100% unverbindlich
100% kostenfrei

Betriebshaftpflicht Fahrzeugaufbereitung

Jetzt in wenigen Schritten zu Ihrem Angebot

Jetzt vergleichen
Bewertung provenexpert 4.7
Vergleich dauert weniger als 60 Sek. Kostenfrei & unverbindlich
ssl SSL-Verschlüsselung Ihrer persönlich vertraulichen Daten
Kundenbewertung
4.7 / 5

Betriebshaftpflicht Fahrzeugaufbereitung

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Fahrzeugaufbereitung abgedeckt?

In der Fahrzeugaufbereitung gehen Sie nicht nur grundsätzlich mit Kunden und derem (oft wichtigsten) Eigentum um, sondern haften auch noch für Schäden, die in diesem Zusammenhang auftreten.

Die Betriebshaftpflicht muss vor diesem Hintergrund besonders wirksam sein. Eine Vielzahl von Fehlerquellen muss abgesichert werden – ohne, dass die Beiträge durch die Decke gehen.

Unser Tipp: Suchen Sie nach einer Versicherung mit Selbstbeteiligungs- oder Mindestschadenregelung. So haben Sie die Möglichkeit, kleine Schäden selbst auszugleichen und eine Beitragserhöhung zu umgehen. Zugleich sinken damit die Grundbeiträge. Vergleichen Sie die verschiedenen Anbieter nach dieser Leistung.

Diese Versicherungsleistungen sind in der Betriebshaftpflicht für die Fahrzeugaufbereitung besonders wichtig:

Personenschäden auf dem Betriebsgelände, in der Waschstraße und auf glatten Böden

Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss ausreichend hoch angesetzt werden, um die größten Schadenersatzrisiken abzufangen. Wir empfehlen eine Schadenfalldeckung von mindestens 3 Mio. bis 5 Mio. Euro. Die Versicherungssumme kann jedoch zwischen den Anbietern variieren. Und sie sollte darüber hinaus am konkreten Arbeitsaufkommen ausgerichtet werden.

Grundsätzlich müssen Sie Anforderungen aus der Verkehrshaftung erfüllen und Schäden absichern, die durch Unfälle auf Ihrem Betriebsgelände auftreten.

Beispiele für Betriebshaftpflicht-Schäden im Bereich der Fahrzeugaufbereitung

  • Ein verantwortlicher Mitarbeiter kontrolliert die Türen am Fahrzeug nicht richtig, bevor es in die Waschstraße rollt. Ein Wasserschaden an Innenpolstern, Lederbezügen und am Fahrzeuginnenboden muss schadenersatzpflichtig behoben werden.
  • Bei der vertragsgerechten Übernahme eines Fahrzeugs vom Kunden touchiert ein Mitarbeiter beim Rückwärtsfahren eine Hauswand auf dem Betriebsgelände. Der Blechschaden muss bewertet und anschließend repariert werden.
  • Im Eingangsbereich zur Waschstraße ist eine Zuleitung zur Waschanlage geplatzt. Bevor Mitarbeiter den Schaden bemerken, rutscht ein Kunde auf dem Fliesenboden aus und bricht sich das Handgelenk. Die Heilungskosten will die Krankenversicherung zurückerstattet haben. Und der Arbeitsausfall von 6 Wochen soll dem Geschädigten auch ersetzt werden.

Sachschäden am Fahrzeug in der Waschanlage, beim Zu- und Abfahren und beim Bewegen durch Mitarbeiter

Je nach Situation gehört es zum Dienstleistungsprogramm der Fahrzeugaufbereitung, dass Fahrzeuge beim Kunden übernommen und gereinigt wieder zurückgestellt werden. Während das Fahrzeug in Besitz der Fahrzeugaufbereitung ist, muss die Betriebshaftpflicht das Risiko von Schäden angemessen decken. Das betrifft den Bereich der Absicherung auf öffentlichen Straßen, sofern die Kfz-Versicherung nicht ausreichend ist, und den Bereich auf dem Betriebsgelände der Fahrzeugaufbereitung. Hier muss auch die Durchführung der Reinigung mit abgesichert werden.

