InterRisk Pferdehaftpflicht & Pferdeversicherung
Was ist die InterRisk Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung?
Einen Versicherungsschutz im „XXL-Format“ verspricht die InterRisk Versicherung Pferdehaltern, die ihr Tier mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung absichern. Die leistungsstarke InterRisk Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung mit variablen Deckungssummen wird auch als InterRisk Hundehaftpflicht angeboten und inkludiert zahlreiche Schadensereignisse in den Versicherungsumfang.
Versicherungsschutz besteht bei der InterRisk Pferdehaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das Pferd gegenüber Dritten verursacht hat und für die Schadensersatzansprüche erhoben werden. Sofern die Forderungen berechtigt sind, wird eine unkomplizierte finanzielle Wiedergutmachung von der InterRisk Pferdehaftpflicht garantiert.
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Wer ist über die InterRisk Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung versichert?
Versichert werden können über die InterRisk Pferdehaftpflicht unabhängig von der jeweiligen Rasse und vom Alter:
- Pferde
- Kleinpferde
- Ponys
- Maulesel
- Esel
- sonstige Zug- und Reittiere
Automatisch über die InterRisk Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung mitversichert sind:
- neu hinzugekommene Reit- und Zugtiere
- die Fohlen des versicherten Muttertieres (maximal bis zum ersten Lebensjahr)
Neben dem Versicherungsnehmer als Halter, Mithalter, Nutzer oder Hüter des versicherten Tieres besteht Versicherungsschutz bei der InterRisk Pferdehaftpflicht auch für
- Familienangehörige und in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen
- berechtigte Reiter
- vom Tierhalter beauftragte Tierhüter
- Inhaber von Reitbeteiligungen
Gegenseitige Ansprüche der Versicherten untereinander gelten nicht als ausgeschlossen.
Was leistet die InterRisk Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung?
Wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht, prüft die InterRisk Pferdehaftpflicht zunächst die Forderung und
- wehrt unberechtigte Ansprüche ab (gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln)
- stellt den Versicherungsnehmer von den Ansprüchen frei und leistet maximal bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme von wahlweise 3, 5, 10, 25 oder 50 Millionen Euro (Personenschäden pro Einzelperson höchstens 15 Millionen Euro)
Eine Jahresmaximierung beziehungsweise eine Jahres-Höchstschadensgrenze gibt es bei der InterRisk Pferdehaftpflicht nicht. Automatisch mitversichert sind auch zukünftige beitragsfreie Leistungsverbesserungen. Bei der InterRisk Pferdehaftpflicht können sich Versicherte auf einen weltweiten Auslandsschutz ohne Einschränkungen verlassen. Hierzu gehören auch Kautionsleistungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Darüber hinaus deckt die InterRisk Pferdehaftpflicht weitere Risiken wie folgt ab:
- Schäden bei der Teilnahme an Reitunterricht, an Rennen und Turnieren sowie an Pferdeschauen
- Schäden beim Reiten ohne Sattel und/oder Zaumzeug
- Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt
- Flurschäden
- Umwelt- und Gewässerschäden
- Schäden an gemieteten, geliehenen und gepachteten Sachen (Grundstücke, Stallungen, Reithallen, Wohnungen, Tiertransportanhänger, Boxen und sonstige unbewegliche Sachen, bewegliche Sachen bis 10.000 Euro)
- Schäden beim Besitz von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern und von eigenen Fuhrwerken
- Schäden bei einem sich ändernden Risikopotential (Vorsorgeversicherung)
Was ist im Hinblick auf den Beitrag der InterRisk Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung zu beachten?
Der persönliche individuelle Beitrag kann auf der Internetseite der InterRisk mit einem Tierhalterhaftpflicht-Tarifrechner schnell ermittelt werden. Hierbei werden die beitragsbeeinflussenden Faktoren schnell deutlich. Maßgeblichen Einfluss auf den Beitrag der InterRisk Pferdehaftpflicht nehmen vor allem die Höhe der Deckungssumme sowie die Anzahl der versicherten Pferde (auch Hunde können über eine Police mitversichert werden).
Bei der Kalkulation sollte darüber hinaus die Regelung zur Selbstbeteiligung Berücksichtigung finden: Wer in den vergangenen fünf Jahren keinen Haftpflichtschaden mit dem Pferd hatte, kann wahlweise auf die Selbstbeteiligung verzichten oder zugunsten einer Beitragsermäßigung im Schadensfall 300 oder 500 Euro selbst zahlen. Bei einer Erstversicherung beziehungsweise bei Vorschäden in den letzten fünf Jahren, erhöht sich der gewählte Selbstbehalt automatisch um mindestens 300 Euro. Wer keine Selbstbeteiligung bei seiner InterRisk Pferdehaftpflicht möchte, kann sich alternativ auch für eine Beitragsanpassung entscheiden.
Von einem Deckungsrabatt profitieren Versicherte, die bereits Versicherungsverträge bei der InterRisk haben: Zwei Versicherungen werden mit fünf Prozent rabattiert, drei Versicherungen mit zehn Prozent und mehr als drei Versicherungen mit 15 Prozent.
Tipp: Die InterRisk Pferdehaftpflicht ist täglich mit sofortiger Wirkung kündbar. Eine Mindestversicherungsdauer ist demnach nicht vorgesehen.
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