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Ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

Ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

Die Hundehaftpflicht ist in Deutschland nicht grundsätzlich verpflichtend.

Regelungen zum Umgang mit Hunden, den von ihnen ausgehenden spezifischen und allgemeinen Gefährdungen und der Deckung von Eigenschäden, Krankheitskosten und anderen eigenen Risiken (zum Beispiel eine erweiterte Deckung im Auto, die eine Leistungsübernahme auch bei Unterstellung grober Fahrlässigkeit garantiert), hängen stark von den konkreten Anforderungen des Versicherten ab, der Umgebung und den Bedingungen, in und unter denen der Hund gehalten wird, und welche Risiken sich aus der Alltagsgestaltung ergeben.

Einsatzbereich und Lebensumstände des Hundes entscheiden mit

Zusätzlich entscheidet die Nutzung des Hundes über die Art und Weise der nötigen Absicherung. Jagdhunde, Schäferhunde und Spürhunde müssen anders abgesichert werden, da ihr Einsatz spezifische Risiken mit sich bringt. Und auch zwischen Stadt und Land gibt es Unterschiede, die im Versicherungsportfolio berücksichtigt werden müssen.

Letztlich ist auch die Größe und die Rasse ( Bsp.: Gesellschaftshunde, gefährliche Hunde, Kampfhunde, Listenhunde und Arbeitshunde) des versicherten Hundes für die Einsätzung der richtigen Hundehaftpflichtversicherung wichtig.

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Je nach Bundesland weichen die Verpflichtungen zum Abschluss einer Hundehaftpflicht ab. Bisweilen finden Sie sogar auf der Ebene der Gemeindeverwaltung abweichende Vorschriften. Es lohnt sich also, besonders bei längeren Aufenthalten außerhalb Ihres Wohnorts vorher am Urlaubs- oder Arbeitsort nachzusehen, ob Sie für Ihren Hund alle Vorschriften einhalten.

Fast überall gilt für Hunde, die unter die Kampfhundebestimmungen fallen, die Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Manche Bundesländer jedoch schreiben für alle Hunde diese Versicherung vor. Wenn Sie sie nicht haben, riskieren Sie bei Überprüfung ein Ordnungsgeld und im Schadenfall neben dem eigentlichen Schaden, die Sie trotzdem ersetzen müssen, auch Strafzahlungen.

Verpflichtend für alle Hunde ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung in:

  • MoneyCheck | Ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Für Kampfhundehalter gilt in diesen Bundesländern die Versicherungspflicht:

  • Baden Württemberg
  • Brandenburg
  • Hessen
  • NRW
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen

Ohne Verpflichtung sind bislang diese Bundesländer:

  • Bayern
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern

Die Regelung einer verpflichtenden Hundehaftpflichtversicherung ist allerdings nicht erschöpfend für mögliche weiterführende Pflichten, die Sie als Hundehalter in den jeweiligen Bundesländern einhalten müssen. Zum Beispiel Leinenpflicht, Maulkorbpflicht oder der Umgang mit Hundekot kann zu unterschiedlichen Ordnungs- und Strafbedingungen geregelt sein oder gänzlich anderen Bestimmungen je nach der Gemeinde unterliegen, in der Sie sich konkret aufhalten.

Achten Sie in ländlichen Regionen auch auf Wald- und Feldwegen auf eine eventuell bestehende Leinenpflicht. Hier können Wildtierschutzbestimmungen gelten, auch zeitlich begrenzt. Strafen bei Verstößen können empfindlich sein.

Für wen ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

Grundsätzlich verpflichtend ist die Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhundehalter. Nur in Bayern, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern nicht – aber Sie sollten trotzdem nicht darauf verzichten. Schäden können jedem Hund passieren. Die Kosten dafür müssen Sie so oder so tragen, denn nach dem Gesetz sind Sie schadenersatzpflichtig, wenn Ihr Hund jemanden umspringt und seine Sachen beschmutzt oder jemand einen Unfall erleidet, den Ihr Hund ausgelöst hat.

Für wen ist die Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll?

Alle Hundehalter sollten Risiken, die Sie mit Ihrem Hund im Alltag haben, in einer Hundehaftpflicht decken. Denn im Unterschied zu kleinen Haustieren und Katzen, sind Hunde nicht in der Privathaftpflicht des Besitzers versichert.

Wenn Ihr Hund in irgend einer Weise einen Schaden verursacht – beschädigte Kleidung, Fahrradunfall, verstauchte Hand, weil jemand wegen des Hundes gefallen ist – müssen Sie diesen Schaden ersetzen. Mit oder ohne Versicherung.

Zusätzlicher Bedarf im gewerblichen Bereich

Neben der privaten Hundehaftpflichtversicherung spielt die gesonderte betriebliche Absicherung eine Rolle. Hier kommt es darauf an, welche Regelungen neben den gesetzlichen von Branchenverbänden und ähnlichen Einrichtungen verlangt werden, damit Sie einen bestimmten Beruf ausüben oder eine bestimmte Dienstleistung anbieten dürfen. Informieren Sie sich bei den entsprechenden Verbänden vor Ort. Auch diese Regelungen sind meist Ländersache und weichen dementsprechend oft voneinander ab.

