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Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung

Was ist die Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung?

MC | Zahnzusatzversicherung Sparkasse Die Sparkassen Versicherung ist Teil der Sparkassen Finanzgruppe und versteht sich als moderner Regionalversicherer in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und in Teilen von Rheinland-Pfalz. Das große Produktportfolio an Versicherungslösungen umfasst auch Krankenzusatzversicherungen, zu denen auch eine Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung gehört. Die insgesamt vier Tarife der Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung werden jedoch nicht von der Sparkassen Versicherung selbst angeboten, sondern über den Kooperationspartner, die Union Krankenversicherung UKV.

 

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Welche Tarife stehen als Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung zur Verfügung?

MC | Zahnzusatzversicherung Sparkasse Wer seinen gesetzlichen Versicherungsschutz rund um die Zahngesundheit ergänzen will, kann einen der folgenden Tarife einer Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung wählen, die von der UKV zur Verfügung gestellt werden:

  • Basisschutz Zahnbehandlung: Tarif ZahnVITAL
  • Basisschutz: Tarif ZahnPRIVAT Kompakt
  • Komfortschutz: Tarif ZahnPRIVAT Optimal
  • Premiumschutz: Tarif ZahnPRIVAT Premium

 

Welche Leistungen werden über die Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung abgesichert?

Die drei Kompletttarife der Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung Kompakt, Optimal und Premium versichern folgende Leistungen:

  • Zahnersatz, dazu gehören Kronen, Brücken, Prothesen und Veneers
  • Implantate
  • Kunststofffüllungen
  • Inlays und Onlays
  • Aufbissbehelfe und Schienen
  • Parodontose- und Wurzelbehandlungen (mit Wurzelspitzenresektion)
  • Zahnprophylaxe
  • Kieferorthopädie für Kinder (nur versichert beim Tarif ZahnPRIVAT Premium)

Dabei unterscheiden sich die drei Tarife der Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung in der jeweiligen Höhe der Kostenerstattung (nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkassen) von

  • 50 Prozent beim Tarif ZahnPRIVAT Kompakt
  • 70 Prozent beim Tarif ZahnPRIVAT Optimal
  • 90 Prozent beim Tarif ZahnPRIVAT Premium

Leistungen für Zahnprophylaxe werden dabei zum jeweiligen Prozentsatz von 120 Euro je Kalenderjahr erstattet.

Dahingegen unterscheidet sich der Tarif ZahnVITAL der Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung wesentlich von den anderen Tarifen und sichert ausschließlich folgende Leistungen für Zahnbehandlungen ab:

  • Zahnprophylaxe: bis zu 50 Euro pro Jahr
  • Kunststofffüllungen: bis zu 50 Euro je Zahn
  • Inlays und Onlays: bis zu 100 Euro je Zahn

 

Gibt es Leistungsbegrenzungen bei der Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung?

Folgende Höchsterstattungsbeträge sehen die Tarife der Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung vor:

Tarif ZahnVITAL

  • maximale Erstattung im ersten Jahr: 250 Euro
  • maximale Erstattung in den ersten beiden Jahren: 500 Euro
  • maximale Erstattung in den ersten drei Jahren: 750 Euro
  • maximale Erstattung in den ersten vier Jahren: 1.000 Euro

Tarife ZahnPRIVAT Kompakt, ZahnPRIVAT Optimal, ZahnPRIVAT Premium

  • maximale Erstattung des jeweiligen prozentualen Erstattungsanteils von 1.000 Euro im ersten Jahr
  • maximale Erstattung des prozentualen Anteils von 3.000 Euro in den ersten beiden Jahren
  • maximale Erstattung des prozentualen Anteils von 6.000 Euro in den ersten drei Jahren
  • maximale Erstattung des prozentualen Anteils von 9.000 Euro in den ersten vier Jahren

Ab dem fünften Kalenderjahr sowie bei unfallbedingten zahnmedizinischen Maßnahmen entfällt die Zahnstaffel bei allen Tarifen der Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung.

 

Gibt es eine Wartezeit bei der Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung?

Versicherte profitieren bei der Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung von einem unmittelbaren Leistungsanspruch, eine Wartezeit ist nicht vorgesehen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei Vertragsabschluss bereits begonnene, diagnostizierte oder angeratene Maßnahmen bei der Sparkassen Versicherung Zahnzusatzversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.