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Betriebshaftpflicht Konditor

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Konditoren abgedeckt?

Zu Absicherung alltäglicher Risiken im Geschäftsbetrieb müssen Sie als Konditor besonderen Wert auf eine leistungsfähige Betriebshaftpflicht legen. Sie deckt zentrale Unfall- und Sachschadenrisiken. Und im Rahmen inklusiver Rechtsschutzleistungen übernimmt sie sogar die Prüfung von geforderten Schadenersatzzahlungen.

Neben der Vermögensschadenhaftpflicht zählt sie zu den wichtigsten Absicherungen im Konditoreigewerbe.

Personenschäden und Sachschäden

Der Ausgleich von Kosten, die ein Konditor als Schadenersatz nach einem Unfall mit Personenschaden oder Sachschaden erstatten muss, ist eine zentrale Leistung der Betriebshaftpflicht. Wenn beim Konditor ein Schaden durch einen Unfall passiert, dann steht seine gesetzliche Haftpflicht im Raum. Gibt es Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht, kann den Konditor eine Schadenersatzpflicht treffen und er muss den Schaden ausgleichen.

Zu den Versicherungsleistungen zählen ja nach Situation:

  • Erstattung von Heil- und Genesungskosten dem Sozialversicherungsträger des Unfallopfers gegenüber
  • Ausgleich von Arbeitsausfall oder langfristiger Erwerbsminderung beim Geschädigten
  • Wiederbeschaffung beschädigter Sachen und Gegenstände
  • Ersatz von Reparaturkosten beschädigter Gegenstände
  • die Bereitstellung von Ersatzleistungen jeglicher Art, die einem Geschädigten auf Grundlage der gesetzlichen Haftpflicht zustehen

Vor diesem Hintergrund ist es nötig, dass die Betriebshaftpflicht den Konditor in ausreichender finanzieller Höhe absichert. Die Versicherungssumme sollte höher als 3 Mio. Euro je Schadenfall liegen – besser noch, höher als 5 Mio. Euro. Da auch komplexe Szenarien gedeckt werden müssen, eine Vorhersage über das Risiko aber nur statistisch möglich. Darum sollte dieser Rahmen also einen wirkungsvollen Umfang erhalten.

Abgeleitete Vermögensschäden

Neben dem unmittelbaren Ausgleich von Haftpflichtschäden, muss die Betriebshaftpflicht auch damit in Zusammenhang stehende Vermögensschäden übernehmen. In der Betriebshaftpflicht sind dabei zunächst solche Kosten erfasst, die unmittelbar auf eine körperliche Schädigung oder einen Sachschaden zurückgehen. Wenn mit einem solchen Schaden ein sogenannter Vermögensschaden einhergeht, dann wird er in der Regel ebenfalls in der Betriebshaftpflicht gedeckt. Die Deckungssumme kann dafür jedoch geringer ausfallen, als sie für Personen- und Sachschäden vereinbart ist. Prüfen Sie solche Leistungen im Online-Vergleich.

Tipp: Manche Versicherungsunternehmen stellen pauschale Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bereit. Das kann Verwaltungsvorgänge bei der Schadenmeldung verkürzen und das Risiko von Deckungslücken reduzieren.

Verkehrssicherheit im Ladengeschäft

Als Konditor müssen Sie dafür sorgen, dass „im Laden alles läuft“. Das heißt auch, dass Zugänge und Wege zum und im Laden frei und gefahrlos passiert werden können. Wenn Sie nebenher noch ein Café betreiben, umfasst die Verkehrssicherungspflicht ggf. auch Toiletten und Waschräume.

Kommt es in einem diesem Bereiche zu einem Unfall, kann das in die Haftung des Konditors fallen und er muss Schadenersatz leisten. Im Umgang mit Kunden ist die Deckung für Schäden aus Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht eine substanzielle Leistung.

Tipp: Wenn möglich achten Sie darauf, dass die Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Dann können auch solche Schäden ausgeglichen werden, die auf grobe Fehler von Angestellten oder Dienstleistern zurückgehen. Denn die Haftpflicht trifft Sie als Konditor in jedem Fall. Der Unterschied ist nur, dass die Betriebshaftpflicht dann auch verlässlich für den Schaden aufkommen kann, wenn er grob fahrlässig verursacht worden ist, aber trotzdem in Ihrem Verantwortungsbereich liegt.

