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Eigentümerrechtsschutz

Warum lohnt sich der Abschluss einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung?

MoneyCheck | Eigentümerrechtsschutz VersicherungDer Mieter Ihrer Wohnung kommt seinen Mietzahlungen nach, Ihre Nachbarn beklagen sich über eine Lärmbelästigung durch Ihre Kinder oder über die Farbe Ihrer Markise, die nicht zum optischen Gesamtbild des Mehrparteienhauses passt, unter den Wohnungseigentümern kommt es zum Streit, ob die Heizungsanlage im Haus ausgetauscht werden soll oder nicht.

Für Eigentümer von Wohnungen, Häusern oder sonstigen Gebäuden gibt es eine Vielzahl an Gründen, aus denen Streitigkeiten sowohl mit der Nachbarschaft, der Eigentümergemeinschaft als auch mit den eigenen Mietern resultieren. Selbst friedliebendste und kompromissbereite Menschen sind nicht davor gefeit in Unstimmigkeiten mit Nachbarn oder Mietern zu geraten. Nicht immer verlaufen diese anfänglich meist harmlosen Konflikte harmonisch und im gegenseitigen Einvernehmen ab, sondern können ein größeres, vorher ungeahntes Ausmaß mit im schlimmsten Fall einer juristischen Klärung vor Gericht annehmen.

Gerade, wenn es um das Eigentum und die damit verbundene Privatsphäre geht, können sich die Fronten schnell verhärten. Ist keine Einigung der Parteien möglich, kommt es unweigerlich zu einem Rechtsstreit, welcher zumindest für den „Verlierer“ mit hohen Anwalts- und möglicherweise sogar Gerichtskosten einhergeht. Und selbst wenn die andere Partei die Rechtskosten tragen muss, gilt es zunächst die Vorlagen selbst zu finanzieren. Und in der Regel bleiben auch immer einige Kosten beim „Gewinner“ des Rechtsstreits haften.

Auch wenn eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung Streitigkeiten unter Nachbarn oder mit Mietern nicht beheben kann, schützt sie zumindest vor hohen Kosten. Eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz für alle Kosten bei Rechtsstreitigkeiten, die die eigene Immobile betreffen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um selbstbewohntes oder vermietetes Eigentum als Haus oder Wohnung handelt. Der Eigentümerrechtsschutz Versicherung kommt dabei eine zunehmend größere Bedeutung zu, da die Anzahl an Klagen unter Nachbarn und zwischen Vermieter und Mieter in den letzten Jahren stetig zugenommen hat.

Die Eigentümerrechtsschutz Versicherung wird bei Bedarf meist als einzelne Komponente in Verbindung mit einer privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Bei einigen Anbietern besteht aber auch die Möglichkeit, die Eigentümerrechtsschutz als eigenständige Police abzuschließen, was meist mit etwas höheren Beiträgen verbunden ist.

Grundsätzlich lohnt sich der Abschluss einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung

  • für Immobilienbesitzer, die das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen.
  • für Immobilienbesitzer, die das Haus oder die Wohnung vermieten.
  • wenn keine finanziellen Mittel für den Falle eines Rechtsstreits zur Verfügung stehen.
  • wenn keine Rücklagen für den Falle eines Rechtsstreits gebildet werden möchten.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung mitversichert?

Als spezielle Form der Rechtsschutzversicherung bietet der Eigentümerrechtsschutz Versicherungsschutz für eine Vielzahl an Rechtsstreitigkeiten, die das eigene Haus oder die eigene Wohnung betreffen. Dazu gehören

