Betriebshaftpflicht Designer
Was ist in der Betriebshaftpflicht für Designer abgedeckt?
Die Voraussetzungen dafür, was eine gute Absicherung für Designer ist, sind sehr unterschiedlich. Sehr verschiedne Berufsgebiete müssen berücksichtigt werden. Zum Beispiel haben Web-Designer im Unterschied zu Fashion- und Clothing-Designern fundamental verschiedene Absicherungsbedürfnisse, denn je nach Arbeitsgebiet gelten unterschiedliche Risiken und auch ein unterschiedlicher finanzieller Umfang von potentiellen Schäden im jeweiligen Bereich.
Freiberufliche Designer haben dabei die Aspekte der Betriebshaftpflicht im Blick, die sich auf die Regulierung von Vermögensschäden beziehen. Design-Agenturen mit Publikumsverkehr und Einrichtung von Geschäfts- und Büroräumlichkeiten haben allerdings meist einen etwas weiteren Fokus auf das Thema Absicherung.
Haftpflichtschäden
Die grundlegende Funktion der Haftpflichtversicherung ist der Ausgleich von Schadenersatzforderungen, wenn im Verantwortungsbereich des Versicherten ein Schaden entstanden ist. Die Deckungssumme spielt für die beiden Hauptschadenarten dabei die zentrale Rolle.
Personenschäden
Personenschäden treten zwar deutlich weniger häufig auf. Allerdings können sie empfindliche finanzielle Folgen haben und müssen darum in ausreichender Höhe abgesichert sein. Gerade, wenn Sie ein eigenes Büro beziehungsweise eigene Geschäftsräume betreiben, ist diese Absicherung unerlässlich.
Die Versicherungssumme sollte in diesem Zusammenhang eine ausreichende Höhe haben. Wir empfehlen mindestens eine Deckung von 3 Mio. bis 5 Mio. Euro und abhängig von den konkreten Leistungen auch deutlich höher. Das hängt stark davon ab, wie hoch Sie Ihr Risiko konkret einschätzen, das aus der Anzahl von Besuchern erwächst und anderen weiteren Faktoren, die das Unfall-Risiko vor Ort Einfluss haben. Je mehr Mitarbeiter beispielsweise beim Designer in der Betriebshaftpflicht eingeschlossen werden müssen oder je mehr Kunden regelmäßig in den Geschäftsräumen zu Besuch sind, desto leistungsfähiger sollte die Betriebshaftpflicht sein.
Sachschäden
In einem häufig geringeren finanziellen Umfang, dafür in mehr Fällen, müssen über die Betriebshaftpflicht durch den Designer Sachschäden ausgeglichen werden. Die Deckungssumme für diese Sachschäden wird in der Regel in gleicher Höhe wie die für Personenschäden eingesetzt.
Für Sachschäden, die sich im Verantwortungsbereich des Designers ereignen, muss Schadenersatz geleistet werden. Solche Schäden müssen also durch die Haftpflicht gedeckt sein; und vor allem muss das Leistungsspektrum auf die konkreten Risiken passen. Das bedeutet, dass unter Umständen die Mitversicherung von Mitarbeitern, die Ausweitung der Versicherungsgültigkeit auf externe Niederlassungen oder die Anforderungen von Freiberuflern, die im Auftrag des Designers unterwegs sind, mit beachtet werden muss.
Die Sachschadendeckung muss für mehrere Schadenfälle im Versicherungsjahr gelten. Prüfen Sie je nach konkreter Situation, ob zusätzlich eine Mehrfachdeckung gilt.
Abwehr unberechtigter Forderungen
Eine der wichtigsten Leistungen der Betriebshaftpflicht ist, dass sie den Designer freistellt von der Prüfung ihm vorgelegten Schadenersatzforderungen. An seiner Stelle prüft das Versicherungsunternehmen für den Designer, ob eine Forderung ausgeglichen werden muss oder nicht. Die finanziellen Vorleistungen für diese Prüfung fallen ebenfalls dem Versicherungsunternehmen zu. Auch anwaltliche und gerichtliche Kosten gehören dazu.
Schadenersatzforderungen aus der beruflichen Tätigkeit
Für Designer hat der Versicherungsschutz vor dem Hintergrund ihrer beruflichen Tätigkeit eine weitere zentrale Bedeutung. Die Betriebs- und Berufshaftpflicht muss dem Risiko beruflich bedingter Schadenersatzforderungen entsprechen. Diese sogenannte Vermögensschadenhaftung kann Teil der Betriebshaftpflicht sein. Auf der anderen Seite kann dafür eine separate Police abgeschlossen werden, die die Anforderungen an eine Berufshaftpflicht oder eine eigenständige Vermögensschadenhaftpflicht erfüllt. Sie bezieht sich in der Regel auf Ansprüche von Kunden, die auf Grundlage eines Arbeitsfehlers oder einer anderen beruflich bedingten Handlung basiert.
Je nach Berufsfeld kann hier die eigentliche Bedeutung der Betriebshaftpflicht liegen. Denn Fehler in Designer-Arbeiten können folgenreich sein und hohe Kosten verursachen, wenn Folgekosten ausgeglichen werden müssen oder Schadenersatzzahlungen anfallen, zum Beispiel, weil sich bei einem Kunden als Folge eines Verzuges des Designers die Auslieferung eines Produktes verzögert.
Besonderer Bereich für Web-Designer
Wenn Folgen von Schadenfällen komplex werden, steigt das Risiko hoher Kosten. (Nicht nur) im Bereich des Web-Design sind solche komplexen Zusammenhänge gegeben. Die Betriebshaftpflicht muss insbesondere hier mit einer wirkungsvollen Vermögensschadendeckung ausgestattet sein.
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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Designer beachtet werden?
Absicherung rechtlicher Risiken
Die Betriebshaftpflicht deckt Ansprüche Dritter Ihnen gegenüber in Ihrem Beruf als Designer. Mögliche Forderungen, die Sie selbst gegenüber anderen haben, sind darin nicht abgedeckt. Dazu zählen beispielsweise Streitigkeiten um Gebrauchsmuster, Design-Patente oder Nutzungsrechte. Prüfen Sie, ob Sie solche Risiken im fach-rechtlichen Bereich haben und in einer speziellen Rechtsschutzversicherung abdecken sollten. Achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Übernahme von Beratungskosten bei Fachanwälten auch im Marken- und Patentrecht, damit die zugesicherten Leistungen sich für Sie und Ihren Arbeitsbereich auch lohnen. Denn die Beiträge für einen gewerblichen Rechtsschutz sind nicht immer günstig und sollten darum so wirkungsorientiert wie möglich zusammengestellt werden.
Deckung von Übermittlungsfehlern
Wenn das Projekt fertig ist, müssen Sie Unterlagen und Daten übersenden – in der Regel elektronisch. Dabei können Fehler passieren und Dateien verändert oder vernichtet werden. Unter Umständen verzögert sich dadurch die Auslieferung oder Folgefehler in einer Produktion oder bei der Umsetzung von Software-Vorgaben entstehen.
Je nach beruflicher Ausrichtung sind dabei unterschiedliche Schwerpunkte von Bedeutung, die entsprechend abgesichert werden müssen. Nicht jedes Versicherungsunternehmen hat die gleiche Expertise oder bietet ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Achten Sie darauf, dass für Ihre Arbeit spezifische Risiken auch tatsächlich versichert werden.
Zum Beispiel:
- zu spätes Übermitteln von Daten, sofern die Verzögerung nicht vorsätzlich bei Ihnen begründet liegt
- Datenfehler beim Empfänger, als Folge der Datenübertragung
- Entwurf gefällt nicht oder soll den Vorgaben nicht entsprechen – hier ist meist ein ergänzender Rechtsschutz nötig, der hilft, Kosten für anwaltliche oder im Extremfall auch gerichtliche Klärung zu beherrschen
Betriebsinhaltsversicherung
Die Betriebshaftpflicht zahlt an Dritte, was Sie an Kosten durch einen Schaden verursacht haben. Sie selbst erhalten von der Betriebshaftpflicht keine Leistungen. Der Absicherungsbedarf besteht natürlich aber trotzdem.
Designer betreiben in ihren Geschäftsräumen in der Regel teure technische Geräte bzw. Geräte mit teuren Lizenzen aufgespielter Software. Einbruch, Feuer, Wasser oder andere Ursachen können in diesem Bereich Schäden verursachen, die Sie selbst ausgleichen müssen. Zur Absicherung kann zum Beispiel eine gezielte Betriebsinhaltsversicherung herangezogen werden, die Einrichtung, Bürofläche und bestimmte technische Geräte abdeckt. Die Ausgleichszahlungen nach einem Schaden erhalten Sie dann selbst.
Elektronikversicherung und Internet-Police
Speziell für die Absicherung von Computer-Technik können Designer die Betriebshaftpflicht um eine sogenannte Elektronikversicherung erweitern. Sie gleicht Schäden auch dem Designer selbst gegenüber aus und sorgt dafür, dass nach einem Schaden die Arbeitsfähigkeit schnell wiederhergestellt werden kann.
Außerdem: Internet-Police beachten!
Achten Sie darauf, dass Ihre Betriebshaftpflicht solche Schäden deckt, die durch die Nutzung von internet-basierten Übertragungswegen entstehen. Gerade Designer übermitteln eine Vielzahl von Projektständen online oder nutzen Online-Plattformen zur Projektkoordination und ähnliches. Beeinträchtigungen, die andere schädigen, können dabei in den Bereich der Schadenersatzpflicht fallen.