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Betriebshaftpflicht Bauwerksabdichter

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Betriebshaftpflicht Bauwerksabdichter

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Bauwerksabdichter abgedeckt?

Für Handwerksbetriebe gehört die Betriebshaftpflicht zum Muss. Bauwerksabdichter unterliegen in diesem Zusammenhang spezifischen Risiken. Entweder sind sie selbstständig als Subunternehmer beschäftigt. Oder das Bauunternehmen muss seine Bauwerksabdichter angemessen in der Betriebshaftpflicht berücksichtigen.

Zu den wichtigsten Bereichen der Betriebshaftpflicht zählen:

Unmittelbare Haftung für Schäden

Personenschäden

Kommen Menschen durch die Arbeit des Bauwerksabdichters zu Schaden, muss er die Kosten für medizinische Behandlung, eventuelle Verdienstausfälle und Langzeitfolgen tragen. Die Betriebshaftpflicht stellt den Bauwerksabdichter bis zur Höhe der vereinbarten Deckung (Deckung je Schadenfall ist wichtig!) frei. Je nach Anbieter zählen dazu auch Regressansprüche verschiedener Versicherungsnehmer untereinander. Prüfen Sie, wie die Angebote im Vergleich abschneiden.

Sach- und Vermögensschäden

Die Absicherung gegenüber Sachschäden und Vermögensschäden ist existenziell wichtig. Handwerk – gerade auf dem Bau – birgt an ganz unterschiedlichen Stellen das Risiko von Unfällen. Auf gesetzlicher Grundlage müssen daraus entstandene Schäden immer in voller Höhe ersetzt werden. Die eigene wirtschaftliche Situation spielt keine Rolle. Das heißt: Auch wenn der Schaden das Vermögen des Verantwortlichen übersteigt, muss er ihn dennoch vollständig ersetzen. Bei Schäden an Maschinen, Bauwerken oder Geräten geht es schnell um hohe Summen. Bauwerksabdichter profitieren in diesem Bereich am meisten von der Betriebshaftpflicht.

Hinweis: Achten Sie in diesem Zusammenhang auch auf den Einschluss von Leistungen im Rahmen des Umweltschadengesetzes. Besteht für Sie das Risiko von Schäden, die in diesen Bereich fallen, müssen Sie angemessen abgesichert sein. Denn es können Kosten für Dekontaminierung und nachhaltige Umweltsanierung entstehen, die je nach Sachlage ein beträchtliches Ausmaß haben können. Wenn Sie regelmäßig mit potentiell schädlichen Substanzen umgehen oder Geräte betreiben, die durch Öl- oder Betriebsmittelaustritte solche Schäden verursachen können, müssen Sie das Risiko in der Betriebshaftpflicht mit abdecken.

Haftung gegenüber Subunternehmern und Haftung für Subunternehmer

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Bauwerksabdichter nicht nur die Haftung für seine eigene Tätigkeit, sondern zugleich auch für Dritte. In der Regel stehen die übernommenen Arbeiten dann in einem Verhältnis zu einem Subunternehmer. Entweder ist der Bauwerksabdichter das selbst. Oder er beauftragt für andere Tätigkeiten selbst einen Subunternehmer. In beiden Fällen ist eine Betriebshaftpflicht nötig, die diese Belange mit erfasst, also in beide Richtungen verlässlich absichert. Denn als Subunternehmer kann der Bauwerksabdichter auch in Haftung gegenüber seinem Auftraggeber geraten.

Ermittlung des für den Schaden Verantwortlichen

Die Zusammenarbeit mehrerer Firmen am Bau und unterschiedlicher Gewerke und Zulieferer, macht nach einem Schaden die Schuldfrage häufig schwer zu beantworten. Die Betriebshaftpflicht entlastet den Bauwerksabdichter hier. Sie prüft jede erhobene Schadenersatzforderung daraufhin, ob sie berechtigt ist oder nicht. Die Prüfung trägt die Versicherung ohne Rücksicht auf Höhe der Deckungssumme. Ihr Vorteil: Auch wenn nach langwieriger Prüfung und mit Anwalts- und Gerichtskosten verbunden, die Haftung tatsächlich bei Ihnen liegt, steht die volle Versicherungssumme für den Schadenausgleich zur Verfügung. Gerichts- und Anwaltskosten werden daraus nicht entnommen.

