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Degenia Pferdehaftpflicht & Pferdeversicherung

Was ist die Degenia Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung?

Mit der Degenia Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung schützen sich Besitzer von Pferden vor möglichen Schadensersatzansprüchen, wenn das Pferd fremdes oder gemietetes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt. Der unabhängige Anbieter diverser Versicherungslösungen, die Degenia Versicherungsdienst AG, bietet ihren Haftpflichtschutz für Pferdehalter mit den drei Tarifen

  • classic
  • premium
  • optimum

an und hält damit eine bedarfsorientiere Absicherung für unterschiedliche Ansprüche bereit. Alle Tarife bieten umfassenden Versicherungsschutz, mit dem Tarif optimum der Degenia Pferdehaftpflicht können Versicherte darüber hinaus sicher sein, stets die bestmöglichen Leistungen am deutschen Versicherungsmarkt zu erhalten.

Hinweis: Halter eines Pferdes stehen in einer gesetzlichen Gefährdungshaftung, wenn das eigene Tier einen Schaden verursacht – unabhängig von einem möglichen eigenen Verschulden – und müssen für die entstandenen Kosten in unbegrenzter Höhe mit ihrem gesamten Vermögen aufkommen.

 

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Wer erhält Versicherungsschutz bei der Degenia Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung?

Der Versicherungsschutz bezieht sich bei der Degenia Pferdehaftpflicht immer auf ein konkretes Pferd, das in der Versicherungspolice namentlich aufgeführt ist. Weder die Rasse noch das Alter spielen bei der Degenia Pferdehaftpflicht dabei eine Rolle. Grundsätzlich sind aber nur privat gehaltene Pferde versicherbar. Bei den Tarifen premium und optimum gibt es eine kleine Ausnahme: Eine gewerbliche Nutzung ist bis zu einer Schadenssumme von 3.000 beziehungsweise 6.000 Euro mitversichert. Mit vollem Versicherungsschutz kann das Tier bei allen Tarifen als (nicht gewerbliches) Therapiepferd genutzt werden.

Versichert über die Degenia Pferdehaftpflicht sind der Versicherungsnehmer sowohl in seiner Funktion als Tierhalter als auch als gelegentlicher Reitlehrer. Auch die gesetzliche Haftpflicht eines berechtigten Reiters sowie von Reitbeteiligungen ist über die Degenia Pferdehaftpflicht mit abgedeckt. Auch nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter genießen Versicherungsschutz über die Degenia Pferdehaftpflicht – versichert sind hierbei sogar eigene Ansprüche an den Versicherungsnehmer.

 

Was ist über die Degenia Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung versichert?

Versichert über die Degenia Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten, die durch das Pferd entstanden sind und für die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Degenia Pferdehaftpflicht bietet zudem eine Deckungserweiterung mit der Absicherung von folgenden Schäden:

  • Mietsachschäden an Immobilien, an Pferdeanhängern und an Reitutensilien
  • Flurschäden (Weiderisiko)
  • Schäden beim Reiten oder Führen ohne Zaumzeug, Tremse oder Sattel
  • Schäden durch Fohlen bis zum zwölften Lebensmonat
  • Schäden durch tierische Ausscheidungen
  • Schäden durch gewollte und ungewollte Deckakte
  • Umweltschäden und Gewässerschäden
  • Schäden bei privaten Kutsch- und Schlittenfahrten
  • Schäden bei der Teilnahme an Turnieren, Rennen und Wanderreiten
  • eigene Schäden ab einer Schadenshöhe von 2.500 Euro als Forderungsausfalldeckung (nicht Tarif classic)
  • Schäden durch öffentlich-rechtliche Bergungen (nicht Tarif classic)

 

Welche Leistungen bietet die Degenia Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung?

Im Falle eines versicherten Schadens leistet die Degenia Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung mit einer Kostenerstattung für den geschädigten Dritten in voller Höhe maximal jedoch bis zur vereinbarten Deckungssumme von

  • 5 Millionen Euro beim Tarif classic
  • 10 Millionen Euro beim Tarif premium
  • 15 Millionen Euro beim Tarif optimum

pauschal für alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden sowie für Mietsachschäden.

Separate Deckungssummen gelten für Mietsachschäden an

  • Pferdeanhängern bis 2.500 Euro (classic), 5.000 Euro (premium) und 10.000 Euro (optimum)
  • Reitutensilien bis jeweils 2.000 Euro

Hinweis: Zum Leistungsumfang der Degenia Pferdehaftpflicht gehört, wie üblich für einen Haftpflichtschutz, auch die Abwehr unberechtigter Forderungen, bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln.

 

Welche Besonderheiten bietet die Degenia Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung?

Die Degenia Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung punktet mit einigen besonderen Leistungsvorteilen. Dazu gehört unter anderem eine Innovationsklausel: Mit dieser gelten künftige Bedingungsverbesserungen innerhalb des Tarifs automatisch als mitversichert.

Im Falle von Arbeitslosigkeit stellt die Degenia den Versicherten zudem bis zu zwölf Monate von der Beitragszahlung frei.

Wer sich für eine Versicherung der Degenia entscheidet, profitiert zudem vom Schadensfreiheitssystem. So entfällt ab dem zweiten (ohne Vorschäden bei der Vorversicherung) beziehungsweise dem dritten (mit Vorschäden) schadensfreien Versicherungsjahr die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro je Schadensfall, auch wenn diese vertraglich vereinbart wurde.

Beim Tarif optimum der Degenia Pferdehaftpflicht können zudem weitere Leistungen in Anspruch genommen werden:

  • eine Best-Leistungs-Garantie: Im Schadensfall erstattet die Degenia Pferdehaftpflicht die Kosten sogar dann, wenn die Leistung nicht versichert ist, ein anderer Anbieter auf dem deutschen Markt diese aber in ihren Versicherungsbedingungen hat.
  • eine Vorversicherungsgarantie: Diese Nicht-Schlechterstellungs-Garantie stellt sicher, dass der Versicherte keine schlechteren Konditionen im Vergleich zu seinem Vorvertrag bei einem anderen Anbieter erhält.
  • eine Neuwertentschädigung bis zu 2.500 Euro
  • keine Leistungseinschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung