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Betriebshaftpflicht Maler

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Betriebshaftpflicht Maler

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Maler abgedeckt?

Die Betriebshaftpflicht ist eine zentrale Absicherung im Handwerk. Maler können durch gezielte Suche diese Haftpflichtabsicherung ihren Bedürfnissen sehr genau anpassen. Das optimiert die Beiträge und reduziert die Gefahr von Deckungslücken. Und es sorgt für einen angemessenen Versicherungsschutz, der im Zweifel auch wirtschaftliche Risiken hilft zu senken.

Personenschäden und Sachschäden

Elementar in der Betriebshaftpflicht ist die finanzielle Absicherung von Personenschäden und Sachschäden. Nicht nur einem Kunden kann etwas passieren – und der Maler ist dafür verantwortlich. Auch Kollegen anderer Firmen und anderer Gewerke müssen nach einem Unfall angemessen in der Betriebshaftpflicht erfasst sein.

Die richtige Versicherungssumme

Personenschäden gibt es im Baugewerbe häufiger, als in anderen Berufen. Die richtige Haftpflichtversicherung ist vor diesem Hintergrund besonders wichtig. Damit sie ohne risikoreiche Lücken funktioniert, muss die Versicherungssumme ausreichend hoch sein.

Wir empfehlen eine Absicherung von nicht unter 3 Mio. bis 5 Mio. Euro je Schadenfall. Je nach konkretem Arbeitsumfeld ist auch eine Absicherung darüber hinaus sinnvoll, wenn das Risikoprofil des spezifischen Arbeitsbereiches des Malers das nahelegt. Prüfen Sie auch eine Mehrfachdeckung, wenn Sie häufig im Umfeld mit anderen Gewerken oder häufig in Gebäuden mit viel Publikumsverkehr arbeiten und das Risiko hoch einschätzen.

Beachten Sie: Die Versicherungssumme gilt in der Regel für Personenschäden und für Sachschäden über die gleiche Höhe. Abweichend davon kann eine separate Versicherungssumme für sogenannte „unechte“ Vermögensschäden ausgewiesen werden. Wenn sie nicht pauschal in gleicher Höhe wie die Summe für Personen- und Sachschäden gilt, weicht sie in der Regel stark nach unten ab. Eine Absicherung von Personenschäden kann beispielsweise bis zu 3 Mio. Euro reichen. Die Versicherungssumme für Vermögensschäden in der gleichen Police kann in diesem Fall bei nur 150.000 Euro liegen. Prüfen Sie vor Abschluss, welche Risiken in der Betriebshaftpflicht erfasst sind und ob das in ausreichender Höhe der Fall ist.

Fahrzeugversicherung

Normalerweise fahren Sie mit dem Auto zum Kunden. Auf öffentlichen Straßen ist das Fahrzeug in der Regel über seine eigene Kfz-Versicherung abgesichert. Anders aber, wenn Sie es auf der Baustelle bewegen. Wie andere Gewerke auch, können Maler solche Baustellenbewegungen in der Betriebshaftpflicht mit absichern.

Prüfen Sie vor diesem Hintergrund jedoch, ob Sie die separate Absicherung tatsächlich benötigen. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge beispielsweise einer Fuhrparkversicherung absichern, können in dieser Fuhrparkversicherung bereits die genannten Leistungen für den Baustellenbetrieb eingeschlossen sein. Eine Fuhrparkversicherung lohnt sich aber nicht bei weniger als 3 Fahrzeugen.

In der Betriebshaftpflicht gilt dasselbe wie in anderen Haftpflichtbereichen auch: Versicherte Leistungen werden nur einmal erstattet. Wenn Sie das gleiche Risiko also doppelt versichern, zahlen Sie nur doppelte Beiträge dafür, haben aber nicht mehr davon. Schließen Sie solche doppelt versicherten Leistungen also nach Möglichkeit aus, wo es geht.

Versicherung der Firmenräume, Lager und Büroräume

Nicht nur unterwegs, auch „zuhause“, also in der eigenen Firma, muss ein angemessener Haftpflichtschutz bestehen. Maler können in der Betriebshaftpflicht dafür sorgen, dass alle Aspekte der Verkehrssicherheit auf dem Betriebsgelände erfasst werden. Gleichzeitig sind Folge- und Nebenschäden von Brand- oder Unwetterschäden Teil der Betriebshaftpflicht. Kommt hier Liegenschaft oder Eigentum Dritter zu Schaden oder werden Menschen verletzt, muss die Betriebshaftpflicht die Folgekosten übernehmen.

