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Betriebshaftpflicht Kleingewerbe

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe abgedeckt?

Im Prinzip gibt es keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen Voll- und Kleingewerbe, welche Versicherungen jeweils nötig sind. Allerdings spielen Umsatzhöhe, Publikumsverkehr, Art des Kleingewerbes und möglicherweise daraus resultierende gesetzliche Vorgaben eine große Rolle. Sie müssen vor diesem Hintergrund Ihre konkreten Anforderungen an eine wirkungsvolle Betriebshaftpflicht sorgfältig prüfen.

Haftpflichtschäden im Kleingewerbe

Eine der wesentlichen Rahmenbedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht. Verkürzt gesagt: Egal, in welchem Rahmen Sie einen Schaden verursachen, Sie müssen ihn in voller Höhe ersetzen. Die gewerbliche Haftpflicht geht an einigen Stellen noch über die privat Haftpflicht hinaus und stellt unter bestimmten Umständen auch die Handlungen und Waren Ihrer Zulieferer unter Ihre Verantwortung.

Die Betriebshaftpflicht sollte so gestaltet sein, dass sie die wesentlichen Risiken aus Ihrer kleingewerblichen Tätigkeit abfängt. In einigen Fällen reicht die Haftpflicht-Absicherung gegenüber Personen- und Sachschäden aus. In anderen Fällen benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht oder müssen die Produkthaftung in Ihren Versicherungsschutz integrieren.

Checkliste Betriebshaftpflicht im Kleingewerbe: Das müssen Sie bedenken und im Versicherungsschutz berücksichtigen

  • Haben Sie Publikumsverkehr? (Höhe der Versicherungssumme beachten)
  • Nutzen Sie ein Fahrzeug zur Berufsausübung?
  • Ist die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich?
  • Steht Ihre Arbeit in einem Risiko, echte Vermögensschäden zu verursachen?
  • Verarbeiten Sie Produkte Dritter, für die Sie im Rahmen der Produkthaftung aufkommen müssen?
  • Übernehmen Sie Bautätigkeiten, für deren Folgen Sie auch später noch in Haftung stehen könnten?

Personenschäden und Sachschäden in der Betriebshaftpflicht für Kleingewerbetreibende

Die Definition „Kleingewerbe“ bezieht sich in der Regel auf die Umsatzhöhe im Geschäftsjahr. Liegt sie unterhalb von aktuell knapp unter 18.000 Euro, fällt im Kleingewerbe beispielsweise keine Umsatzsteuer an.

Für Gewerbetreibende ist eine Betriebshaftpflicht in der Regel die grundlegende Absicherungsart. Je nach Geschäftsfeld kommt dazu noch eine Berufshaftpflicht oder eine andere Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Kommen im Verantwortungsbereich des Kleingewerbetreibenden andere Menschen zu Schaden oder entstehen Schäden an deren Eigentum, muss der Gewerbetreibende diese Schäden ersetzen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt auch im Kleingewerbe diese Risiken.

Exkurs Gewerberechtsschutz

Auch der gewerbliche Rechtsschutz spielt eine Rolle. Hier muss jedoch konkret nach dem Nutzen gefragt werden, denn nur wenn Risiken bestehen, müssen sie auch abgesichert werden. Im Bereich Rechtsschutz ist das beispielsweise der Fall, wenn Sie regelmäßig hohe Vorleistungen haben und Rechnungsausfälle ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten verursachen würden. Hier erwarten sich Versicherte eine Unterstützung bei der Durchsetzung offener Forderungen. Auch der kreative Bereich baut auf die Unterstützung von Rechtsschutzversicherungen, wenn es um Patent-, Marken- und Urheberrecht vor gewerblichem Hintergrund geht.

Ob eine Rechtsschutzversicherung für Ihr Kleingewerbe nötig oder sinnvoll erscheint, müssen Sie an Ihrem konkreten Risiko-Profil beurteilen. In manchen Bereichen sind die Policen nicht eben günstig.

