Betriebshaftpflicht Fotograf
Was ist in der Betriebshaftpflicht für Fotografen abgedeckt?
Im Vergleich zum traditionellen Handwerk muss ein Fotograf bei der Gestaltung seiner Betriebshaftpflicht auf andere Faktoren achten. Denn die Arbeitsbereiche und -gegebenheiten hängen zentral von der Ausrichtung ab, die ein Fotograf bei seiner Berufsausübung verfolgt.
Sind es eher freiberufliche Auftragsarbeiten, die beim Kunden vor Ort, auf Firmen-Events, Hochzeiten oder in ähnlicher Umgebung stattfinden? Oder müssen die Belange eines Fotostudios abgesichert werden? Nach dieser zentralen Grundlage richtet sich, welche Leistungen in der Betriebshaftpflicht sinnvoll sind, und auf welche der Fotograf in seinem konkreten Fall verzichten kann.
Absicherung der Räume und des Publikumsverkehrs
Wenn Sie als Fotograf Kunden in Ihrem Studio empfangen, müssen die grundsätzlichen Unfall- und Schadenrisiken in der Betriebshaftpflicht erfasst sein.
Dazu zählen grundlegend:
Unfälle mit Personenschaden
Ein Kunde stolpert über einen Licht-Fuß oder ein Kabel und verletzt sich. Das ist schneller passiert, als gedacht. Und wenn die Versicherung des Kunden Zweifel daran hegt, ob die Kabel wirklich sicher verlegt waren, kann es zu versicherungsrechtlichen Konflikten kommen. Für die Kompensation von Schadenersatzzahlungen und für die Unterstützung bei der Klärung der Schuldfrage ist die Betriebshaftpflicht unerlässlich. Sie fängt unberechtigte Forderungen ab (Stichwort: Passiver Rechtsschutz) und gleicht berechtigte Forderungen aus.
Die Versicherungssumme ist gerade vor dem Hintergrund von Personenschäden besonders wichtig. Neben den Heil- und Genesungskosten können Ausgleichsverpflichtungen für Arbeitseinschränkungen oder Verdienstausfälle stehen. Je nach Schwere das Unfalls kann das entsprechende Volumen sehr groß werden. Sichern Sie darum nicht weniger als 3 Mio. bis 5 Mio. Euro je Schadenfall ab.
Sachschäden im Bereich des Fotostudios oder im Ladenbereich und Vermögensschäden
Erleiden die Sachen eines Ihrer Kunden oder eines Besuchers Schaden, sind Sie je nach Sachlage zu Schadenersatz verpflichtet. Die Betriebshaftpflicht muss den Ausgleich übernehmen und sollte dafür eine ausreichende Deckung vorweisen. Die Deckungssumme wird pro Police in der Regel für Personenschäden und Sachschäden in gleicher Höhe bereitgestellt.
Je nach Versicherung und Tarif gilt das auch für die Deckung von Vermögensschäden. Aber: In vielen Angeboten wird für „unechte“ Vermögensschäden allerdings eine niedrigere Deckung bereitgestellt. Sie müssen dann gezielt entscheiden, ob Ihnen die Deckung ausreichend erscheint.
Wichtig ist: Die Deckung für Vermögensschäden aus beruflichen Fehlern muss als Vermögensschadenhaftpflicht entweder in die Betriebshaftpflicht integriert, oder als eigenständige Police abgeschlossen werden. Das kann auch eine Berufshaftpflicht sein, die die entsprechende Deckung bereitstellt. Prüfen Sie Ihren Absicherungsbedarf vor Abschluss, um eine optimale Beitragsgestaltung zu ermöglichen.
Bei manchen Versicherern ist man mit einem Paket, dass die Betriebshaftpflicht mit Vermögensschadenhaftpflicht umschließt, besser dran. Bei anderen lohnen sich zwei getrennte Policen, durchaus auch bei jeweils anderen Versicherungsunternehmen. Was günstiger ist richtete sich auch danach, welche Versicherungssumme Ihnen nötig erscheint. Kontaktieren Sie im Zweifel gern unser Beratungsteam, um Ihre Einschätzung durch eine Expertenbewertung realistischer zu gestalten.
