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GVO Pferdehaftpflicht & Pferdeversicherung

Was ist die GVO Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung?

Mit variablen Deckungssummen und einem hohen Leistungsumfang mit speziellen Deckungserweiterungen bietet der Spezialversicherer für die Landwirtschaft, die GVO, neben einer Hundehaftpflicht auch eine Pferdehaftpflichtversicherung an. Die GVO Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung richtet sich speziell an Halter von privat gehaltenen Pferden, die sich finanziell vor dem Risiko schützen möchten, dass das Pferd einen Schaden verursacht, für dessen entstandene Kosten der Tierhalter in der Verantwortung steht, diese zu tragen. Durch den Einschluss der Innovationsklausel profitieren Versicherte bei der GVO Pferdehaftpflicht automatisch auch zukünftig von beitragsfreien Leistungsverbesserungen.

 

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Wer ist über die GVO Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung versichert?

Versicherungsschutz besteht bei der GVO Pferdehaftpflicht für Schäden des versicherten Pferdes beziehungsweise der versicherten Pferde – bis zu drei Tiere können über einen Vertrag gemeinsam versichert werden. Weder das Alter noch die Rasse spielt dabei bei der GVO Pferdehaftpflicht eine Rolle. Für Fohlen bedarf es dabei keiner separaten Absicherung, sie sind über die GVO Pferdehaftpflicht des versicherten Muttertieres bis zu einem Alter von zwölf Monaten automatisch geschützt.

Neben dem Pferdehalter selbst (als Versicherungsnehmer) sind über die GVO Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung auch Schäden abgedeckt, die mit fremden Reitern (Fremdreiterrisiko), mit Reitbeteiligungen sowie mit einem Reitlehrer (bis 6.000 Euro Jahreseinkommen) entstehen.

 

Welche Leistungen bietet die GVO Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung?

Zu den grundsätzlichen Leistungen der GVO Pferdehaftpflicht gehört es,

  • geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen
  • berechtigte Ansprüche zu befriedigen
  • unberechtigte Ansprüche abzuwehren

Versichert über die GVO Pferdehaftpflicht sind dabei Schäden an Personen und Sachen sowie daraus resultierende Vermögensschäden, die das Pferd verursacht hat und für die der Pferdehalter in einer gesetzlichen Gefährdungshaftung steht. Im Schadensfall trägt die GVO Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung die Kosten bis zur vereinbarten Höhe von wahlweise maximal drei, fünf, zehn, 15 oder 20 Millionen Euro.

Zusätzlich bietet die GVO Pferdehaftpflicht spezielle Deckungserweiterungen. Versicherungsschutz besteht demnach auch

  • bei Forderungsausfällen
  • bei Flurschäden
  • für private Kutschfahrten
  • für Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten
  • für Mietsachschäden an Gebäuden inklusive Stallungen und Reithallen bis eine Million Euro (mit einer Selbstbeteiligung von 20 Prozent und mindestens 250 Euro)
  • beim Reiten ohne Sattel sowie mit gebissloser Zäumung
  • für die Teilnahme an Turnieren, Pferderennen und Distanzritten
  • für Schäden an Transportanhängern bis zu 30.000 Euro (mit einer Selbstbeteiligung von 20 Prozent und mindestens 150 Euro)

 

Wie wird der Beitrag für die GVO Pferdehaftpflicht berechnet?

Der Beitrag für die GVO Pferdehaftpflicht kalkuliert der Versicherer anhand der gewünschten Deckungssumme sowie einer Selbstbeteiligung, die entweder zugunsten des Beitrags 150 Euro je Schadensfall beträgt oder auf die wahlweise verzichtet wird. Darüber hinaus spielen zudem die Anzahl der versicherten Pferde, die Zahlungsweise sowie die Vertragslaufzeit eine beitragsbeeinflussende Rolle bei der GVO Pferdehaftpflicht.

Hinweis: Bei Arbeitslosigkeit gewährt die GVO Pferdehaftpflicht eine Beitragsbefreiung.