myLife Berufsunfähigkeitsversicherung
Was ist das Besondere an der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung?

Darüber hinaus bietet die myLife Berufsunfähigkeitsversicherung als einmalige Besonderheit die Wahl zwischen natürlichen und konstanten Beiträgen sowie eine Wandeloption ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Unterschied:
- konstante Beiträge: Die Beiträge werden als Durchschnittswert anhand des steigenden Risikos im höheren Alter ermittelt. Hierbei legt die myLife Berufsunfähigkeitsversicherung zu Beginn Beitragsanteile für den Versicherungsschutz im höheren Alter zurück. Damit bleibt garantiert, dass die Beiträge der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung während der kompletten Versicherungsdauer konstant bleiben.
- natürliche Beiträge: Die Beitragshöhe orientiert sich jeweils am aktuellen Risiko einer Berufsunfähigkeit. Damit ist der Beitrag der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren aufgrund des geringen Risikos vergleichsweise gering und steigt mit zunehmendem Alter. Als günstiger Einstieg sind natürliche Beiträge vor allem für Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger sinnvoll.
Wer mit einem natürlichen Beitrag bei der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung startet, um von einem günstigen Beitrag zu profitieren, kann diesen bis zum 35. Lebensjahr jeweils zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres mit der Wandeloption auf eine konstante Beitragszahlung umstellen. In dem Fall wird der Beitrag der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Ende der verbleibenden Laufzeit unter Berücksichtigung des steigenden Risikos neu ermittelt. Für die Restlaufzeit bleibt dieser Beitrag dann konstant hoch.
Unser Versprechen
Nur ausgewählte und geprüfte Produkte auf moneycheck.de
- Unverbindliche Anfragen und Vergleiche
- Keine versteckten Gebühren
- Beste Preis/Leistung
Was ist über die myLife Berufsunfähigkeitsversicherung versichert?
Die myLife Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Verlust der eigenen Arbeitskraft im Falle einer Berufsunfähigkeit ab und schützt damit das Einkommen zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards. Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten Versicherte eine monatliche BU-Rente in vertraglich vereinbarter Höhe (maximal 75 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten drei Jahre) und werden von der Beitragszahlung freigestellt. Die Leistung der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung erlischt erst mit Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder mit Ablauf der Leistungsdauer, spätestens mit Eintritt ins Rentenalter (67 Jahre).
Anerkannt wird eine Berufsunfähigkeit gemäß Versicherungsbedingungen von der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersgerechtem Kräfteverfall zu mindestens 50 Prozent ihrem zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr nachgehen kann oder tatsächlich sechs Monate ununterbrochen nicht mehr nachgehen konnte und auch weiterhin dazu außerstande ist. Ausschlagend bei der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung ist der aktuelle Beruf für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit. Eine Verweisung in eine andere Tätigkeit, die die versicherte Person aufgrund ihrer Fähigkeiten theoretisch noch ausüben könnte, findet nicht statt (Verzicht auf abstrakte Verweisung).

- bei Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und bei denen eine Erwerbsunfähigkeit oder eine Erwerbsminderung von einem gesetzlichen Rententräger anerkannt wurde.
- bei einer Pflegebedürftigkeit, die mindestens sechs Monate andauernd bestand und weiterhin besteht.
- bei Personen, die bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden sind und in den folgenden drei Jahren berufsunfähig werden.
- sofern vereinbart eine einmalige Anfangshilfe in Höhe einer BU-Jahresrente.
Wie werden die Überschüsse bei der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet?
Versicherte profitieren bei der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung von sogenannten Überschüssen, die sich aus den Kapitalerträgen und der Kostenentwicklung der Leistungen ergeben, jährlich neu berechnet werden und nicht garantiert werden können. Die myLife Berufsunfähigkeitsversicherung legt dabei zwei Überschusssysteme zugrunde. Eine Überschussbeteiligung erhalten Versicherte
vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit
- als Beitragsreduktion: Der Beitrag wird jährlich um den jeweiligen Überschussanteil reduziert.
- oder als Sofortbonus: Die festlegte BU-Rente der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung erhöht sich um den jeweiligen prozentualen Überschussanteil.
nach Eintritt der Berufsunfähigkeit:
- als dynamische Bonusrente: Verwendet wird der Überschuss mit einem prozentualen Anteil für eine zusätzliche Rente, die lebenslang garantiert und selbst wieder überschussberechtigt ist.
- oder als konstante Bonusrente: Verwendet wird der Überschuss mit einem prozentualen Anteil für eine zusätzliche Rente, die, solange sich die Überschusssituation nicht ändert, gleich hoch bleibt. Diese Bonusrente der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht garantiert.
Welche weiteren flexiblen Anpassungsmöglichkeiten haben Versicherte bei der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung?
Neben den flexiblen Beitrags- und Überschussoptionen gibt es weitere individuelle Anpassungsmöglichkeiten bei der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung. Das sind:
- eine Nachversicherungsoption
Der Versicherungsschutz kann mit der Nachversicherungsgarantie der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung sich ändernden Lebensumständen angepasst werden. Bis zum 35. Lebensjahr ist dies ohne erneute Gesundheitsprüfung auch ohne Anlass möglich. Danach bedarf es eines konkreten Ereignisses für eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf). Ab dem 50. Lebensjahr gelten weitere Begrenzungen bei der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung – so wird beispielsweise die maximale Erhöhung der BU-Rente limitiert.
- eine Dynamik
Optional kann der Tarif der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung so gestaltet werden, dass sich der Beitrag jährlich um einen Prozentsatz von mindestens ein und höchstens fünf Prozent erhöht. Alternativ kann auch eine Leistungsdynamik vereinbart werden, bei der die BU-Rente ab Leistungsbeginn Jahr für Jahr kontinuierlich um einen bestimmten Prozentsatz angepasst wird.
- eine Karenzzeit
Versicherte haben die Wahl, ob ihre myLife Berufsunfähigkeitsversicherung eine Karenzzeit enthalten soll. Diese Karenzzeit beschreibt den Zeitraum ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, in dem noch keine Rente gezahlt wird. Die Karenzzeit kann optional sechs, zwölf oder 24 Monate betragen. Auf Wunsch verzichtet die myLife Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine Karenzzeit und leistet direkt (auch rückwirkend) ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
- eine Stundung / Herabsetzung der Beiträge
Bei Zahlungsschwierigkeiten können die Beiträge der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung zinslos für sechs Monate gestundet werden. Der Versicherungsschutz bleibt währenddessen zu 100 Prozent gewährleistet. Die gestundeten Beiträge müssen zurückgezahlt werden.
Außerdem besteht jederzeit die Möglichkeit, die Beiträge der myLife Berufsunfähigkeitsversicherung herabzusetzen. In dem Fall reduziert sich auch die vereinbarte BU-Rente.
SSL-Verschlüsselung Ihrer