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Betriebshaftpflicht Friseur

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Friseure abgedeckt?

Haare kürzer, waschen, föhnen, legen, oder ein paar Strähnchen ziehen: Vom Friseur kommt man schöner wieder nach Hause, als man hingegangen ist. Die Profis gestalten die Haarpracht so, wie der Kunde es sich wünscht.

Und trotzdem passieren manchmal Fehler. Einen großen Teil davon gleicht ein erfahrener Friseur selbst gleich wieder aus. Aber wenn es zu Verletzungen oder körperlichen Beeinträchtigungen kommt, liegt mehr vor, als „nur“ das Problem mit einem unzufriedenen Kunden.

Die Betriebshaftpflicht stellt nicht nur in diesem plakativen Szenario eine Sicherheit für jeden Friseur dar. Denn nicht nur (statistisch seltenere) schwere Handwerksfehler müssen abgesichert werden, aus denen Schadenersatzansprüche resultieren könnten. Sondern auch Sachschäden müssen durch die Betriebshaftpflicht gedeckt werden.

Substanzielle weitere Risiken sind:

  • Unfälle und Verletzungen
  • Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht
  • Schäden an Bekleidung (zum Beispiel durch Färbemittel)

Die richtige Versicherungssumme

Sach- und Personenschäden sind in der Regel in jeweils gleicher Höhe in der Betriebshaftpflicht abgesichert. Die Höhe der Deckung für Personenschäden spielt dabei eine besondere Rolle. Denn ein Unfall oder eine Verletzung können unkalkulierbare Folgekosten verursachen, die auf jeden Fall von der Betriebshaftpflicht umschlossen werden müssen.

Das Risiko ist für den Friseur dabei konkret: Die Schere rutscht ab, ein scharfes Wasch- oder Färbemittel verursacht Hautprobleme oder das Wasser ist versehentlich zu heißt eingestellt und verursacht eine Verbrühung. Muss eine Kundin oder ein Kunde nach dem Besuch beim Friseur zum Arzt, muss die Betriebshaftpflicht auch die Behandlungskosten übernehmen. Denn der Sozialversicherungsträger holt sie sich in der Regel vom Verursacher zurück.

Die richtige Höhe der Versicherungssumme sollte am konkreten Risiko orientiert werden. Viele Besucher, eine Anzahl Mitarbeiter und ein breites Spektrum angebotener Dienstleistungen mit unterschiedlichen Techniken bedingen in diesem Zusammenhang oft ein höheres Risiko, als es für einen kleinen privaten Salon besteht. Achten Sie als Friseur auch darauf, wann konkret der Schadenfall nach der Definition der Versicherung eintritt und wie hoch die gesamte Versicherungsleistung im Versicherungsjahr ist. Im Online-Vergleich können Sie solche Leistungen übersichtlich zueinander in Beziehung setzen.

Abwehrleistungen der Betriebshaftpflicht

Eine zentrale Funktion der Betriebshaftpflicht ist, dass Sie für den Friseur die Prüfung übernimmt, ob eine Schadenersatzforderung überhaupt berechtigt ist. Dieser eingeschlossene passive Rechtsschutz ist eine bedeutende Entlastung für jeden Friseur, denn die Betriebshaftpflicht übernimmt auch alle nötigen Kosten für die Prüfung.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für einen Friseur beachtet werden?

Absicherung von Publikumsverkehr

Haben Sie ein größeres Ladengeschäft oder mehrere Salons, in denen vielen Kundinnen und Kunden verkehren? Dann müssen Sie einen umfangreicheren Versicherungsschutz wählen, als wenn Sie eine überschaubare Gruppe von Menschen regelmäßig in einem einzigen privaten Salon selbst bedienen. Der Leistungsumfang kann in diesem Fall nicht unbedingt variieren. Wohl aber die Deckungssumme, die je höher ein Risiko ist, je umfangreicher festgelegt sein sollte. Kontaktieren Sie gern unsere Experten, wenn Sie bei der Einschätzung der richtigen Deckung Unterstützung benötigen.

Generell sollte eine Deckung in der Betriebshaftpflicht für einen Friseur-Salon nicht unter 3 Mio. bis 5 Mio. Euro liegen.

Mehrfachdeckung

Kommt es im Versicherungsjahr zu mehr als einem Schaden und reizt das die Versicherungssumme aus, bieten manche Versicherer in der Betriebshaftpflicht für Friseure an, eine Mehrfachdeckung zu garantieren. Bei Bedarf erhöht sich dann die Versicherungssumme um einen vorher festgelegten Faktor. In vielen Fällen auf das Doppelte.

Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Versicherungsschutz (Verkehrssicherungspflicht)

In den Versicherungsbedingungen ist genau festgelegt, welche Bedingungen der Friseur für die Gültigkeit der Betriebshaftpflicht erfüllen muss. Bestimmte Eigenschaften für den Zugang zum Ladengeschäft bzw. zum Salon, aber auch Kriterien bei der Qualitätssicherung müssen erfüllt werden, damit die Versicherung im Schadenfall auch zahlt.

Prüfen Sie vorab, ob Sie für den konkreten Anbieter die Voraussetzungen tatsächlich erfüllen. Im Schaden nützt Ihnen die günstigere Police nichts, wenn die Versicherung dann nicht zahlt.

Prüfung der Berufshaftpflicht

Sind in der Betriebshaftpflicht alle Risiken erfasst, die Ihre Arbeit als Friseur umfassen? Wenn Sie beispielsweise ausbilden, kann sich durch die Arbeit der Azubis das Anforderungsprofil verändern. Möglicherweise müssen Sie über die Betriebshaftpflicht hinaus noch Vermögensschäden absichern, die sich aus Schadenersatzleistungen ergeben. Prüfen Sie Ihre Anforderungen auch hier im Vorfeld, damit Sie die Betriebshaftpflicht entsprechend anpassen oder ergänzen können. Prüfen Sie auch, ob es spezielle Angebote zur Berufshaftpflicht für Friseure gibt, die Ihnen helfen, die Betriebshaftpflicht auszuweiten oder zu ergänzen.

Mitversicherung der Fehler von Angestellten

Achten Sie bei der Festlegung der Versicherungssumme darauf, dass auch Ihre Angestellten ausreichend abgesichert sind. Die Versicherungssumme sollte das Gesamtrisiko abbilden, aber auch die konkreten Versicherungszusagen. Das ist ein „beliebter“ blinder Fleck, der im Zweifel eine ernste Deckungslücke bedeuten kann.

Auf der anderen Seite können Sie mit der Beschränkung der Police auf genau die Anzahl von Mitarbeitern, die Sie tatsächlich als Friseur beschäftigen, positiven Einfluss auf die Beiträge der Betriebshaftpflicht nehmen.

Mitversicherung von Eigenschäden

Beachten Sie, dass die Betriebshaftpflicht nur solche Schäden deckt, die Sie als Friseur Dritten gegenüber verursachen oder formal verantworten müssen. Schäden, die Ihr Salon durch Umwelteinflüsse, Feuer oder Einbruch erleiden kann, sind darin nicht erfasst. Prüfen Sie Ihren Bedarf dahingehend. Denn je nach konkreten Anforderungen kann es günstiger werden, wenn Sie mehrere Policen bei demselben Versicherungsunternehmen abschließen.