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Bauversicherung bei Umbau und Neubau
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Bauversicherung bei Umbau und Neubau

1. Warum lohnt sich der Abschluss einer Bauversicherung bei Neubau und Umbau?

 

MoneyCheck | Bauversicherung bei Neubau und UmbauDie Wichtigkeit des Abschlusses einer Bauversicherung bei Neubau und Umbau wird erst dann so richtig klar, wenn Sie sich genauer mit der Materie befassen und einen Blick auf den komplexen Umfang der verschiedenen Arten von Bauversicherungen werfen. Da jede Versicherungsart einen ganz anderen Zweck erfüllt und zudem für einen ganz eigenen Bereich gedacht ist, bedarf es bei der Auswahl der notwendigen Versicherungen sehr viel Zeit und Geduld, denn es ist notwendig ganz genau zu ermitteln, wer und was durch welche Bauversicherung bei Neubau und Umbau abgesichert werden soll.

Die Frage, wer durch eine Bauversicherung bei Neubau und Umbau abgesichert werden soll, ist in den meisten Fällen recht schnell geklärt: Der Bauherr. Immerhin ist für Sie als Bauherr der möglicherweise entstehende wirtschaftliche Schaden wohl am höchsten, weshalb Sie sich auch entsprechend absichern sollten. Dabei spielt es erst einmal eine untergeordnete Rolle, ob es sich bei dem möglichen Schaden während des Bauvorhabens um einen

  • Personenschaden,
  • Sachschaden oder
  • Vermögensschaden

handeln könnte. Grundlegend haben Sie die Möglichkeit, sich mit den folgenden Bauversicherungen abzusichern:

Daneben gibt es aber auch noch ein paar weitere Versicherungen, wie zum Beispiel die Baufertigstellungsversicherung. Diese kann allerdings nicht von Ihnen als Bauherr abgeschlossen werden, obschon diese für Sie sicherlich von großer Wichtigkeit sein kann. Immerhin ist eine verzögerte Baufertigstellung für Sie als Bauherr mit deutlich höheren Kosten verbunden. Um das Risiko eines solchen Vorfalls jedoch zu verhindern, sollte sich der von Ihnen beauftragte Bauunternehmen um den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung kümmern und Ihnen diese nachweisen können.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass Sie immer eine Bauversicherung abschließen sollten. Dabei spielt ist es völlig unerheblich, ob es sich um einen Neubau handelt, eine bereits bestehende und zu sanierende Immobilie oder ob Sie an Ihrer Immobilie, an der Sie größere Umbaumaßnahmen durchführen wollen. Selbst die kleinste Baustelle kann Sie im Schadensfall teuer zu stehen kommen und Sie unter Umständen sogar finanziell ruinieren.

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2. Welche Schäden sind im Rahmen einer Bauversicherung bei Neubau und Umbau mitversichert?

Bei der Frage, welche Schäden durch eine Bauversicherung bei Neubau und Umbau mitversichert sind, sollte immer zuerst die Art der jeweiligen Bauversicherung dargelegt werden, damit eine Bestimmung der mitversicherten Schäden erfolgen kann. Grundsätzlich gilt es, zwischen den folgenden Schäden zu differenzieren:

  • Sachschäden am Eigentum des Bauherrn
  • Sachschäden, die Dritten entstehen
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Den Bereich der Sachschäden betreffend können auf der Baustelle beispielsweise Schäden entstehen, welche die Folge von zum Beispiel den folgenden Gefahren sein können:

  • Brand
  • Explosion
  • Blitzeinschlag
  • Diebstahl
  • diverse Wasserschäden
  • sonstige Schäden

Vor allem beispielsweise die Feuerrohbauversicherung ist im Rahmen der Bauversicherung bei Neubau und Umbau nennenswert, denn sowohl Feuer als auch Wasser können weitreichende Schäden verursachen, die nicht nur das Gebäude an sich betreffen können, sondern auf die gelagerten Materialien und Geräte. Dies kann aber auch den Diebstahl von Baugeräten und Materialien betreffen.