  • Streitigkeiten mit den Mietern über
    • die Durchsetzung von fälligen Mietforderungen und Nebenkosten
    • die Räumung der Wohnung
    • die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen des Mieters
    • die Durchsetzung von Eigenbedarf
    • die Renovierungskosten durch Mängel in der Wohnung
    • die Rückzahlung von Kautionszahlungen
  • Streitigkeiten mit der Eigentümergemeinschaft über
    • die Betriebskosten
    • Modernisierungen oder Umbaumaßnahmen
    • Reparaturen durch Schäden am Gebäude
  • Streitigkeiten mit den Nachbarn über
    • Lärm- und Geruchsbelästigung (zum Beispiel durch Kinder, Grill oder handwerkliche Tätigkeiten)
    • Grundstücks- und Bebauungsgrenzen
    • Bepflanzungen
    • die Nutzung von Zufahrten
    • eine mangelnde optische Anpassung (zum Beispiel Fenster- oder Markisenfarbe)
  • Streitigkeiten mit Behörden über
    • regelmäßige Abgaben, die das Eigentum betreffen, wie Grundsteuern und Gebühren (Steuerrechtsschutz)
    • die Beschädigungen des Hauses infolge von öffentlichen Baumaßnahmen (zum Beispiel Straßenbauarbeiten)
    • den Anteil für die Kosten der neuen Straße oder des neuen Bürgersteigs
    • das Versäumnis der Streupflicht und einem damit einhergehenden Unfall (Strafrechtsschutz)
    • das Hinausragen von Hecken auf den Gehweg (Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz)
  • sonstige Streitigkeiten über
    • Grundstücks- und Gebäudebeschädigungen durch Dritte (Schadensersatz-Rechtsschutz)

Damit deckt die Eigentümerrechtsschutz Versicherung folgende Rechtsbereiche ab:

  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, kurz WuG
  • Strafrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz
  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Der Versicherungsschutz für die Eigentümerrechtsschutz Versicherung umfasst dabei das eigene Haus oder die eigene Wohnung inklusive des (anteiligen) Grundstücks des Gebäudes. Auch die zum Eigentum gehörenden Garagen und Abstellplätze sowie weitere Nebengebäude sind im Versicherungsumfang der Eigentümerrechtsschutz enthalten. Viele Anbieter einer Eigentümerrechtsschutz versichern generell auch Ferienwohnungen und -häuser in Deutschland mit. Befindet sich das Objekt im europäischen Ausland, lässt sich der Eigentümerrechtsschutz für das Ausland je nach Anbieter zusätzlich mitversichern.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung abschließe?

MoneyCheck | Eigentümerrechtsschutz VersicherungBevor eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung abgeschlossen wird, sollte genau überprüft werden, ob der Versicherungs- und der Leistungsumfang tatsächlich dem eigenen Bedarf entsprechen. Einige Policen versichern beispielsweise in der Eigentümerrechtsschutz lediglich den Eigentümer in seiner selbstgenutzten Immobilie, nicht aber in seiner Funktion als Vermieter.

Da eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung entweder als Bestandteil einer privaten Rechtsschutzversicherung oder als separate Police abgeschlossen werden kann, sollte genau geprüft werden, welche Option die individuell sinnvollere ist. Wer lediglich Bedarf an einer Eigentümerrechtsschutz hat, muss nicht extra eine konventionelle Rechtsschutzversicherung abschließen. Besteht dagegen bereits Versicherungsschutz einer privaten Rechtsschutzversicherung kann die Eigentümerrechtsschutz Versicherung als Erweiterung aufgenommen werden. Eine Komplettpolice ist meist kostengünstiger als der Abschluss von zwei oder mehreren Einzelpolicen.

Grundsätzlich sollte sich der Eigentümer auch die Frage stellen, ob sich eine Selbstbeteiligung lohnt und wenn ja, in welcher Höhe? Einige Versicherer bieten Eigentümerrechtsschutz Versicherungen gar nicht mehr ohne eine Selbstbeteiligung an. Dies hat den Grund, dass Eigentümer ansonsten möglicherweise jede kleine Streitigkeit zu einem großen Rechtsstreit werden lassen, da sie durch ihre Eigentümerrechtsschutz Versicherung keinerlei Kosten dafür tragen müssen. Der Vorteil einer Selbstbeteiligung für den Versicherungsnehmer besteht darin, dass diese sich je nach Höhe beitragsreduzierend auswirkt. Dagegen muss bei jedem Rechtsstreit aber auch immer ein eigener Anteil selbst bezahlt werden. Bei mehreren Rechtsstreitigkeiten im Jahr wird diese Selbstbeteiligung mitunter teuer.

Nicht ganz unerheblich ist darüber hinaus die Tatsache, dass jeder Neuabschluss einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung immer mit einer Wartezeit von drei Monaten verbunden ist. Es lohnt sich daher nicht, eine Eigentümerrechtsschutz mit dem Wissen einer nahenden Streitigkeit abzuschließen. Eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung ist lediglich sinnvoll, um sich gegen das allgemeine Risiko eines Rechtsstreits mit dem Mieter oder den Nachbarn abzusichern.

 

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, trägt nicht nur Verantwortung für deren Funktionsfähigkeit. Er muss Mieterrechte beachten und ist für Reparaturen und die Sanierung verantwortlich.

 Er geht aber auch gewisse Risiken ein. Hauptsächlich dann, wenn andere Menschen entweder als Mieter in der Wohnung wohnen oder beispielsweise Räume eines Hauses teilweise als Büro vermietet sind.

 Die Risiken sind dabei nicht nur in der Nutzung des Hauses selbst gelegen. Bisweilen kommt es zum Rechtsstreit zwischen den Mietern und den Eigentümern.

Da Mietzahlungen häufig umfangreicher ausfallen und Mietrückstand ein häufiger Klagegrund sind, steigen viele rechtlich Auseinandersetzungen mit einem relativ hohen Streitwert ein.

 Eine Folge: Hohe Auslagen beim Kläger. Und das ist beim Streit um Mietrückstände der Vermieter. Neben seinem Verlust durch die nicht gezahlte Mieten kommt es also zu weiteren finanziellen Belastungen. Auch eine Räumung muss er vorauslegen. Und ob er die Kosten vom Mieter tatsächlich wiederbekommt, ist an einem solchen Punkt zumindest fraglich.

 Wenigstens diese Kosten aber können Sie absichern. Und das sogar einigermaßen günstig, wenn Sie die Versicherungsleistungen passend einstellen.

 Das sollten Sie dabei beachten: 

    • Immobilienversicherung mit einschließen
    • Wenn Sie Ihr Haus versichern, sollten Sie nach Kombi-Angeboten Ausschau halten. Eine

Rechtsschutzversicherung

    für Eigentümer kann bei verschiedenen Anbietern in die Immobilienversicherung eingeschlossen werden. Je nach Angebot können dabei bessere Konditionen erreicht werden.
  • Rechtsschutzversicherung separat abschließen
    Wer ein wenig rechnen will - oder gar gewerblich tätig ist und Wohnraum vermietet - kann auch den umgekehrten Weg gehen und einen eventuell eingeschlossenen Rechtsschutz aus seiner Immobilienversicherung streichen. Der wird dann separat versichert. In der Summe kann das günstiger sein. Häufig ist das so, wenn mehrere Objekte versichert werden sollen.
  • Auch Wohnungsbesitzer sollten sich absichern
    Ein guter Eigentümerrechtsschutz ist nicht nur für Hausbesitzer empfehlenswert. Egal ob sie Ihre Wohnung vermieten oder als Wohnungseigentümer selbst ein Objekt mit mehreren Parteien bewohnen: Die Rechtsschutzversicherung tritt für Anwalts- und Gerichtskosten ein, die Ihnen im Zusammenhang mit der Wohnung entstehen. Das kann auch bei Auseinandersetzungen mit der Hausverwaltung oder der Eigentümerversammlung helfen.
  • Vermietertätigkeit muss extra abgesichert werden
    Wenn Sie Wohnraum vermieten, müssen Sie das separat angeben. Hier lohnt es sich, den Rechtsschutz extra zu versichern. Pauschale Versicherungsleistungen werden meist nicht einmal angeboten. Und wenn, sind sie meist teurer, weil nicht das konkrete Risiko versichert wird.

    In keinem Fall dürfen Sie aber darauf verzichten, Ihre Vermietertätigkeit anzugeben. Und zwar für jedes Objekt, für das die Rechtsschutzversicherung gelten soll. Tun Sie das nicht, erlischt der Versicherungsschutz insgesamt!
  • Selbstbeteiligung senkt die Beiträge
    Kleiner Tipp: Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung. Sie wird zwar für jeden Rechtsstreit fällig. Aber sie senkt die Beiträge für die Police oft merklich!

 

Welche Leistungen sind bei einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Zum Leistungsumfang einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung gehört die Kostenübernahme von folgenden Leistungen, die je nach Anbieter variieren können und teilweise als optionale Ergänzung zusätzliche Kosten für die Eigentümerrechtsschutz entstehen lassen:

  • die Gebühren für Rechtsanwälte (auch Vorschüsse) im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung (Beratung, Beauftragung und Vertretung vor Gericht)
  • die Gerichtskosten
  • die Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • die Kosten für einen Gerichtsvollzieher
  • die Kosten für mögliche Zeugen inklusive Reisekosten
  • die Meditationskosten für einen Vermittler (bei einer außergerichtlichen Klärung)
  • die Kosten zur Prüfung der Bonität des Mieters
  • für den Eigentümerrechtsschutz bei Eigentum im Ausland: die Kosten für Dolmetscher, Reisekosten zu ausländischen Gerichten und Gebühren für Verwaltungsbehörden im Ausland
  • die Kosten für eine Kaution (in strafrechtlichen Verfahren)
  • die Kosten für die Räumung der vermieteten Wohnung

Die Eigentümerrechtsschutz Versicherung erbringt ihre Leistungen grundsätzlich nur dann, wenn im Falle einer Klage die generelle Möglichkeit auf Erfolg besteht. Aus diesem Grund übernimmt die Eigentümerrechtsschutz Versicherung sämtliche Kosten nur nach einer vorherigen eingehenden Prüfung des Sachverhalts beziehungsweise der Streitigkeit.

Welche Leistungen sind bei einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Vom Leistungsumfang einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung sind immer ausgeschlossen:

  • Streitigkeiten über die Änderung, Planung oder Finanzierung des Gebäudes und des Grundstücks
  • Streitigkeiten über Umlegungs-, Planfeststellungs- und Enteignungssachverhalte
  • vorsätzlich begangene Straftaten
  • Scheidungsstreitigkeiten in Bezug auf das gemeinsam erworbene Eigentum von Haus oder Wohnung
  • Geldbußen
  • Streitigkeiten, die bereits vor Versicherungsbeginn begonnen haben

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | Eigentümerrechtsschutz VersicherungImmer Falle eines „Schadens“ beziehungsweise einer Streitigkeit, die das Haus- oder das Wohnungseigentum betrifft und bei der keine private Einigung in Aussicht steht, sollte die Eigentümerrechtsschutz Versicherung umgehend informiert werden. Diese Meldung erfolgt in der Regel telefonisch über die meist kostenlose rund um die Uhr zur Verfügung stehende Hotline des Versicherungsunternehmens. Nach einer ersten Schilderung des Sachverhalts wird ein Sachbearbeiter grundsätzlich darüber Auskunft geben können, ob ein entsprechender Rechtsschutz für den jeweiligen Fall besteht. Falls gewünscht, erhält der Versicherungsnehmer eine Liste von potentiellen Rechtsanwälten im näheren Umfeld. Vom Versicherer empfohlene Anwälte haben dabei oftmals den Vorteil, dass diese mit den Modalitäten des Versicherers vertraut sind und in der Regel bereits eine gute, bestenfalls erfolgreiche Zusammenarbeit besteht. Dem Versicherungsnehmer der Eigentümerrechtsschutz Versicherung steht es aber frei, sich selbst einen geeigneten Rechtsbeistand zu suchen.

Nach dem ersten Kontakt mit dem Rechtsanwalt erfolgt eine offizielle Schadensmeldung an den Versicherer der Eigentümerrechtsschutz. Diese kann auch der Anwalt übernehmen. In der Schadensmeldung werden folgende Angaben vom Versicherungsnehmer verlangt:

  • der Name und die Adresse der beteiligten Personen
  • der Eintritt der Streitigkeit
  • der Grund für die Streitigkeit
  • eine kurze Schilderung der Streitigkeit
  • die Nennung von möglichen Zeugen
  • Dokumentationen und Beweismaterial, zum Beispiel anhand von Fotos oder Schriftverkehr

In der Folge entscheidet das Unternehmen über die Erfolgsaussichten im Falle eines Rechtsstreits und erteilt entweder

  • eine Deckungszusage: Die Eigentümerrechtsschutz Versicherung übernimmt sämtliche Kosten des Rechtsstreits
  • oder eine Absage: In dem Fall stehen dem Versicherten drei Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
    1. Ein Schiedsgutachterverfahren wird eingeschaltet und entscheidet über eine Deckung oder eine Absage. Die anfallenden Kosten trägt der „Verlierer“.
    2. Der vom Versicherungsunternehmer beauftragte Anwalt prüft die Erfolgsaussichten. Die anfallenden Kosten hierfür trägt der Versicherer.
    3. Der Versicherungsnehmer nimmt die Absage der Eigentümerrechtsschutz Versicherung an.

Verbunden mit einer Deckungszusage der Eigentümerrechtsschutz Versicherung steht der Versicherungsnehmer in der Pflicht über sämtliche Sachverhalte der Streitigkeit und das weitere Vorgehen den Versicherer fristgerecht in Kenntnis zu setzen. Auch zusätzliche Maßnahmen sollten grundsätzlich mit der Eigentümerrechtsschutz Versicherung abgestimmt werden. Die Kostenerstattung sämtlicher beauftragter Parteien erfolgt direkt vom Versicherungsunternehmen der Eigentümerrechtsschutz, so dass der Versicherte nicht in Vorleistung treten muss. Eine Ausnahme stellt die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung dar. In dem Fall trägt der Versicherte die Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Eigentümerrechtsschutz Versicherung ein?

Wer eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung abschließt, sollte sich wie bei fast allen Rechtsschutzversicherungen auf eine Wartezeit einstellen. Diese beträgt in der Regel drei Monate, kann aber je nach Anbieter zeitlich länger oder kürzer ausfallen. Bei Streitigkeiten über Kündigungen wegen Eigenbedarfs verlängert sich die Wartezeit auf sechs Monate. Dagegen entfällt sie bei unvorhersehbaren Streitigkeiten. Dazu gehören Konflikte im Bereich Schadensersatz- und Ordnungswidrigkeiten.

Der Versicherungsschutz der Eigentümerrechtsschutz beginnt damit in der Regel nicht mit Abschluss der Versicherungspolice sowie Zahlung der ersten Prämie, sondern erst nach Ablauf der vertraglich festgelegten Wartezeit. Streitigkeiten, die während dieser Wartezeit oder sogar noch davor beginnen, sind demnach nicht versichert.

Der Grund für diese Wartezeit liegt darin begründet, dass sich Versicherungsunternehmen dagegen absichern wollen, dass eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn die Streitigkeit bereits besteht beziehungsweise absehbar ist und definitiv eintritt. Sollte der Vertrag zur Eigentümerrechtsschutz Versicherung darüber hinaus direkt nach Inanspruchnahme der Kosten für den Rechtsstreit wieder gekündigt werden, rentiert sich der Vertrag der Eigentümerrechtsschutz für das Versicherungsunternehmen wirtschaftlich nicht.

Die Laufzeit für eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung beträgt mit Abschluss der Police (und nicht nach Ablauf der Wartezeit) mindestens ein Jahr, kann aber auch eine deutlich längere, meist prämiengünstigere Laufzeit aufweisen.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Eigentümerrechtsschutz Versicherung sein?

MoneyCheck | Eigentümerrechtsschutz VersicherungMit der Deckungssumme wird bei der Eigentümerrechtsschutz Versicherung festgelegt, bis zu welcher maximalen Höhe je Rechtsstreit die insgesamt anfallenden Kosten für sämtliche im Versicherungsumfang enthaltenen Leistungen übernommen werden. Diese sollte nicht zu gering gewählt werden, zum Beispiel um Beiträge zu sparen. Denn ist der Versicherte im Schadensfall unterversichert, muss er die über die vereinbarte Deckungssumme hinausgehenden Kosten selbst bezahlen.

Anders als bei den meisten anderen Versicherungen errechnet sich bei der Eigentümerrechtsschutz die Deckungssumme jedoch nicht anhand von verschiedenen Faktoren. Vielmehr wird eine pauschale Höhe festgelegt. Diese sollte mindestens 300.000 Euro für jeden Rechtsstreit betragen. Der Bund der Versicherten empfiehlt sogar eine Deckungssumme von 500.000 Euro. Bei der zusätzlichen Eigentümerrechtsschutz Versicherung für das Ausland liegt die Deckungssumme häufig bei etwa 25.000 Euro.

Einige Versicherer bieten auch Versicherungsschutz bis zu einer unbegrenzten Deckungssumme an und kommen damit für sämtliche anfallenden Kosten in unbegrenzter Höhe auf. Auch wenn dieses Angebot sehr attraktiv klingt, sollte bedacht werden, dass ein Rechtsstreit in Millionenhöhe bei Streitigkeiten unter Eigentümern sehr unwahrscheinlich ist. Außerdem geht eine unbegrenzte Deckungssumme meist mit einem höheren Beitrag für die Eigentümerrechtsschutz Versicherung einher.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Eigentümerrechtsschutz Versicherung berechnet?

