Öffentliche Versicherung Zahnzusatzversicherung
Was ist die Öffentliche Versicherung Zahnzusatzversicherung?

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Welche Tarife werden von der UKV als Öffentliche Versicherung Zahnzusatzversicherung angeboten?
Um den Eigenanteil für die Kosten beim Zahnarzt zu reduzieren, stehen bei der Öffentliche Versicherung Zahnzusatzversicherung folgende Tarife zur Auswahl:
- Basisschutz: Tarif ZahnVITAL
- kompakte Grundabsicherung: Tarif ZahnPRIVAT Kompakt
- Komfortabsicherung: Tarif ZahnPRIVAT Optimal
- leistungsstarke Absicherung: Tarif ZahnPRIVAT Premium
Welche Leistungen können Versicherte bei der Öffentliche Versicherung Zahnzusatzversicherung beanspruchen?

- maximal 50 Euro pro Jahr für Zahnprophylaxe
- maximal 50 Euro pro Zahn für Kunststofffüllungen
- maximal 100 Euro je Zahn für Inlays und Onlays
In den ersten vier Jahren sind maximal 250 Euro pro Jahr erstattungsfähig. Nicht beanspruchte Leistungen erhöhen die Erstattung bis zum Ende des vierten Jahres auf maximal 1.000 Euro.
Dahingegen bieten die anderen Tarife der Öffentliche Versicherung Zahnzusatzversicherung der UKV umfassenderen Versicherungsschutz für folgende Leistungsbereiche:
- Zahnersatz (dazu gehören Kronen, Brücken, Prothesen und Veneers)
- Zahnimplantate
- Kunststofffüllungen
- Inlays und Onlays
- Aufbissbehelfe und Schienen
- Wurzel- und Parodontosebehandlungen
- Zahnprophylaxe (der jeweilige Prozentsatz von 120 Euro je Kalenderjahr)
- Kieferorthopädie für Kinder (nur beim Tarif ZahnPRIVAT Premium versichert)
Die drei Tarife unterscheiden sich dabei nur durch die Höhe der jeweiligen Kostenerstattungen wie folgt:
- 50 Prozent Erstattung: Tarif ZahnPRIVAT Kompakt
- 70 Prozent Erstattung: Tarif ZahnPRIVAT Optimal
- 90 Prozent Erstattung: Tarif ZahnPRIVAT Premium
Die Erstattung erfolgt bei der Öffentliche Versicherung Zahnzusatzversicherung zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte und nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Leistung ist bei den drei Tarifen der Öffentliche Versicherung Zahnzusatzversicherung in den ersten vier Jahren begrenzt und ergibt sich aus der jeweiligen prozentualen Kostenerstattung
- von 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
- von 3.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren gesamt
- von 6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren gesamt
- aus 9.000 Euro in den ersten vier Kalenderjahren gesamt
Wann beginnt der Versicherungsschutz bei der Öffentliche Versicherung Zahnzusatzversicherung?
Unabhängig davon, welcher Tarif über die UKV als Öffentliche Versicherung Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wurde, besteht direkt nach Vertragsabschluss ein berechtigter Leistungsanspruch. Eine Wartezeit ist bei keinem der Tarife der Öffentliche Versicherung Zahnzusatzversicherung vorgesehen. Ausgeschlossen vom Versicherungsumfang sind jedoch Behandlungen, die bei Versicherungsbeginn bereits begonnen haben beziehungsweise beabsichtigt oder diagnostiziert sind.
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