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Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist die Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung?

Als Vorsorgeversicherer positioniert sich die Stuttgarter Versicherung am deutschen Markt mit soliden und gleichzeitig innovativen Lösungen für die private und betriebliche Altersvorsorge sowie für die Risikoabsicherung. Die Stuttgarter setzt bei all ihren Produkten auf eine objektive Beratung und verzichtet daher auf eigene Vertriebsmitarbeiter. Alle Versicherungen, MoneyCheck | Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung, können daher mit einer unabhängigen, persönlichen Beratung ausschließlich über freie Versicherungsvermittler abgeschlossen werden.

Als Lösungen für den Berufsunfähigkeitsschutz werden dabei drei Tarifvarianten der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten:

  • Tarif BU PLUS als klassische Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tarif BU PLUS premium mit zusätzlichen Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
  • Tarif BU PLUS life mit einer doppelten Rente in den ersten drei Jahren

 

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Worin unterscheiden sich die Tarife der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Komfort-Tarif BU PLUS der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine klassische Variante einer Berufsunfähigkeitsversicherung dar und beinhaltet alle relevanten Leistungsmerkmale. Zusätzlich punkten die zwei weiteren Tarife mit folgenden Leistungsvorteilen:

  • BU PLUS premium:

Ein Leistungsanspruch besteht beim Premium-Tarif der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung bereits bei einer Arbeitsunfähigkeit von ununterbrochen mindestens sechs Monaten, wenn die versicherte Person nicht in der Lage war, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit müssen aber noch nicht erfüllt sein. Die Leistung in Höhe der BU-Rente wird für maximal 18 Monate ausgezahlt.

  • BU PLUS life:

 

Als innovative Tarifvariante leistet der Life-Tarif der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung in der kostenintensiven Zeit direkt nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit für 36 Monate mit einer doppelten BU-Rente.

 

Welche Leistungen erbringen die Tarife der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Berufsunfähigkeit?

Wer berufsunfähig wird, kann bei allen Tarifen der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistung in Form einer monatlichen BU-Rente beanspruchen. Die Höhe der Rente wird jeweils bei Vertragsbeginn individuell festgelegt und sollte sich (anteilsmäßig) am Nettoeinkommen der versicherten Person orientieren. Wurde eine Dynamikoption vereinbart, steigt die BU-Rente garantiert und kontinuierlich Jahr für Jahr um ein oder zwei Prozent. Zusätzlich ist eine Rentensteigerung durch die laufende Überschussbeteiligung aus erwirtschafteten Kapitalerträgen vorgesehen – die Höhe dieser Überschüsse kann von der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht garantiert werden.

Die Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung erbringt ihre Leistung während der gesamten Zeit der Berufsunfähigkeit (auch rückwirkend), höchstens jedoch für die vertragliche Leistungszeit, die spätestens mit 67 Jahren und dem Eintritt ins Rentenalter endet. Während der Leistungszeit wird die versicherte Person von ihrer Verpflichtung zur Beitragszahlung entbunden.

Wer während der Berufsunfähigkeit erfolgreich eine Umschulungsmaßnahme abschließt, um eine andere berufliche Tätigkeit aufzunehmen, erhält von der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung eine Wiedereingliederungshilfe von bis zu 10.000 Euro.

Wer Leistungen der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, kann zusätzlich auf das umfassende Serviceangebot der Stuttgarter zurückgreifen. So unterstützen kompetente Ansprechpartner die versicherte Person kostenfrei bei Fragen zur Beantragung und zum Umfang von Leistungen und erläutern Vertragsmodalitäten. Außerdem vermitteln sie geeignete Ansprechpartner für medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen.

 

Unter welchen Voraussetzungen leistet die Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung?

Leistungen erbringt die Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung dann, wenn Berufsunfähigkeit im Sinne der folgenden Versicherungsbedingungen vorliegt:

Die versicherte Person ist voraussichtlich oder war infolge von Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht in der Lage, in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen gestaltet war, zu mindestens 50 Prozent tätig zu sein.

Die BU-Rente der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch dann ausgezahlt, wenn

  • theoretisch noch eine andere Tätigkeit ausgeübt werden könnte (Verzicht auf abstrakte Verweisung).
  • eine andere Tätigkeit konkret ausgeübt wird und die Einkommenseinbußen höher als 20 Prozent ausfallen (eingeschränkter konkreter Verweisungsverzicht).

Übrigens: Wer während der Laufzeit seinen Beruf wechselt, hat bei der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung keine Anzeigepflicht, diese Veränderung zu melden, selbst wenn es sich um eine Tätigkeit mit einem höheren Risikopotential handelt. Automatisch versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf.

Darüber hinaus besteht auch unter folgenden Voraussetzungen ein berechtigter Leistungsanspruch bei der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Es liegt ein Tätigkeitsverbot von mindestens sechs Monaten durch eine behördliche Anordnung oder eine gesetzliche Vorschrift aufgrund einer Infektionsgefahr vor.
  • Die versicherte Person ist für mindestens sechs Monate ununterbrochen pflegebedürftig.
  • Aufgrund einer seelischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung gefährdet die versicherte Person andere und bedarf einer täglichen Beaufsichtigung.

Versicherungsschutz besteht auch für Personen, die bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Die Tätigkeit als Hausfrau beziehungsweise als Hausmann wird von der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung als Beruf anerkannt und kann ebenfalls abgesichert werden.

 

Welche Leistungen / Konditionen beinhaltet die Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung vor Eintreten eines Leistungsfall?

Mit dem Abschluss der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung genießen Versicherte ab dem ersten Tag vollen, weltweiten und flexiblen Versicherungsschutz. Während der Laufzeit sind zudem noch Anpassungen möglich, zum Beispiel mit

  • einer Nachversicherungsgarantie

Die BU-Rente der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung unter einigen Voraussetzungen erhöht werden. Ereignisunabhängig ist diese Nachversicherung innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre höchstens einmal je Versicherungsjahr möglich. Ab dem sechsten Jahr kann eine Nachversicherung bei einem konkreten Ereignis (Heirat, Geburt eines Kindes, Einkommenserhöhung um mindestens 20 Prozent oder Kauf einer Immobilie) in Anspruch genommen werden. Die Erhöhung ist auf 6.000 Euro Jahresrente begrenzt.

  • einer Anpassung bei Erhöhung der Regelaltersgrenze

 

Sollte die gesetzliche Regelaltersgrenze von derzeit 67 Jahren erhöht werden, darf bei der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherungsschutz innerhalb der ersten sechs Monate angepasst werden. Diese Option kann bis zum 45. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

  • Beitragspausen

 

Bei Zahlungsschwierigkeiten können die Beiträge der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu 24 Monate (bei Elternzeit bis zu 36 Monate) gestundet werden, sofern der Versicherungsvertrag bereits seit drei Jahren läuft. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten, die gestundeten Beiträge müssen inklusive Zinsen zurückgezahlt werden. Alternativ kann anstelle der Rückzahlung auch die BU-Rente der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung reduziert werden.

  • einer Beitragsdynamik

 

Wer von vornherein das Inflationsrisiko umgehen möchte, vereinbart eine Beitragsdynamik mit einer jährlichen planmäßigen Erhöhung des Beitrags der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung um einen bestimmten Prozentsatz. Die Beitragserhöhung führt gleichzeitig zu einer Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.