundesmittel. Ab dem 30.3.2020 sollen Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt Soforthilfe im Rahmen der Corona-Krise beantragen können.

Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Das Programm läuft seit dem 30.3.2020.

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Sachsen-Anhalt

Bezuschusst werden Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis 50 Mitarbeitern.

 

Den Musterantrag finden Sie hier. Senden Sie den Antrag ab dem 30

  • Den Antrag auf Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt als PDF finden Sie hier.
  • Den Antrag auf Kleinbeihilfen – das ist die Bundesförderung für Corona-Betroffene – finden Sie hier.

Senden Sie die Anträge IN EINEM PDF an soforthilfe-corona@ib-lsa.de

Dieses Verfahren ist gültig, bis die Antragstellung online ermöglicht wird.

 

Von dieser Staffelung schreibt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt:

  • Unternehmen 5 Mitarbeiter erhalten bis zu 9.000 Euro je nach konkretem Bedarf
  • Unternehmen von 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro
  • Unternehmen mit 11 bis 25 Mitarbeitern können bis zu 20.000 Euro beantragen
  • Unternehmen mit 26 bis 50 Mitarbeitern können bis zu 25.000 Euro Soforthilfe erhalten

Die Hilfspakete sind nicht rückzahlbar.

Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen Sachsen-Anhalt

Bereits aktuell berät die IB Sachsen-Anhalt Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten sind. Die Förderung kann aktuell beispielsweise über Förderprogramme der KfW realisiert werden. Informationen dazu finden Sie hier.

Land Schleswig-Holstein

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Schleswig-Holstein

Förderkredite und ein erleichterter Zugang zu Krediten und Darlehen stellt das Land Schleswig-Holstein über KfW und über die Investitionsbank Schleswig-Holstein bereit.

Vornehmlich bieten die Aufbaubanken Unterstützung bei der Kreditumsetzung über die Hausbank an. Mehr zu Darlehen für Unternehmen in Schleswig-Holstein: https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein setzt das Bundesprogramm zur Corona-Soforthilfe um.

  • Den Antrag und alle Informationen dazu finden Sie hier.

Förderungen für Selbstständige Schleswig-Holstein

Über das Bundesprogramm können in Schleswig-Holstein bis zu 9.000 Euro Soforthilfe beantragt werden. Das gilt für Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten.

  • Sie kann hier beantragt werden.

Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen Schleswig-Holstein

Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern können über das Bundesprogramm bis zu 15.000 Euro Corona-Soforthilfe beantragen. Das erfolgt über dasselbe Formular, wie für Selbstständige.

Die Höhe darf sich an nötigen Ausgaben für die nächsten 3 Monate orientieren, für die durch die Corona-Krise die finanziellen Mittel fehlen. Die Bezuschussung muss nicht zurückgezahlt werden.

Freistaat Thüringen

Thüringen hat über seine Aufbaubank ein Zuschuss-Förderprogramm eingerichtete. Es zahlt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro, gemessen am Bedarf und an der Anzahl im Unternehmen beschäftigter Mitarbeiter.

  • Mehr Informationen und die Anträge dazu finden Sie hier.

Rückzahlbare Darlehen und Kredite Thüringen

Im Rahmen der Corona-Beihilfen werden über die KfW vergünstigte Darlehen und Kredite angeboten.

Nichtrückzahlbare Unterstützung und Förderung Thüringen

Thüringen sichert über die Thüringische Aufbaubank Soforthilfe-Zahlungen zu. Sie richten sich nach den Beschäftigte im Unternehmen. Es stehen Summen zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro zur Verfügung. Gefördert wird jedoch der konkrete Bedarf.

  • Den Antrag finden Sie hier.

Er gilt für Selbstständige und kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen.