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Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

MoneyCheck | VeranstaltungshaftpflichtversicherungDie Planung einer Veranstaltung oder eines Events ist meist mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden. Damit die Besucher und Gäste eine gelungene Veranstaltung erleben, muss bereits im Vorwege an vieles gedacht werden. In die Planung mit einbezogen werden sollten auch stets die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, wie beispielsweise Absicherungen, Absperrungen sowie Einlass- und Sicherheitskontrollen. Doch trotz bester Vorkehrungen ist bei einer Veranstaltung, wenn viele Menschen zusammentreffen, das Risiko für einen Sach- oder Personenschaden, den Gäste beziehungsweise Besucher oder die auftretenden Künstler erleiden, groß. Ist der entstandene Schaden auf den Veranstalter zurückzuführen, steht dieser bei gestellten Schadensersatzansprüchen von Dritten in der vollen Haftung. Das bedeutet, er ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden unbegrenzt und in voller Höhe zu erstatten, im Zweifel sogar mit seinem Privatvermögen. Vor allem bei Personenschäden mit Verletzten oder sogar Toten kann der Schaden für den Veranstalter existenzbedrohende Auswirkungen haben.

Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist daher jedem Ausrichter von öffentlichen Veranstaltungen und Events zu empfehlen. Diese Veranstaltungshaftpflichtversicherung verringert zwar nicht das Risiko für einen Schaden während der Veranstaltung, dafür bietet sie Versicherungsschutz für alle Sach- und Personenschäden von Dritten, für die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Sobald die Haftung des Veranstalters und damit des Versicherungsnehmers beginnt, greift die Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Abgedeckt sind hierbei sowohl die Haftpflichtansprüche sämtlicher Gäste, Zuschauer und Besucher sowie auch jene der aktiven Teilnehmer, zum Beispiel der auftretenden Künstler und Musiker. Versichert über die Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind dabei neben dem Ausrichter selbst auch sämtliche Mitarbeiter für die Dauer der Veranstaltung sowie während des Auf- und Abbaus.

Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung kann sich zum Beispiel für folgende Events und Veranstaltungen lohnen, die von einem Veranstalter ausgerichtet werden:

  • Jahrmärkte, Flohmärkte, Schützenfeste und Straßenfeste
  • Straßenumzüge
  • Konzerte, Shows, Partys und Theateraufführungen
  • Public Viewings
  • Ausstellungen
  • Tanz- und Sportveranstaltungen, Festivals
  • Kongresse und Tagungen
  • politische Veranstaltungen
  • größere Hochzeiten, Jubiläen und Geburtstage
  • Betriebsfeiern

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung mitversichert?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung leistet für folgende Schäden, wenn Dritte Schadensersatzansprüche gegenüber dem haftenden Versicherungsnehmer geltend machen:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden, die aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren

Je nach Anbieter können auch folgende Schäden von Dritten über die Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit abgedeckt sein:

  • Umweltschäden
  • Leitungsschäden
  • Abwasserschäden
  • Mietsachschäden
  • Schlüsselverlust
  • Tätigkeitsschäden

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung gilt dabei ausschließlich für den in der Versicherungspolice festgelegten Ort der Veranstaltung für

  • die Dauer der Veranstaltung
  • die Zeit des Aufbaus
  • die Zeit des Abbaus

Versichert über die Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind

  • Besucher, Gäste und Zuschauer
  • aktive Teilnehmer, wie Künstler, Musiker, Aussteller, Sportler und Artisten
  • Dienstleister, die beispielsweise für den Auf- oder Abbau beauftragt wurden

Da die eigenen Mitarbeiter oder freiwillige Helfer nicht über die Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgesichert sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Unfallversicherung.

