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Drohnenversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Drohnenversicherung?

Unbemannte Flugobjekte, sogenannte Drohnen, Quadro- oder Multicopter, haben Hochkonjunktur. Sie erfreuen sich nicht nur bei Hobbypiloten zunehmender Beliebtheit, auch im gewerblichen Bereich kommen sie vielfältig zum Einsatz. Die effektiven Foto- und Videoaufzeichnungen der Drohnen eignen sich unter anderem für

  • Vermessungstätigkeiten
  • Forschungszwecke
  • Dokumentationen von Bauschäden und Vorbereitungen von Reparaturarbeiten
  • Bodenbeobachtungen und -beurteilungen
  • Fassadenkontrollen an hohen Bauwerken (zum Beispiel an Hochhäusern oder Kernkraftwerken)
  • professionelle Filmaufnahmen
  • Luftaufnahmen von Immobilien
  • PR-Maßnahmen

MoneyCheck | DrohnenversicherungDank modernster Technik ersetzen die kleinen Fluggeräte heute einst aufwendige Einsätze von bemannten Flugeinsätzen und riskanten Baubesteigungen, da sie an für Menschen schwer zu erreichende Stellen selbst in großen Höhen herankommen. Dennoch birgt der Einsatz dieser kleinen ferngesteuerten Fluggeräte auch ein gewisses Risikopotential. Stürzen diese beispielsweise aus höchster Höhe ab oder landen unsachgemäß, kann dies schwerwiegende Auswirkungen haben, zum Beispiel in Form eines Sach– oder im schlimmsten Fall sogar eines Personenschadens. Daher unterliegt seit 2005 jeder, der eine Drohne steuert, ganz gleich ob für private oder gewerbliche Zwecke, einer gesetzlichen Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 LuftVG. Eine Ausnahme stellen lediglich nicht motorisierte Flugobjekte dar, zu denen die Drohnen nicht gehören, sowie Drohnen, die ausschließlich im Innenbereich Anwendung finden.

Mit dem Erwerb einer Drohne stehen Sie daher in der Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für den Einsatz der Drohne abzuschließen. Im privaten Bereich können die Risiken mitunter über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Hierbei gilt es, das Fluggerät bei der jeweiligen Versicherung anzumelden, mögliche Deckungslücken und Risikoausschlüsse sind jedoch nicht ausgeschlossen. Eine spezielle Haftpflichtversicherung mit einem auf den Einsatz von unbemannten Flugobjekten zugeschnittenen Leistungsumfang sowohl für die private wie gewerbliche Nutzung bietet eine sogenannte Drohnenversicherung an, auch Quadrocopter-Versicherung genannt. Diese sichert die meist schwer zu kalkulierbaren Haftungsrisiken von technischen, menschlichen wie witterungsbedingten Fehlerquellen ab und leistet bei Schadensersatzansprüchen von Dritten bei Sach- und Personenschäden. Versichert ist übrigens ein unbeschränkter Personenkreis von berechtigen Piloten, die das Fluggerät bedienen. Im gewerblichen Bereich umfasst der Versicherungsschutz dabei auch die Mitarbeiter des Unternehmens. Ausgenommen ist jedoch die Weitervermietung an Kunden.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Drohnenversicherung mitversichert?

Eine Drohnenversicherung leistet Schadensersatz für berechtigte Ansprüche von Dritten für Schäden, die durch einen Drohnenabsturz oder unsachgemäße Landung beim Aufprall, Einschlag, Streifen oder Touchieren entstanden sind durch:

  • die steuernde Person: Fehlbedienung und -steuerung, fahrlässige Unfälle
  • einen technischen Defekt: Akku-Ausfall, Motorschaden, Funkabriss
  • witterungsbedingte Einflüsse: Starkregen, Sturmböen, Gewitter, Hagel

Im Versicherungsumfang der Drohnenversicherung enthalten sind dabei

  • Sachschäden an Gebäuden, Fahrzeugen und beweglichen Gegenständen, inklusive Glasschäden sowie Schäden an Kommunikations- und Stromeinrichtungen
  • Personenschäden

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Drohnenversicherung abschließe?

