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Technikversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Technikversicherung?

MoneyCheck | TechnikversicherungKein Unternehmen – ob in der Produktions-, der Handels- oder der Dienstleistungsbranche – kommt heute noch ohne technische und elektronische Ausrüstung aus: Neben den wichtigen Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik sind auch viele Betriebe auf spezielle technische Maschinen, Anlagen und Gerätschaften angewiesen. Nicht selten hängt der wirtschaftliche Erfolg im Wesentlichen vom reibungslosen Funktionieren der jeweiligen Technik ab. Dabei ist das technische und elektronische Equipment meist sehr störanfällig und selbst ein kurzzeitiger Ausfall kann unter Umständen mit hohen finanziellen Einbußen verbunden sein. Neben den Kosten für die notwendige Reparatur oder die Neubeschaffung eines technischen Geräts oder einer Maschine gehen mit dem technischen Ausfall meist auch Umsatzeinbußen einher. Im schlimmsten Fall muss der Betrieb sogar für einen Zeitraum komplett unterbrochen werden.

Eine entsprechende Technikversicherung stellt daher für jedes Unternehmen eine wesentliche und unverzichtbare Absicherung dar. Dabei stellt der Begriff Technikversicherung einen Oberbegriff für eine Reihe von technischen Versicherungen dar, zum Beispiel

  • eine Elektronikversicherung
  • eine Maschinenversicherung
  • eine Software- oder Datenträgerversicherung
  • eine Montageversicherung
  • eine Versicherung für erneuerbare Energien
  • eine Bauleistungsversicherung

Die bekannteste und in der Regel mit einer Technikversicherung gleichgesetzte Versicherung ist dabei die Elektronikversicherung. Sie wird meist als Ergänzung zu einer Betriebsinhaltsversicherung abgeschlossen und dient meist als Allgefahrendeckung zur Grundabsicherung von sämtlichem technischen Equipment, zum Beispiel für

Sofern Unternehmen tagtäglich mit spezieller Technik arbeiten, kann auch diese über eine Technikversicherung abgesichert werden, unter anderem

  • medizintechnische Geräte, wie Computertomographen und Ultraschallgeräte
  • medientechnische Geräte für Licht-, Bild- und Tontechnik, wie Kameras, Fotoapparate und Mikrofone
  • sicherheitstechnische Geräte, wie Alarmanalagen und Videoüberwachungsanlagen
  • mess-, prüf- und steuerungstechnische Geräte
  • verkehrstechnische Anlagen

Eine Technikversicherung kann sich auch im privaten Bereich für die Absicherung von elektronischen und technischen Geräten, wie Waschmaschine, Kühlschrank, Laptop, Fernseher oder Spielekonsolen, lohnen. Hierbei stellt die Technikversicherung meist eine Ergänzung zur Hausratversicherung dar.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Technikversicherung mitversichert?

Eine Technikversicherung bietet Versicherungsschutz für den Gebrauch, den Transport sowie die Lagerung der in der Versicherungspolice aufgeführten eigenen, gemieteten und geleasten technischen Ausrüstung für Schäden, die durch die folgenden unvorhersehbaren Ereignisse entstanden sind:

  • Vorsatz von Dritten und Vandalismus
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl
  • Feuer, Blitz und Explosion
  • Sturm und Hagel
  • höhere Gewalt
  • Feuchtigkeit und Leitungswasser
  • je nach Anbieter auch Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben und Lawinen)

All diese Schäden können auch für die technischen Gerätschaften über die Betriebsinhaltsversicherung beziehungsweise eine Hausratversicherung abgedeckt werden. Eine Technikversicherung bietet grundsätzlich einen erweiterten Leistungsumfang und versichert auch folgende Schäden:

  • fahrlässiges Verhalten und Ungeschicklichkeit
  • Fehler in der Bedienung
  • Material-, Ausführungs- und Konstruktionsfehler
  • Kurzschluss sowie Über- und Unterspannung
  • Sabotage
  • Herunterfallen und Aufprall

Dementsprechend stellt eine Technikversicherung fast immer eine sogenannte Allgefahrendeckung dar und versichert sämtliche Schäden, für die nicht explizit ein Leistungsausschluss vereinbart wurde.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Technikversicherung abschließe?

MoneyCheck | TechnikversicherungWer eine Technikversicherung abschließt, sollte bereits im Vorwege seinen Versicherungsschutz der Betriebsinhalts- beziehungsweise der Hausratversicherung gut überprüfen. Nicht selten kann es zu Überschneidungen kommen, denn über eine Betriebsinhaltsversicherung können ebenfalls technisches und elektronisches Equipment abgesichert werden. Da die Betriebsinhaltsversicherung jedoch weniger Schäden als die Technikversicherung absichert und vor allem das Risiko von Eigenverschulden nicht inkludiert, kann eine Technikversicherung sinnvollen, ergänzenden Versicherungsschutz bieten. Damit Sie jedoch nicht doppelt versichert sind und damit zu hohe Beiträge zahlen müssten, haben Sie in der Regel die Möglichkeiten, die technischen Geräte aus dem Versicherungsumfang der Betriebsinhaltsversicherung herausnehmen oder alternativ auch die Schäden, die über die Betriebsinhaltsversicherung versichert sind, aus der Technikversicherung zu streichen. Es macht daher durchaus Sinn, beide Versicherungen bei einem Versicherer abzuschließen. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob beide Policen miteinander kombiniert werden können.

Eine Technikversicherung bezeichnet in der Regel immer eine Elektronikversicherung. Als Technikversicherung abschließbar sind aber auch folgende technische Versicherungen:

  • eine Maschinenversicherung

Eine Maschinenversicherung richtet sich an Produktionsbetriebe, die Versicherungsschutz für sämtliche Maschinen benötigen, von der Kleinfertigungsanlage bis hin zu Maschinenkomplexen und Fertigungsstrecken. Auch mobile Maschinen, zum Beispiel auf Baustellen, sind über eine Maschinenversicherung einer Technikversicherung versicherbar. Zusätzlich zu den Schäden der Elektronikversicherung leistet eine Maschinenversicherung auch bei Mängeln an den Betriebsmitteln, wie Öl oder Druckmitteln, dem Ausfall von Überwachungs- und Messeinrichtungen der Maschinen sowie bei Schäden durch Fremdkörpereinwirkung und Zerreißen durch Fliehkraft.

  • eine Software- oder Datenträgerversicherung

Eine Software- und/oder Datenträgerversicherung wird meist als Ergänzung zu einer Elektronikversicherung abgeschlossen. Sie leistet bei zerstörten Daten und Programmen der technischen Geräte und bei Beschädigung von Datenträgern.

  • eine Montageversicherung

Eine Montageversicherung deckt Schäden ab, die während der Montage und bei Probeläufen von Maschinen, technischen Anlagen und Konstruktionen jedweder Art entstehen.

  • eine Versicherung für erneuerbare Energien

Die Versicherung für erneuerbare Energien gilt als Spezialversicherung einer Technikversicherung. Versicherungsschutz genießen hierbei unter anderem Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen, Windenergie- und Wasserkraftanlagen.

  • eine Bauleistungsversicherung

Auch eine Bauleistungsversicherung kann als eine Technikversicherung bezeichnet werden. Sie versichert Schäden bei Neu- und Umbaumaßnahmen sowie bei Sanierungsmaßnahmen.

Vor dem Abschluss einer Technikversicherung sollte der jeweilige Versicherungsbedarf daher genau überprüft werden, welche Technikversicherung für das jeweilige Unternehmen die individuell optimalste darstellt. Es besteht auch die Option, sich nicht nur für eine Technikversicherung zu entscheiden. Während ein IT-Dienstleister mit einer Elektronikversicherung und ergänzender Software- und Datenträgerversicherung gut beraten ist, stellt der zusätzliche Abschluss einer Maschinenversicherung für den industriellen Produktionsbetrieb eine durchaus sinnvolle Versicherungslösung dar. Wer eine Technikversicherung aus mehreren Bausteinen bei einem Versicherer abschließt, für den kann die Option einer Komplettversicherungslösung bestehen. Schließen Sie mehrere Tarife einer Technikversicherung als ein Versicherungspaket ab, ist nicht nur der administrative Aufwand geringer, auch der Beitrag wird meist geringer ausfallen, als wenn mehrere Einzelpolicen abgeschlossen werden.

Zu beachten ist bei einer Technikversicherung zudem, dass sich der Versicherungsschutz meistens nur auf den üblichen Standort sowie mögliche Transportwege der „Technik“ bezieht. Kommen die technischen Anlagen oder auch Maschinen außerhalb zum Einsatz, so muss dies als erweiterter Versicherungsschutz zusätzlich vereinbart werden.

 

Welche Leistungen sind bei einer Technikversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Für sämtliche in der Police der Technikversicherung aufgeführten technischen und elektronischen Geräte können Sie im Schadensfall sämtliche Leistungen bis zur Höhe der jeweils vereinbarten Deckungssumme beanspruchen:

  • bei Beschädigung: die Kosten für die notwendige Reparatur oder andere Instandsetzungsarbeiten
  • bei Verlust oder einem Totalschaden: die Kosten für die Wiederbeschaffung der Anlage oder einzelner Teile zum Neuwert ODER die Kosten zum Zeitwert, sofern das Gerät nicht ersetzt wird.
  • bei Verlust von relevanten Daten für die Grundfunktion der technischen Anlage: die Wiederherstellungskosten
  • die Kosten für Verpackung, Montage und Zoll bei der Anschaffung eines neuen Gerätes
  • die Kosten für temporären technischen Ersatz
  • optional: die Kosten für Umsatzeinbußen infolge einer Betriebsunterbrechung durch den Ausfall einer oder mehrerer technischer Anlagen

 

Welche Leistungen sind bei einer Technikversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Grundsätzlich hängt der Leistungsumfang einer Technikversicherung immer von der Form der abgeschlossenen Technikversicherung ab. Ist die Technikversicherung eine reine Elektronikversicherung, erhalten Sie ohne entsprechenden Zusatzabschluss keine Leistungen für Maschinen, Solarstromanlagen oder für Datenträger. Versichert ist immer nur das technische Equipment, das in der Versicherungspolice aufgeführt ist. Etwas anders kann es sich bei den versicherten Schäden bei der Technikversicherung verhalten: In der Regel wird eine Technikversicherung als Allgefahrendeckung abgeschlossen, so dass alle Schäden automatisch versichert sind, die nicht explizit ausgeschlossen wurden.

Ein grundsätzlicher Leistungsausschluss besteht bei der Technikversicherung meist für folgende Schäden, die entstanden sind durch

  • vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers oder eines Mitarbeiters
  • Abnutzung, üblichen Verschleiß und allgemeine Alterung der technischen Geräte
  • Krieg und innere Unruhen
  • Kernenergie
  • Computerviren

Weiterhin können Werkzeuge, Arbeitsmittel und Verbrauchsmaterialien sowie Verschleißteile nicht über eine Technikversicherung abgesichert werden.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | TechnikversicherungSollte ein versichertes technisches Gerät beschädigt, zerstört oder verlustig sein, sollten Sie, sofern dies möglich ist, schadensmindernde Maßnahmen ergreifen. Um Leistungen von der Technikversicherung zu erhalten, stehen Sie dafür sogar in der Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass der Schaden kein größeres Ausmaß annimmt. Mögliche Maßnahmen können sein, entsprechende Geräte abzuschalten und im besten Fall vom Strom zu nehmen. Bei Diebstahl muss umgehend die Polizei eingeschaltet werden. Reparaturen in Eigenregie sollten Sie jedoch vermeiden. Außerdem besteht die Pflicht einer Schadensminderung nicht, wenn Sie sich selbst oder andere dadurch in Gefahr bringen würden.

Die Technikversicherung sollte dann, auch im eigenen Interesse, unverzüglich über den Schaden in Kenntnis gesetzt werden. Als Versicherungsnehmer haben Sie dafür eine Anzeigepflicht, in der Regel gibt der Versicherer sogar eine Meldefrist vor, die einige Tage bis zu zwei Wochen beträgt. Meist haben Sie mehrere Möglichkeiten, den Schaden der Technikversicherung zu melden: Viele Versicherer stellen auf ihrer Homepage Online-Formulare zur Verfügung. Schnell und unkompliziert kann eine Schadensmeldung auch über eine Schadenshotline des Anbieters erfolgen. Machen Sie hierbei alle relevanten Angaben, die die Technikversicherung für die Schadensregulierung benötigt: Wann und wo ist der Schaden entstanden? Was ist die Ursache des Schadens und wie hat er sich ereignet? Wie hoch ist das Ausmaß des Schadens, steht die Schadenshöhe bereits fest? Welche Leistungen müssen beansprucht werden? Werden beispielsweise zusätzlich zu den Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zusätzliche Leistungen benötigt, zum Beispiel für Montage oder Ersatzgeräte? Hilfreich kann es sein, den Schaden anhand von Fotos für die Technikversicherung zu dokumentieren.