Bewerten Sie diesen Bereich besonders genau. Naturgemäß liegt hier das größte Risiko für einen Sachschaden bei der Fahrzeugaufbereitung. Die Betriebshaftpflicht muss dieses Risiko angemessen hoch und verlässlich decken. Vor allem aber muss die durchgeführte Tätigkeit tatsächlich in der Police erwähnt sein, sofern keine Allgefahrendeckung für den gesamten Betriebsbereich vereinbart ist und alle Arbeitsleistungen pauschal versichert werden.

Vermögensschäden durch Nutzungsausfall oder Wertminderung

Die Versicherung von sogenannten direkten, oder auch „echten“ Vermögensschäden ist in der Fahrzeugaufbereitung besonders wichtig. Denn bei größeren Schäden kann es zu einem ausgleichspflichtigen Wertverlust des Fahrzeugs kommen. Auch die Restwert-Berechnung bei Leasing-Fahrzeugen kann davon betroffen sein. Die Betriebshaftpflicht muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung umfassen, damit solche rein finanziell bemessenen Schäden ausgeglichen werden können.

Unser Versprechen

Nur ausgewählte und geprüfte Produkte auf moneycheck.de

  • Unverbindliche Anfragen und Vergleiche
  • Keine versteckten Gebühren
  • Beste Preis/Leistung

Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Fahrzeugaufbereitung beachtet werden?

Deckungssumme

Die Deckung in der Betriebshaftpflicht entscheidet darüber, ob die Absicherung im Ernstfall auch wirksam ist. Ist sie jedoch zu hoch, kostet es unnötig Beiträge. Im Bereich der Eigenschadenabsicherung darf sie zudem nicht übermäßig hoch sein, um keinen Deckungsverlust zu riskieren. Ist die Deckung deutlich zu niedrig, müssen Sie eine mögliche Deckungslücke aus dem Firmen-, und nötigenfalls je nach Sachlage, aus Ihrem Privatvermögen schließen.

Darum sollte die Absicherung der Risiken über die Versicherungssumme möglichst genau bemessen werden.

Orientieren Sie sich an diesen Fragen:

  • Wie viele Mitarbeiter sollen in der Betriebshaftpflicht erfasst werden?
  • Welche maximalen und welche durchschnittlichen Werte werden regelmäßig in der Fahrzeugaufbereitung übernommen?
  • Welche zusätzlichen Dienstleistungen übernimmt die Fahrzeugaufbereitung? Diese sollten entsprechend in der Betriebshaftpflicht gedeckt werden.

Je nach Arbeitsumfang sind natürlich noch andere Faktoren wichtig. Das richtet sich nach dem konkreten Arbeitsfeld.

Umweltschäden

In der Fahrzeugaufbereitung werden Chemikalien und Reinigungsmittel verwendet, die in der Regel in einem geschlossenen Kreislauf bewegt werden müssen. Treten solche Mittel aus oder ist eine Filteranlage verstopft und kontaminiertes Wasser gelangt in die Umwelt, muss die Kosten für die Bereinigung die Fahrzeugaufbereitung übernehmen.

Diese Haftpflicht-Aspekte können in einer Umweltschadenhaftpflichtversicherung abgefangen werden. Je nach Anbieter kann eine Umweltschadendeckung auch in die Betriebshaftpflicht integriert werden. Prüfen Sie die Angebote daraufhin, was für Sie günstiger ist.

Es zählt:

  • die Höhe der Versicherungssumme
  • der Umfang versicherter Schäden und Leistungen (sprich: Sind die Risiken, die aus den konkreten Chemikalien und der Wirkweise Ihrer Anlage entstehen, auch tatsächlich versichert?)

Eigenschäden

In der Betriebshaftpflicht können Sie auch Eigenschäden berücksichtigen.

Zum Beispiel:

Prüfen Sie, was sich für Sie lohnt und ein echtes Risiko reduziert, bevor Sie eine unnütze Versicherung oder Leistung abschließen. Denn wie in jedem Versicherungsbereich wirkt sich das konkrete Umfeld extrem darauf aus, welche Absicherung sinnvoll, und welche Geldverschwendung ist.