Die Beitragshöhe der Eigentümerrechtsschutz Versicherung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Abhängig davon, welche Optionen vereinbart werden, wirken sich diese auf den Beitrag zur Eigentümerrechtsschutz Versicherung aus. Kriterien, die den Beitrag bestimmen, sind:

  • die Deckungssumme: Bei einer unbegrenzten Deckungssumme ist der Beitrag in der Regel höher als bei begrenzten Summen.
  • die Selbstbeteiligung: Viele Tarife für eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung enthalten obligatorisch eine Selbstbeteiligung, bis zu deren festgelegter Höhe der Versicherte selbst für die Kosten des Rechtsstreits aufkommen muss. Häufig kann die Höhe der Selbstbeteiligung variabel festgelegt werden. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung wirkt sich zugunsten des Beitrags aus.
  • die Laufzeit der Police: Eine Laufzeit von mehreren Jahren ist meist kostengünstiger als ein Vertrag, der nur für ein Jahr abgeschlossen wurde.
  • die Art der Police: Wird die Eigentümerrechtsschutz Versicherung in Kombination mit einer oder mehrerer Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen, ist der Beitrag fast immer günstiger, als wenn eine separate Police für die Eigentümerrechtsschutz Versicherung besteht.
  • die Zahlungsmodalitäten: Eine jährliche Zahlungsweise der Prämien im Voraus wirkt sich positiv auf die Beitragshöhe aus.
  • zusätzliche Vereinbarungen: sind zusätzliche Leistungen, wie Auslandsschutz oder ein Wegfall der Wartezeit, vereinbart, erhöhen diese den Beitrag.
  • Preisniveau des Anbieters: Die Beiträge der Eigentümerrechtsschutz Versicherung können je nach Anbieter mitunter stark variieren.

Günstige Angebote für eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung können für etwa 60 Euro jährlich abgeschlossen werden, die teuersten belaufen sich auf über 500 Euro. Im Durchschnitt sollte bei einer guten Eigentümerrechtsschutz Versicherung mit jährlichen Kosten von 250 bis 350 Euro kalkuliert werden (bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro) – ein Tarifvergleich mit den individuellen Anforderungen und Kriterien lohnt sich daher und ist in jedem Fall empfehlenswert.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Eigentümerrechtsschutz Versicherung für mich?

Vor dem Abschluss oder dem Wechsel einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung ist jeder gut beraten, einen umfassenden Versicherungsvergleich anzustellen. Der Vorteil eines Vergleichs liegt auf der Hand: einen Tarif zu finden, der je nach Bedarf einen individuell passenden Leistungsumfang mit ausreichender Deckungssumme zu einem möglichst günstigen Beitrag bietet.

Für einen übersichtlichen Vergleich der Eigentümerrechtsschutz Versicherung kann optional ein kostenloser Online Tarifrechner genutzt oder die persönliche Beratung eines unabhängigen Versicherungsfachmanns in Anspruch genommen werden. Für ein optimales Ergebnis sollten daher vorher alle kostenbestimmenden relevanten Daten, wie Deckungssumme, Leistungsumfang, Laufzeit, Selbstbeteiligung sowie Zahlungsmodalitäten, möglichst genau angegeben werden. Nicht ganz unerheblich ist darüber hinaus die Entscheidung, ob die Eigentümerrechtsschutz Versicherung als Einzelpolice oder Bestandteil einer neuen oder bereits bestehenden Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden soll. Sowohl der Vergleichsrechner als auch der Versicherungsexperte listen dann eine Reihe von Angeboten für die Eigentümerrechtsschutz auf, die den jeweiligen Bedürfnissen entsprechen. Stimmt der Leistungsumfang, kann letztlich der Preis entscheiden.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge für die Eigentümerrechtsschutz Versicherung können Sie als Eigentümer und /oder Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses bei der Steuer geltend machen. Die Eigentümerrechtsschutz Versicherung gilt steuerrechtlich als Vorsorgeaufwendung, um den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten und ist demnach steuerlich absetzbar. Beachtet werden sollten jedoch die jährlichen Höchstgrenzen, welche bei Angestellten 1.900 Euro und bei Selbstständigen 2.800 Euro nicht überschreiten dürfen. Ist diese Summe, zum Beispiel durch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen, bereits ausgeschöpft, werden die Beiträge zur Eigentümerrechtsschutz Versicherung nicht mehr steuerentlastend angerechnet.