Mögliche Schadensbeispiele, bei denen die Veranstaltungshaftpflichtversicherung greift, sind:

  • Ein aufgestellter Stuhl bei einem Schützenfest ist defekt. Durch einen Gast, der sich darauf setzen will, zerbricht der Stuhl und der Gast verletzt sich.
  • Bei einer großen Silvestergala versäumt es der Veranstalter bei Eisglätte, den Eingang zu streuen. Als die Gäste um Mitternacht die Location kurzzeitig verlassen wollen, rutschen sie auf der spiegelglatten Fläche aus und verletzen sich.
  • Während der Aufbauarbeiten fällt dem Mitarbeiter die hochwertige technische Musikanlage herunter. Der Besitzer verlangt Schadensersatz für die Reparatur der Anlage.
  • Ein Besucher stolpert über einen unzureichend markierten Wasserschlauch auf der Straße bei einem Straßenfest und muss behandelt werden.
  • Die fehlerhaft installierte Scheinwerferanlage stürzt auf die Bühne und direkt auf den wertvollen Flügel des auftretenden Musikers. Das Musikinstrument ist komplett zerstört und muss neu angeschafft werden.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließe?

Vor dem Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung gilt es zunächst festzulegen, welche Form der Versicherungspolice im jeweiligen Fall sinnvoll ist. Grundsätzlich kann eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung als Einzelpolice für ein einzelnes Event abgeschlossen werden oder aber als pauschale Veranstaltungshaftpflichtversicherung für sämtliche Veranstaltungen in einem bestimmten Zeitraum. Besonders für größere Eventagenturen, die ausschließlich und regelmäßig Veranstaltungen ausrichten, ist der Abschluss einer Jahrespolice der Veranstaltungshaftpflichtversicherung zu empfehlen. So ist nicht nur der administrative Aufwand geringer, meist ist eine pauschale Police auch günstiger als die Summe mehrerer Einzelpolicen.

Wer eine Veranstaltung organisiert und ausrichtet, der hat in der Regel einen größeren Versicherungsbedarf. So kann sich der zusätzliche Abschluss von zusätzlichen Versicherungen durchaus lohnen. Weitere wichtige Versicherungen für eine Veranstaltung sind:

  • eine Veranstaltungsausfallversicherung: Versicherungsschutz besteht für das Risiko, dass eine Veranstaltung nicht stattfinden kann und abgesagt werden muss. Die Veranstaltungsausfallversicherung übernimmt in dem Fall die Kosten für bereits entstandene Aufwendungen sowie für eingegangene Verbindlichkeiten. Teilweise sind auch die Kosten für die Umplanung des Events im Leistungsumfang inbegriffen.
  • eine Equipmentversicherung oder Veranstaltungstechnikversicherung: Diese bietet Versicherungsschutz für Schäden, die am eigenen oder gemieteten Inventar sowie am technischen Equipment entstehen. Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust trägt die Equipmentversicherung die Kosten für die Reparatur beziehungsweise für die Wiederanschaffung.

Darüber hinaus können je nach Art des Events, der Größe und dem jeweiligen Risikopotential auch folgende Versicherungen sinnvoll sein:

  • eine betriebliche Gebäudeversicherung
  • eine Rechtsschutzversicherung
  • eine Zeltversicherung
  • eine Elektronikversicherung
  • eine Glasversicherung
  • eine Garderobenversicherung
  • eine Gewinnspielversicherung
  • eine Verkehrssicherung

MoneyCheck | VeranstaltungshaftpflichtversicherungEinige Anbieter einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung bieten einen gebündelten Versicherungsschutz und fassen mehrere dieser Versicherungen zu einem Versicherungspaket zusammen. Unter dem Oberbegriff Veranstaltungsversicherung oder auch Eventversicherung werden diese Komplettversicherungslösungen für Veranstaltungen dann auf dem Markt angeboten. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist hierbei grundsätzlich ein wesentlicher und unabdingbarer Bestandteil. In der Regel gehen diese Komplettpakete mit einem günstigeren Gesamtbeitrag einher, achten Sie aber unbedingt darauf, dass die einzelnen Versicherungen Ihrem Bedarf entsprechen und nicht eine pauschale Versicherungslösung darstellen.

