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Nürnberger Zahnzusatzversicherung

Was ist die Nürnberger Zahnzusatzversicherung?

MC | Zahnzusatzversicherung Nürnberger VersicherungsgruppeZum Unternehmen der Nürnberger Versicherungen gehört auch die Nürnberger Krankenversicherung AG, die Alternativen und Ergänzungen zu der gesetzlichen Gesundheitsversorgung mit privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen bietet. Zur Nürnberger Zahnzusatzversicherung gehören drei Versicherungslösungen, bei denen die Kosten ausschließlich für Zahnersatz sowie optional zusätzlich mit Zahnvorsorge und -behandlungen – je nach individuellem Wunsch und Bedarf – reduziert werden können.

 

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Welche Tarife werden als Nürnberger Zahnzusatzversicherung angeboten?

Folgende drei Tarifvarianten werden von der Nürnberger Krankenversicherung als Zahnzusatzversicherung angeboten:

  • Basistarif ZR für Zahnersatz
  • Komforttarif ZEP80 für Zahnersatz
  • Premiumtarif ZEP80 + ZV als Kombitarif für Zahnersatz und Zahnvorsorge

 

Was leisten die Tarife der Nürnberger Zahnzusatzversicherung?

MC | Zahnzusatzversicherung Nürnberger VersicherungsgruppeÜber alle drei Tarife der Nürnberger Zahnzusatzversicherung wird der Bereich Zahnersatz abgedeckt. Versicherte können hier Leistungen für Kronen, Brücken, Implantate sowie für Inlays und Kunststofffüllungen mit folgenden Kostenerstattungen beanspruchen:

  • Tarif Basis ZR: Verdoppelung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse (inklusive möglichen Bonus)
  • Tarife Komfort ZEP80 und Premium ZEP80 + ZV: 80 Prozent Kostenerstattung

Zahnersatz im Rahmen der kassenärztlichen Regelversorgung wird bei allen Tarifen der Nürnberger Zahnzusatzversicherung zu 100 Prozent erstattet.

Darüber hinaus bietet der Tarif Premium der Nürnberger Zahnzusatzversicherung weitere Leistungen für

  • professionelle Zahnreinigung: 100 Prozent Kostenerstattung, maximal 100 Euro pro Jahr
  • Wurzel- und Parodontosebehandlungen: 100 Prozent Kostenerstattung
  • Knirscherschienen: 80 Prozent Kostenerstattung
  • Kieferorthopädie für Kinder: 80 Prozent Kostenerstattung bis maximal 2.000 Euro (Leistung erfolgt auch dann, wenn kein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht)

 

Gibt es Leistungsbegrenzungen bei der Nürnberger Zahnzusatzversicherung?

Bevor Versicherte bei der Nürnberger Zahnzusatzversicherung einen Leistungsfall geltend machen können, muss zunächst eine Wartezeit eingehalten werden. Für Zahnersatz beträgt diese acht Monate. Sie entfällt beim Tarif Premium ZEP80 + ZV für Zahnprophylaxe sowie für Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Auch bei unfallbedingten Maßnahmen ist ein direkter Versicherungsschutz bei der Nürnberger Zahnzusatzversicherung garantiert.

Nach Ablauf der Wartezeit ist der Leistungsanspruch zunächst weiterhin eingeschränkt – in den ersten drei Versicherungsjahren sind Höchsterstattungsbeträge wie folgt vorgegeben:

  • Basistarif: 250 Euro in den ersten beiden Jahren, 500 Euro in den ersten drei Jahren
  • Komforttarif und Premiumtarif: 500 Euro in den ersten beiden Jahren, 750 Euro in den ersten drei Jahren