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Betriebshaftpflicht Promoter

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Promoter abgedeckt?

Als Promoter unterliegen Sie, wenn Sie selbstständig arbeiten, einer Reihe von Risiken, die Sie in einer eigenen Betriebshaftpflicht oder weiterführenden Vermögensschadenhaftpflicht abfedern müssen.

Promoter in Anstellung und in der Agentur

Wenn Sie angestellt arbeiten sind die Risiken in der Regel über Ihren Arbeitgeber gedeckt. Wenn Sie aber selbst dieser Arbeitgeber sind und beispielsweise im Geschäftsverhältnis als Agentur einem Auftraggeber gegenüber als Promoter auftreten, kommen Sie in der Regel ebenfalls in die Notwendigkeit einer eigenen Betriebshaftpflicht (sofern sich die Notwendigkeit einer Betriebshaftpflicht nicht bereits aus der Agenturtätigkeit selbst ergibt).

Selbstständige Promoter

Da selbstständige Promoter in der Regel einen eigenständigen Versicherungsschutz benötigen, der sich fokussiert auf die tätigkeitsspezifischen Risiken bezieht, konzentrieren wir uns hier auf diesen Bereich. Promotion-Agenturen benötigen in der Regel einen weitergehenden und umfassenderen Schutz über gewerbliche Versicherungen.

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die zentrale Funktion der Betriebshaftpflicht für Promoter ist die Deckung von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Promotion-Tätigkeit auftreten.

Ob Sie in einem Restaurant unterwegs sind oder in der Fußgängerzone: Verursachen Sie einen Unfall, müssen Sie für die Folgekosten aufkommen. Wenn Sie gewerblich nicht versichert sind, haften Sie unmittelbar bis in Ihr privates Vermögen für die Schadenersatzzahlungen. Die Privathaftpflicht greift bei beruflichen Schäden im Zusammenhang mit Promotion-Tätigkeiten nicht. Promoter müssen vor diesem Hintergrund eine leistungsfähige Betriebshaftpflicht vorweisen.

Die richtige Deckungssumme

Wie hoch die Versicherungssumme sein muss, hängt in der Regel von einer konkreten Risikoeinschätzung aus der Tätigkeit ab. Wir empfehlen allgemein eine Absicherung von mindestens 3-5 Mio. Euro.

Die Versicherungssumme wird für Personen- und Sachschäden in gleicher Höhe angegeben. Prüfen Sie, ob eine Mehrfachdeckung im Tarif eingeschlossen ist. So verringern Sie nochmals die Gefahr einer Deckungslücke. Denn dann wird die Schadendeckung innerhalb eines Versicherungsjahres nochmals erhöht, wenn die ursprünglich vereinbarte Deckung überschritten wird.

Für Vermögensschäden – gemeint sind hier „unechte“ Vermögensschäden, die beispielsweise durch einen Verdienstausfall eintreten kann – weisen viele Versicherer geringere Deckungssummen aus.

Echte Vermögensschäden

Für die Absicherung sogenannter „echter“ Vermögensschäden benötigen Sie neben der Betriebshaftpflicht eine separate Vermögensschadenhaftpflicht. Je nach Anbieter kann sie auch in die Betriebshaftpflicht integriert werden. Allerdings ist es nicht grundsätzlich nötig, dass Promoter über die Betriebshaftpflicht hinaus eine Vermögensschaden-Absicherung vornehmen, sondern es hängt von der konkreten Aufgabe ab. Risikogefährdet sind hier vor allem bestimmte Branchen. Wenn Sie Produkte aus der Versicherungs- und Finanzbranche promoten, kann sich der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht anbieten, weil Sie das Risiko eingehen, einen Klienten substanziell an seinem Vermögen zu schädigen.

Die Betriebshaftpflicht ersetzt in diesem Zusammenhang keine „echten“ Vermögensschäden, wenn sie nicht ausdrücklich in der Police versichert sind.

Passiver Rechtsschutz

Eine der wichtigsten Funktionen der Betriebshaftpflicht ist ihr passiver Rechtsschutz. Wenn dem Promoter etwas vorgeworfen wird, prüft die Betriebshaftpflicht die Vorwürfe und weist unberechtigte Anschuldigungen zurück. Die Leistung wird vom Versicherungsunternehmen übernommen und geht nicht zulasten der Versicherungssumme.

Die Abwehrleistung der Betriebshaftpflicht kann eine elementare Funktion sein, um die Arbeitssituation klar zu gestalten. Unfall- und Schadensituationen können komplex sein. Die Betriebshaftpflicht sichert die Klärung solcher unübersichtlichen Umstände.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Promoter beachtet werden?

Nebenberuflicher Promoter

Nebenberuflich tätige Promoter müssen in der Regel ebenfalls über eine Betriebshaftpflicht verfügen, wenn sie angemessen abgesichert sein wollen. Nur wenige Auftraggeber übernehmen die Absicherung für Promoter. Wenn es zu Schäden kommt, tragen Sie die Kosten für Schadenersatz als Promoter selbst. Verzichten Sie darum nicht auf eine wirksame Absicherung. Nutzen Sie einen Online-Vergleich, um eine günstige Lösung für die Absicherung zu finden.

Beachten Sie bei der Zusammenstellung von Leistungen auch, dass Sie ggf. für geliehene Geräte oder Maschinen haften. Stellen Sie sicher, dass dann auch der entsprechende Deckungsrahmen in der Betriebshaftpflicht gegeben ist.

Rechtsschutz und Promotion

Die Betriebshaftpflicht schützt Sie nicht vor rechtlichen Streitigkeiten (außer im erwähnten passiven Rechtsschutz). Ein aktiver Rechtsschutz ist nicht Teil der Versicherungsleistungen – jedoch ist eine Rechtsschutzversicherung oft nicht besonders günstig. Wer als Promoter vor allem nebenberuflich arbeitet, schließt aus Kostengründen in der Regel keinen gewerblichen Rechtsschutz ab.

Risiken in der Promotion können Regressforderungen des Auftraggebers sein oder Streitigkeiten über Absatzvorgaben. Prüfen Sie, wie diese Risiken auf Ihre Tätigkeit passen und wie Sie sie absichern wollen.

Unfallrisiken und eigene Schäden

Wenn Sie hauptberuflich als Promoter arbeiten, benötigen Sie eine Absicherung der Unfallrisiken. In Ergänzung zur gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung benötigen Sie in der Regel eine private Ergänzung. Wenn Sie freiwillig krankenversichert sind, müssen Sie den Unfallschutz ergänzend abschließen.

Ebenso sind sie auf eine Ergänzung der Betriebshaftpflicht angewiesen, um Ihre eigenen Risiken abzusichern. Die Betriebshaftpflicht stellt Promoter von Forderungen Dritter frei. Eigene Risiken werden von ihr nicht erfasst. Prüfen Sie, was Sie an eigenen Sachen und Werten versichern müssen und suchen Sie im Online-Vergleich nach dem günstigsten Anbieter.

Auf spezifische Leistungen achten

Ob als Hostess oder Promoter für eine Agentur: Achten Sie darauf, dass in der Betriebshaftpflicht auch Ihre konkretes Tätigkeitsprofil versichert ist. Manche Versicherungen bieten teure „Rundumpakete“ an, schließen an den entscheidende Stellen jedoch Risiken aus. Für den einen ist es trotzdem eine gute Lösung – für die andere ganz und gar nicht. Prüfen Sie die konkreten Leistungen also unbedingt bezogen auf Ihre tatsächliche Arbeit.