Folge- und Spätschäden: Nachhaftung der Betriebshaftpflicht für Bauwerksabdichter

Ob eine Arbeit korrekt ausgeführt wurde, lässt sich unter bestimmten Umständen nicht unmittelbar erkennen. Auch wenn zunächst der Anschein besteht, kann es mit zum Teil erheblicher Verzögerung zu Schäden kommen, für die der Bauwerksabdichter haftet. Die Betriebshaftpflicht muss vor diesem Hintergrund eine Nachhaftung beinhalten, die dann eintritt, wenn mittlerweile die Versicherung gewechselt wurde oder der Bauwerksabdichter nicht mehr im Unternehmen arbeitet oder bereits im Ruhestand ist. Achten Sie auf die Bestimmungen zur Nachhaftung in der Police. Aussagen dazu finden Sie in den konkreten Versicherungsbedingungen beim Anbieter und ja nach Versicherungsunternehmen auch im Online-Vergleich.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Bauwerksabdichter beachtet werden?

Ausreichende Deckungssumme

Die Versicherungssumme muss für jeden Schadenfall gelten. Auch eine Mehrfachdeckung, die hilft, das Risiko von Deckungslücken zu reduzieren, ist sinnvoll. Die Absicherung reduziert dann das Risiko von Deckungslücken bei mehreren Schadenfällen im Versicherungsjahr.

Die Versicherungssumme der Betriebshaftpflicht für Bauwerksabdichter sollte nicht unter 3 bis 5 Mio. Euro liegen.

Weitergehende Absicherung in Kombi-Policen

Fast alle Anbieter stellen über die Betriebshaftpflicht hinaus ein erweitertes Leistungsspektrum zur Verfügung. In der Regel lohnen sich solche sogenannten Bundles (Versicherungspakete), die mit günstigeren Beiträgen abgeschlossen werden können. Einige Leistungen sollten Sie je nach konkretem Geschäftsmodell besonders berücksichtigen.

Betriebsunterbrechung

Muss das Unternehmen wegen eines Schadens, der nicht im Verantwortungsbereich der Firma selbst liegt, längere Zeit schließen, können in einer Betriebsunterbrechungsversicherung Kosten für Mitarbeiter, Leasingraten und Mietkosten abgefedert werden. Das ist nicht für alle Geschäftsmodelle sinnvoll. Aber die Prüfung lohnt sich, wenn Sie aus einem längeren Arbeitsausfall Einbußen befürchten müssen.

Betriebsinhaltsversicherung

Geräte und Maschinen, Büroeinrichtung und Betriebselektronik sind in der Regel empfindliche Arbeitsutensilien. Schäden daran können zu Arbeitsausfall führen. Der Ersatz kann kostspielig werden. Grundsätzlich kann jede Form der sogenannten Betriebsinhalte versichert werden. Nicht für jeden Betrieb ist alles sinnvoll. Prüfen Sie also vorher genau, was Sie wirklich benötigen.

Dazu kann gehören:

  • die Absicherung von Computertechnik
  • Einschluss von Kosten für Büroausstattung
  • Mitversicherung von Risiken an Maschinen und Geräten, besonders, wenn die Reparatur oder eine
  • Neuanschaffung unverhältnismäßig teuer sind
  • Aspekte einer Gebäudeabsicherung, auch gegen Elementarschäden oder andere Risiken

Fahrzeuge und Fuhrpark

Wenn Sie regelmäßig auf Montage sind oder Ihre Firma Dienstfahrzeuge unterhält, mit denen die Bauwerksabdichter auf die Baustelle oder zum Kunden fahren, sollten Sie eine grundlegende Absicherung in einer umfassenden Fuhrparkversicherung prüfen. Das kann sich schon ab 3 Fahrzeugen lohnen. Versichert werden häufig nicht nur die Haftpflichtrisiken, sondern auch Kasko- und Eigenschäden, die längere Arbeitsausfälle vermeiden helfen können.