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Was ist der Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse?

Was ist ein Heil- und Kostenplan?

Ein Heil- und Kostenplan, kurz HKP, bildet die Grundlage für die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung für eine zahnmedizinische Behandlung. Ohne einen Heil- und Kostenplan ist eine Abrechnung über die Krankenkassen nicht möglich. Ist eine zahnmedizinische Therapie notwendig, zum Beispiel für Zahnersatz, ist das Formular vom zuständigen Zahnarzt vollständig vor der Maßnahme auszufüllen. Sofern die Therapie nicht zwingend direkt durchgeführt werden muss, darf sie erst nach einer Zusage der Krankenkasse beginnen, ansonsten ist die Krankenkasse berechtigt, die Zuzahlung zu verweigern.

Der Heil- und Kostenplan besteht aus zwei Teilen. Teil eins enthält folgende Angaben:

  • den Befund und einen Behandlungsplan
  • die Befunde für Festzuschüsse
  • die voraussichtlichen geschätzten Behandlungskosten (Kostenvoranschlag)
  • eine Zuschussfestsetzung (von der Krankenkasse auszufüllen)
  • Rechnungsbeträge (vom Zahnarzt nach der Behandlung mit den tatsächlich entstandenen Kosten auszufüllen)

Der zweite Teil dient ausschließlich dem Patienten für eine verständliche und übersichtliche Darstellung über die anfallenden Kosten. Der Zahnarzt trägt hier zum einen die Kosten für die standardmäßige Regelversorgung ein sowie zum anderen (falls vom Patienten gewünscht) die Kosten für eine abweichende Behandlung.

Damit eine Abrechnung mit der Krankenkasse gewährleistet ist, muss der zuständige Zahnarzt Mitglied der kassenärztlichen Vereinigung sein. Bei Privatversicherten erfolgt die Erstellung des Heil- und Kostenplans nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

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Wie wird ein Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse eingereicht?

Hat der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellt, obliegt es dem Patienten diesen bei seiner Krankenkasse einzureichen. Im besten Fall lässt der Versicherte der Krankenkasse auch eine Kopie des Bonusheftes zukommen, damit der Bonus, der durch regelmäßige Kontrolltermine beim Zahnarzt erworben wurde, direkt mit berücksichtigt werden kann.

Die Krankenkasse prüft den Heil- und Kostenplan und behält sich dabei eine Prüfung durch einen Gutachter vor. Dieser prüft, ob eine Behandlung sinnvoll ist. Er macht unter Umständen Vorschläge zu alternativen Behandlungen und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen, zum Beispiel Röntgenbilder, an. Die Krankenkasse muss dem Versicherten binnen drei Wochen ihre Entscheidung mitteilen.

Wer eine private Zahnzusatzversicherung hat, dem ist ebenfalls zu empfehlen, den Heil- und Kostenplan auch hier zeitnah einzureichen.

Wie lang ist die Gültigkeit eines Heil- und Kostenplans?

Ein von der Krankenkasse genehmigter Heil- und Kostenplan hat eine begrenzte Gültigkeit von einem halben Jahr. Innerhalb dieser Zeit muss die Zahnbehandlung erfolgt sein, ansonsten kann die Krankenkasse die Kostenerstattung verweigern. Dem Versicherten ist daher zu empfehlen, sich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass der Kostenvoranschlag des Zahnmediziners im Heil- und Kostenplan ebenfalls eine zeitlich limitierte Gültigkeitsdauer hat. Abhängig vom Zahnarzt ist dieser an die kalkulierten Zahlen im Heil- und Kostenplan für etwa zwei bis drei Monate gebunden.

Lohnt sich ein Vergleich bei einem Heil- und Kostenplan?

Vor dem Hintergrund einer möglichen Kostenersparnis kann ein Vergleich eines Heil- und Kostenplans für Versicherte sinnvoll sein. Vor allem dann, wenn die Krankenkasse lediglich einen Festzuschuss zahlen wird und der Patient selbst einen Großteil der Kosten tragen muss, lohnt es sich, den Heil- und Kostenplan des Zahnmediziners zu hinterfragen.

Eine Möglichkeit eines Vergleichs besteht darin, sich bei einem anderen Zahnarzt eine zweite Meinung anhand eines weiteren Heil- und Kostenplans einzuholen und sich dann für das günstigere Angebot zu entscheiden. Wer den Zeitaufwand scheut, der kann kostenlos und unverbindlich auch online einen Vergleich vornehmen. Hierfür müssen die Angaben im Heil- und Kostenplan einfach in ein Online-Formular übertragen werden. Auf diesem Wege erfahren Sie direkt, ob das Angebot preislich in Ordnung ist oder ob die Zahnbehandlung auch günstiger durchgeführt werden könnte.