Für die Wahl eines passenden Tarifs zur Drohnenversicherung sollte vorab festgelegt werden, ob der Multicopter privat oder gewerblich verwendet wird. Der grundlegende Unterschied der diversen Tarife liegt dabei vor allem in der Beitragshöhe. So fällt die Prämie bei Gewerbetreibenden durch das erhöhte Schadensrisiko in der Regel höher aus. Wird eine Drohne privat wie gewerblich genutzt, dann ist ein gewerblicher Tarif notwendig. Eine gewerbliche Nutzung liegt übrigens auch bereits dann vor, wenn Luftaufnahmen mit der Drohne vorgenommen und anschließend verkauft werden oder wenn privat Videos mit der Drohne gefilmt und in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.

Bei einem gewerblichen Tarif der Drohnenversicherung erhält der Versicherungsnehmer von der Versicherung gemäß § 108 LuftVZO (1) 5 e einen Versicherungsnachweis, den er bei jedem Drohnenflug mit sich führen und auf Anfrage vorzeigen muss.

Weiterhin sollte vor dem Abschluss einer Drohnenversicherung darauf geachtet werden, dass das tatsächliche Einsatzgebiet der Drohne mit dem versicherten übereinstimmt. Leistungen aus der Drohnenversicherung können nur dann bezogen werden, wenn der Unfall beziehungsweise der Schaden auf „versichertem Gebiet“ entstanden ist. Wer beispielsweise nur auf speziellen Flugplätzen die Drohne steuert, kann mit niedrigeren Beiträgen rechnen. Bei freiem Luftraum sind die Prämien in der Regel auch höher. Zu beachten ist jedoch, dass die Drohne nicht im kontrollierten Luftraum, sprich im Umkreis von 1,5 Kilometern eines Flughafens, oder über größeren Menschenansammlungen eingesetzt werden darf. Spezielle Luftfahrtkarten, sogenannte ICAO-Karten, geben genau Auskunft darüber, wo die Drohnen fliegen dürfen. Wird dies vom Versicherungsnehmer der Drohnenversicherung missachtet, besteht auch kein Versicherungsschutz. Gleiches gilt für die Entfernung der Drohne zum Piloten. Das Fluggerät muss sich stets in dessen Sichtweite befinden.

Neben der Verpflichtung einer Drohnenversicherung steht übrigens auch jeder gewerbliche Nutzer einer Drohne in der Pflicht einer behördlichen Aufstiegsgenehmigung, die von dem Luftfahrtamt des jeweiligen Bundeslandes erteilt wird. Liegt diese nicht vor, übernimmt die Drohnenversicherung auch keine Schadensersatzansprüche von Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer.

Zu beachten ist, dass Schäden, die an der Drohne selbst bei einem Unfall passieren, nicht über die Drohnenversicherung abgesichert sind. Gegen dieses Risiko kann eine zusätzliche Drohnen Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Versichert sind dabei nicht nur das Flugobjekt, sondern sämtliche Zubehörteile, wie Kameras oder Nachtsichtgeräte. Bei der privaten Drohnen-Vollkaskoversicherung werden die Kosten übrigens zum Neuwert erstattet, bei der gewerblichen zum Zeitwert.

Dem Versicherungsnehmer der Drohnenversicherung sollte zudem bewusst sein, dass er einen Versicherungsschutz für eine spezielle oder für mehrere benannte Drohnen abschließt. Wer eine Drohnenversicherung besitzt, darf daher nicht jede beliebige Drohne steuern. Dementsprechend werden zumindest bei der gewerblichen Antragstellung meist spezifische Daten der zu versichernden Drohne von der Versicherung verlangt. Dazu gehören:

  • der Name des Drohnenherstellers
  • das maximale Startgewicht der Drohne
  • die Seriennummer
  • die Typbezeichnung

 

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Das Hobby greift um sich: Drohnen, Quad-Copter und ähnliche Fluggeräte. Sie müssen ab einer bestimmten Größe nicht nur gemeldet werden und ihre Benutzer müssen zertifizierte "Piloten" werden. Schäden, die durch Drohnen verursacht werden, müssen auch angemessen abgesichert sein!

 

Was kann passierten?

 

  • Die Drohne stützt auf ein Auto.
  • Sie verfangen das Fluggerät versehentlich in einer Überlandleitung.
  • Beim Landemanöver verletzen Sie einen neugierigen Hund.

 

Das sind nur wenige Beispiele. Bei jährlichen Verkaufszahlen von über 500.000 Stück (wie vom Branchenverband GfK für 2017 prognostiziert) und einer geschätzten Gesamtzahl vom mehr als einer Million bereits "in der Luft" befindlich sind die konkreten Szenarien völlig unvorhersehbar.