Eine Bauleitungsversicherung kann ebenfalls eine sehr gute Sache sein, wenn Sie einen Umbau oder Neubau planen. Eine Bauleitungsversicherung sichert nicht nur den Bau, sondern auch die Baustoffe und Bauteile mit ab. Dies garantiert Ihnen einen finanziellen Schutz während der gesamten Bauphase auch für Dinge, die man normalerweise nicht versichert, die aber trotzdem bei Verlust schnell ins Geld gehen könnten. Die Leistungen im Einzelnen:

  • Materialkosten oder das Material selbst wird ersetzt
  • Arbeitskosten werden erstattet, die zur Instandsetzung des Bauvorhabens benötigt werden
  • Kostenerstattung Ihrer Auslagen, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen
  • Erstattung des Zeitwertes bei Totalschaden (bezieht sich allerdings nur auf Hilfsbauten, nicht auf den gesamten Bau)
  • Schäden am Bau selbst sind abgesichert
  • Die Baustelleneinrichtung unterliegt dem Versicherungsschutz
  • Baustellenwerkzeuge und Baustellenfahrzeuge fallen unter die Bauleitungsversicherung

Erschwerend kommt für Sie als Bauherr noch hinzu, dass Sie für solche Gefahren einstehen müssen, welche durch die Baustelle an sich entstehen können. Durch eine Bauversicherung bei Neubau und Umbau haben Sie jedoch die Möglichkeit, das Risiko drastisch zu minimieren. Sämtliche Schäden, welche Dritten zustoßen können, zählen zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten. Dies bedeutet also, dass die Baustelle in einem erforderlichen Maß abgesichert werden muss. Sollte es jedoch geschehen, dass eine Person zu Schaden kommt, sind nicht nur der Bauunternehmer oder der Architekt haftbar, sondern auch Sie als Bauherr. Vor allem bei Verletzungen können die Schadensersatzansprüche schnell besonders teuer werden. Dies ist übrigens auch dann der Fall, wenn ein Bauhelfer auf Ihrem Familien- oder Freundeskreis sich verletzten sollte.

3. Was sollte ich beachten, bevor ich eine Bauversicherung bei Neubau und Umbau abschließe?

MoneyCheck | Bauversicherung bei Neubau und UmbauNoch bevor Sie eine Bauversicherung bei Neubau und Umbau abschließen, sollten Sie genau prüfen, welche Versicherungen Sie genau benötigen. Die wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen sollten, sind:

  • Bauherrenhaftpflicht
  • Bauleistungsversicherung
  • Feuerrohbauversicherung
  • Bauhelferversicherung

Gerade die Bauhelferversicherung ist aber nicht immer notwendig, denn nicht auf jeder Baustelle sind auch Familienmitglieder, Bekannte, Nachbarn oder Freunde anwesend, um bei den Bauarbeiten ein wenig mit Hand anzulegen und Ihnen so ein paar Euro einzusparen.

Je nach Versicherung kann der Leistungsumfang sehr unterschiedlich sein. Auch in puncto Kosten ist jeder Tarif anders. Deshalb sollten Sie noch bevor Sie eine Bauversicherung bei Neubau und Umbau abschließen einen detaillierten Vergleich durchführen und prüfen, welcher Tarif von den Leistungen am besten zu Ihrem Bauvorhaben passt und auch die Kosten miteinander vergleichen.

Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie vielleicht davon ausgehen, dass Sie nicht alle Versicherungen benötigen, die man abschließen kann, wenn man einen Neubau oder Umbau plant. ist es unter Umständen im Zweifel besser, lieber eine Versicherung mehr als eine zu wenig abzuschließen. Ein kostenloser und unabhängiger Vergleich kann Ihnen hierbei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Natürlich müssen Sie auch einen Umbau richtig absichern – ganz abgesehen vom Neubau!

Die verschiedenen Versicherungsformen werden allgemein oft als „Bauversicherung“ bezeichnet. Aber was müssen Sie wirklich absichern?

Das Gebäude – natürlich

Sichern Sie den Bau ab. Schon dann, wenn er entsteht. In einer Bauleistungsversicherung gegen Elementarschäden.

Achten Sie hier auf Ihre eigene Absicherung als Bauherr und die Absicherung des von Ihnen beauftragten Bauunternehmers.

