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Betriebshaftpflicht Nebengewerbe

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Betriebshaftpflicht Nebengewerbe

Was ist in der Betriebshaftpflicht im Nebengewerbe abgedeckt?

Dass Sie Ihre Tätigkeit im Nebengewerbe ausüben bedeutet nicht, dass es keine Risiken dafür gibt. Es bedeutet auch nicht, dass Sie keine Absicherung brauchen oder bekommen könnten. Aber es bedeutet auch, dass Sie in der Regel eine „abgeschwächte“ Absicherung im Vergleich zum Vollgewerbe wählen können. Und einige private Haftpflichtpolicen übernehmen einen gewissen Risikoschutz für bestimmte nebengewerbliche Tätigkeiten, ohne, dass Sie dafür eine zusätzliche gewerbliche Betriebshaftpflicht abschließen müssen.

Wie die Betriebshaftpflicht im Nebengewerbe aussehen kann und sollte, skizzieren wir Ihnen hier

Physische Risiken

Wenn Sie nebengewerblich tätig sind, haben Sie grundsätzlich kein höheres Risiko jemanden zu schädigen, als im Privatleben oder während einer hauptberuflichen Arbeit. Daraus folgt, dass Sie auch im Nebengewerbe angemessen versichert sein müssen.

Die Betriebshaftpflicht trägt grundsätzlich solche Risiken, die aus einem Unfall mit Personenschaden resultieren oder bei Beschädigung von Sachen.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Aus der Versicherungssumme speisen sich die zentralen Leistungen der Betriebshaftpflicht. Sie sollte darum den realen Risiken angemessen sein.

Unser Tipp: Versichern Sie nicht unter 3 Mio. Euro, besser noch höher als 5 Mio. Euro. Denn die Versicherungsleistung muss Sie nicht nur von „Kleinigkeiten“ freihalten, sondern auch das Potential haben, substanzielle finanzielle Schäden aufzufangen.

Vor allem Folgen von Unfällen mit Personenschaden können eine große finanzielle Belastung sein – weil sie auch Langzeitschäden, Verdienstausfälle und andere Schadenersatzleistungen umfassen können.

Die Versicherungssumme ist – parallel zum Regelfall in der privaten Haftpflichtversicherung – für Personenschäden und Sachschäden in gleicher Höhe festgelegt. Damit ist für die große Mehrzahl von Versicherungsfällen ein breites Spektrum von Schadenersatzrisiken abgesichert.

Wenn Sie also häufig mit anderen Menschen zu tun haben und schon dadurch ein gewisses Schadenrisiko besteht, sollten Sie unbedingt für eine entsprechende Absicherung sorgen.

Über die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden hinaus ist in der Regel eine separate Deckung für Vermögensschäden Teil der Versicherungsleistung.

Prüfen Sie, für welche Art von Vermögensschäden diese Deckung besteht. Die Versicherungsbranche unterscheidet zwischen sogenannten echten und unechten Vermögensschäden. „Unecht“ heißen sie dann, wenn durch einen physischen Schaden ein abgeleiteter finanzieller Schaden entstanden ist. Diese Absicherung ist zwar ebenfalls von Bedeutung. Je nach Beruf ist die Absicherung von echten Vermögensschäden aber oft noch wichtiger, da darin ein erhöhtes Risiko liegt.

Risiko von Vermögensschäden

Je nachdem, welche Art von Nebengewerbe Sie ausüben, besteht für Sie ein Risiko, reine, „echte“ Vermögensschäden zu verursachen. Zum Beispiel wenn Sie in irgend einer Weise rechts-, steuer- oder vermögensberatend tätig werden. Unter bestimmten Voraussetzungen greift in diesem Fall sogar eine gesetzliche Verpflichtung, diese Risiken angemessen abzusichern.

Vermögensschäden sichern Sie im Rahmen der Betriebshaftpflicht auch im Nebengewerbe ab. Alternativ nutzen Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung im Sinne einer Berufshaftpflicht, die berufs- und tätigkeitsspezifische Schäden prüft und deckt. Was Sie brauchen, hängt auch von der Art Ihrer Nebentätigkeit ab.