Berufsbedingte Versicherungen

Die Betriebshaftpflicht muss je nach Geschäftsfeld angepasst und gegebenenfalls entsprechend ausgebaut werden. Hausmeisterdienste benötigen ein anderes Absicherungsprofil. Auch nebenberufliche Beratung muss je nach Branche gesondert abgesichert werden. Für einige Bereiche gilt dabei sogar eine gesetzliche Versicherungspflicht. Beispielsweise dann, wenn Sie rechtliche Beratungsleistungen oder vermögensberatende Leistungen anbieten.

Versicherung von Firmengebäuden und Geschäftsräumen

Je nachdem, wie Sie Ihr Kleingewerbe ausüben oder gestalten, müssen Sie in die Betriebshaftpflicht die Absicherung Ihrer Gewerberäume einschließen. Schäden daran können Nachbarn oder den Vermieter betreffen und müssen von Ihnen ersetzt werden. Die Absicherung von Büroräumen oder Werkstätten spielt nicht nur für den Eigenschutz eine Rolle (Stichwort Gebäudeversicherung), sondern auch im Rahmen der Betriebshaftpflicht muss das Thema beachtet werden.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe beachtet werden?

Die Art des Gewerbes spielt eine große Rolle

  • Sind Sie Baudienstleister?
  • Versenden Sie Artikel über das Internet?
  • Helfen Sie anderen in deren Haushalt oder in deren Büro?

Je nachdem, was Sie im Kleingewerbe konkret machen, müssen Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen, damit er wirkungsvoll ist. Die Versicherung von Fahrzeugen kann ebenfalls dazu gehören. Checken Sie im Vergleich, welche Versicherungsleistungen Ihnen angebracht erscheinen und welche Berufsgruppe welche Leistungen benötigt. Nur wenn Sie einen Vergleich gut anstellen vermeiden Sie, unnötige und wirkungslose Absicherungen zu bezahlen.

Tipp: (Nicht nur) als Baudienstleister müssen Sie auf die Nachhaftung in Ihrer Betriebshaftpflicht achten. Auch die Ausübung der Arbeit im Kleingewerbe schützt Sie nicht vor verspäteten Schadenersatzforderungen.

In welchem Umfang Sie versichert sein müssen, hängt von haupt- oder nebenberuflicher Tätigkeit ab

Holen Sie sich Rat von Branchenverbänden oder Ihrer lokalen Handels- oder Gewerbekammer: Welcher Versicherungsumfang von Ihnen verlangt wird hängt von Ihren tatsächlichen Risiken ab. In vielen Fällen ergeben sich beispielsweise Risiken eines Vermögensschadens aus dem hauptsächlichen Geschäftsfeldes. Und Ihre Haftung richtet sich auch danach, ob Sie haupt- oder nebenberuflich arbeiten.

Manche Privathaftpflicht deckt Haftpflichtschäden aus nebenberuflicher gewerblicher Tätigkeit

Die Umsatzhöhe ist dann zwar beschränkt und reicht nicht in jeder Police bis zur gesetzlich definierten Höhe der Umsatzsteuerpflicht heran – aber in einigen Privathaftpflicht-Policen wird die Übernahme im Sinne einer schlanken Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe angeboten.

Bevor Sie eine separate Versicherung abschließen, prüfen Sie, ob solche Leistungen

a) in Ihrer bestehenden Privathaftpflicht bereits greifen, oder
b) ob sich der Wechsel der Privathaftpflicht zu einem Anbieter mit dieser Leistung als günstiger erweist.

Wie gesagt: Auch das richtet sich zentral nach der Art der Tätigkeit, die Sie ausüben.

Internethandel: Warenausfall, Regress und Händlerhaftung

Ein ganz spezieller Bereich ist der Internethandel. Hier müssen Sie unter Umständen schon im Kleingewerbe auf eine korrekte Absicherung achten. Je nach Art Ihres Versandhandels kann es hier schon zur Produkthaftung kommen oder Sie sind regresspflichtig, obwohl Ihr Zulieferer für einen Schaden verantwortlich ist.

Sie brauchen für diesen Bereich eine wirkungsvolle Betriebshaftpflicht, die solche Regressforderungen auffängt, für Sie klärt und Ihre Verpflichtung gegebenenfalls einlöst. Ob Kleingewerbe oder nicht – prüfen Sie die Notwendigkeit in jedem Fall bezogen auf Ihr eigenes Geschäft.