Generell wird eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung vornehmlich im gewerblichen Bereich abgeschlossen. Sie ist vor allem dann empfehlenswert, wenn die Veranstaltung für Dritte ausgerichtet wird und diese den eigentlichen Geschäftszweck darstellt. Die Notwendigkeit einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung hängt dabei jedoch nicht von der Besucherzahl ab, selbst bei wenigen Gästen ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung durchaus sinnvoll. Im privaten Bereich ist der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung in der Regel nicht nötig, vor allem dann nicht, wenn sie im privaten Rahmen, sprich im eigenen Zuhause, stattfindet. In dem Fall reicht die Absicherung der privaten Haftpflichtversicherung aus. Gleiches gilt übrigens für eine Firmenveranstaltung auf dem Betriebsgelände. Hierbei besteht Versicherungsschutz über die jeweilige Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Welche Leistungen sind bei einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Wer für ein oder mehrere Events eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann bei Schadensersatzansprüchen von Dritten für Schäden, für die der Veranstalter in der Haftung steht, folgende Leistungen bis zur Höhe der maximalen Deckungssumme in Anspruch nehmen:

  • die Kosten für die Prüfung, ob die jeweilige Forderung berechtigt ist. Bei größeren Schäden übernimmt ein Sachverständiger die Begutachtung.
  • die Kosten für die Reparatur oder die Wiederanschaffung bei beschädigten oder zerstörten Sachen (Sachschäden)
  • die Kosten zur Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit, zum Beispiel für Behandlungs-, Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen, für Heil- und Hilfsmittel oder für mögliche Renten- und Pflegezahlungen (Personenschäden)
  • die Kosten für Vermögensschäden, die aus einem Sach- oder Personenschaden entstehen
  • die Kosten zur Beseitigung oder Behebung von optionalen zusätzlichen Schäden (Umweltschäden, Mietsachschäden, Abwasserschäden, Leitungsschäden)
  • die Kosten für die Abwehr einer Forderung, die nicht berechtigt ist. Bei Bedarf wird diese auch mit rechtlichen Mitteln abgewehrt. Bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung besteht immer ein sogenannter passiver Rechtsschutz.

 

Welche Leistungen sind bei einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Auch wenn die Veranstaltungshaftpflichtversicherung eine Vielzahl an möglichen kleinen wie großen Veranstaltungen absichert, verweigern viele Versicherer den Versicherungsschutz für risikobehaftete Veranstaltungen. So versichern die wenigsten Anbieter zum Beispiel Extremsportveranstaltungen mit Fallschirmspringen, Rafting oder Jet-Ski.

Wer eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, für den gilt, wie bei jeder anderen Versicherung auch, der Leistungsausschluss des Vorsatzes. Sollte der Versicherungsnehmer einen Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, wird keine Veranstaltungshaftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Ist der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen, wird die Veranstaltungshaftpflichtversicherung die jeweilige Sachlage genau prüfen und möglicherweise im Verhältnis zur Schwere der Fahrlässigkeit ihre Leistungen entsprechend kürzen.

Weiterhin gelten weitere Leistungsausschlüsse bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Keine Kostenerstattung erfolgt bei

  • Schäden, die Besucher untereinander verursacht haben.
  • Schäden, für die der Veranstalter nicht in der Haftung steht.
  • Schäden, die dem Veranstalter oder einem Mitarbeiter selbst entstanden sind.
  • dem Verlust von Sachen aller Art.
  • Schäden bei Tieren.
  • Schäden an ausgestellten Sachen und Gegenständen.
  • Schäden während der Aufbewahrung von Sachen, zum Beispiel der Garderobe.
  • Schäden durch das Abbrennen von Feuerwerken ohne polizeiliche Genehmigung.
  • Schäden infolge von Krieg, inneren Unruhen, Streik und höherer Gewalt.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Bei jedem versicherten Schaden sind Sie als Versicherungsnehmer zunächst dazu verpflichtet, diesen sofern möglich gering zu halten. Auch bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung stehen Sie in dieser Schadensminderungspflicht: Kommen Sachen oder Personen während der Veranstaltung zu Schaden, sollten Sie beispielsweise dafür Sorge tragen, die Schadensstelle zu sichern und eine Absperrung zu errichten. Auch das Verständigen von Polizei und Krankenwagen kann eine schadensmindernde Maßnahme darstellen.