 

Der Haftungshintergrund ist immer der gleiche: Die gesetzliche Haftpflicht

 

Damit müssen Sie umgehen - und das mit einer speziellen Versicherung. Die private Haftpflichtversicherung deckt den Drohnenflug nämlich nicht (falls die Drohne größer ist als ein Spielzeug).

 

Und wenn Sie (zum Beispiel für den Verkauf von Luftbildaufnahmen) Drohnen kommerziell einsetzen, müssen Sie das ohnehin separat versichern.

 

Luftfahrversicherung heißt das Zauberwort. Klingt groß - und soll auch groß absichern. Trotzdem müssen Sie natürlich nicht agieren, als wenn Sie eine 747 versichern müssten.

 

Meine Tipps:

 

  • Versichern Sie Ihr konkretes Risiko. Die Versicherungssumme wird dabei pauschal auf Grund statistischer Erwägungen bestimmt. Und auch die Größe der versicherten Drohne spielt eine Rolle: Je schwerer und je größer die Reichweite, desto besser sollten Sie absichern.

 

  • Achten Sie auf die Wirksamkeit bei kommerzieller Nutzung. Wenn Sie Geld mit Ihrer Drohen verdienen, müssen Sie die Versicherung über die jeweiligen Risiken informieren. Das hat zwar Auswirkungen auf die Beiträge. Ist aber zur Vermeidung von Versicherungslücken unumgänglich.

 

Welche Leistungen sind bei einer Drohnenversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Zum Leistungsumfang einer Drohnenversicherung gehören im Schadensfall folgende Leistungen:

 

Welche Leistungen sind bei einer Drohnenversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Da es sowohl im privaten wie auch gewerblichen Bereich im Umgang mit einer Drohne einige gesetzliche Vorschriften gibt, greift der Versicherungsschutz der Drohnenversicherung nicht, wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden. Dazu gehören:

  • Der gewerbliche Nutzer ist nicht in Besitz einer Aufstiegsgenehmigung.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene maximale Flughöhe von 762 Meter wurde überschritten.
  • Die Drohne befand sich im kontrollierten Luftraum oder an anderen Stellen, die gemäß ICAO-Karten als nicht freigegeben und als verbotene Flugzonen gelten, zum Beispiel über Menschenansammlungen, Privatgrundstücken, Kraftwerken, Krankenhäusern oder Unglücksstellen.

Ausnahmen gelten, sofern offizielle Sondergenehmigungen erteilt wurden.

Weiterhin erhält der Versicherte keine Leistungen, wenn er gegen Vereinbarungen der Versicherungspolice der Drohnenversicherung verstößt:

  • Die Drohne befand sich außerhalb des vertraglich vereinbarten Einsatzgebiets.
  • Die Drohne wiegt bei gewerblicher Nutzung mehr als 25 Kilogramm beziehungsweise bei privater Nutzung mehr als fünf Kilogramm.
  • Die Drohne befand sich nicht in Sichtweite.
  • Der vorgebende Mindestabstand zwischen Person und Drohne wurde missachtet.

Darüber hinaus gelten weitere Leistungsausschlüsse der Drohnenversicherung bei

  • militärischen und polizeilichen Einsätzen
  • vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen
  • Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung
  • Ansprüchen aufgrund von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechtsverletzungen
  • Einfluss von Alkohol und Drogen
  • Schäden, die an der Drohne selbst entstanden sind.
  • der Nutzung von technischen Hilfsmitteln, um die Sichtweite zu verbessern (zum Beispiel virtuelle Brillen)
  • gewerblich vermieteten Drohnen

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | DrohnenversicherungEs ist niemandem zu wünschen, dennoch kann es passieren, dass Sie der Verursacher eines Schadens mit einer von Ihnen gesteuerten Drohne sind. Zunächst stehen Sie als Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Schadensminderungspflicht und sollten dementsprechend die Unfallstelle absichern, um weitere Folgeschäden zu vermeiden. Sind Personen verletzt, sollten Sie sich um diese zuerst kümmern und bei Bedarf Erste Hilfe leisten oder einen Krankenwagen rufen. Ebenfalls ist unverzüglich bei Personenschäden sowie größeren Sachschäden die Polizei zu informieren. Diese wird den Unfallhergang aufnehmen und sämtliche Personalien von allen Unfallbeteiligten inklusive Zeugen festhalten. Es ist sinnvoll, den Namen Ihrer jeweiligen Drohnenversicherung bereits bei der Polizei anzugeben.

Im direkten Anschluss gilt es, bei der Drohnenhaftpflicht den Schaden zu melden. Dies erfolgt beim ersten Kontakt in der Regel telefonisch, möglich ist jedoch auch eine Meldung über ein Onlineformular, das meist auf der Homepage des Anbieters der Drohnenversicherung zu finden ist. In der Folge erhalten Sie eine Schadensmeldung, in der wichtige Angaben zum Unfallhergang verlangt werden:

  • Ort und Zeitpunkt des Unfalls
  • Detaillierte Beschreibung des Unfallhergangs
  • Geschätzte Kostenhöhe des Schadens
  • Ursache des Unfalls
  • Angaben zum Geschädigten als Besitzer einer geschädigten Sache oder als verletzte Person (Name und Anschrift)
  • Nennung von Zeugen und weiteren Unfallbeteiligten
  • mögliche schriftliche Dokumentationen, beispielsweise in Form von Fotos

Die Versicherung wird außerdem Kontakt mit der zuständigen Polizeidienststelle aufnehmen. Im Zweifelsfall wird die Drohnenversicherung einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Sollte der Schadensersatzanspruch berechtigt sein, dann übernimmt die Drohnenversicherung die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Anderenfalls wird die Drohnenversicherung die Forderung abwehren, notfalls auch mit einem Rechtsstreit.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Drohnenversicherung ein?

Der Versicherungsschutz der Drohnenversicherung beginnt generell mit dem Beginn der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Meistens ist dieser Zeitpunkt deckungsgleich mit der Gültigkeit der Police beziehungsweise der Zahlung der ersten Prämie. Eine Wartezeit wird bei der Drohnenversicherung nicht vereinbart. Möglich ist es jedoch, den Versicherungsbeginn zeitlich nach hinten zu verschieben. Das kann zum Beispiel bei einem Wechsel der Drohnenversicherung sinnvoll sein, um eine Doppelversicherung zu vermeiden und einen lückenlosen Versicherungsschutz zu garantieren. Die jeweilige Laufzeit der Drohnenversicherung ist frei vereinbar und kann nur ein Jahr, aber auch mehrere Jahre betragen. Zusatzklauseln, wie eine Rückwirkung oder eine Nachhaftung, können bei der Drohnenversicherung nicht eingeschlossen werden, da davon ausgegangen wird, dass der verursachte Schaden durch eine Drohne sofort offensichtlich ist.

Bedingt durch die gesetzlich verankerte Versicherungspflicht sollte der Versicherungsschutz der Drohnenversicherung grundsätzlich immer zeitgleich mit dem ersten Flugeinsatz der Drohne erfolgen. Kann der Besitzer der Drohne keine Drohnenversicherung oder eine entsprechende Mitversicherung in einer privaten Haftpflichtversicherung nachweisen, muss er im schlimmsten Fall sogar eine hohe Geldstrafe zahlen.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht sein?

MoneyCheck | DrohnenversicherungDie Deckungssumme für eine Drohnenversicherung sollte immer ausreichend hoch gewählt werden. Im Falle eines Schadens steht der Verursacher im vollen Haftungsrisiko und haftet dabei unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Bei gewerblicher Nutzung trägt das versicherte Unternehmen das komplette Haftungsrisiko. Im schlimmsten Fall kann dies den finanziellen Ruin für die jeweilige Privatperson oder auch für das verursachende Unternehmen bedeuten.

Sollte die Drohne bei einer unsachgemäßen Landung ein stehendes Fahrzeug touchieren, wird die Schadenshöhe höchstwahrscheinlich in einem überschaubaren finanziellen Rahmen bleiben, es sind aber auch andere Unfallszenarien vorstellbar, zum Beispiel:

  • Die Drohne prallt nach einem technischen Defekt einem fahrenden Fahrzeug auf der Autobahn gegen die Windschutzscheibe. Diese zersplittert und verletzt den Autofahrer, welche die Kontrolle über das Auto verliert. Mehrere Fahrzeuge fahren in das Auto. Es kommt zu einer Massenkarambolage.
  • Eine Drohne stürzt durch eine falsche Bedienung des Piloten herab und trifft einen Fußgänger direkt am Kopf. Dieser behält bleibende geistige wie schwere körperliche Schädigungen.

