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Die Bayerische Pferdehaftpflicht & Pferdeversicherung

Was ist die Bayerische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung?

Pferde sind anmutige, friedliebende und ruhige Tiere, die instinktiv niemanden angreifen. Aufgrund ihrer imposanten Statur und ihres natürlichen Fluchtinstinktes besteht aber dennoch das nicht zu unterschätzende Risiko, dass sie Menschen verletzen oder fremdes Eigentum zerstören. Damit diese Schadensfälle nicht zu einer finanziellen Katastrophe für den Pferdebesitzer werden, ist dieser gut damit beraten, eine Pferdehalterhaftpflicht abzuschließen – denn er haftet für alle Schäden, die sein Pferd verursacht, selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Die Bayerische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung bietet entsprechenden Haftpflichtschutz für privat gehaltene Pferde aller Rassen, deckt eine Vielzahl von Schäden ab und leistet mit hohen Deckungssummen.

Die Bayerische bietet im Rahmen einer Tierhalterhaftpflicht auch Versicherungsschutz für Hunde (Hundehalterhaftpflicht).

 

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Welche Schäden werden über die Bayerische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung abgedeckt?

Die Bayerische Pferdehaftpflicht bietet Versicherungsschutz bei Sach-, Personen- und daraus entstandenen Vermögensschäden, die durch das Pferd verursacht werden. Enthalten in der Schadensdeckung der die Bayerische Pferdehaftpflicht sind dabei auch Mietsachschäden an Gebäuden, an beweglichen Objekten und an Tiertransportanhängern. Ebenfalls versichert über die Bayerische Pferdehaftpflicht sind Flur- und Umweltschäden sowie Schäden durch ungewollte Deckakte und bei der Teilnahme an privaten Reitturnieren und Kutschfahrten.

Im Rahmen einer Forderungsausfalldeckung besteht bei der die Bayerische Pferdehaftpflicht zudem bei Eigenschäden Versicherungsschutz, wenn beispielsweise ein anderes Pferd das eigene verletzt und der Tierhalter seiner Schadensersatzverpflichtung nicht nachkommen kann. In diesem Fall trägt die Bayerische Pferdehaftpflicht die Kosten.

Geschützt ist der Tierhalter auch im Ausland: Entstehen Schäden bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu drei Jahre, gelten diese bei die Bayerische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung als mitversichert.

 

Welche Leistungen bietet die Bayerische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung?

Kommt es zu einem versicherten Schaden, wird die Bayerische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung zunächst prüfen, inwieweit die gestellte Forderung berechtigt ist und ob die Schadenshöhe korrekt ist. Daraufhin gibt es zwei Möglichkeiten:

  • bei berechtigten Ansprüchen übernimmt die Bayerische Pferdehaftpflicht die Kosten in voller Höhe, maximal aber bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, die pauschal pro Schadensfall 15 Millionen Euro beträgt.
  • bei unberechtigten Ansprüchen wehrt die Bayerische Pferdehaftpflicht diese ab. Versichert sind auch mögliche Rechtskosten für die Abwehr, zum Beispiel für das Gericht.

Hinweis: Mietsachschäden an beweglichen Objekten und an Pferdetransportanhängern sind mit einer geringeren Deckungssumme von 10.000 Euro und jeweils einer Selbstbeteiligung versichert.

 

Wer ist über die Bayerische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung versichert?

Der Versicherungsschutz der die Bayerische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung bezieht sich auf das in der Versicherungspolice namentlich aufgeführte Pferd, das privat gehalten wird. Genauso wie der Versicherungsnehmer als Tierhalter sind auch Familienangehörige, Bekannte, Freunde oder Nachbarn, die gelegentlich auf das Tier aufpassen, über die Bayerische Pferdehaftpflicht geschützt. Auch unentgeltliche Reitbeteiligungen sind in den Versicherungsumfang inkludiert.

 

Wie wird der Beitrag für die Bayerische Pferdehaftpflicht und Pferdeversicherung berechnet?

Einfluss auf die Beitragskalkulation nehmen bei der die Bayerische Pferdehaftpflicht nur wenige Faktoren. Das sind zum einen die optionale Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro je Schadensfall zugunsten eines günstigeren Beitrags sowie zum anderen das Alter des Versicherungsnehmers: Wer bei Vertragsabschluss älter als 31 Jahre alt ist, zahlt einen geringeren Beitrag als jüngere Versicherte.

Berücksichtigt werden kann noch, dass die Bayerische Pferdehaftpflicht einen Rabatt bei mehreren Pferden, die versichert werden, gewährt. Ab dem zweiten Tier beträgt dieser Nachlass zehn Prozent.