100% unverbindlich
100% kostenfrei

Pferdehalterhaftpflicht
im Vergleich

Jetzt in wenigen Schritten zu Ihrem Angebot

Jetzt vergleichen
Bewertung provenexpert 4.7
Vergleich dauert weniger als 60 Sek. Kostenfrei & unverbindlich
ssl SSL-Verschlüsselung Ihrer persönlich vertraulichen Daten
Kundenbewertung
4.7 / 5

Pferdehalterhaftpflicht

1. Warum lohnt sich der Abschluss einer Pferdehalterhaftpflicht?

MoneyCheck | PferdehalterhaftpflichtPferde sind schön, groß und stark – und zuweilen unberechenbar. Ein kräftiger Tritt mit dem Huf kann bereits beträchtlichen Schaden anrichten. Eine Pferdehalterhaftpflicht ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie empfiehlt sich dennoch, da sie alle Forderungen reguliert, die sich aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ergeben.

Denn im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist eindeutig festgelegt, dass ein Tierhalter grundsätzlich immer die Haftung übernehmen muss, sofern das Tier einem Menschen Schaden zufügt oder dessen Besitz beschädigt. Für gewerbliche Pferdebesitzer gelten zwar in beschränktem Umfang Ausnahmeregelungen. Aber greifen diese auch im Schadensfall? Es ist für den betroffenen Halter erfahrungsgemäß sehr schwierig, den entsprechenden Nachweis zu führen.

Eine Haftungsobergrenze kennt das deutsche Recht nicht. Deswegen können insbesondere bei Personenschäden gewaltige Schadensersatzansprüche auf den Pferdehalter zukommen. Die Forderungen können neben medizinischen Behandlungskosten und einem Schmerzensgeld auch eine lebenslange Invaliditätsrente umfassen. Bei einem tragischen Unfall mit Todesfolge sind die Regressansprüche ungleich höher. Mit anderen Worten: Bei diesem Thema geht es schnell um Millionenbeträge. Für die meisten Pferdebesitzer dürften solche Summen finanziell kaum zu stemmen sein, weshalb eine Pferdehalterhaftpflicht nahezu unabdingbar ist.

Einige Beispiele machen deutlich, mit welchen Vorfällen die Halter im Alltag rechnen müssen und gegen welche Schäden die Haftpflicht schützt:

  • Das Pferd bockt während eines Ausritts und wirft seinen Reiter ab, der sich infolge des Sturzes verletzt.
  • Das Pferd schlägt im Stall mit den Hufen aus. Durch den Tritt verletzt sich ein Pfleger, der Veterinär oder der Schmied.
  • Das Pferd zieht einen Planwagen oder eine Kutsche. Plötzlich scheut das Tier und bricht mit dem Wagen durch. Das Gefährt stürzt um, wodurch sich die Passagiere verletzen. Möglicherweise wurden auch mehr parkende Pkws beschädigt.
  • Sie transportieren ihr Pferd mit einem gemieteten Pferdeanhänger. Das Tier bekommt Panik und beschädigt die Box oder die Rampe.
  • Das Pferd bricht aus seiner Koppel aus und rennt unbeaufsichtigt durch die Umgebung. Im günstigsten Fall verwüstet das Tier nur fremden Grund und Boden, für dessen Instandsetzung Sie nichtsdestotrotz aufkommen müssen. Im schlimmsten Fall verursacht das Tier einen schweren Verkehrsunfall.
  • Sie besitzen einen Hengst, der ohne Einverständnis des Besitzers eine fremde Stute deckt. Auch in diesem Fall müssen Sie mit einer Schadensersatzforderung rechnen.

