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Fahrlehrerversicherung

Was ist eine Fahrlehrerversicherung?

Fahrlehrer haben einen verantwortungsvollen Beruf, bei dem vor allem während der Fahrstunden größte Aufmerksamkeit notwendig ist. Sie sollen nicht nur ihren Fahrschülern das richtige Verhalten als Autofahrer im Straßenverkehr beibringen, sondern müssen stets darauf achtgeben, dass ihre Fahrschüler keine größeren Fehler begehen und falls doch, schnell und geistesgegenwärtig eingreifen, um Sach- und Personenschäden zu vermeiden. Neben dem Risiko, Dritten einen Schaden zuzufügen, kann auch das eigene Fahrschulfahrzeug beschädigt und/oder der Fahrschüler verletzt werden.

Eine Fahrlehrerversicherung bietet Versicherungsschutz speziell für Fahrschulen und beinhaltet immer einen umfassenden Haftpflichtschutz. Denn im Falle eines Unfalls, den der Fahrschüler verursacht hat, steht der Fahrlehrer als verantwortlicher Führer des Fahrzeugs immer in der uneingeschränkten und unbegrenzten Haftung für sämtliche Schäden gegenüber Dritten. Auch ein Teil- oder Vollkaskoschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug ist in einer Fahrlehrerversicherung enthalten. Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz der Fahrlehrerversicherung um Zusatzbausteine, wie eine Insassen-Unfallversicherung, eine Fahrerschutzversicherung und einen Pkw-Schutzbrief ergänzt werden. Auch eine Rechtschutzversicherung und eine Betriebshaftpflichtversicherung können zu einer Fahrlehrerversicherung gehören.

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Wer bietet eine Fahrlehrerversicherung an?

Eine spezielle Fahrlehrerversicherung ist ein Nischenprodukt, das in Deutschland nur von einem Versicherer angeboten wird – der Fahrlehrerversicherung VAG (Verein auf Gegenseitigkeit) aus Stuttgart.

Einzelne Bausteine der Fahrlehrerversicherung, zum Beispiel der Kaskoschutz oder die Insassen-Unfallversicherung, können jedoch auch bei anderen Versicherern abgeschlossen werden. Das Haftungsrisiko des Fahrlehrers (die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrlehrer) sichert jedoch kein anderer Anbieter ab, und falls doch zu einem hohen Aufpreis.

Welche Schäden sind über eine Fahrlehrerversicherung abgedeckt?

Abgesichert über die Fahrlehrerversicherung ist grundsätzlich das Haftungsrisiko des Fahrlehrers. Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch für Fahrlehrer gesetzlich verpflichtend und demnach ein fester Bestandteil einer jeden Fahrlehrerversicherung.

Versicherungsschutz besteht hierbei für

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • indirekte Vermögensschäden resultierend aus einem Sach- oder Personenschaden

die gegenüber Dritten schuldhaft verursacht werden und für die der Verursacher in der gesetzlichen Haftung steht. Zum Haftpflichtschutz der Fahrlehrerversicherung gehört zudem eine sogenannte Mallorca-Police für Schäden mit dem Kfz im Ausland.

Die Kaskoversicherung, wahlweise als Teil- oder als Vollkaskoschutz abschließbar, die ebenfalls obligatorisch zu einer Fahrlehrerversicherung gehören sollte, bietet Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug, die entstanden sind durch:

Teil- und Vollkasko:

  • Brand, wie Kurzschluss und Explosion
  • Diebstahl
  • Glasbruch
  • Hagel und Sturm (ab Windstärke acht)
  • Elementargefahren, zum Beispiel Überschwemmungen
  • Tierbisse an Schläuchen und Kabeln
  • Kollisionen mit Tieren

Vollkaskoschutz:

  • Eigenverschulden
  • grobe Fahrlässigkeit
  • Vandalismus (mutwillige Zerstörung)

 

Welche Leistungen erbringt eine Fahrlehrerversicherung im Schadensfall?

MoneyCheck - FahrlehrerversicherungIm Falle eines Haftpflichtschadens trägt die Fahrlehrerversicherung die Kosten

  • für die Reparatur oder Wiederbeschaffung von beschädigten oder zerstörten Gegenständen
  • für die Wiederherstellung der Gesundheit bei verletzten Personen, zum Beispiel für Arzneimittel, Therapien oder Rehabilitationsmaßnahmen
  • für Vermögensschäden, wie Verdienstausfälle, die sich aus einem Sach- oder Personenschaden ergeben

Darüber hinaus übernimmt die Fahrlehrerversicherung die Prüfungskosten durch einen Sachverständigen im Hinblick auf die Berechtigung der Forderung sowie bei unberechtigten Forderungen die Abwehr, gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln.

Ein Leistungsanspruch des Versicherten besteht bei der Fahrlehrerversicherung übrigens nur dann, wenn das Fahrschulfahrzeug auch als solches kenntlich gemacht wird, zum Beispiel mit einem entsprechenden Aufkleber oder einem Dachaufsetzer.

