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Württembergische Tierversicherung

Was ist die Württembergische Tierversicherung?

Bei der Württembergische Versicherung können Tierhalter sich vor den finanziellen Folgen von Schäden absichern, die ihre Tiere verursachen. Einen Tierhalterhaftpflichtschutz stellt die Württembergische dabei für eine Vielzahl von Tierarten zur Verfügung. Als separate Württembergische Tierversicherung wird aber ausschließlich eine Hundehalterhaftpflicht und eine Pferdehalterhaftpflicht angeboten.

Kleinere Haustiere, wie Katzen oder Hamster, sind automatisch über die private Haftpflicht der Württembergische mitversichert. Gewerblich genutzte Tiere, wie beispielsweise Schweine, Kühe oder Schafe, können über die Württembergische Betriebshaftpflicht versichert werden. Für „wilde“ Tiere (dazu gehören Schlangen, Affen oder Raubkatzen) bedarf es bei der Württembergische Tierversicherung einer gesonderten, individuellen Vereinbarung.

Der Versicherungsschutz der Württembergische Tierversicherung richtet sich jeweils mit einem eigenen Tarif an Halter von Pferden sowie von Hunden und punktet mit hohen Versicherungssummen von bis zu 50 Millionen Euro und einer großen Risikoabdeckung.

 

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Für wen besteht Versicherungsschutz bei der Württembergische Tierversicherung?

Der Versicherungsschutz der Württembergische Tierversicherung gilt für Hunde oder Pferde jeden Alters, die privat gehalten werden. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind lediglich einige Kampfhundrassen, die in den Versicherungsbedingungen explizit aufgeführt sind.

Versichert sind zudem die Welpen oder Fohlen des versicherten Muttertieres bis zur Vollendung des ersten beziehungsweise bei Pferden des dritten Lebensjahres, sofern sie sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden. Kommt das versicherte Pferd als Therapiepferd beziehungsweise der Hund als Therapie-, Rettungs-, Such- oder Assistenzhund zum Einsatz, besteht auch hierfür Versicherungsschutz, wenn die Ausübung nicht gewerblich erfolgt.

 

Wo und wann gilt der Versicherungsschutz der Württembergische Tierversicherung?

Grundsätzlich ist bei der Württembergische Tierversicherung ein weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr inkludiert. Damit sind Schäden unabhängig vom Ort, an dem der Schaden entstanden ist, sowie unabhängig vom Faktor Zeit versichert.

Explizit mit abgedeckt über die Württembergische Tierversicherung sind zudem die Teilnahme an Rennen, Turnieren und Schauvorführungen sowie der Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Anhängern. Bei Pferden sind zusätzlich Schäden während Kutsch-, Plan- und Schlittenfahrten versichert.

Übrigens: Das Reiten ohne Helm, Sattel und ohne Zäumung sowie bei Hunden das Führen ohne Leine und ohne Maulkorb führt bei der Württembergische Tierversicherung nicht zu einem Versicherungsausschluss.

 

Welche Leistungen gehören zur Württembergische Tierversicherung?

Die Württembergische Tierversicherung erstattet die Kosten bei Haftpflichtansprüchen, die Dritte gegenüber dem Versicherungsnehmer stellen für

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Die maximale Erstattungsleistung ist dabei auf eine vorab festgelegte Versicherungssumme begrenzt und beträgt je nach Vereinbarung wahlweise

  • 5 Millionen Euro
  • 20 Millionen Euro
  • 50 Millionen Euro

Zu den Leistungen der Württembergische Tierversicherung gehört es zudem, für entstandene Mietsachschäden aufzukommen. Hier gelten eigene Höchsterstattungsgrenzen wie folgt.

  • Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden bis zu 500.000 Euro
  • Mietsachschäden an der Einrichtung von Ferienunterkünften bis 500.000 Euro (bei der Hundehaftpflicht)
  • Mietsachschäden an Immobilien und deren Teilen, wie Stall- und Pferdeboxen, bis 500.000 Euro (bei der Pferdehaftpflicht)
  • Mietsachschäden an Pferdetransportanhängern bis zu 5.000 Euro (sowie einer Selbstbeteiligung von 250 Euro)

Zusätzlich enthält die Württembergische Tierversicherung eine Forderungsausfalldeckung. Wird das eigene Tier durch ein anderes Tier verletzt und der Tierhalter ist zahlungsunfähig, trägt die Württembergische Tierversicherung die Kosten für den Tierarzt bis maximal 2.500 Euro.

Die Kostenübernahme erfolgt ausschließlich bei berechtigten Schadensersatzforderungen. Stellt sich nach einer Prüfung heraus, dass der Anspruch unbegründet ist, gehört es ebenfalls zu den Leistungen der Württembergische Tierversicherung, diese Forderung abzuwehren, gegebenenfalls auch mit Rechtsmitteln.

Hinweis: Eine Selbstbeteiligung ist bei der Württembergische Tierversicherung (mit Ausnahme der Schäden an Transportanhängern) grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

Anhand welcher Faktoren wird der Beitrag für die Württembergische Tierversicherung kalkuliert?

Die Höhe des Beitrags hängt bei der Württembergische Tierversicherung zunächst davon ab, ob ein Hund oder ein Pferd versichert werden soll. Aufgrund ihres höheren Schadenpotentials ist die Württembergische Pferdehaftpflicht grundsätzlich beitragshöher. Eine Rolle bei der Beitragskalkulation spielen zudem die Höhe der Deckungssumme sowie die Anzahl der Tiere, die versichert werden sollen. Anhand dieser Daten erstellen die Versicherungsexperten ein persönliches Angebot für eine Württembergische Tierversicherung.

Tipp: Wer mehrere Tiere über eine Württembergische Tierversicherung versichert, erhält bereits ab dem zweiten Tier einen Rabatt von 40 Prozent.