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GVO Tierversicherung

Was ist die GVO Tierversicherung?

Spezialisiert ist die GVO auf Versicherungen rund um die Landwirtschaft und die Jagd. Erweitert wird das Produktportfolie um die wesentlichen privaten Absicherungen. Mit einem Haftpflichtschutz können auch Hunde und Pferde über die GVO abgesichert werden. Als GVO Tierversicherung werden, abgestimmt auf die jeweiligen Schadensrisiken, eine GVO Hundehaftpflicht und eine GVO Pferdehaftpflicht angeboten. Versicherungsschutz besteht hierbei jeweils für Schäden an Personen und Sachen, die das eigene Tier verursacht hat – gestellte Schadensersatzansprüche werden von der GVO Tierversicherung reguliert.

Die GVO Tierversicherung punktet mit Deckungssummen, die variabel festgelegt werden können, sowie mit speziellen Deckungserweiterungen jeweils für den Hund und das Pferd. Da die GVO Tierversicherung eine Innovationsklausel enthält, können Versicherte sicher sein, auch von künftigen beitragsfreien Leistungsverbesserungen automatisch zu profitieren. Optional (gegen Mehrbeitrag) kann die GVO Hundehaftpflicht zudem um eine Best-Leistungsgarantie erweitert werden. Diese inkludiert eine automatische Verbesserung der Leistungen, wenn die versicherte Person einen Anbieter einer Tierversicherung findet, der höhere Leistungen oder höhere Entschädigungsgrenzen anbietet.

Tipp: Speziell für Jagdhunde bietet die GVO eine Jagdhunde-Unfallversicherung an. Diese ist Bestandteil der GVO Jagdhaftpflichtversicherung und leistet dann, wenn der Hund während der Jagd verletzt oder sogar getötet wird.

 

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Wer kann über die GVO Tierversicherung versichert werden?

Über die GVO Tierversicherung können Hunde- und Pferdehalter ihr Tier beziehungsweise auch mehrere Tiere versichern. Eine Kombination von Hunde- und Pferdehalterhaftpflicht ist bei der GVO jedoch nicht möglich. Für einen Vertragsabschluss spielt das Alter des Tieres keine Rolle. Zu beachten ist, dass Jungtiere bis zur Vollendung ihres ersten Lebensjahres keine eigene GVO Tierversicherung benötigen, sofern das Muttertier bei der GVO versichert ist.

Während es im Hinblick auf die Rasse bei Pferden keine Einschränkungen gibt, sind Kampfhundrassen (die in den Versicherungsbedingungen namentlich aufgeführt sind) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch für von Behörden als gefährlich eingestufte Hunde wird die GVO Tierversicherung nicht angeboten.

Für die GVO Pferdehaftpflicht gilt folgende Versicherungserweiterung: Schäden durch das Pferd sind auch dann abgedeckt, wenn diese

  • mit fremden Reitern (Fremdreiterrisiko)
  • mit Reitbeteiligungen
  • mit einem Reitlehrer (bis 6.000 Euro Jahreseinkommen)

entstanden sind.

 

Welche Leistungen gehören zu einer GVO Tierversicherung?

Grundlegend sind die Leistungen für Hunde und Pferde bei der GVO Tierversicherung identisch: Geltend gemachte Haftpflichtansprüche für Sach-, Personen- und daraus resultierende Vermögensschäden, die das Tier verursacht hat, werden zunächst geprüft und

  • berechtigte Ansprüche ausgezahlt
  • unberechtigte Ansprüche abgewehrt, gegebenenfalls auch mit Rechtsmitteln

Die maximale Erstattungsleistung ergibt sich bei der GVO Tierversicherung aus der vertraglich vereinbarten Deckungssumme von drei, fünf, zehn, 15 oder 20 Millionen Euro pauschal für alle Schäden. Die GVO Tierversicherung enthält zudem eine Forderungsausfalldeckung, wenn das eigene Tier selbst verletzt wird und der Verursacher seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann.

Darüber hinaus gibt es spezielle Deckungserweiterungen, bei denen zwischen Hunde- und Pferdehaftpflicht unterschieden wird:

Hundehaftpflicht der GVO Tierversicherung

Folgende beitragsfreie Zusatzleistungen beinhaltet die Hundehaftpflicht der GVO Tierversicherung. Die Absicherung

  • von Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten
  • von Mietsachschäden an Gebäuden bis zu einer Million Euro
  • von Mietsachschäden an Gegenständen bis 30.000 Euro (mit einer Selbstbeteiligung von 100 Euro)
  • von Flurschäden
  • von Schäden beim Führen ohne Leine
  • während der Teilnahme an Hunderennen, Turnieren, Schauvorführungen und Unterricht
  • bei Hundeschlittenfahrten
  • von Schäden durch tierische Ausscheidungen
  • bei der Nutzung des Tieres als Rettungshund und als Blindenhund

Pferdehaftpflicht der GVO Tierversicherung

Über die Pferdehaftpflicht der GVO Tierversicherung sind folgende Leistungen zusätzlich mit versichert. Die Absicherung

  • von Flurschäden
  • von Mietsachschäden an Gebäuden mit Stallungen und Reithallen bis eine Million Euro (Selbstbeteiligung von 20 Prozent, mindestens 250 Euro)
  • von privaten Kutschfahrten
  • von Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten
  • für das Reiten ohne Sattel
  • für das Reiten mit gebissloser Zäumung
  • während der Teilnahme an Turnieren, Pferderennen und Distanzritten
  • für Schäden an Transportanhängern bis 30.000 Euro (Selbstbeteiligung von 20 Prozent, mindestens 150 Euro)

 

Wie wird der Beitrag für die GVO Pferdehaftpflicht berechnet?

Die Beitragshöhe für die GVO Tierversicherung kann direkt und schnell über die Internetseite der GVO (www.g-v-o.de) nach Eingabe der persönlichen Daten und des gewünschten Versicherungsumfangs ermittelt werden. Neben der grundsätzlichen Unterscheidung zwischen Hunde- und Pferdeversicherung sind für die Beitragskalkulation der GVO Tierversicherung folgende Angaben relevant:

  • die Höhe der Versicherungssumme
  • die Anzahl der Tiere, die versichert werden sollen
  • die mögliche Selbstbeteiligung (von 150 Euro) beziehungsweise der Verzicht einer Selbstbeteiligung
  • die Zahlungsmodalitäten
  • die Vertragslaufzeit (wahlweise ein Jahr oder drei Jahre)
  • für die Hundehaftpflicht: der Einschluss der Zusatzvereinbarung Best-Leistungsgarantie

Hinweis: Im Falle einer Arbeitslosigkeit stellt die GVO Tierversicherung den Versicherungsnehmer von seiner Beitragszahlung frei.