Wer kann auf eine Tierhalterhaftpflicht verzichten?

Nur wer keine Hunde hat, kann auf die Hundehaftpflichtversicherung verzichten – natürlich. Aber in der Regel auch auf eine Tierhalterhaftpflicht allgemein, denn kleinere Haustiere, wie Nager und Katzen, erfasst der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht des Besitzers.

Ausnahmen:

  • Pferde
  • Nutztiere im landwirtschaftlichen Einsatz

Wer braucht eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung?

Wenn die Hundehaftpflicht gesetzliche Pflicht ist, dann können Sie ohnehin nicht entscheiden, ob Sie eine Versicherung abschließen. Aber auch ohne Vorschrift macht es Sinn, über den Versicherungsschutz nachzudenken. Denn nicht nur Kampfhunde oder große Exemplare bringen Risiken von Sachbeschädigung oder Unfällen mit. Jeder Hund kann Auslöser eines Unfalls sein. Mit der Hundehaftpflicht übernehmen Sie nicht nur Verantwortung anderen gegenüber, sondern sichern auch Ihre eigene finanzielle Situation im Schadenfall substanziell ab.

Aber vor allem im beruflichen Umfeld hat die richtige Absicherung eine große Bedeutung:

Zwingerhaftpflichtversicherung für Züchter

Züchter, die in Verbindung mit Publikumsverkehr oder auf Ausstellungen und Veranstaltungen regelmäßig für mehrere Tiere verantwortlich sind. Sie brauchen eine Zwingerhaftpflichtversicherung, die im erweiterten Sinn als Hundehaftpflichtversicherung mit dem Hintergrund der Zucht gilt. Hier müssen die Tiere nicht einzeln und gesondert versichert werden, sondern der Gesamtbestand ist abgesichert. In der Regel sogar mit zeitweisem Einschluss von Welpen über die Zahl der versicherten Tiere hinaus.

Gewerbliche Hundehaftpflicht

Für Trainer, Hundeschulen und Tierpensionen mit Gruppenabdeckung ist eine gewerbliche oder betriebliche Hundehaftpflichtversicherung wichtig. Sie sichert vor allem die bisweilen unübersichtlichen Haftungsfragen zwischen verschiedenen Beteiligten ab.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Hundehaftpflichtversicherung mitversichert?

Ganz allgemein deckt die Hundehaftpflichtversicherung Schäden Dritten gegenüber ab. Voraussetzung ist, dass der versicherte Hund Auslöser des Unfalls oder Verursacher des Schadens war. Es besteht zwischen der Pflicht-Hundehaftpflicht und der freiwilligen Versicherung hier kein Unterschied.

Personenschäden

MoneyCheck | Ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?Kommt ein Mensch zu Schaden, deckt die Hundehaftpflicht die finanziellen Folgen bis maximal zur Höhe der Deckungssumme ab. Versichert werden Heil- und Behandlungskosten, Ausfälle oder Schmerzensgeldzahlungen.

Sachschäden

Bis zur Höhe der Deckung gilt die Hundehaftpflicht auch für Sachschäden.

Sie erstattet direkte und indirekte Kosten für:

  • Neubeschaffung beschädigter Sachen oder Reparaturkosten
  • Reinigung verschmutzter Gegenstände
  • Ausfall- und Überbrückungskosten, für die der Verantwortliche aufkommen muss

Vermögensschäden

Die Absicherung abgeleiteter Vermögensschäden erfolgt oft in geringerer Deckung, als für Sach- und Vermögensschäden. Ausnahmen sind Policen mit pauschaler Abdeckung, die zwischen den Schadenarten nicht unterscheiden.

Vermögensschäden mit wirtschaftlichem Hintergrund sind in der Hundehaftpflicht nicht versichert. Sie müssen in einer Vermögensschadenhaftpflicht abgefangen werden.

Passiver Rechtsschutz

Jede erhobene Forderung wird von der Hundehaftpflichtversicherung auf ihre Berechtigung geprüft. Kosten und Aufwendungen für die Prüfung liegen beim Versicherungsunternehmen. Die Leistungen gelten allerdings ausschließlich für dem Bereich, in dem Vorwürfe und Forderungen an den Versicherten herangetragen werden. Bei der Durchsetzung eigener Forderungen des Versicherten einem Dritten gegenüber hilft sie nicht.

Was sollte ich beachten, wenn die Hundehaftpflichtversicherung in meiner Region Pflicht ist?

In den Ländern, in denen die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist, müssen gezielte Anforderungen auf gesetzlicher Grundlage erfüllt werden. Die Anforderungen betreffen die Höhe der Versicherungssumme und den Leistungsrahmen.