Weiterhin gilt es, die Veranstaltungshaftpflichtversicherung möglichst unverzüglich über den Schaden in Kenntnis zu setzen. Diese Schadensmeldung sollte übrigens auch bereits dann erfolgen, wenn der Schaden zwar entstanden ist, aber noch keine Schadensersatzansprüche gestellt wurden, diese aber zu erwarten sind. Informieren Sie die Veranstaltungshaftpflichtversicherung entweder telefonisch über die meist kostenlos zur Verfügung stehende Hotline oder alternativ über ein Schadensformular, das die Anbieter in der Regel auf Ihrer Internetseite bereit stellen. Für diese Schadensmeldung benötigt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung einige Informationen, die Sie wahrheitsgemäß beantworten sollten: Wann, wo und wie hat sich der Schaden ereignet? Wer ist der Geschädigte und um was für einen Schaden handelt es sich? Wie hoch ist das Ausmaß des Schadens (geschätzte oder tatsächliche Höhe)? Sollte „Beweismaterial“ vorhanden sein (zum Beispiel Fotos oder offizielle Polizeiberichte), ist dieses der Veranstaltungshaftpflichtversicherung zur Verfügung zu stellen.

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung wird den Schadensfall prüfen. Bei kleineren Sachschäden kann es bereits ausreichen, die Rechnung für die Reparatur bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung einzureichen. Größere Schäden, vor allem bei verletzten Personen bedürfen in der Regel einer eingehenden Prüfung eines Sachverständigen. Stuft dieser den Schadensersatzanspruch als berechtigt ein, wird die Veranstaltungshaftpflichtversicherung den Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme regulieren. Anderenfalls wehrt sie die Forderung ab, bei Bedarf auch mit einem Rechtsanwalt und vor Gericht.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Veranstaltungshaftpflichtversicherung ein?

MoneyCheck | VeranstaltungshaftpflichtversicherungWann der Versicherungsschutz der Veranstaltungshaftpflichtversicherung beginnt, hängt zunächst davon ab, ob es sich bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung um eine Police handelt, die ein einzelnes Event absichert oder um eine pauschale Jahrespolice.

Bei der Einzelpolice umfasst der Versicherungsschutz ausschließlich die Dauer der Veranstaltung sowie meist auch eine bestimmte Zeit für den Auf- und den Abbau. Die versicherte Zeitrahmen wird damit exakt in der Versicherungspolice aufgeführt. Damit der Versicherungsschutz auch gewährleistet ist, sollte die Veranstaltungshaftpflichtversicherung rechtzeitig mit einer gewissen Vorlaufzeit abgeschlossen werden. Meist ist ein Abschluss auch relativ kurzfristig mit einer Frist von circa zwei Wochen möglich.

Die pauschale Veranstaltungshaftpflichtversicherung versichert sämtliche Events, die in einem bestimmten Zeitraum stattfinden. Dafür wird eine bestimmte Laufzeit vereinbart, die meist ein Jahr beträgt und optional verlängert oder auch von vornherein länger gewählt werden kann. Bei der Pauschalversicherung beginnt der Versicherungsschutz, sofern nicht anders vereinbart, meist direkt mit dem schriftlichen Abschluss der Versicherungspolice sowie der Zahlung der ersten Beitragsprämie. Ein zeitlich späterer Beginn der Veranstaltungshaftpflichtversicherung kann dann sinnvoll sein, wenn beispielsweise der Anbieter gewechselt wird oder die nächste Veranstaltung erst in weiterer Zukunft stattfindet.

Bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung kann die Klausel einer Nachhaftung vereinbart werden, teilweise ist sie bereits automatisch im Versicherungsumfang enthalten. Diese Nachhaftung bietet Versicherungsschutz für Schäden, die zwar während der Versicherungsdauer entstanden sind, jedoch erst nach Laufzeitende der Police als solche offensichtlich werden.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflichtversicherung sein?

Beim Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist vor allem die Wahl der Deckungssumme entscheidend. Diese sollte ausreichend hoch sein, damit Sie im Schadensfall nicht einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Allgemein empfohlen werden Mindestdeckungssummen von circa drei bis fünf Millionen Euro je Veranstaltung. Die meisten Anbieter bieten jedoch auch wesentliche höhere Versicherungssummen im zweistelligen Millionenbereich an. Faktoren, die Einfluss auf die Höhe der Deckungssumme nehmen können, sind unter anderem

  • die Besucheranzahl (tatsächlich oder geschätzt)
  • die Art der Veranstaltung und das damit verbundene Risikopotential
  • der Umfang des Events
  • die eigenen Sicherheitsmaßnahmen

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung berechnet?