Hinweis: Baugutachter, Ingenieure und andere Berufsgruppen benötigen, auch wenn Sie im Nebengewerbe gutachterlich tätig werden, je nach konkreter Sachschlage eine entsprechende Betriebshaftpflicht. Informationen dazu finden Sie bei der zuständen Industrie- und Handelskammer je nach Bundesland, oder bei einer entsprechenden anderen Berufsgruppenvertretung, wie der Landesarchitektenkammer.

Auch für Heilpraktiker kann im Nebengewerbe eine entsprechende Absicherungspflicht oder zumindest eine klare Handlungsempfehlung vorliegen, Aspekte der Vermögens- und Berufshaftpflicht zu versichern. Zusätzlich müssen Risiken von Besuchern in einer Betriebshaftpflicht abgedeckt werden, die Personen- und Sachschäden deckt.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für ein Nebengewerbe beachtet werden?

Risiko von Rechtsschäden

Ob für Sie im Nebengewerbe die Notwendigkeit besteht, rechtliche Risiken überhaupt abzusichern, erfahren Sie am besten in einem Branchen– und Berufsgruppenverband. Manche Branchen müssen mit höheren Risiken umgehen, die über kostengünstig zur Verfügung stehende Rechtsberatung oder fachanwaltliche Vertretung gemindert werden können und vor diesem Hintergrund am besten versichert ist.

In einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung decken Sie anwaltliche und Gerichtskosten. Im Nebengewerbe können bestimmte Bereiche auch schon in einer privaten Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein. Informieren Sie sich dazu in Ihrer Rechtsschutz-Police.

Die Absicherung sollte je nach Branche auch Leistungen im Steuer- und Finanzrecht umfassen.

Vermögensschäden

Ein Nebengewerbe im medizinischen, rechts- oder sonstig beratenden und gutachterlichen Berufsfeld unterliegt spezifischen Risiken von Vermögensschäden. Prüfen Sie das für Ihre Tätigkeit im Vorfeld genau.

Checken Sie:

  • ob eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Betriebshaftpflicht auch im Nebengewerbe vorliegt
  • ob Ihre Privathaftpflicht nebengewerbliche Aspekte mitversichert und welche das sind
  • ob Sie eine gezielte Vermögensschadenhaftpflicht benötigen, um Ihr Nebengewerbe ausüben zu dürfen
  • in einem Vergleich die günstigsten Anbieter, bevor Sie eine zusätzlich Versicherung abschließen. Überprüfen Sie gezielt Ihren aktuellen Versicherungsanbieter – in einigen Fällen sind Paketangebote günstiger im Vergleich zu separaten Policen.

Haftungsrisiken bei Versandhandel

Wenn Sie im Nebengewerbe einen Online-Handel betreiben vergewissern Sie sich, ob Sie alle Risiken wirksam abgesichert haben. Unter Umständen tragen Sie Regressansprüche oder es besteht das Risiko von Schadenersatzpflicht Ihren Kunden gegenüber – ganz oder nur bei bestimmten Warengruppen – wenn Ihr Zulieferer einen Fehler macht. Sichern Sie diesen Bereich angemessen ab!

Selbst erlittene Schäden

Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die Sie im Nebengewerbe Dritten zufügen. Ihre eigenen Risiken – Brand im Büro oder in Arbeitsräumen, Einbruch oder Verlust von Geräten, Schäden an der Elektronik, etc. – ersetzt die Versicherung jedoch nicht.

Prüfen Sie, ob diese Art der Absicherung in Ihrer privaten Hausratversicherung erfasst ist. In manchen Policen werden solche Risiken bis zu einer gewissen Deckung oder einem gewissen Jahresumsatz mitgetragen. Das gilt aber nicht für alle Berufe (analog zu Einschränkungen in der Privathaftpflicht, die auch für ausgewählte Bereiche im Nebengewerbe gelten kann).

Wenn Sie in diesem Bereich zusätzlichen Absicherungsbedarf haben, prüfen Sie gewerbliche Inhaltsversicherungen.