Handelt es sich um einen Kaskoschaden, gehören folgende Leistungen zur Fahrlehrerversicherung:

  • die Reparaturkosten bei Teilschäden
  • die Wiederbeschaffungskosten bei Totalschäden oder Verlust
  • ein Pkw-Service, wie die Bereitstellung eines Ersatzwagens, der Abtransport von beschädigten Fahrzeugen sowie eine Garantiezeit

Die Erstattung erfolgt bei der Kaskoversicherung immer zum Zeitwert, sprich zu dem Wert, den das Fahrzeug unmittelbar vor Eintritt des Schadens hatte.

 

In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz über die Fahrlehrerversicherung?

Kein Leistungsanspruch besteht bei der Fahrlehrerversicherung für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Grobe Fahrlässigkeit ist im Kaskobereich ausschließlich bei Vollkasko mitversichert. Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, einer falschen Bedienung des Fahrzeugs (gilt nur für den Fahrlehrer) und Missachtung der Anschnallpflicht. Auch Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie Unfallflucht führen zu einem Leistungsausschluss bei der Fahrlehrerversicherung.

 

Welche Versicherungen können eine Fahrlehrerversicherung ergänzen?

Je nach Bedarf und individuellen Voraussetzungen kann es empfehlenswert sein, die Fahrlehrerversicherung zu ergänzen. Folgende Zusatzoptionen sind möglich:

  • eine Insassen-Unfallversicherung oder eine Fahrerschutzversicherung:

Versicherungsschutz der Insassen-Unfallversicherung besteht für alle Insassen im Fahrschulfahrzeug im Falle eines Unfalls, unabhängig vom Verschulden. Als Alternative kann eine Fahrerschutzversicherung abgeschlossen werden. Grundsätzlich ist hierbei ausschließlich der Fahrer des Fahrzeugs versichert, bei einer Fahrschule gilt der Versicherungsschutz jedoch für Fahrschüler wie Fahrlehrer gleichermaßen.

  • ein Pkw-Schutzbrief für Fahrschulen

Mit einem Pkw-Schutzbrief ist Hilfe im Falle von Unfall, einer Panne oder eines Diebstahls europaweit garantiert. Auch die Abschleppkosten sowie mögliche Übernachtungskosten gehören zum Leistungsumfang des Pkw-Schutzbriefs.

  • eine Betriebshaftpflichtversicherung

Da es sich bei einer Fahrschule um einen gewerblichen Betrieb handelt, sollte der Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung im Rahmen der Fahrlehrerversicherung obligatorisch sein. Diese leistet für sämtliche Haftpflichtschäden, die im Zusammenhang mit dem Fahrschulbetrieb entstehen.

  • eine Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtschutzversicherung als Ergänzung zur Fahrlehrerversicherung bietet finanziellen Schutz für Rechtsstreitigkeiten, in die der Fahrschulbetrieb involviert ist, zum Beispiel Unstimmigkeiten über Schadensersatz nach einem Unfall. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwälte, Sachverständige und für das Gericht.

  • Besonderheiten

Speziellen Schutz bedarf es bei einer Fahrlehrerversicherung für Motorräder, Lastkraftwagen sowie für Busse. Auch Anhänger müssen gesondert versichert werden. Wer in seiner Fahrschule neben Pkws auch für andere Fahrzeuge Unterricht anbietet, muss diese zusätzlich absichern.

Darüber hinaus kann eine Fahrlehrerversicherung auch als sogenannte Flottenversicherung abgeschlossen werden. In dem Fall sind sämtliche Fahrzeuge der Fahrschule über eine Police versichert. Im Vergleich zu einer Einzelversicherung ist der Schadensfreiheitsrabatt meist höher, im Versicherungsfall werden jedoch direkt alle Fahrzeuge in eine höhere Schadensklasse hochgestuft.

Wer als Fahrschule keinen eigenen Fuhrpark besitzt, sondern mit geleasten oder geliehenen Fahrzeugen den Betrieb führt, für den ist eine GAP-Deckung empfehlenswert. Diese füllt im Falle eines Kfz-Totalschadens die finanzielle Lücke zwischen dem erstatteten Wiederbeschaffungswert und der Leasingrate, die noch zurück gezahlt werden muss.

  • sonstige Versicherungen

Im Rahmen der Fahrlehrerversicherung können zudem weitere Versicherungen infrage kommen, zum Beispiel eine Betriebsinhaltsversicherung, eine Glasversicherung, eine Werbeanlagen-Versicherung oder eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung.

 

Welche Deckungssumme sollte für die Fahrlehrerversicherung gewählt werden?

Die Deckungssumme hängt bei der Fahrlehrerversicherung vor allem vom versicherten Bereich ab. Für den Haftpflichtschutz gelten gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssummen.

Diese betragen:

  • für Sachschäden 1,1 Millionen Euro
  • für Personenschäden 7,5 Millionen Euro
  • für Vermögensschäden 50.000 Euro

Eine höhere Absicherung ist jedoch möglich und grundsätzlich auch empfehlenswert. Die Fahrlehrerversicherung bietet sogar eine maximale Deckung von 100 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden an, die Versicherungssumme ist bei Personenschäden je geschädigte Person hierbei auf 15 Millionen Euro limitiert.

