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Was ist die kassenärztliche Vereinigung bei der Krankenkasse?

Die kassenärztliche Vereinigung: Definition und Struktur

Jeder Vertragsarzt, der mit gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeitet, muss in Deutschland einer kassenärztlichen Vereinigung angehören. Unter dem Dachverband der kassenärztlichen Bundesvereinigung gibt es in Deutschland 17 kassenärztliche Vereinigungen, entsprechend den Bundesländern. Nordrhein-Westfalen hat zwei kassenärztliche Vereinigungen:

  • Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB)
  • Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)
  • Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin)
  • Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVVBB)
  • Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB)
  • Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH)
  • Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV Hessen)
  • Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV)
  • Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN)
  • Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO)
  • Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)
  • Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)
  • Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KV Saarland)
  • Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)
  • Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA)
  • Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)
  • Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KV Thüringen)

Die kassenärztliche Vereinigung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums. Für Vertragszahnärzte gibt es die kassenzahnärztliche Vereinigung.

 

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Was sind die Aufgaben der kassenärztlichen Vereinigung?

Zu den Aufgaben der kassenärztlichen Vereinigung gehört zum einen die Interessenvertretung der Patienten. Unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse man versichert ist, die kassenärztliche Vereinigung sorgt mit ihrer Bedarfsplanung für eine reibungslose medizinische Versorgung in Wohnortnähe, damit ausreichend Ärzte sowie Bereitschaftsdienste in einem bestimmten Einzugsgebiet zur Verfügung stehen. Sie setzt sich zudem für die Qualität der angebotenen ärztlichen Leistungen ein.

Zum anderen vertritt die kassenärztliche Vereinigung auch die politischen Interessen, Rechte und Pflichten der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen. Zu ihren Aufgaben gehört es, entsprechende Rahmenbedingungen für die Ärzte zu schaffen, zum Beispiel mit einer angemessenen Vergütung oder einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

 

Wer ist Mitglied in der kassenärztlichen Vereinigung?

Mitglieder in der kassenärztlichen Vereinigung sind:

  • niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten
  • angestellte Mediziner mit mindestens einer Halbtagsstelle bei Vertragsärzten oder zugelassenen medizinischen Versorgungszentren
  • Krankenhausärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen

 

Kann über die kassenärztliche Vereinigung eine Arztsuche durchgeführt werden?

Wer auf der Suche nach einem wohnortnahen Vertragsarzt ist, kann diesen über die Internetportale der kassenärztlichen Vereinigung suchen. Die kassenärztlichen Vereinigungen des jeweiligen Bundeslandes stellen sämtliche Daten der niedergelassenen Ärzte bereit. Dabei befinden sich die Adressen und Qualifikationen der Ärzte immer auf dem aktuellsten Stand. Damit schnell der passende Arzt gefunden werden kann, bieten die Suchmasken der einzelnen kassenärztlichen Vereinigungen in der Regel mehrere Filterkriterien und Suchmerkmale. Neben der Wohnortsuche sind das meist folgende Kriterien: Fachgebiet, Schwerpunkt, Zusatzbezeichnungen, hausärztliche Versorgung und Krankheitsbilder.