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Württembergische Pferdehaftpflicht & Pferdeversicherung

Was ist die Württembergische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung?

Jeder Pferdehalter haftet für Schäden, die sein Pferd verursacht hat – ganz gleich, ob ihn selbst ein Verschulden trifft oder nicht. Die eigene Verantwortung ist aufgrund des relativ hohen Schadensrisikos daher groß: Finanziellen Schutz bietet die Württembergische, die als Tierhalterpflichtversicherung auch eine Württembergische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung im Versicherungsangebot hat. Ohne eine Selbstbeteiligung des Versicherten zahlt die Württembergische Pferdehaftpflicht im Schadensfall dabei bis zu 50 Millionen Euro und deckt zudem eine Vielzahl von Schäden ab.

 

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Welche Pferde können über die Württembergische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung versichert werden?

Versicherbar über die Württembergische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung sind Pferde und Ponys jeder Rasse und jeden Alters, sofern sie privat gehalten werden. Der nicht gewerbsmäßige Einsatz als Therapiepferd ist gestattet und ebenfalls abgedeckt. Die Fohlen des versicherten Muttertieres sind (sofern sie sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden) automatisch und beitragsfrei über die Württembergische Pferdehaftpflicht mitversichert.

 

Für wen besteht Versicherungsschutz bei der Württembergische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung?

Der Versicherungsschutz der Württembergische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung greift für den Versicherungsnehmer beziehungsweise den Tierhalter bei Schäden, die das in der Versicherungspolice namentlich aufgeführte Pferd verursacht hat. Mitversichert ist zudem das Fremd- und Gastreiterrisiko, wenn das Pferd zeitweise von Dritten geritten wird.

 

Welche Schäden sind über die Württembergische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung abgedeckt?

Grundsätzlich sind über die Württembergische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden (keine Eigenschäden) abgedeckt, die durch das Pferd entstanden sind. Mitversichert über die Württembergische Pferdehaftpflicht sind auch Mietsachschäden an

  • zu privaten Zwecken gemieteten Wohnräumen in Gebäuden
  • Immobilien und deren Teilen, wie Stall- und Pferdeboxen
  • an Pferdetransportanhängern

Explizit in den Versicherungsschutz der Württembergische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung inkludiert sind zudem Schäden, die entstanden sind

  • bei der Teilnahme an Turnieren und Rennen
  • bei der Durchführung an Kutsch-, Plan- und Schlittenfahrten
  • während des Gebrauchs von nicht versicherungspflichtigen Anhängern
  • beim Reiten ohne Helm, Sattel und/oder ohne Zäumung

 

Welche Kosten werden von der Württembergische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung erstattet?

Erstattungsfähig sind die Kosten, die geschädigte Dritte als Schadensersatzanspruch bei dem versicherten Pferdehalter geltend machen. Die Württembergische Pferdehaftpflicht übernimmt (sofern der Anspruch berechtigt ist), die Kosten bis zur Höhe der Deckungssumme. Hierfür bietet die Württembergische Pferdehaftpflicht folgende Deckungsvarianten pauschal für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden an:

  • 5 Millionen Euro
  • 20 Millionen Euro
  • 50 Millionen Euro

Eine Selbstbeteiligung sieht die Württembergische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung nicht vor. Lediglich für Mietsachschäden wird die maximale Erstattungsleistung auf 500.000 Euro je Versicherungsfall und höchstens 1,5 Millionen Euro limitiert. Schäden an gemieteten Tiertransportanhängern sind bis zu 5.000 Euro (und einer Selbstbeteiligung von 250 Euro) erstattungsfähig. Für eigene Schäden übernimmt die Württembergische Pferdehaftpflicht im Rahmen der Forderungsausfalldeckung die Kosten für den Tierarzt bis maximal 2.500 Euro.

Hinweis: Stellen sich nach einer Prüfung die gestellten Schadensersatzansprüche als unberechtigt heraus, hilft die Württembergische Pferdehaftpflicht dabei, diese auch vor Gericht abzuwehren (passiver Rechtsschutz).