AXA Tierversicherung
Was ist die AXA Tierversicherung?
Als finanzkräftiger Partner, der zu den führenden deutschen Versicherungsgesellschaften gehört, positioniert sich die AXA auf dem Markt. Neben umfangreichen Vorsorge- und Versicherungsprodukten für den Menschen bietet die AXA auch Versicherungslösungen für Tiere. Als AXA Tierversicherung angeboten wird eine Tierhalterhaftpflicht als wesentlicher und empfehlenswerter Versicherungsschutz für Hunde sowie für Pferde, jeweils für alle Rassen.
Optional kann die AXA Tierversicherung entweder als Einzeltarif mit einem Basisschutz abgeschlossen werden oder mit umfangreicheren Leistungen als flexibel und individuell kombinierbares Versicherungspaket „BOXflex“ – das aus insgesamt fünf Versicherungen bestehen kann. Dazu gehören:
- eine Wohngebäudeversicherung
- eine Hausratversicherung
- eine Glasversicherung
- eine private Haftpflichtversicherung
- eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (AXA Tierversicherung)
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Welche Tiere können mit einer AXA Tierversicherung versichert werden?
Grundsätzlich richtet sich die AXA Tierversicherung an alle Pferde und Hunde – unabhängig vom Alter und von der Rasse. Zwar können über die AXA Tierversicherung auch meldungspflichtige Hunde (sogenannte Kampfhunde) versichert werden, aufgrund des höheren Risikopotentials ordnet die AXA sie jedoch in eine höhere Beitragskategorie ein.
Welpen und Fohlen sowie neu hinzugekommene Hunde, Reit- und Zugtiere sind dabei automatisch bis zum Ende des Versicherungsjahres beitragsfrei mitversichert.
Beachte: Ein Haftpflichtschutz für Hunde ist in einigen Bundesländern gesetzlich verpflichtend.
Welche Schäden sind über die AXA Tierversicherung abgedeckt?
Mit einer AXA Tierversicherung schützen sich Hunde- und Pferdehalter gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die die vierbeinigen Lieblinge gegenüber Dritten verursacht haben. Versichert sind
- Sachschäden (auch Mietsachschäden)
- Personenschäden
- Vermögensschäden
Mitversichert sind bei der AXA Tierversicherung (als BOXflex abgeschlossen):
- tierische Ausscheidungen
- Schäden infolge von ungewollten Deckakten
- Schäden bei der Verwendung von eigenen und nicht versicherungspflichtigen Transportanhängern für Hunde und Pferde
- Schäden beim Be- und Entladen in oder aus Kraftfahrzeugen
- Schäden durch den Besitz von eigenen oder fremden Kutschen oder ähnlichen Anhängern
Für das versicherte Pferd besteht zusätzlich Versicherungsschutz bei der AXA Tierversicherung für:
- Flurschäden (Schäden an Feldern, Weiden, Forsten oder anderen landwirtschaftlich genutzten Flächen)
- Schäden beim regelmäßigen Überlassen von Reit- und Zugtieren
- Schäden während der Teilnahme an Reit- und Fahrturnieren (mit Ausnahme von Pferderennen)
- Fremdreiterrisiko
Welche Versicherungsleistungen erbringt die AXA Tierversicherung?
Wer sich für den Basisschutz der AXA Tierversicherung entscheidet, kann im Schadensfall eine Kostenerstattung von bis zu fünf Millionen Euro beanspruchen. Die Versicherungssumme beim BOXflex-Tarif der AXA Tierversicherung beträgt pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden zehn Millionen Euro.
Zu den Versicherungsleistungen der AXA Tierversicherung gehören zudem
- die Prüfung des Schadensersatzanspruchs im Hinblick auf die Berechtigung der Forderung
- die rechtliche Abwehr unberechtigter Forderungen, gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln
Wie hoch ist der Beitrag für die AXA Tierversicherung?
Die Beitragshöhe wird bei der AXA Tierversicherung von mehreren Faktoren bestimmt und nach individueller vertraglicher Vereinbarung kalkuliert. Dabei wird zunächst bei der AXA Tierversicherung zwischen den beiden Tarifvarianten unterschieden, der Basisschutz ist etwas beitragsgünstiger als der BOXflex-Tarif der AXA Tierversicherung. Eine beitragsbeeinflussende Rolle spielt zudem die Funktion des Pferdes (Turnierpferd, Pony etc.) beziehungsweise die Rasse des Hundes – hier differenziert die AXA zwischen zwei Kategorien.
Auch vertragliche Modalitäten, wie die Vertragslaufzeit, die Zahlungsintervalle sowie eine mögliche Selbstbeteiligung im Schadensfall spielen eine Rolle. Wahlweise kann eine Selbstbeteiligung von 150 Euro oder 300 Euro vereinbart werden, die der Versicherte im Schadensfall selbst zahlen muss.
Tipp: Wer mehrere Tiere gleicher Gattung über die AXA Tierversicherung versichert, erhält ab dem zweiten Tier einen Beitragsnachlass von 35 Prozent auf JEDES Tier.
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