Absicherung von Daten und Datenübertragung
Als Fotograf gehen Sie mit sensiblen Daten Ihrer Kunden um. Die Online-Bereitstellung von Fotoaufträgen gehört bei den meisten Fotografen bereits zum Standard. Auch das Übersenden von Dateien per E-Mail spielt in diesen Bereich. Dieser Bereich birgt aber ganz eigene Risiken. Nicht in jeder Betriebshaftpflicht sind sie automatisch mit versichert. Wenn Fotos fehlgeleitet werden oder ein Daten-Hack Dritten unerlaubten Zugriff auf Fotodateien ermöglicht, haften Sie je nach Sachlage für die Folgen.
Prüfen Sie, in welchem Umfang Sie diesen allgemeinen Bereich von Internet-Sicherheit absichern müssen. Aspekte dieses Risikos können in einer Betriebshaftpflicht, aber auch in der Berufshaftpflicht mit erfüllt sein. Achten Sie aber besonders auf die Bedingungen, zu denen ein Schadenfall durch die Versicherung anerkannt wird. Prüfen Sie dann, ob Sie diese Vorgaben tatsächlich erfüllen. Andernfalls ist Ihr Versicherungsschutz in dieser Richtung wirkungslos. Häufig betrifft das genaue Vorgaben, wie Sie als Fotograf Ihre Fotodateien übertragen, welche IT-Sicherheitsstandards Sie nutzen dürfen oder müssen und wie Sie die Datenschutzregelungen konkret umsetzen. Beachten Sie auch, dass diese Versicherungsvorgaben über gesetzliche Bestimmungen hinausreichen können. Es reicht also unter Umständen für einen effektiven Versicherungsschutz nicht aus, wenn Sie sich „nur“ an gesetzliche Vorgaben halten.
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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Fotografen beachtet werden?
Absicherung rechtlicher Belange
Als Fotograf müssen Sie unter Umständen auch Risiken absichern, die nicht in der Betriebshaftpflicht erfasst werden. Dazu zählen beispielsweise aktive rechtliche Schritte, wie das Durchsetzen von Schritten nach einer Urheberrechtsverletzung Ihnen gegenüber oder die aktive Einforderung von offenen Rechnungen.
Eine berufliche Rechtsschutzversicherung kann aber auch teuer werden. Die Bewertung, was sich rechnet, wird von vielen individuellen Faktoren beeinflusst. Gehen Sie die Szenarien also möglichst genau durch, die Ihnen in Ihrem geschäftlichen Alltag begegnen.
Beachten Sie auch, dass in der Betriebshaftpflicht ein passiver Rechtsschutz bereits eingeschlossen ist. Er greift bei allen haftpflichtbezogenen Forderungen, die gegen Sie als Fotograf erhoben werden.
Unser Tipp: Wenn Sie sich für einen Rechtsschutz entscheiden, achten Sie auf den Einschluss von Beratungsleistungen durch Fachanwälte. Häufig sind Rechtsfälle im Zusammenhang mit dem Urheberrecht, mit Datenschutzrecht und mit dem Leistungsschutzgesetz kompliziert und können nur durch anwaltliche Expertise wirkungsvoll bearbeitet werden.
Absicherung der Fototechnik
Die Betriebshaftpflicht sichert Sie als Fotograf gegenüber Dritten ab, die Ansprüche gegen Sie erheben. Nicht gedeckt sind Ihre eigenen Werte. Vor diesem Hintergrund sollten Sie auf eine angemessene Versicherung sowohl Ihres Ladengeschäfts oder Studios, als auch Ihrer Technik unterwegs achten. Foto-Equipment ist teuer und stellt den Kern der Fotografen-Tätigkeit dar. Darum müssen Aspekte der Einbruchssicherung und der Absicherung gegen Schäden unterwegs angemessen abgesichert sein.
Prüfen Sie darum neben der Betriebshaftpflicht weitere Versicherungen, die Ihre eigenen Risiken decken.