Betriebshaftpflicht Bauwerksmechaniker
Was ist in der Betriebshaftpflicht für Bauwerksmechaniker abgedeckt?
Die Betriebshaftpflicht deckt für Bauwerksmechaniker einen wichtigen Risikobereich ihrer Arbeitstätigkeit.
Sie springt ein für:
- Personenschäden – Sowohl auf dem Bau als auch im Zusammenhang mit Fahrten zur Baustelle oder Unfällen auf dem eigenen Betriebsgelände
- Sachschäden – Hier gilt die Haftungsfreistellung gegenüber Schäden an Sachen Dritter, zum Beispiel von Kollegen anderer Gewerke. Vor allem aber muss der Bereich von Folgeschäden und direkten Schäden am Bauauftrag abgesichert werden. Je nach Art der konkreten Tätigkeit des Bauwerksmechanikers muss der Versicherungsumfang und die Deckungssumme hier genau bewertet werden.
- Vermögensschäden – Besonders bedeutsam ist der Umgang mit Vermögensschäden in der Betriebshaftpflicht, wenn der Bauwerksmechaniker für die unmittelbare Nutzung eines Gebäudes oder Auftragsgegenstandes haften muss. Konkret: Kann ein Auftraggeber Ausfälle und Schadenersatz fordern, wenn der Bauwerksmechaniker einen Fehler macht oder einen Schaden verursacht? Vermögensschäden sind dabei solche Schäden, die nicht an der Bausubstanz oder am Auftragsgegenstand entstehen, sondern durch beispielsweise eine nicht mögliche Nutzung am Einkommen oder Verdienst des Auftraggebers. Wie die Betriebshaftpflicht hier greift, ist von Police zu Police unterschiedlich. Häufig wird die Deckung für Vermögensschäden niedriger angesetzt, als die Versicherungssumme in der gleichen Police für Personen- und Sachschäden. Hier müssen Sie an Ihrem konkreten Arbeitsumfeld bewerten, in welchem Maß Vermögensschäden gedeckt werden sollen.
Erweiterter Leistungsbereich
Die Absicherung der gesetzlichen Haftpflicht ist zwar der zentrale Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie muss in der Regel aber noch weitere Bereiche erfassen. Denn das Berufsbild als Bauwerksmechaniker birgt spezielle Risiken. Sie können in getrennten Policen abgesichert werden. In vielen Fällen lohnt es sich aber, sie gleich in die Betriebshaftpflicht zu integrieren.
Zu den weiteren Absicherungsbereichen gehören unter anderem:
Maschinenversicherungen
Je nach Art der konkreten Geschäftstätigkeit ist es nötig, einen erweiterten Risikobereich zu versichern. Das kann in die Betriebshaftpflicht nicht bei jedem Anbieter integriert werden. Prüfen Sie darum Ihren Bedarf und vergleichen Sie auf dieser Grundlage unterschiedliche Policen. Gegebenenfalls sind Kombi-Angebote (sogenannte Bundles) günstiger, als Einzelpolicen.
Gebäudeversicherungen
Wenn Sie als Bauwerksmechaniker nicht nur auf Baustellen, sondern in eigener Werkstätte arbeiten, ist je nach Sachlage eine eigene Gebäudeversicherung nötig. Sie deckt Betriebsrisiken ab und kann bei Gebäudeschäden und auch im Bereich der Umweltschäden durch Produktionsbetriebe eine wichtige Absicherung darstellen.
Transportversicherungen
Bauwerksmechaniker müssen unter bestimmten Voraussetzungen besondere Werkteile transportieren. Schäden an diesen Bauteilen sind nicht eigentlich Teil der Betriebshaftpflicht. Aber sie sollten angemessen versichert werden. Vergleichen Sie gezielt nach günstigen Kombi-Versicherungen, wenn solche Risiken in Ihren Arbeitsbereich fallen.
Absicherung gegenüber Subunternehmern
Achten Sie vor Abschluss darauf, dass Risiken durch Subunternehmer angemessen in der Betriebshaftpflicht gedeckt sind. Wenn Sie als Bauwerksmechaniker andere beauftragen oder Zulieferungen verantworten, muss das in der Betriebshaftpflicht abgebildet werden. Sonst riskieren Sie eine Deckungslücke.
Betriebsinhaltsversicherungen
Maschinen, Werkbänke, Geräte und ähnliches müssen in einer angemessenen Betriebsinhaltsversicherung abgesichert werden. Diese Absicherung kann Teil der Betriebshaftpflicht sein, oder in einer separaten Police sichergestellt werden.
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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Bauwerksmechaniker beachtet werden?
Nachhaftung
In die Betriebshaftpflicht muss eine Nachhaftungsklausel integriert sein. Denn bestimmte Schadenersatzforderungen können den Bauwerksmechaniker auch noch treffen, wenn er schon nicht mehr arbeitet oder das Unternehmen nicht mehr besteht.
Produkthaftung
Die Verwendung von Material und Baustoffen unterliegt der Produkthaftung. Der Bauwerksmechaniker haftet hier gegebenenfalls gegenüber seinem Auftraggeber. Die Betriebshaftpflicht muss dieses Risiko decken oder eine eigenständige Produkthaftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.