Prüfung der Schadenersatzforderung

Bevor die Betriebshaftpflicht eine Schadenersatzforderung ausgleicht, prüft sie den Versicherungsfall. Hauptsächlich geht es darum, ob Sie als Konditor für einen Schaden überhaupt aufkommen müssen.

Die Prüfung umfasst ja nach Sachlage:

  • anwaltliche Beratung und Formprüfung
  • gutachterliche Bewertung eines Schadens
  • gerichtliche Bewertung eines Schadens
  • Bestätigung oder (auch teilweise) Zurückweisung einer Schadenersatzforderung

Die Rechtsschutzleistungen der Betriebshaftpflicht sind für den Versicherten kostenfrei und werden vom Versicherungsunternehmen getragen. Nach abgeschlossener Prüfung steht demnach die volle Versicherungssumme für den Schadenausgleich zur Verfügung, wenn der Konditor trotzdem für den Schaden verantwortlich ist.

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Was muss ein Konditor beim Abschluss der Betriebshaftpflicht beachten?

Im Rahmen der betrieblichen Absicherung sind neben und im Umfeld der Betriebshaftpflicht verschiedene Punkte wichtig, die Konditoreien vor realen Risiken schützen müssen.

Wesentlich ist dafür die Deckung von Eigenschäden – also beispielsweise Kosten nach Feuerschäden, Einbruch oder Wasserschäden. Das kann beispielsweise in einer gewerblichen Gebäudeversicherung erledigt werden.

Je nachdem, wie Ihr Arbeitsumfeld konkret gestaltet ist, müssen Maschinen und Geräte extra versichert werden. Auch Leasing- und Mietgeräte können dazugehören. Teilweise können Sie die Risiken darauf in einer Betriebshaftpflicht mit abfangen. Zusätzlich ist vielleicht die Absicherung in einer Maschinenversicherung angezeigt. Bewerten Sie hier Ihr tatsächliches Risiko, bevor Sie eine zusätzliche Police in die Versicherung aufnehmen.

Auch die Absicherung von Liefer- und Service-Fahrzeugen kann in Ihren Bereich fallen – das hängt eben sehr stark von der Ausrichtung Ihrer Arbeit ab. Vielleicht lohnt sich dafür eine Fuhrparkversicherung – aber oft erst ab einer Zahl von 3 Fahrzeugen oder mehr, je nachdem, welche Risiken Sie konkret abdecken müssen.

Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht

Die Absicherung gegen physische Schäden im weitesten Sinn, ist eine grundlegende Leistung in der Betriebshaftpflicht. Darüber hinaus können für den Konditor noch konkrete andere Risiken bestehen. Beispielsweise fehlerhafte Ausschreibung von Inhaltsstoffen und daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen eines Kunden.

Tipp: Stellen Sie sicher, dass solche Risiken in der Betriebshaftpflicht ausreichend erfasst werden. Unter Umständen müssen Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht oder Berufshaftpflicht als Ergänzung abschließen. Nutzen Sie zum Herausfinden der speziellen Leistungen einer Betriebshaftpflicht gern auch unseren Online-Vergleich.

Betriebsunterbrechung

Nicht nur unmittelbare Sach- und körperliche Schäden spielen für die Absicherung beim Konditor einer Rolle. Möglicherweise hängt Ihr Geschäftsbetrieb an der reibungslosen Funktion von Produktionsmaschinen, deren Ausfall drastische wirtschaftliche Folgen hätte.

Wenn dem so ist, prüfen Sie, ob eine Betriebsunterbrechungsversicherung dieses Risiko in Ihrem Fall mindern kann. Hierin sind beispielsweise Lohnkosten, Leasing- und Mietkosten und Auslagen für Steuerzahlungen versichert. Substanzielle laufende Kosten lassen sich darin versichern – lohnt sich aber erst, wenn Sie konkrete Risiken übergreifender Arbeitsausfälle haben oder die Schwere der wirtschaftlichen Folgen betriebsbedrohlich würde.

Absicherung mehrerer Filialen

Was Sie auf jeden Fall berücksichtigen müssen, ist die Absicherung von mehreren Filialen. Die Risiken können in einer Sammelpolice abgedeckt werden. Achten Sie in diesem Zusammenhang aber unbedingt darauf, dass die globale Absicherung – vor allem in Hinblick auf die Gestaltung der Versicherungssumme – nach wie vor verlässlich und umfangreich genug ist.