Da bei der gesetzlichen Regelung ein Unterschied zwischen Listenhunden und anderen Rassen besteht, müssen Sie also auch gezielt auf die Gültigkeit für Ihren Hund achten. Bei der Versicherung von Listenhunden stehen Ihnen möglicherweise nicht alle Tarife und Versicherer zur Auswahl. Auch kann es höhere Beiträge geben.

Mindestversicherungssumme

Je nach Bundesland gelten verschiedene Voraussetzungen für die Höhe der Deckung. In der Regel erfüllen alle Policen diese Anforderungen. Achten Sie dennoch bewusst auf die Gültigkeit für Ihren Hund in Ihrem Bundesland, damit die Versicherung greift.

Mindestleistungen nach gesetzlichem Standard

Die Hundehaftpflicht muss Kosten nach Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden decken. Außerdem müssen Leistungen von Schäden zwischen Hunden, und es müssen Straßenverkehrsschäden abgedeckt werden. Prüfen Sie, was im konkreten Bundesland Pflicht ist.

Rasse muss versichert sein

Die Hundehaftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern für Kampfhunde (auch Listenhunde) Pflicht. Aber nicht jede Police gilt ausnahmslos für alle Hunde. Manche werden teurer, andere gelten für Listenhunde gar nicht. Es ist also besonders wichtig, bei Listenhunden auf Einschluss in der Police zu achten, damit die Hundehaftpflicht auch gilt.

Welche Leistungen sind bei einer Hundehaftpflichtversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Neben dem Schadenausgleich sind in der Hundehaftpflicht enthalten:

Rechtskosten

Leistungen zur Prüfung von Schadenersatzforderungen: Anwaltliche Übernahme, Gerichts- und Gutachterkosten. Die Aufwendungen werden nicht von der Deckungssumme abgezogen.

Folge- und Nebenschäden

Abgesichert sind nicht nur direkte Unfall- und Schadenkosten. Es werden auch Erstattungen von Folgeschäden oder Nebenschäden in der Police gedeckt. Grundsätzlich wird durch die Hundehaftpflicht bis zur Höhe der Deckungssumme die Verpflichtung des Versicherten zur Zahlung von Schadenersatz übernommen.

Welche Leistungen sind bei einer Hundehaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Eigenschäden

Kosten nach Schäden, die dem Versicherten selbst entstanden sind, ersetzt die Hundehaftpflicht nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der eigene Hund oder andere für den Schaden verantwortlich sind.

Betriebliche Risiken nur auf ausdrückliche Mitversicherung

Die Hundehaftpflichtversicherung muss ausdrücklich eine betriebliche Hundehaftpflicht sein, wenn sie geschäftliche Risiken mitversichern soll. Für manche Branchen ist die Absicherung Pflicht. Sie empfiehlt sich aber auch grundsätzlich zur Absicherung geschäftlicher Risiken. In der Regel sind die Kosten dafür steuerlich absetzbar, wenn sie ausschließlich Betriebsausgaben sind.

Verstöße gegen gesetzliche Regelungen (Leinenpflicht und Maulkorbzwang)

Wenn Sie gesetzliche Vorgaben im Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit nicht einhalten, leistet die Hundehaftpflicht nur teilweise oder gar nicht. Ob es sich dabei um eine verpflichtende Versicherung handelt oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Achten Sie also insbesondere im Urlaub oder auf Ausflügen darauf, welche Regeln die Kommune für Hunde in der Öffentlichkeit getroffen hat, damit die Absicherung bestehen bleibt.

Strafgelder

Die Hundehaftpflicht erstattet keine Straf- und Bußgelder.

Wo erfahre ich, welche Regelungen für die Kommune gelten?

Während Sie im Netz relativ schnell finden, welche Regelungen in den Bundesländern gelten, sind die lokalen Regelungen oft nicht so einfach zu entdecken. Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich an die lokale Ordnungsbehörde wenden. Dort erfahren Sie auch, ob die Hundehaftpflicht generell oder in bestimmten Fällen Pflicht ist.

Der Bund hat über die Länder die Behörden-Service-Hotline 115 eingerichtet. Darin finden Sie die lokalen Ansprechpartner. Besonders vor einem Urlaubsaufenthalt mit Hund ist es sinnvoll, dass Sie sich konkret informieren.

Für welche Regionen die 115 gilt können Sie hier nachsehen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sein?

Die gesetzlichen Regelungen zur Höhe der Deckung sind je nach Bundesland unterschiedlich.

In der Regel erfüllen die angebotenen Policen allerdings diese Vorgaben.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Deckung von mehr als 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und eine Absicherung gegen abgeleitete Vermögensschäden von nicht weniger als 250.000 Euro. Optimaler ist die Kombination 5 Mio./ 500.000 Euro, da insbesondere Kosten für medizinische Aufwendungen ständig ansteigen und so eine verlässliche Absicherung besteht. Damit sinkt das Risiko von Deckungslücken, denn alles, was die Hundehaftpflicht nicht zahlen kann, müssen Sie selbst ausgleichen.

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