Basler Tierversicherung
Was ist die Basler Tierversicherung?
Das Risiko, dass ein Hund oder ein Pferd einen Schaden verursacht, ist relativ hoch. Selbst Tierhalter der friedlichsten Tiere sind nicht davor gefeit, dass nicht doch mal etwas passiert – sei es der Hund, der sich provoziert fühlt, und zubeißt oder sei es das Pferd, das scheut und unbeteiligte Menschen umrennt. Werden Personen verletzt oder fremde Sachen beschädigt, steht der Tierhalter, auch wenn ihn keine Schuld trifft, in der moralischen und gesetzlichen Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung der Basler können Tierhalter sich und ihr Tier finanziell absichern. Die Basler Tierversicherung steht sowohl für Hunde als auch für Pferde zur Verfügung und wird in den zwei Tarifvarianten
- Ambiente Tierhalterhaftpflicht
- Ambiente Top Tierhalterhaftpflicht
angeboten. Abgeschlossen werden kann die Basler Tierversicherung entweder als
- separate, eigenständige Versicherung
ODER
- Zusatzversicherung zu einer Basler Privathaftpflichtversicherung
Die Leistungen sind jeweils deckungsgleich. Ein persönliches Angebot für eine Basler Tierversicherung kann direkt online über die Homepage der Basler-Versicherungen, die zur schweizerischen Baloise Gruppe gehören, angefordert werden.
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Unter welchen Voraussetzungen kann eine Basler Tierversicherung abgeschlossen werden?
Die Basler Tierversicherung richtet sich ausschließlich an private Halter mit ständigem Wohnsitz in Deutschland von
- Hunden
- Zug- und Reittieren, dazu gehören Pferde, Kleinpferde, Ponys, Esel und Maultiere
Ein Versicherungsschutz ist bei der Basler Tierversicherung unabhängig vom Alter und von der Rasse des Tieres möglich. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Kampfhunde bei der Basler Tierversicherung vom Versicherungsabschluss ausgeschlossen sind.
Welpen oder Fohlen des versicherten Muttertieres sind automatisch über die Basler Versicherung geschützt. Ab der nächsten Hauptfälligkeit des Vertrags ist es jedoch notwendig, eine eigene Basler Tierversicherung abzuschließen.
Zu beachten: Jeder Hundebesitzer in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Thüringen und (mit Einschränkungen) in Nordrhein-Westfalen ist gesetzlich zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung verpflichtet. Auch in den anderen Bundesländern stellt ein entsprechender Haftpflichtschutz eine sinnvolle und empfehlenswerte Absicherung dar.
Welche Schäden sind über die Basler Tierversicherung abgedeckt?
Versicherungsschutz bei der Basler Tierversicherung besteht für
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
die das versicherte Tier gegenüber Dritten verursacht hat und für die der Tierhalter in einer gesetzlichen Haftung zur Leistung von Schadensersatz steht. Über die Basler Tierversicherung mit abgedeckt sind zudem:
- Mietsachschäden
- Umweltschäden
- eine Forderungsausfalldeckung für Schäden des eigenen Tieres, sofern der Schadensersatzpflichtige seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann
- Schäden während eines Auslandsaufenthalts bis zu einem Jahr weltweit
- das Fremdhüterrisiko bei Schäden, die entstehen, während Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn das Pferd betreuen
Welche Leistungen gehören zur Basler Tierversicherung?
Wird bei der Basler Tierversicherung ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht, wird die Forderung zunächst in Bezug auf ihre Berechtigung geprüft. Berechtigte Ansprüche begleicht die Basler Tierversicherung maximal bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme von pauschal
- 5 Millionen Euro beim Tarif Ambiente
- 12,5 Millionen Euro beim Tarif Ambiente Top
Weiterhin gelten bei der Basler Tierversicherung gesonderte Deckungssummen für
- Mietsachschäden bis zu 500.000 Euro
- Umweltschäden bis zu drei Millionen Euro
- Forderungsausfalldeckung bis zu 1.500 Euro für tierärztliche Behandlungen pro Schadensfall und Versicherungsjahr
Unberechtigte Ansprüche wehrt die Basler Tierversicherung ab, falls notwendig auch mit rechtlichen Mitteln (passiver Rechtsschutz).
Sollte die Basler Tierversicherung Bestandteil der privaten Haftpflicht sein, ist der Haftschutzschutz und damit der Leistungsumfang auf Wunsch zusätzlich erweiterbar um
- eine Bauherren-Haftpflicht
- eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
- eine Gewässerschaden-Haftpflicht
- eine Jagd-Haftpflicht