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Betriebshaftpflicht Kanalbauer

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Kanalbauer abgedeckt?

Kanalbauer haben ein höheres Risiko, Schäden durch ihre Tätigkeit zu verursachen, als andere Berufsgruppen. Das gilt verstärkt für Berufe, die mit Bau- und Umbauarbeiten zu tun haben.

Kanalbauer bewegen dabei typischerweise große Mengen Abraum oder arbeiten an sensiblen Stellen an Gebäuden oder an spezieller Infrastruktur. Darum müssen ihre Haftpflicht-Risiken verlässlich abgesichert werden. Zum einen gegenüber Schadenersatz bei Personenschäden und Sachschäden. Auf der anderen Seite kann es zu schweren Schäden an Gebäuden, Straßen oder anderen Bauten kommen. Diese beruflichen Risiken müssen als Vermögensschäden erfasst werden. Ein besonderes Feld, das bei manchen Versicherungsunternehmen in der Betriebshaftpflicht mit angeboten wird, bei anderen in einer separaten Police versichert werden muss.

Haftpflichtschäden gegenüber Personen und an Sachen

Eine der wichtigsten Leistungen der Betriebshaftpflicht ist die Deckung von Personenschäden und Sachschäden. Wenn es im Rahmen von Kanalarbeiten zu Unfällen kommt, wird der Kanalbauer je nach Sachlage schadenersatzpflichtig.

Der Ausgleich muss sowohl für Schäden an anderen Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen erfolgen, als auch für Kosten, die nach Unfällen mit körperlichen Schäden zu erstatten sind.

Vor diesem Hintergrund muss die Deckungssumme pauschal kalkuliert werden. Wir empfehlen eine Schadenfalldeckung von nicht weniger als 3 Mio. Euro, besser ab 5 Mio. Euro.

Die Betriebshaftpflicht muss insbesondere für Kanalbauer Aspekte der Verkehrssicherung beinhalten, denn die Arbeiten werden oft in öffentlichen Bereichen durchgeführt, die besonders unfallgefährdet sind. Achten Sie nach Möglichkeit auf die Mitversicherung von Fahrlässigkeit in Zusammenhang mit der Schadenursache.

Bau- und Gebäudeschäden und Schäden an der Infrastruktur

Richtig teuer werden Schäden an Gebäuden, Straßen oder versorgungstechnischen Einrichtungen, die der Kanalbauer verantworten muss. Die Betriebshaftpflicht muss berufliche Schäden mit erfassen und als Vermögensschadenhaftpflicht greifen (auch unter der Bezeichnung „Berufshaftpflicht“ je nach Anbieter – die Leistungen sind dieselben). Denn die Haftung geht hier über eine Personen- und Sachschadenhaftung hinaus und erstreckt sich bis in Vermögensverhältnisse oder monetäre Werte, die als „echte“ Vermögensschäden behandelt werden und vom Kanalbauer ausgeglichen werden müssen.

Risikoreich sind in diesem Zusammenhang besonders:

  • Gebäude- und Fassadenrisse bei Durchbruchsarbeiten oder infolge von Vibrationen
  • Einbruch von Oberflächen
  • Absacken und andere Spätschäden durch Fehler bei der Arbeitsausführung (Verdichtung o.ä.)

Darüber hinaus kann es durch Fahr- und Maschinenarbeiten an anderer Stelle zu Schäden kommen, die in der Betriebshaftpflicht abgedeckt werden müssen.

Fahrzeugschäden und Schäden an Leasing-Maschinen

Bestimmte Risiken müssen Sie in Abhängigkeit von der konkreten Sachlage auch in der Betriebshaftpflicht berücksichtigen. Dazu gehört die Deckung von Haftpflichtschäden an gemieteten oder geleasten Fahrzeugen und Maschinen. Deren Haftpflicht-Aspekte sind meist in einer eigenen Haftpflichtversicherung erfasst. Aber der Schaden an den Fahrzeugen und Maschinen selbst geht zu Ihren Lasten und muss entsprechend versichert sein.