Grundsätzlich sollte bei der Höhe der Deckungssumme zur Drohnenversicherung immer auch das individuelle Risiko mit einkalkuliert werden. Die Gefahr für einen größeren Schaden ist bei Einsätzen an Kernkraftwerken höher als bei einer einfachen Fassadenkontrolle und bedarf deshalb einer höheren Versicherungssumme. Wer seine Drohne ausschließlich auf Flugplätzen fliegen lässt, benötigt eine geringere Deckungssumme als bei einem erweiterten Einsatzgebiet.

Die Mindestversicherungssumme bei der Drohnenversicherung liegt bei einer Million Euro. Empfohlen werden jedoch in der Regel deutlich höhere Deckungssummen der Drohnenversicherung, die bei einigen Anbietern auch zweistellige Millionenbeträge umfassen können. Diese Summe kann vor allem im gewerblichen Bereich und bei intensiver Nutzung von Vorteil sein.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Drohnenversicherung berechnet?

Der Beitrag für die Drohnenversicherung hängt von einigen Faktoren ab und errechnet sich zum Beispiel aus:

  • der Höhe der Deckungssumme: Eine hohe Deckungssumme der Drohnenversicherung wirkt sich beitragserhöhend aus.
  • dem vereinbarten Selbstbehalt: Mit der Vereinbarung eines Selbstbehalts lässt sich die Beitragshöhe zur Drohnenversicherung reduzieren. Im Schadensfall muss der Versicherte jedoch den Schaden bis zur Höhe des Selbstbehalts aus eigener Tasche zahlen.
  • der Art der Nutzung: Handelt es sich eine gewerbliche Drohnenversicherung, sind die Beiträge meist deutlich höher als bei ausschließlich privatem Gebrauch.
  • den versicherten Leistungen: Viele Leistungen lassen sich in der Police zur Drohnenversicherung individuell festlegen, darunter die Mitversicherung von freiem Luftraum außerhalb von Modellflughäfen, von Foto- und Videoaufnahmen, von Flugwettbewerben oder auch die Mitversicherung bei öffentlichen Veranstaltungen.
  • der Laufzeit des Vertrags: Eine lange Laufzeit wirkt sich in der Regel positiv auf die Beitragshöhe zur Drohnenversicherung aus.
  • zusätzliche Vereinbarungen oder zusätzliche Versicherungen, wie die Drohnen-Vollkaskoversicherung, die als Kombipaket gemeinsam mit der Drohnenversicherung abgeschlossen werden kann.

Wer die Drohne privat nutzt, sollte sich zudem bei seiner privaten Haftpflichtversicherung erkundigen, ob die Drohne mitversichert werden kann. Dies geht in der Regel mit nur einer geringfügigen Beitragserhöhung einher, teilweise ist diese Leistungserweiterung auch kostenlos. Auch Mitglieder eines Modellflugverbands können profitieren. Ihre Mitgliedschaft beinhaltet manchmal bereits eine Drohnenversicherung.

Pauschal sollte bei einer privaten Drohnenversicherung mit jährlichen Beiträgen zwischen 50 bis circa 120 Euro kalkuliert werden. Bei der gewerblichen Nutzung fallen die Beiträge der Drohnenversicherung meist deutlich höher aus, so dass mit Kosten von circa 200 bis 400 Euro gerechnet werden sollte.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Drohnenversicherung für mich?

MoneyCheck | DrohnenversicherungDer Einsatz von Drohnen, Quadrocoptern und Multicoptern liegt voll im Trend – entweder als privates Hobby oder für die professionelle gewerbliche Verwendung – immer mehr Drohnen werden verkauft. Dementsprechend steigt auch die Nachfrage für eine private oder gewerbliche Drohnenversicherung. Schließlich ist eine Haftpflichtversicherung für das unbemannte Fluggerät gesetzlich vorgeschrieben. Auf diesen Trend reagieren auch die Versicherungen, so dass es immer mehr Anbieter einer Drohnenversicherung gibt. Ständig neue oder aktualisierte Tarife lohnen daher immer einen Vergleich der Drohnenversicherung, zumal die Beitragshöhe und auch der Leistungsumfang von Anbieter zu Anbieter stark variieren können.