Im Bereich Kasko wird die Deckungssumme nicht pauschal gewählt, sondern konkret kalkuliert. Sie ergibt sich aus der Anzahl der versicherten Fahrzeuge sowie aus dem jeweiligen Wert des Fahrzeugs.

 

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Wie hoch ist der Beitrag für eine Fahrlehrerversicherung?

Der Beitrag für die Fahrlehrerversicherung wird von diversen Faktoren beeinflusst und wird nicht als pauschale Summe angegeben.

Ausschlaggebend sind vor allem

  • der Versicherungsumfang mit den einzelnen Versicherungen und möglichen Zusatzbausteinen
  • die Höhe der Deckungssummen
  • die Anzahl der versicherten Fahrzeuge sowie die Art der Absicherung (Einzel- oder Flottenversicherung)
  • die Art der Fahrzeuge (Pkw, Motorräder, Lkw)

Darüber hinaus beeinflussen auch allgemeine Faktoren den Beitrag für die Fahrlehrerversicherung:

  • die Selbstbeteiligung: Mit einer Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens kann der Beitrag für die Fahrlehrerversicherung reduziert werden.
  • ein Schadensfreiheitsrabatt: Der Beitrag für die Fahrlehrerversicherung kann rabattiert werden, wenn der Versicherte eine bestimmte Anzahl von unfallfreien Jahren nachweisen kann. Unter Umständen sind auch weitere Rabatte möglich, zum Beispiel, wenn sich der Versicherte verpflichtet, sein Fahrzeug in einer bestimmten Werkstatt reparieren zu lassen.
  • die Laufzeit: Auch die Dauer der Laufzeit nimmt Einfluss auf den Beitrag der Fahrlehrerversicherung. Je länger die vertragliche Bindung an den Anbieter ist, desto geringer fällt die Beitragsbelastung aus.
  • die Zahlungsweise: Eine jährliche Vorauszahlung kann mit einem geringeren Beitrag für die Fahrlehrerversicherung verbunden sein.

Weniger ins Gewicht fällt das jeweilige Risikopotential, da dieses erfahrungsgemäß als relativ niedrig eingestuft wird. Aus diesem Grund spielen die jährlich gefahrenen Kilometer bei der Beitragskalkulation der Fahrlehrerversicherung keine Rolle.

 

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz einer Fahrlehrerversicherung?

MC | Diensthaftpflichtversicherung Fahrlehrer Mit Abschluss der Fahrlehrerversicherung besteht, sofern nichts anderes vereinbart, unmittelbar Versicherungsschutz für die Fahrschule. Mit einer Wartezeit ist die Fahrlehrerversicherung nicht belegt. Versichert ist die Fahrschule dann für die Dauer der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Diese verlängert sich in der Regel automatisch um eine weitere Versicherungsperiode, sofern die Fahrlehrerversicherung nicht gekündigt wird.

Mit der fristgerechten und schriftlichen Kündigung endet der Versicherungsschutz der Fahrlehrerversicherung. Für den gesetzlich verpflichtenden Haftpflichtschutz gilt jedoch die Sonderregelung der Nachhaftung. Der Versicherte erhält damit Versicherungsschutz für mindestens einen Monat nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Eine Kündigung kann nicht nur zum Laufzeitende erfolgen, sondern ist unter bestimmten Umständen auch außerordentlich während der Laufzeit möglich. Hierfür sind jedoch besondere Gründe erforderlich, zum Beispiel eine Veräußerung der Fahrzeuge, eine Beitragserhöhung des Anbieters oder auch ein Schadensereignis (das bereits vom Versicherer reguliert wurde).

 

Sind die Beiträge für die Fahrlehrerversicherung steuerlich absetzbar?

Da es sich bei der Fahrlehrerversicherung um eine Versicherung zur Absicherung von betrieblichen Risiken und zum Schutz betrieblicher Werte handelt, gelten die gezahlten Beiträge als Betriebsausgaben, die bei der Steuer geltend gemacht werden können und die in der Folge die Steuerbelastung reduzieren.

 

Lohnt sich ein Tarifvergleich bei einer Fahrlehrerversicherung?

Eine spezielle Fahrlehrerversicherung mit einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz speziell für Fahrschulen wird in Deutschland nur von einem Versicherer, der Fahrlehrerversicherung VAG, angeboten. Aufgrund der mangelnden Auswahl ist ein umfassender Vergleich der Fahrlehrerversicherung daher nicht möglich.

Sparpotential kann sich jedoch bei den einzelnen Zusatzkomponenten, wie der Betriebshaftpflichtversicherung oder der Rechtsschutzversicherung, ergeben, da diese von einer Vielzahl von Versicherern auf dem deutschen Markt angeboten werden. Ein kostenloser und unverbindlicher Online-Tarifrechner schafft schnell Klarheit, ob diese Versicherungen zu einem günstigeren Beitrag mit einem vergleichbaren oder sogar höheren Leistungsumfang abgeschlossen werden können.