Während es bei kleineren Schäden ausreichen kann, einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung bei der Technikversicherung einzureichen, wird bei einem Schaden größeren Ausmaßes in der Rege

 

l immer ein Sachverständiger der Technikversicherung zu Rate gezogen, um den Schaden vor Ort im Hinblick auf eine Berechtigung oder auch auf mögliche Leistungsausschlüsse zu prüfen. Ist die Forderung berechtigt, trägt die Technikversicherung sämtliche im Leistungsumfang enthaltenden Kosten bis zur Höhe der maximal vereinbarten Deckungssumme.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Technikversicherung ein?

Warte-oder Karenzzeiten sind bei einer Technikversicherung nicht vorgesehen. Daher setzt bei der Technikversicherung mit dem schriftlichen Abschluss der Versicherungspolice und Zahlung der ersten Beitragsprämie auch unmittelbar der Versicherungsschutz ein. Bei Bedarf sollte die Vereinbarung eines zeitlich späteren Versicherungsbeginns jedoch problemlos möglich sein. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn der Anbieter der Technikversicherung gewechselt wird. Zu beachten ist, dass Versicherungsschutz (mit Ausnahme der Montageversicherung) bei der Technikversicherung nur für betriebsbereite Anlagen, Geräte und Maschinen gilt. Sollte sich das technische Gerät noch im Aufbau befinden, setzt der Versicherungsschutz der Technikversicherung noch nicht ein.

Für die Dauer der vereinbarten Laufzeit können Sie dann im Schadensfall Leistungen von der Technikversicherung beanspruchen. Die übliche Laufzeit beträgt ein Jahr. Wer sich länger an seinen Anbieter bindet, kann möglicherweise von günstigeren Beiträgen profitieren.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Technikversicherung sein?

Die Deckungssumme der Technikversicherung gibt vor, bis zu welcher maximalen Höhe je Schadensfall die Technikversicherung die Kosten übernimmt. Eine möglichst genaue und bedarfsgerechte Kalkulation der Deckungssumme ist dafür unabdingbar. Wer Beiträge sparen möchte und die Versicherungssumme zu gering wählt, ist im Schadensfall unterversichert und muss womöglich einen Teil der Kosten selbst zahlen. Andersherum führt eine zu hoch gewählte Deckungssumme zu einer Überversicherung, von der Sie im Schadensfall nicht profitieren. Die Technikversicherung zahlt immer nur die tatsächlich entstandenen Kosten.

Die optimale Berechnung der Deckungssumme der Technikversicherung ergibt sich dabei aus der Summe der zu versichernden technischen Geräte und Anlagen jeweils zum Neuwert, welcher sich am gültigen Listenpreis orientiert. Wer weitere Leistungen beanspruchen möchte, sollte diese ebenfalls bei der Deckungssumme berücksichtigen, zum Beispiel

  • die Kosten für mögliche Umsatzeinbußen
  • die Kosten für Fracht und Transporte
  • die Kosten für Verpackungen und weitere Transportsicherungen
  • die Kosten für die Montage und Inbetriebnahme
  • die Kosten für mögliche Zölle und Einfuhrgebühren
  • die Kosten für Ersatzgeräte

Um die Deckungssumme festzulegen, gibt es bei der Technikversicherung zwei Berechnungsgrundlagen:

  • die Einzelversicherung

Anhand der oben genannten Berechnung werden sämtliche Geräte und Anlagen einzeln in der Police der Technikversicherung erfasst. Die Einzelversicherung der Technikversicherung ist sehr übersichtlich. Zu beachten ist hierbei, dass sämtliche Neuanschaffungen direkt bei der Technikversicherung gemeldet werden müssen.

  • die Pauschalversicherung

Das gesamte technische Equipment wird mit einer pauschalen Deckungssumme abgesichert. Diese ergibt sich ebenfalls aus der Summe sämtlicher Geräte und Anlagen, wird jedoch pauschal mit einer sogenannten Vorsorgeklausel etwas höher angesetzt. Mit diesem Puffer ist gewährleistet, dass auch neu hinzukommende Geräte automatisch mitversichert sind, ohne dass es einer Meldung an die Technikversicherung bedarf. Eine Pauschalversicherung ist meist etwas teurer als eine Einzelversicherung.