Der Beitrag für die Veranstaltungshaftpflichtversicherung wird maßgeblich von der Höhe der vereinbarten Deckungssumme bestimmt. Darüber hinaus gibt es weitere Faktoren, die die Kosten für die Veranstaltungshaftpflichtversicherung beeinflussen, dazu gehören:

  • die Art der Versicherung: Wird die Veranstaltungshaftpflichtversicherung als Einzel- oder als Jahrespolice abgeschlossen? Bei mehreren Veranstaltungen im Jahr ist eine Jahrespolice günstiger als die Summe mehrerer Einzelpolicen.
  • die mögliche Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung kann bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung pauschal vereinbart werden, teilweise erhalten auch nur einzelne Schadensbereiche eine Selbstbeteiligung. Wer im Falle eines Schadens einen Teil der Kosten selbst trägt, kann mit einem niedrigeren Beitrag rechnen.
  • zusätzliche Versicherungen: Ist die Veranstaltungshaftpflichtversicherung Bestandteil eines Versicherungspakets und wird zu einer Eventversicherung zusammengefasst, fällt der einzelne Beitrag ausschließlich für die Veranstaltungshaftpflichtversicherung meist niedriger aus.
  • zusätzliche Leistungen: Wer weitere Schäden (zum Beispiel Leitungs- oder Abwasserschäden) mitversichern möchte oder eine Nachhaftung vereinbart, kann damit rechnen, dass diese Zusatzleistungen den Beitrag der Veranstaltungshaftpflichtversicherung erhöhen.
  • die Risikofaktoren: Bei der Kalkulation des Beitrags der Veranstaltungshaftpflichtversicherung werden Risikofaktoren, wie die Anzahl der Besucher, der Ort der Veranstaltung (drinnen oder draußen) sowie besondere Gefahrenquellen (zum Beispiel ein Feuerwerk) berücksichtigt.
  • allgemeine Vertragsbedingungen: Auch die Dauer der Laufzeit, die Zahlungsmodalitäten sowie das allgemeine Preisniveau des Anbieters wirken sich auf die Höhe des Beitrags der Veranstaltungshaftpflichtversicherung aus.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Veranstaltungshaftpflichtversicherung für mich?

Durch die Vielzahl von Versicherern, die eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung auf dem Markt anbieten, lohnt sich ein Vergleich immer. Wer einen Tarif der Veranstaltungshaftpflichtversicherung finden will, der nicht nur optimal dem eigenen Bedarf entspricht, sondern gleichzeitig günstige Konditionen im Hinblick auf die Beitragshöhe bietet, ist mit einem Versicherungsvergleich gut beraten.

Bevor Sie unterschiedliche Tarife einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung untereinander vergleichen, sollten Sie jedoch eine eingehende Risikoanalyse vornehmen, um Ihren individuellen Bedarf festzulegen. Ein Versicherungsfachmann kann Ihnen dabei beratend zur Seite stehen. Entscheiden Sie bereits vor einem Vergleich

  • ob Sie eine Einzelpolice oder eine Jahrespolice der Veranstaltungshaftpflichtversicherung benötigen?
  • ob Sie ausschließlich Versicherungsschutz für eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung haben möchten oder ob weitere Versicherungen für die Veranstaltung sinnvoll sind und diese sogar als Versicherungspaket abgeschlossen werden sollen?
  • wie hoch Ihr jeweiliges Risikopotential ist und wie hoch demnach die Deckungssumme ausfallen sollte?
  • ob zusätzliche Leistungen gewünscht werden, zum Beispiel eine Absicherung gegen Abwasserschäden, Umweltschäden oder andere?
  • ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren möchten?

Die schnellste und unkomplizierteste Möglichkeit eines Vergleichs bietet ein Online Tarifrechner. Nach Abfrage Ihrer Voraussetzungen und Ihren jeweiligen Anforderungen ermittelt dieser anhand aktueller Datensätze eine Auflistung an zur Verfügung stehenden und passenden Tarifen einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Sollten hierbei Fragen entstehen, gibt es meist erfahrene Versicherungsexperten, die kontaktiert werden können. Der Service eines Tarifrechners ist kostenlos, anonym und unverbindlich. Ist ein passender Tarif der Veranstaltungshaftpflichtversicherung gefunden, kann die Police sogar meist direkt online abgeschlossen werden.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Ganz gleich, ob die Veranstaltungshaftpflichtversicherung als Einzel- oder als Jahrespolice abgeschlossen wurde, können Sie die gezahlten Beiträge von der Steuer absetzen, da diese als Betriebsausgaben gelten. Diese Beiträge dienen dem Zweck, die jeweiligen betrieblichen Risiken abzudecken und unterliegen damit einer Steuervergünstigung. Als Betriebsausgaben bei der jährlichen Steuererklärung angegeben, minimieren sie die Steuerbelastung.