Wer eine Drohnenversicherung abschließen möchte, sollte sich daher genauestens über die einzelnen Tarife informieren. Dafür stehen im Internet zahlreiche kostenlose und anonyme Vergleichsrechner zur Verfügung. Achten Sie dabei darauf, dass Ihre Angaben korrekt sind und machen Sie sich bereits im Vorwege Gedanken, welche Deckungssumme individuell sinnvoll erscheint, wie, wo und wie oft die Drohne zum Einsatz kommt, ob Sie Sonderleistungen oder den (sofern möglich) Wegfall von bestimmten Einschränkungen wünschen. Anhand Ihrer Eingaben ermittelt der Tarifrechner zur Drohnenversicherung sämtliche auf den jeweiligen Bedarf abgestimmte Angebote mit den einzelnen Beiträgen. Häufig ist dann sogar ein direkter Abschluss der Drohnenversicherung möglich.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge für die Drohnenversicherung sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Hierbei muss jedoch zwischen privater oder gewerblicher Nutzung unterschieden werden. Kommt die Drohne im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zum Einsatz, dann gelten die Prämien für die Drohnenversicherung als Betriebsausgaben und können als solche bei der Steuer angegeben werden.

Auch eine privat abgeschlossene Drohnenhaftpflicht beziehungsweise auch die private Haftpflichtversicherung mindert die Steuerlast. Hierbei können die Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen bei der privaten Steuererklärung angegeben werden. Zu beachten ist jedoch die maximale Höchstgrenze für absetzbare Vorsorgeaufwendungen. Diese beträgt für Angestellte, Beamte und Rentner 1.900 Euro pro Jahr und 2.800 Euro für Selbstständige. Häufig sind die Grenzen bereits durch die Beiträge für Kranken-, Pflege– und sonstige Versicherungen voll ausgeschöpft.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Drohnenversicherung achten?

Die Kündigung der Drohnenversicherung ist generell zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich. Ist eine Laufzeit von drei Jahren vereinbart, kann eine Kündigung der Drohnenversicherung auch erst im dritten Vertragsjahr erfolgen. Zu beachten sind hierbei die jeweiligen Kündigungsfristen, welche in der Regel drei Monate betragen. Erfolgt keine Kündigung, ist es gängiger Usus, dass sich die Drohnenversicherung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung, die zu jedem Zeitpunkt mit der Frist von einem Monat erfolgen kann. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Anbieter Beitragserhöhungen ankündigt oder wenn ein Schadensfall eingetreten ist.

Vor dem Hintergrund, dass es in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht für den Einsatz von Multicoptern und Drohnen gibt, sollte die Kündigung einer Drohnenversicherung nur aus folgenden Gründen erfolgen:

  • Es besteht kein Bedarf mehr, da die Drohne weder privat noch gewerblich genutzt wird.
  • Es soll ein Anbieterwechsel der Drohnenversicherung erfolgen, da zum Beispiel ein neuer Tarif bessere Konditionen verspricht.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Drohnenversicherung achten?

Ein Wechsel der Drohnenhaftpflicht kann sich unter folgenden Aspekten lohnen:

  • günstigere Beiträge
  • ein höherer Leistungsumfang
  • eine höhere Deckungssumme
  • ein veränderter Bedarf (zum Beispiel ein größeres Einsatzgebiet)

Ein Wechsel sollte grundsätzlich mit Vorteilen für den Versicherungsnehmer der Drohnenversicherung verbunden sein. Damit Sie von einem Wechsel der Drohnenversicherung profitieren können, empfiehlt sich ein umfassender Vergleich der Tarife zur Drohnenversicherung. Nutzen Sie dafür beispielsweise einen Online-Tarifrechner oder nehmen Sie die Beratung eines unabhängigen Versicherungsexperten in Anspruch.

Bei einem Wechsel der Drohnenversicherung ist auf jeden Fall zu empfehlen, dass ein möglichst lückenloser Übergang von der alten zu der neuen Police besteht. Überschneiden sich beide Verträge zur Drohnenversicherung, sind Sie doppelt versichert und zahlen dementsprechend auch doppelte Beiträge. Besteht dahingegen eine zeitliche Lücke zwischen beiden Verträgen der Drohnenversicherung, liegt für diesen Zeitraum kein Versicherungsschutz vor. Kommt die Drohne währenddessen dennoch zum Einsatz, riskiert der Versicherungsnehmer eine Geldstrafe, da er gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Drohnenversicherung zu besitzen.