Sollte es sich bei der Technikversicherung um eine Absicherung im privaten Bereich handeln, geben die Anbieter pauschale Deckungssummen pro Jahr oder auch je Gerät vor. Eine Erstattung zum Neuwert erfolgt hierbei in der Regel nur bei neuwertigen Anlagen, die nicht älter als ein bis zwei Jahre sind. Ältere Geräte sind meist nur zum Zeitwert versichert.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Technikversicherung berechnet?

Der Beitrag einer Technikversicherung ist vor allem davon abhängig, wie viele Policen eine Technikversicherung umfasst. Wird über die Technikversicherung beispielsweise ausschließlich eine Elektronikversicherung abgeschlossen, ist der Beitrag geringer, als wenn diese zusätzlich als Versicherungspaket auch eine Maschinenversicherung und eine Software- und Datenträgerversicherung beinhaltet. Je mehr Leistungen Sie benötigen und je mehr Schäden Sie über eine Technikversicherung abdecken, desto höher ist auch der Beitrag, den Sie zahlen müssen. Wer hingegen den Leistungs- und Schadensumfang reduziert, um Überschneidungen mit der Betriebsinhaltsversicherung zu vermeiden, kann dahingegen mit einem geringeren Beitrag rechnen.

Darüber hinaus gibt es weitere beitragsbeeinflussende Faktoren bei der Technikversicherung. Dazu gehören:

  • die Deckungssumme: Je höher die Deckungssumme festgelegt wird, desto höher auch der Beitrag. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass wenige einzelne, aber hochwertige technische Anlagen meist höher im Beitrag sind, als wenn mehrere Kleinanlagen, die in der Summe den gleichen Wert haben, versichert werden.
  • die Selbstbeteiligung: Wer im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst trägt, kann mit einer Reduzierung des Beitrags rechnen. Übliche Selbstbeteiligungssummen liegen bei der Technikversicherung bei 100 bis 300 Euro.
  • die Laufzeit der Police: Eine lange Bindung an den Anbieter der Technikversicherung geht meist mit einem günstigeren Beitrag einher.
  • die Zahlungsmodalitäten: Meist fällt der Beitrag etwas geringer aus, wenn die Prämie jährlich im Voraus anstelle von monatlich gezahlt wird.
  • das allgemeine Preisniveau: Trotz identischem Leistungsumfang kann der Beitrag der Technikversicherung je nach Preisniveau des Anbieters variieren.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Technikversicherung für mich?

MoneyCheck | TechnikversicherungDer Vergleich mehrerer Tarife einer Technikversicherung sollte vor einem Neuabschluss oder auch vor einem Wechsel einer Technikversicherung nicht versäumt werden. Wer sich hingegen für den erstbesten Tarif einer Technikversicherung entscheidet, zahlt womöglich zu hohe Beiträge oder erhält für den eigenen Bedarf nur einen unzureichenden Leistungsumfang. Mit einem Online-Tarifrechner erhalten Sie schnell, kostenlos und unverbindlich eine übersichtliche Auflistung sämtlicher Tarife einer Technikversicherung, die für Ihren Betrieb oder auch für Ihren Haushalt in Frage kommen. Aus diesem Angebot können Sie sich im besten Fall für einen Tarif entscheiden, welcher das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet.

Um aus einem Vergleich auch tatsächlich einen Nutzen ziehen zu können und einen bedarfsgerechten Leistungsumfang zu einem möglichst attraktiven Beitrag zu finden, sollte vorab eine genaue Risiko- und Bedarfsanalyse erfolgen. Nehmen Sie dafür im Zweifel immer die Beratung eines kompetenten Versicherungsexperten in Anspruch:

  • Für welche Geräte und Anlagen benötige ich Versicherungsschutz?
  • Ist die Absicherung einer oder mehrerer Formen einer Technikversicherung sinnvoll?
  • Wie hoch ist der Wert meiner technischen Anlagen?
  • Welche Schäden und technischen Anlagen sind bereits über meine Betriebsinhaltsversicherung abgedeckt?
  • Wo kommt meine Technik zum Einsatz?

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge für jede Technikversicherung können Sie von der Steuer absetzen. Als Vorsorgemaßnahme gegen betriebliche Risiken gelten die eingezahlten Beiträge als Betriebsausgaben, welche einer steuerlichen Vergünstigung unterliegen. Werden diese bei der Steuer angegeben, reduzieren sie die Steuerbelastung. Der steuerliche Vorteil kann auch etwas weiter gefasst werden: Da durch den Abschluss einer Technikversicherung darauf verzichtet werden kann, interne betriebliche Rücklagen für den möglichen Schadensfall zu bilden, wird die Bilanzsumme geringer ausfallen und in der Folge auch die Steuerbelastung.