Unser Versprechen

Nur ausgewählte und geprüfte Produkte auf moneycheck.de

  • Unverbindliche Anfragen und Vergleiche
  • Keine versteckten Gebühren
  • Beste Preis/Leistung

2. Welche Schäden sind im Rahmen einer Pferdehalterhaftpflicht mitversichert?

Die Pferdehalterhaftpflicht ist eine Variante der Privathaftpflicht, übernimmt aber ähnlich wie die Hundehalterhaftpflicht spezielle Haftungsschäden, die von einer normalen Haftpflicht nicht abgedeckt sind. Die Police sichert den Versicherungsnehmer in drei wesentlichen Schadensbereichen ab:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Sachschäden

Ein Sachschaden liegt immer dann vor, wenn das Pferd fremdes Eigentum beschädigt hat. In diesem Fall übernimmt die Haftpflicht die Kosten für Reparatur oder Erstattung. Zu den Besonderheiten der Pferdehaftpflicht zählt, dass sich bei Bedarf auch sogenannte Flurschäden, Mietsachschäden und Schäden an beweglichen Gegenständen mitversichert lassen. Flurschäden entstehen beispielsweise, wenn ein Pferd einen Garten zertrampelt. Eine Absicherung gegen Mietsachschäden ist wichtig, wenn Sie die Koppel nur pachten oder eine Pferdebox anmieten.

Personenschäden

Die Pferdehalterhaftpflicht deckt verschiedene Arten von Personenschäden ab. Wenn ein Pferd einen Reiter abwirft oder einen Tierarzt tritt, verursacht das Tier den Schaden direkt. Die Lage kann sich anders darstellen, wenn das Pferd eine Landstraße oder Autobahn kreuzt und dadurch eine Massenkarambolage auslöst.

Die Verletzungen der Fahrzeuginsassen sind in diesem Fall natürlich nicht unmittelbar vom Pferd verursacht worden. Aber es liegt aus versicherungsrechtlicher Sicht ein adäquater Kausalzusammenhang vor. Das ausgebrochene Tier hat ein Brems- oder Ausweichmanöver provoziert. Dieses Manöver endete schließlich im Verkehrsunfall mit Personenschaden. Das Tier gilt als Auslöser dieser Schadenskette. Dadurch ist der Halter in der Haftungspflicht.

Vermögensschäden

Ein Vermögensschaden entsteht meist aus einem Personenschaden heraus, seltener aus einem Sachschaden. Wenn ein freiberuflicher Tierarzt aufgrund des Tritts Ihres Pferdes einen Verdienstausfall erleidet, gelten die Kosten für medizinische Behandlung sowie das Schmerzensgeld als Personenschaden. Die Honorare, die ihm infolge seiner Krankschreibung entgehen, stellen hingegen den Vermögensschaden dar.

Weitere Zusatzbausteine der Pferdehalterhaftpflicht

Die Pferdehalterhaftpflicht können Sie noch um mehrere Zusatzbausteine erweitern. Dazu zählen:

  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Pferdekrankenversicherung

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist in diesem Fall für den Halter des Pferdes gedacht. Denn für Schäden, die Ihnen widerfahren, übernimmt die Pferdehalterhaftpflicht keinerlei Haftung. Dieser Zusatzbaustein ist folglich sinnvoll, wenn Sie das Tier regelmäßig selber reiten.

Rechtsschutzversicherung

Eine Haftpflichtversicherung beinhaltet stets einen passiven Rechtsschutz. Ihre Versicherung überprüft dann Forderungen von dritten Personen auf ihre Rechtmäßigkeit und wehrt sie gegebenenfalls juristisch ab. Doch wenn Sie selber klagen, um Ihr Recht einzufordern, tragen Sie die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren selbst. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt hierfür die Erstattung.

Pferdekrankenversicherung

Eine Krankenversicherung für Pferde übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen des Tieres. Insbesondere bei operativen Eingriffen oder langwierigen Erkrankungen mit medikamentöser Behandlung können beachtliche Rechnungen anhäufen.

3. Was sollte ich beachten, bevor ich eine Pferdehalterhaftpflicht abschließe?

MoneyCheck | PferdehalterhaftpflichtBevor Sie einen Versicherungsvertrag unterzeichnen, sollten Sie sich zunächst Klarheit hinsichtlich Ihres tatsächlichen Bedarfs verschaffen. Wenn Sie Reitpferde halten, die an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen, benötigen Sie einen etwas anderen Versicherungsschutz als etwa der Betreiber eines Ponyhofs oder eines sogenannten Gnadenhofs. Wenn Sie Zuchttiere halten, haben Sie einen anderen Bedarf als jemand, der Pferde für Hochzeitskutschen vermietet.

Vielfach bieten die Versicherer bereits auf die jeweiligen Zielgruppen abgestimmte Policen an. Die im Vertrag festgelegten Leistungen lassen sich aber in aller Regel den eigenen Bedürfnissen anpassen. Auf jeden Fall sollten Sie die Versicherungsbedingungen genauestens unter die Lupe nehmen. Wann greift die Haftung?

Denn im sprichwörtlichen Kleingedruckten verbergen sich zuweilen Leistungsausschlüsse, sofern bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind. Zum Beispiel kann die Versicherung von Ihnen verlangen, dass die Reiter Ihres Pferdes einen Helm tragen müssen. Bei einem Verstoß verweigert der Versicherer die Kostenerstattung. In anderen Fällen schreibt der Versicherungsvertrag eine Mindesthöhe für die Umzäunung der Koppel vor, ohne die kein Haftungsanspruch besteht. Nicht jede Versicherungsgesellschaft stellt jedoch solche Ansprüche an ihre Kunden. Genau aus diesem Grund lohnt sich vor Vertragsabschluss ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

4. Welche Leistungen sind bei einer Pferdehalterhaftpflicht im Schadensfall mit inbegriffen?

Bei Sachschäden

Die Pferdehalterhaftpflicht zahlt nur bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Für alle darüber hinaus gehenden Forderungen muss der Versicherungsnehmer selbst aufkommen. Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden werden jeweils unterschiedliche Höchstbeträge festgelegt. Dabei sollte der Personenschaden tendenziell am höchsten abgesichert sein und der Vermögensschaden am niedrigsten.

Liegt ein Sachschaden vor, beinhaltet die Schadensregulierung die notwendige Erstattung für Reparaturkosten. Liegt ein Totalschaden vor oder übersteigen die Reparaturkosten den eigentlichen Verkehrswert des defekten Gegenstands, erhält der Geschädigte den Wiederbeschaffungswert. Hat das Pferd einen Pkw beschädigt, erhält der Autobesitzer zusätzlich einen Wertminderungsausgleich. Ein Unfallwagen verliert infolge der Reparatur automatisch an Wert. Auch dafür haftet der Pferdehalter.

Bei Personenschäden

Die Versicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung des Unfallopfers einschließlich aller notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen und sonstiger Therapien. Zudem erhält der Geschädigte meist ein Schmerzensgeld. Behält das Opfer infolge des Unfalls bleibende Schäden zurück, zahlt die Pferdehaftpflicht eine lebenslange Invaliditätsrente aus.

Bei Vermögensschäden

Im Fall eines Vermögensschadens muss der Geschädigte zunächst plausibel darlegen, dass ein Verdienstausfall vorliegt und dieser durch den Unfall entstanden ist. Erst dann übernimmt die Versicherung die Schadensregulierung bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme.

Weitere Leistungen

Andere Vertragsleistungen variieren von Tarif zu Tarif. Mit einer Verletzung durch einen Pferdetritt muss praktisch jeder Pferdehalter rechnen. Deshalb ist dieses Risiko von vorneherein in jeder Pferdehalterhaftpflicht versichert. Doch nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der Versicherungsnehmer setzt das Pferd als Zugtier für eine Kutsche ein. Würden die Versicherer diese Leistung im Standardvertrag aufnehmen, würde sich dadurch die Prämie unnötig verteuern. Deshalb beinhaltet die Haftpflicht zahlreiche Wahlleistungen, die sich individuell vereinbaren lassen. Dazu zählen unter anderem:

  • Schäden an gemietetem und geliehenem Eigentum
  • Flurschäden
  • Fremdreiterrisiko
  • Teilnahme an Wettkämpfen
  • Schlitten- und Kutschfahrten
  • ungewollte Deckakte

5. Welche Leistungen sind bei einer Pferdehalterhaftpflicht im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Unter bestimmten Umständen kann die Versicherung eine Schadensregulierung verweigern. Dazu muss einer der folgenden Gründe vorliegen:

  • vorsätzliches Handeln
  • versäumte Gefahrenbeseitigung
  • fehlende Klauseln im Vertrag
  • Geschädigte sind Familienmitglieder

Vorsätzliches Handeln

Sollte die Versicherung dem Pferdehalter vorsätzliches Handeln nachweisen können, welches zu dem Schaden führte, braucht sie nicht zu zahlen. Dies ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Der Versicherungsschutz ist jedoch auch bei grob fahrlässigem Handeln gegeben.

Versäumte Gefahrenbeseitigung

Die Versicherungsgesellschaft verlangt unter Umständen vom Pferdebesitzer, offensichtliche Gefahren zu beseitigen. Ein typisches Beispiel ist die Zaunhöhe auf einer Pferdekoppel. Das Unternehmen setzt dem Versicherungsnehmer eine Frist, innerhalb der er die Mängel beheben kann. Lässt er die Frist ungenutzt verstreichen, kann der Versicherer weitere Leistungen verweigern.

Fehlende Klauseln

Nicht jede Leistung ist bereits Bestandteil einer Standardhaftpflicht. Ein Beispiel sind etwa Mietsachschäden. Nur wenn im Vertrag ausdrücklich Sachschäden an gemietetem, gepachtetem oder geliehenem Eigentum vermerkt sind, darf der Pferdebesitzer eine Zahlung erwarten. Bei solchen Klauseln ist jedoch zu beachten, dass die Versicherung keine Haftung für normalen Verschleiß oder eine übermäßige Beanspruchung gewährt.

Geschädigte sind Familienmitglieder

Die Pferdehalterhaftplicht kommt zwar für Schadensersatzansprüche dritter Personen auf. Davon ausgenommen sind jedoch Familienangehörige oder Menschen, die mit dem Versicherungsnehmer eine häusliche Gemeinschaft bilden (z.B. Lebenspartner).

6. Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Wenn ein Schaden eintritt, sollten Sie als Versicherungsnehmer folgende Punkte berücksichtigen:

  • Schaden möglichst eingrenzen
  • Schaden unverzüglich der Versicherung melden
  • wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum Unfallhergang machen
  • kein Schuldanerkenntnis ohne Rücksprache mit Versicherung

Schaden möglichst eingrenzen

MoneyCheck | PferdehalterhaftpflichtAls Halter sind Sie verpflichtet, Ihr Bestmögliches zu tun, um weiteren Schaden abzuwenden, wenn Ihnen beispielsweise Ihr Pferd durchgeht. Natürlich kann die Versicherung nicht von Ihnen verlangen, dass Sie sich deshalb selber in Gefahr bringen. Aber sollten Sie feststellen, dass Ihr Pferd von der Koppel entlaufen ist, kann man von Ihnen erwarten, dass Sie sofort die örtliche Polizei verständigen. Möglicherweise lässt sich durch rasches Handeln ein schwerer Verkehrsunfall verhindern. Andere sinnvolle Maßnahmen könnten zum Beispiel sein:

  • Notarzt verständigen
  • Erste Hilfe leisten
  • Sicherung einer Unfallstelle
  • Zaun notdürftig flicken, um die Flucht weiterer Pferde von der Koppel zu verhindern

Schaden unverzüglich der Versicherung melden

Die Versicherungsbedingungen geben einen klaren Zeitrahmen vor, wann Sie Ihrer Versicherung den Schaden melden müssen. Die Schadensmeldung muss innerhalb einer Woche eingehen. Die Benachrichtigung muss nicht schriftlich erfolgen. Sie können Ihren Versicherer auch telefonisch in Kenntnis setzen. Entweder wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter oder an eine Schadenshotline, die praktisch jede Versicherungsgesellschaft unterhält. Der Vorteil einer Hotline ist, dass die dortigen Mitarbeiter speziell für solche Situationen geschult sind. Sie werden Ihnen also präzise sagen können, wie Sie sich verhalten sollten.

Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum Unfallhergang machen

In der Folge wird der Versicherer bei Ihnen noch genauere Angaben zum Unfallhergang erfragen und vermutlich auch schriftliche Unterlagen anfordern. Sie sind verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Zum einen lässt sich für den Versicherer nur so klären, wie der Sachverhalt versicherungsrechtlich zu beurteilen ist. Zum anderen könnten falsche Auskünfte Sie teuer zu stehen kommen. Im Ernstfall kann das Unternehmen die Schadensregulierung verweigern oder den Vertrag aufkündigen.

Kein Schuldanerkenntnis

Sie kennen den Satz bestimmt aus einem Krimi: Was Sie jetzt sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Im Krimi weist der Kommissar den Verdächtigen ausdrücklich auf diesen Zusammenhang hin. In der Realität wird Sie hingegen niemand auf diese Tatsache aufmerksam machen.

Wenn Sie aus verständlicher Betroffenheit bereits am Unfallort ein Schuldeingeständnis machen, dem Geschädigten Geld anbieten oder gar ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, wird dieser Umstand zu einem späteren Zeitpunkt definitiv gegen Sie verwendet. Eine der Kernaufgaben einer Pferdehalterhaftpflicht ist es jedoch, zunächst einmal zu klären, ob Sie tatsächlich Schuld an einem Unfall trifft. Ist der Versicherer anderer Ansicht, trägt er für Sie diesen Konflikt notfalls auch vor Gericht aus. Sie sollten es deshalb dabei belassen, mit dem Geschädigten Ihre Kontaktdaten und die Daten der Versicherung auszutauschen.

7. Wann setzt der Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflicht ein?

Der Schutz der Pferdehalterhaftpflicht beginnt in der Regel, sobald Sie den Versicherungsschein in Händen halten. Alternativ kann auch ein anderes Datum im Vertrag als offizieller Versicherungsbeginn vermerkt sein – zum Beispiel der Tag der Antragsstellung. In diesem Fall zählt dieser Termin als Beginn des Versicherungsschutzes. Allerdings ist die Haftpflicht so lange vorläufig, bis Sie fristgerecht Ihre erste Prämie überwiesen haben. Versäumen Sie diesen Zeitpunkt, ist die Absicherung hinfällig.

Bei bestimmten Kombi-Verträgen kann sich der Versicherungsbeginn allerdings zum Teil nach hinten verschieben. Dies betrifft Tarife, die einen aktiven Rechtsschutz enthalten. Für die Rechtsschutz-Komponente sind Wartezeiten von drei Monaten üblich. Der Versicherer will damit verhindern, dass Sie Ihre Police nur deshalb abschließen, weil Sie gerade einen offenen Schadensfall regulieren möchten. Hat sich der Unfall bereits vor dem technischen Versicherungsbeginn ereignet, ist er generell von der Haftpflicht ausgeschlossen.

Schnell checken. Viel sparen.

Beste Leistung. Bester Preis. Kostenfrei & unverbindlich

8. Wie hoch sollte die Deckungssumme der Pferdehalterhaftpflicht sein?

MoneyCheck | PferdehalterhaftpflichtFür die Pferdehalterhaftpflicht existieren lediglich Richtwerte hinsichtlich der Deckungssummen für Sach- und Personenschäden, aber kein vom Gesetzgeber vorgegebener Mindestbetrag. Da im Bereich Personenschaden die höchsten Forderungen drohen, sollte hier die Versicherungssumme mindestens bei 3 Millionen Euro liegen. Diese Deckungssumme empfiehlt die Stiftung Warentest beispielsweise für eine herkömmliche Haftpflichtversicherung.

