Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung
Was ist die Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung?

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Welche Leistungen sind über die Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung versichert?
Die Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert vollen und weltweiten Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherte Person berufsunfähig wird. Eine umfassende Absicherung ist dabei während der gesamten Zeit des Berufslebens gegeben – angefangen von der Ausbildung oder dem Studium bis zum Eintritt ins Rentenalter, höchstens bis zum 67. Lebensjahr. Mit Eintreten des Leistungsfalls ist dann über die Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung versichert:
- die Auszahlung einer monatlichen BU-Rente in vorab festgelegter Höhe
- eine Befreiung von der Beitragspflicht
Versicherte der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung profitieren zudem von einem „Chance-auf-Geld-zurück“-Effekt. Die erwirtschafteten Überschüsse aus den Kapitalanlagen legt die Württembergische für ihre Versicherten in einen Fonds an. Bei einem Rentenanspruch erhöht der vorhandene Fondsanteil die BU-Rente. Wer nicht berufsunfähig wird, erhält die Überschussbeteiligung zum Ende der Vertragslaufzeit steuerfrei mit einer einmaligen Auszahlung. Alternativ können die jährlichen Überschussanteile auch mit den Beiträgen für die Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung verrechnet werden.
Ein Leistungsanspruch besteht bei der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung ab dem Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist und kann bei der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung auch rückwirkend geltend gemacht werden. Eine verspätete Meldung gefährdet oder verringert damit nicht die Versicherungsleistung. Auf Wunsch können Versicherte beantragen, bereits während der Leistungsprüfung keine Beiträge mehr zahlen, diese werden dann zinslos gestundet.
Hinweis: Der Versicherungsschutz bleibt bei der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung vollumfänglich bestehen, auch wenn während der Vertragslaufzeit der Beruf gewechselt wird, der womöglich einer höheren Risikogruppe zuzuordnen ist. Versichert ohne Meldepflicht und ohne Beitragserhöhungen ist bei der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung immer der aktuelle Beruf.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Leistungsanspruch bei der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sein?

- Die versicherte Person kann weniger als 50 Prozent
- für einen Zeitraum von (voraussichtlich) mehr als sechs Monaten ununterbrochen
- ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit ausführen.
Versichert sind dabei folgende Ursachen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen:
- Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall
- ein Tätigkeitsverbot wegen Infektionsgefahr aufgrund einer behördlichen Verfügung
- eine Pflegebedürftigkeit
Die Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet bei der Prüfung im Leistungsfall darauf, die versicherte Person auf eine andere Tätigkeit „abstrakt“ zu verweisen, die sie nicht konkret ausübt. Wer jedoch tatsächlich einen anderen Beruf ausübt, hat keinen Anspruch auf Leistungen von der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was ist beim Beitrag der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten?
Da bei der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherungsschutz individuell auf die versicherte Person abgestimmt wird, ist auch der Beitrag eine individuelle Größe, die anhand mehrerer Faktoren ermittelt wird. Dazu gehören:
- vertragliche Vereinbarungen, wie die Höhe der BU-Rente, die Vertragslaufzeit, die Zahlungsmodalitäten und besondere Vereinbarungen
- persönliche Voraussetzungen, wie der ausgeübte Beruf, der Gesundheitszustand, der Lebensstil und mögliche Vorerkrankungen sowie das Alter bei Vertragsabschluss
Einmal ermittelt, bleibt der Beitrag für die Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung für die gesamte Versicherungsdauer konstant. Das gilt jedoch nicht bei folgenden Vereinbarungen:
- der Einstiegstarif wurde abgeschlossen
Wer sich für den Einsteiger-Tarif der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, zahlt zunächst einen günstigen Anfangsbeitrag, der sich sukzessive in den ersten zehn Jahren geringfügig erhöht und erst ab dem elften Jahr konstant bleibt. Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Laufzeit im vollem Umfang gewährleistet.
- eine Beitragsdynamik wurde vereinbart
Planmäßig kann sich bei einer entsprechenden Vereinbarung der Beitrag der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung um jährlich fünf Prozent bezogen auf den Vorjahresbeitrag erhöhen. Die Beitragsdynamik ist ein Instrument, um einen Inflationsausgleich zu schaffen, damit die BU-Rente auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht an Wert verliert. Die planmäßige Beitragsanpassung endet bei der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung spätestens fünf Jahre vor Ablauf der Vertragsdauer.
- eine Nachversicherung wird in Anspruch genommen
Wird während der Vertragsdauer ein höherer Bedarf ersichtlich, können die Beiträge und entsprechend auch die BU-Rente der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung individuell mit einer Nachversicherung angepasst werden. Ohne erneute Gesundheitsprüfung ist dies möglich
- ohne konkreten Anlass einmalig in den ersten drei Versicherungsjahren
- bei einem konkreten Anlass, wie die Heirat, die Geburt eines Kindes, eine Scheidung, die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Ausbildung, die Erhöhung des Jahreseinkommens und weitere Anlässe
Maximal ist eine Erhöhung der BU-Rente um 50 Prozent sowie maximal 6.000 Euro möglich.
- bei Zahlungsschwierigkeiten
Auf Antrag der versicherten Person kann der Beitrag der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung jederzeit auf ein Minimum von 20 Euro monatlich reduziert werden, sofern die Jahresrente noch mindestens 600 Euro beträgt. Bei Zahlungsschwierigkeiten gibt es zudem weitere Möglichkeiten
- ein Wechsel des Überschuss-Systems von der Fondsanlage in eine Beitragsverrechnung
- eine Stundung der Beiträge bis zu maximal zwölf Monaten
- eine befristete Beitragsfreistellung von drei Jahren
Der Versicherungsschutz der Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt (eventuell mit einer geringeren Rente) weiterhin bestehen.
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