Von Bedeutung sind hier:

  • der Ausgleich von Wertminderung
  • Erstattung von Reparaturkosten
  • je nach Anbieter der Einschluss von eigenen Aufwendungen zur Überbrückung einer Arbeitsunterbrechnung wegen einer beschädigten Leasing-Maschine und damit zusammenhängende Mehrkosten

Welche dieser Leistungen für Sie wichtig sind, richtet sich konkret nach Ihren Anforderungen. Wenn Sie also als zentrales Element Ihrer Arbeitstätigkeit Leasing-Maschinen oder einen geleasten Fuhrpark einsetzen, sollten Sie auch die Anforderungen des Leasing-Gebers hinsichtlich Ihrer Haftung ihm gegenüber berücksichtigen.

Umweltschadenhaftpflicht

Wer Böden oder Gewässer verunreinigt, muss für die Reinigungskosten, Erd- und Filterarbeiten aufkommen. Bautechnisch tätige Unternehmen benötigen vor diesem Hintergrund eine Umweltschadenhaftpflicht. Schließen Sie solche Leistungen idealerweise in die Betriebshaftpflicht mit ein, um Beiträge zu reduzieren und eine effiziente Absicherung zu gewährleisten.

Abwehrdeckung zur Prüfung von Schadenersatzforderungen

Teil der Betriebshaftpflicht-Leistungen ist die für den Kanalbauer kostenfreie Prüfung erhobener Schadenersatzforderungen. Gerade im Umfeld von Bauarbeiten können Schadenersatzverpflichtungen komplex sein und bedürfen sachkundiger Prüfung und Bewertung. Die Betriebshaftpflicht übernimmt solche Bewertungen, von Gutachtern bis vor Gericht, ohne, dass dem versicherten Kanalbauer weitere Kosten entstehen.

Während des Prozesses bleibt die Versicherungssumme unberührt und steht an jedem Zeitpunkt für den Ausgleich berechtigter Forderungen zur Verfügung.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Kanalbauer beachtet werden?

Fuhrparkversicherung

Betreiben Sie einen eigenen Fuhrpark, lohnt sich möglicherweise eine Zusammenlegung der Policen in einer Fuhrparkversicherung für alle Fahrzeuge. Je nach konkreter Situation und konkret versicherten Fahrzeugen lohnt sich eine solche Absicherung schon ab 3 Fahrzeugen.

Die Fuhrparkversicherung deckt dabei sowohl die Haftpflicht-Aspekte von Fahrzeugbewegungen auf öffentlichem Grund (Fahrzeugschäden auf der Baustelle müssen über die Betriebshaftpflicht mit versichert werden) als auch die Kasko- und Eigenschaden-Risiken. Besonders bei teurer Spezialmaschinen ist die Prüfung einer solche summarischen Versicherung sinnvoll.

Absicherung eigener Risiken

Die Betriebshaftpflicht sichert Kanalbauer nach außen ab. Ihre eigenen Risiken müssen aber in getrennten Versicherungen abdeckt werden.

Tipp: Prüfen Sie die Versicherung eigener Risiken beim selben Anbieter. Bei Mehrfachversicherung besteht je nach Unternehmen eine Beitragsvergünstigung auch für die Betriebshaftpflicht.

Zu den zentralen eigenen Risiken gehören Gebäude und Maschinen. Was darüber hinaus noch wichtig ist, richtet sich stark nach der konkreten Geschäftsgestaltung.

Geräte und Maschinen

Betriebsinhalte sind in der Regel das wichtigste wirtschaftlich-operative Gut für Kanalbauer. Ob es eigene Geräte sind oder ob Miet- und Leasings-Verhältnisse abgesichert werden müssen, spielt zwar für die konkrete Police eine Rolle – nicht aber für den grundsätzlichen Absicherungsbedarf.

Vergleichen Sie Betriebsinhaltsversicherungen und Maschinenversicherungen anhand der konkreten Deckung. Nutzen Sie gern unseren kostenfreien Online-Vergleich.

Büroräume und Werkhallen

Die Gebäude und Räume müssen in einer Gebäudeversicherung abgedeckt werden. In die Leistungen zählt auch eine wichtige Umweltschadenhaftung, die auch grundsätzlich in der Betriebshaftpflicht abgedeckt sein sollte.