In der Praxis bieten die Versicherungsgesellschaften bei einer Pferdehaftpflicht aber weitaus höhere Summen an, die erfahrungsgemäß zwischen 10 und 15 Millionen Euro betragen. Diese Gepflogenheit ergibt durchaus Sinn. Es können sich mit Pferden schwerwiegende Unfälle ereignen, in deren Folge sich der Halter gezwungen sieht, eine lebenslange Rente zu zahlen. Wenn die Deckungssumme erschöpft ist, muss er den Restbetrag aus eigener Tasche bestreiten. Um dies zu vermeiden, sollten Sie die Absicherung als eher hoch ansetzen. Bei Sachschäden empfiehlt sich ebenfalls eine Deckung im Millionenbereich. Sie kann aber unter der Deckungssumme für Personenschäden liegen, da ähnlich hohe Schadensbeträge hier unüblich sind.

Vermögensschäden sind üblicherweise mit einer weitaus geringeren Deckungssumme versichert. Der Mindestbetrag sollte bei 50.000 Euro liegen. Diese Mindestdeckung verlangt der Gesetzgeber zum Beispiel bei einer Kfz-Haftpflicht. Bei einer Pferdehalterhaftpflicht raten Experten jedoch eher zu einem Deckungsbetrag in Höhe von 250.000 Euro.

9. Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Pferdehalterhaftpflicht berechnet?

Die Beitragshöhe der Pferdehalterhaftpflicht errechnet sich aus drei Faktoren:

  • versichertes Pferd
  • versicherte Leistungen
  • Selbstbeteiligung

Versichertes Pferd

Dieser Punkt spielt nicht für jeden Anbieter eine Rolle. Aber einige Gesellschaften richten ihre Tarife danach aus, welche Art von Pferd Sie besitzen:

  • Reit- oder Zugpferd
  • Pony/Jungtier
  • Fohlen
  • Gnadenbrotpferd

Die günstigsten Tarife erhalten Sie in diesem Fall, wenn Sie ein Pony, Jungtier oder Gnadenbrotpferd versichern wollen. Der Rabatt ist jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass diese Pferde nicht als Reittiere eingesetzt werden.

Versicherte Leistungen

Die Prämienhöhe hängt sehr stark von den versicherten Leistungen ab. Der Leistungsumfang richtet sich wiederum nach den Gegebenheiten vor Ort, der Unterbringung des Pferdes und dem Einsatzzweck des Tieres. Abhängig von den konkreten Umständen reicht Ihnen möglicherweise bereits eine Pferdehalterhaftpflicht mit Basisschutz aus. Andernfalls müssen Sie Ihren Versicherungsschutz um Zusatzbausteine erweitern, die den Beitrag natürlich verteuern.

Selbstbeteiligung

Sollten Sie zahlreiche Zusatzbausteine vereinbaren, haben Sie über die Selbstbeteiligung die Möglichkeit, Ihre Prämie deutlich zu senken. Der Selbstbehalt sieht vor, dass Sie bei einem Schadensfall einige Hundert Euro persönlich bezahlen. Die konkrete Höhe für die Selbstbeteiligung variiert von Anbieter zu Anbieter. Meist können Sie die Summe auch individuell verhandeln.

10. Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Pferdehalterhaftpflicht für mich?

MoneyCheck | PferdehalterhaftpflichtJede Versicherungsgesellschaft bewertet die Risiken anders und kalkuliert die Beträge entsprechend unterschiedlich. Bei manchen Anbietern sind Leistungen im Basispaket enthalten, für die Sie bei anderen Versicherern eine Zusatzklausel vereinbaren müssen. Daraus ergeben sich teils erhebliche Kostenunterschiede für das gleiche Produkt. Darüber hinaus werden Sie feststellen, dass die Unternehmen verschiedene Deckungssummen anbieten. Um objektiv das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ermitteln zu können, ist also ein Vergleich der verfügbaren Tarife unumgänglich.