Wird eine Technikversicherung im privaten Rahmen abgeschlossen, besteht für die Beiträge, ähnlich wie bei einer Hausratversicherung, keine steuerliche Absetzbarkeit. Werden die technischen Geräte jedoch für berufliche Zwecke genutzt, können die Kosten anteilig bei der Steuer angegeben werden und verschaffen damit einen steuerlichen Vorteil.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Technikversicherung achten?

Für die Kündigung einer Technikversicherung haben Sie zwei Optionen:

  • die ordentliche Kündigung
  • die außerordentliche Kündigung

Wer seine Technikversicherung kündigen möchte, ohne dass besondere Gründe vorliegen, kann dies immer zum Ablauf einer Laufzeit tun. Bei dieser ordentlichen Kündigung gilt es, die in der Police der Technikversicherung vorgegebenen Kündigungsfristen zu beachten. Je nach Anbieter betragen diese meist drei Monate, teilweise auch nur einen Monat zum Laufzeitende. Liegt dem Versicherer die schriftliche Kündigung nicht rechtzeitig vor oder wird eine Kündigung gänzlich versäumt, so verlängert sich die Technikversicherung in aller Regel stillschweigend um ein weiteres Versicherungsjahr.

Für eine außerordentliche Kündigung bedarf es triftiger Gründe. Kündigt der Versicherer beispielsweise eine Beitragserhöhung an, ohne den Leistungsumfang anzupassen, ist ein Schadensfall eingetreten oder liegt ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vor, kann die Technikversicherung auch innerhalb der Laufzeit mit der Frist von einem Monat gekündigt werden.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Technikversicherung achten?

MoneyCheck | TechnikversicherungTarifwechsel einer Technikversicherung kann für Sie mit Vorteilen verbunden sein: Der häufigste Grund für einen Wechsel stellt vor allem der wirtschaftliche Aspekt dar. Wer den Anbieter seiner Technikversicherung wechselt, erhofft sich meist eine deutliche Kostenersparnis. Im Idealfall bietet die neue Technikversicherung einen günstigeren Beitrag bei einem konstanten oder sogar höheren Leistungsumfang. Wichtig ist jedoch, dass die Beitragsersparnis niemals zu Lasten der für den jeweiligen Bedarf notwendigen Leistungen geht. Denn wer an falscher Stelle spart, riskiert im Schadensfall einen unzureichenden Versicherungsschutz.

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Technikversicherung mit keinerlei Nachteilen verbunden – Sie müssen weder mit einer Warte- und Karenzzeit noch mit Schwierigkeiten bei der Kündigung rechnen. Damit Sie von dem Wechsel des Anbieters Ihrer Technikversicherung aber auch direkt profitieren, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass eine Kündigung der bestehenden Technikversicherung zum Zeitpunkt des gewünschten Tarifwechsels möglich ist. Im Idealfall kündigen Sie die alte Police zum Ende der Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen und die neue schließt unmittelbar ohne zeitliche Lücke an. Sollte der Vertrag der Technikversicherung noch nicht kündbar sein, besteht in der Regel die Option – um eine Überversicherung mit doppelten Beiträgen zu vermeiden – die neue Technikversicherung zeitlich versetzt erst später beginnen zu lassen. Fragen Sie im Zweifel bei dem neuen Anbieter nach.

Weiterhin kann ein Tarifwechsel ein guter Anlass sein, den bestehenden Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen: Ist meine bisherige Deckungssumme noch ausreichend oder sind weitere technische Anlagen hinzugekommen? Benötige ich gegebenenfalls sogar eine weitere Technikversicherung? Gibt es Überschneidungen mit meiner Betriebsinhaltsversicherung, so dass ich Leistungen aus der Technikversicherung streichen könnte? Kommen meine Geräte, Anlagen oder Maschinen nicht nur im Betrieb, sondern auch außerhalb zum Einsatz? Mögliche Änderungen und Anpassungen sollten vor dem Wechsel der Technikversicherung unbedingt Berücksichtigung finden, damit die Technikversicherung optimal zu Ihren Anforderungen und Ihrem Bedarf passt.