Zu beachten ist, dass im Gegensatz zur Eigentümerrechtsschutz Versicherung eine normale private Rechtsschutzversicherung – mit Ausnahme des Arbeitsrechtsschutzes – nicht steuerlich geltend gemacht werden kann, da sie als reine Sachversicherung gewertet wird. Ist daher eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung in eine private Rechtsschutzversicherung möglicherweise mit nur einer Deckungssumme inkludiert, kann es schwierig sein, den jeweiligen Anteil für die Eigentümerrechtsschutz aus dem Kombi-Rechtsschutzpaket herauszurechnen. Im Zweifel wird dann die Eigentümerrechtsschutz Versicherung vom Finanzamt nicht anerkannt.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Eigentümerrechtsschutz Versicherung achten?

Die Kündigung einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung ist grundsätzlich möglich. Hierbei sollte unterschieden werden zwischen der

  • ordentlichen Kündigung: Eine ordentliche Kündigung kann immer zum Ende der Laufzeit der Versicherungspolice ohne triftige Gründe erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei in der Regel drei Monate. Kündigt der Versicherungsnehmer seine Eigentümerrechtsschutz nicht fristgerecht oder gar nicht, verlängert sich die Laufzeit meist automatisch um ein weiteres Jahr.
  • außerordentlichen Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung ist immer dann möglich, wenn besondere Gründe vorliegen. Das können eine Beitragserhöhung des Versicherers, eine Ablehnung der Kostenübernahme trotz Leistungspflicht des Versicherers oder veränderte Gefahrenumstände sein. Auch wenn mindestens zwei Schadensfälle pro Versicherungsjahr vorliegen, darf eine außerordentliche Kündigung der Eigentümerrechtsschutz Versicherung erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei einen Monat nach Eintritt des Sonderfalls mit sofortiger Wirkung.

Auch der Versicherer hat übrigens das Recht, seinem Versicherungsnehmer eine Kündigung auszusprechen. Es gelten dieselben Fristen und Gründe.

Wurde die Eigentümerrechtsschutz Versicherung als Komplettversicherung in einer privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, gilt zu prüfen, ob diese einzeln kündbar ist. Ansonsten erlischt mit Kündigung der Eigentümerrechtsschutz der Versicherungsschutz für die gesamten Rechtsschutzversicherungen, die gemeinsam abgeschlossen wurden.

Grundsätzlich sollte eine Kündigung nur dann erfolgen, wenn bereits eine adäquate Alternative in Form eines neuen Tarifs für die Eigentümerrechtsschutz Versicherung mit einem idealerweise lückenlosen Übergang besteht.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Eigentümerrechtsschutz Versicherung achten?

Der Anbieterwechsel einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung erfolgt in der Regel aus folgenden Gründen:

  • Reduzierung der Prämienhöhe
  • Erhöhung des Leistungsumfangs
  • Unzufriedenheit mit der bisherigen Eigentümerrechtsschutz Versicherung (zum Beispiel bedingt durch einen mangelhaften Kundenservice)

MoneyCheck | Eigentümerrechtsschutz VersicherungDa es auf dem Markt eine Vielzahl an Anbietern einer Eigentümerrechtschutz Versicherung gibt, kann der Wechsel für den Versicherungsnehmer durchaus wirtschaftlich lohnenswert sein. Hierbei gilt es jedoch einiges zu beachten: Ein Anbieterwechsel der Eigentümerrechtsschutz Versicherung sollte nur dann erfolgen, wenn die bestehende Police ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden kann, damit es nicht zu einer Doppelversicherung kommt. Nicht vergessen werden sollten hierbei die jeweiligen Kündigungsfristen.

Im Idealfall schließt die neue Police der Eigentümerrechtsschutz unmittelbar an die alte an. Bei einem übergangslosen Versicherungswechsel der Eigentümerrechtsschutz Versicherung ohne Zeitverzögerung entfällt die reguläre Wartezeit von drei Monaten, sofern dieser Rechtsbereich auch vorher abgedeckt wurde. Für die neu abgeschlossene Police besteht dann sofort ab dem ersten Tag Versicherungsschutz. Außerdem übernehmen die meisten Versicherer sogar die Kosten für einen bestehenden Rechtsstreit, der bereits vor oder während der Zeit des Anbieterwechsels begonnen hat.