Achten Sie darauf, dass diese Leistungen mit eingeschlossen sind:

  • Umweltschäden, beispielsweise durch austretende Chemikalien, Lösungsmittel oder Farbstoffe
  • Schäden an Nachbargebäuden nach Feuer, Wasser (zum Beispiel nach einem Rohrbruch) und anderen Ereignissen „von außen“
  • Unfälle auf dem Firmengelände, sowohl mit Personen als auch die Beschädigung von Gegenständen Dritter

Absicherung gegen Vermögensschäden nach Arbeitsfehlern

In die Betriebshaftpflicht sollte nach Möglichkeit eine Vermögensschadenhaftpflicht eingeschlossen werden. Alternativ ist eine separate Police möglich, auch die Absicherung über einer Berufshaftpflicht kommt infrage.

Warum das?

Wenn Sie trotz sorgsamer Arbeitsleistung einen Fehler machen und dieser Fehler hat starke finanzielle Folgen, dann deckt ihn die Betriebshaftpflicht nur bedingt. Besonders, wenn Wertverluste oder andere, nur in Vermögenswerten auszudrückende Schäden die Folge sind, muss eine Vermögensschadenhaftpflicht die Kosten tragen. Die eingeschlossenen Leistungen für „unechte“ Vermögensschäden in der Betriebshaftpflicht sichern Maler nicht ausreichend gegen Folgen „echter“ Vermögensschäden.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist Teil der meisten Versicherungsarten am Bau und gehört zu den wichtigsten Bestandteilen einer gewerblichen Haftpflichtabsicherung – ob als Betriebshaftpflicht oder anders geartet.

Mitversicherung der Produkthaftpflicht

Sie haften nicht nur für die Arbeitsleistungen, die Sie unmittelbar ausführen. Je nach Sachlage müssen auch für fehlerhafte Farbe oder Fehler am Untergrund durch eine falsche Grundierung in Schadenersatz gehen. Obwohl Sie für diese Fehler gar nichts können, kann Sie trotzdem die Produkthaftung treffen. Prüfen Sie darum, ob Sie Risiken aus der erweiterten Produkthaftpflicht mitversichern müssen. Wenn ja, lohnt sich der Einschluss in der Betriebshaftpflicht in vielen Fällen, weil Sie in einer zusammengefassten Police häufig Beiträge einsparen.

Nutzen Sie einen Online-Vergleich, um herauszufinden, welche Variante für Sie die günstigere Lösung darstellt.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Maler beachtet werden?

Über die Leistungen der Betriebshaftpflicht hinaus gibt es weitere Bereiche, die Maler zum Herstellen eines sinnvollen Versicherungsschutzes prüfen sollten. Vor allem der Bereich der Eigenabsicherung spielt hier die wichtigste Rolle.

Betriebsunterbrechung

Kommt es in der Folge eines Schadens zu einem Arbeitsausfall, der das ganze Unternehmen betrifft, können die finanziellen Folgen in einer Betriebsunterbrechungsversicherung aufgefangen werden.

Nur: Das lohnt sich erst ab einer bestimmten Größe der Firma beziehungsweise erst dann, wenn die finanziellen Verluste durch eine zeitlich beschränkte Betriebsunterbrechung zu groß werden – weil Mieten und Lohnkosten hoch sind. Für Selbstständige ist eine gute Krankenversicherung in der Regel sinnvoller.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist vor allem für Firmen von Bedeutung, die Produktionsstätten betreiben und abhängig von Maschinen arbeiten. Je nach konkreter Arbeitsgestaltung beim Maler kann es allerdings auch für ihn sinnvoll sein, eine Betriebsunterbrechung in die Betriebshaftpflicht aufzunehmen. Erwägen Sie eine solche Absicherung an Ihren eigenen Gegebenheiten gemessen. Lösen Sie sie nur dann ein, wenn die Umstände auf Sie beziehungsweise Ihre Firma auch tatsächlich passen.

Eigenschäden

Die Betriebshaftpflicht deckt nur Schäden, die Sie als Maler Dritten gegenüber verantworten müssen. Ihre eigenen Schäden sind darin nicht berücksichtigt.

Prüfen Sei darum Ihre eigene Absicherung:

  • Sind alle Betriebsräume ausreichend erfasst?
  • Haben Sie alle Fahrzeuge korrekt eingeordnet in die Betriebshaftpflicht und die Kfz-Versicherung?
  • Sind Betriebsstoffe und Ihre Arbeitsmittel ausreichend abgedeckt?

Nutzen Sie gern auch unseren Online-Vergleich für eine effiziente Zusammenstellung Ihrer eigenen Versicherung.