Der steuerliche Vorteil besteht übrigens für alle Versicherungen, die für eine Veranstaltung abgeschlossen werden können. Sollte die Veranstaltungshaftpflichtversicherung daher ein Bestandteil einer Eventversicherung sein, können die Beiträge dafür komplett abgesetzt werden.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Veranstaltungshaftpflichtversicherung achten?

MoneyCheck | VeranstaltungshaftpflichtversicherungIm Hinblick auf eine Kündigung muss bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung unterschieden werden, ob diese ein einzelnes Event absichert oder mehrere Events während einer vereinbarten Laufzeit. Handelt es sich bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung um eine Einzelpolice, so ist eine Kündigung nicht notwendig. Der Versicherungsschutz erlischt automatisch mit Beendigung des Events zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt.

Anders verhält es sich bei einer Jahrespolice der Veranstaltungshaftpflichtversicherung: Hierbei kann eine Kündigung zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit erfolgen. Teilen Sie Ihre Entscheidung dem Versicherer in schriftlicher Form unter Einhaltung der Kündigungsfrist mit. Diese beträgt einen Monat, bei einigen Anbietern auch drei Monate zum Laufzeitende. Erfolgt keine oder keine fristgerechte Kündigung wird sich die Police der Veranstaltungshaftpflichtversicherung bei den meisten Anbietern um ein weiteres Jahr verlängern.

Weiterhin besteht die Option einer außerordentlichen Kündigung der Veranstaltungshaftpflichtversicherung: Diese ist auch während der Laufzeit möglich, wenn besondere Gründe vorliegen, zum Beispiel das Eintreten eines Schadenfalls, eine Beitragserhöhung des Anbieters oder ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Die Kündigungsfrist beläuft sich bei der außerordentlichen Kündigung auf einen Monat.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Veranstaltungshaftpflichtversicherung achten?

Die Möglichkeit eines Wechsels der Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist nur dann gegeben, wenn es sich um eine Jahrespolice handelt. Bei der Einzelpolice der Veranstaltungshaftpflichtversicherung erlischt der Versicherungsschutz automatisch nach der Veranstaltung. Sollten Sie ein weiteres Event organisieren und ausrichten, können Sie sich problemlos für einen anderen Anbieter entscheiden, ohne dass es eines Wechsels bedarf. Ein erneuter Tarifvergleich kann sich aber immer lohnen: Denn nicht nur die Konditionen einzelner Tarife können sich im Laufe der Zeit im Hinblick auf Beitragshöhe und Leistungsumfang verändern, auch die jeweiligen Rahmenbedingungen sind bei jeder Veranstaltung höchstwahrscheinlich andere.

Wer eine Jahrespolice abgeschlossen hat und durch einen Vergleich mehrerer Tarife feststellt, dass ein anderer Anbieter möglicherweise bessere Konditionen im Hinblick auf einen günstigeren Beitrag und/oder einen größeren Leistungsumfang bietet, der kann seinen Anbieter der Veranstaltungshaftpflichtversicherung wechseln. Eventuell entscheiden Sie sich auch für eine Komplettversicherungslösung mit einer Eventversicherung.

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Veranstaltungshaftpflichtversicherung jedoch nur dann sinnvoll, wenn die bestehende Police zum jeweiligen Zeitpunkt gekündigt werden kann. Sofern das nicht der Fall ist, fragen Sie beim neuen Versicherer nach, ob ein zeitlich versetzter Versicherungsbeginn mit Auslaufen der bestehenden Police möglich ist. In dem Fall wäre ein zeitlich lückenloser Übergang der Veranstaltungshaftpflichtversicherung gegeben, so dass Sie weder unterversichert noch überversichert sind und demnach keine doppelten Beiträge zahlen müssten, von denen Sie im Schadensfall nicht einmal profitieren würden.