Außerdem werden Sie nur durch einen Vergleich herausfinden, welcher Tarif alle für Sie wichtigen Leistungen enthält. Für Renn- und Reitpferde empfiehlt sich ein gänzlich anderer Versicherungsschutz als für Gnadenbrotpferde. Bei dem einen Angebot können bereits alle für Sie maßgeblichen Punkte enthalten sein, während Sie bei einer zweiten Gesellschaft noch zusätzliche Bausteine in den Vertrag aufnehmen müssen.

Des Weiteren sollten Sie darauf achten, ob die Pferdehalterhaftpflicht die Auszahlung der Versicherungsleistungen an bestimmte Bedingungen knüpft, wie zum Beispiel eine Helmpflicht oder eine Mindesthöhe für die Koppelzäune. Manche Versicherer nehmen – ähnlich wie bei der KFZ Versicherung – eine Beitragserhöhung vor, nachdem ein Versicherungsfall eingetreten ist. Alle diese Details können Sie mithilfe eines Vergleichs vor dem Abschluss Ihres Vertrages herausfinden. Sobald Sie das passende Leistungsangebot gefunden haben, können Sie im zweiten Schritt das günstigste Angebot auswählen.

11. Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Prinzipiell ist es möglich, den Betrag für die Pferdehalterhaftpflicht steuerlich abzusetzen. In Ihrer Einkommensteuererklärung geben Sie dazu die Beitragskosten als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen an. Allerdings sollte Ihnen bewusst sein, dass die Finanzbehörden für diese Art der Ausgaben jährlich eine Obergrenze festsetzen.

Für Selbstständige beträgt die Grenze 2.800 Euro pro Jahr, für Angestellte liegt sie bei 1.900 Euro. Da unter den Posten Vorsorgeaufwendungen auch Sozialabgaben und andere Versicherungen fallen, kann der Höchstbetrag schnell ausgeschöpft sein.

Diese Deckelung können Sie allenfalls umgehen, sofern Sie Ihr Pferd gewerblich nutzen. In diesem Fall dürfen Sie die Prämien für die Haftpflichtversicherung als Betriebskosten absetzen.

12. Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Pferdehalterhaftpflicht achten?

Haftpflichtverträge sind in der Regel auf ein Jahr befristet und verlängern sich automatisch, sofern bei der Versicherung keine Kündigung eingeht. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt im Normalfall drei Monate. Der Stichtag ist in der Police vermerkt. Mit anderen Worten: Sie müssen die Kündigung mindestens drei Monate vor dem Stichtag an Ihre Versicherung abgeschickt haben.

Es können jedoch auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorliegen. Dann sind Sie nicht an die vertraglich geregelten Fristen gebunden. Außerordentliche Kündigungsgründe sind zum Beispiel eine Beitragserhöhung und der Verkauf oder Tod des versicherten Tieres. In letzterem Fall müssen Sie der Kündigung allerdings einen schriftlichen Nachweis über die Veräußerung oder den Sterbefall beilegen.

13. Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Pferdehalterhaftpflicht achten?

Beim Wechsel der Pferdehalterhaftpflicht ist stets die Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Damit sich keine Lücken im Versicherungsschutz ergeben, sollten Sie den Neuvertrag entsprechend vordatieren lassen, sodass er direkt an den auslaufenden Vertrag anschließt. Gewöhnlich lassen sich solche Policen bis zu vier Monate vordatieren. Insofern müssen Sie nicht befürchten, dass sich bei einer ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten Probleme ergeben.

Wenn Ihre Versicherung eine Beitragserhöhung durchführt, genießen Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können diesen Umstand nutzen, um rasch in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Aber wichtig dabei ist immer, dass der Leistungsumfang stimmt. Wie so häufig im Leben gilt auch hierfür die goldene Regel: Billig ist nicht in jedem Fall wirklich günstiger.