Und mit einer Wohngebäudeversicherung. Sie gilt in der frühen Phase des Baus meist als Feuerrohbauversicherung und deckt ganz speziell das Feuerrisiko ab. Achten Sie darauf, dass die Höhe der Deckung der Wert des Rohbaus korrekt abbildet.

Und wenn Sie oft mit Freunden oder Familienmitgliedern auf Ihrer Baustelle sind oder selbst mitarbeiten, brauchen Sie auch noch eine Bauhelferversicherung. Sie ist bei bestimmten Voraussetzungen auch gesetzlich vorgeschrieben.

Und beim Umbau?

Das alles muss im Grunde auch beim Umbau versichert werden. Lediglich bei der Bauleistungsversicherung und der Feuerrohbauversicherung können Sie je nach konkreter Situation Abstriche machen. Das hängt vom Umfang der Bauarbeiten ab.

Immer versichert werden müssen die Personen!

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist vor allem deswegen von großer Bedeutung, weil sie zentrale Gefahren aus Unfällen absichert. Deren finanzielle Folgen sind nicht vorhersehbar – Sie riskieren viel, wenn Sie auf diese Versicherung verzichten. Denn Ihre Pflicht, Schadenersatz zu leisten, ist gesetzlich festgeschrieben.

4. Welche Leistungen sind bei einer Bauversicherung bei Neubau und Umbau im Schadensfall mit inbegriffen?

Das Leistungspaket einer Bauversicherung bei Neubau und Umbau kann enorm umfangreich ausfallen. Je nachdem, um welche Art der Versicherung es sich handelt, gehören dazu zum Beispiel:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Kosten für die Absicherung der Baustelle im Falle eines Schadens
  • Kosten für eventuell benötigte Sachverständige
  • Kosten für eventuell notwendige Aufräumarbeiten
  • Kosten für aufgrund eines Schadensfalls verursachte Bauverzögerungen

Die Leistungen einer Bauversicherung bei Neubau und Umbau sollten insbesondere Sie als Bauherren insoweit absichern, dass Sie im Falle eines unerwarteten Schadens einen Ausgleich in mindestens der Höhe erhalten, dass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen, denn kaum ein Bauherr kann es sich leisten, weitere Gelder in den Hausbau zu investieren.

5. Welche Leistungen sind bei einer Bauversicherung bei Neubau und Umbau im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Bei der Frage, welche Leistungen bei einer Bauversicherung bei Neubau und Umbau nicht versichert sind, gilt es erst einmal, zwischen den verschiedenen Versicherungen zu unterscheiden. Da jede Versicherung einen anderen Bereich abdeckt, kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

 

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor Schäden, welche aufgrund der Baustelle Dritten zustoßen können. Nicht versichert sind hingegen Schäden am eigenen Bauwerk oder an gemieteten oder geliehenen Gegenständen wie etwa Maschinen oder Werkzeuge. Ebenfalls nicht mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, welche aus folgenden Gründen entstehen können:

  • Einwirkung von starker Kälte oder Hitze
  • Gase
  • Dämpfe
  • Feuchtigkeit
  • Niederschlag
  • Abwasser
  • Erdrutsch
  • Erschütterungen, welche etwa von Rammarbeiten ausgehen
  • Überschwemmung fließender oder stehender Gewässer
  • Veränderung des Grundwasserspiegels

Bauleistungsversicherung

Auch die Bauleistungsversicherung deckt nicht alle Schäden ab. Bei den folgenden Gefahren besteht kein Versicherungsschutz:

  • Bestehende Mängel an versicherten Gegenständen und Bauleistungen
  • Verlust oder Diebstahl eines nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstandes
  • Schäden an Oberflächen aus Glas, Kunststoff oder Metall sowie an Fassadenplatten, wenn an diesen gearbeitet wurde
  • Verstoß des Bauunternehmers gegen anerkannte Regeln bei zum Beispiel Frist oder Bauunterbrechung
  • Krieg oder Bürgerkrieg sowie Streik, Aussperrung und innere Unruhe
  • durch eine Behörde durchgeführte Beschlagnahmung
  • Kernenergie
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion

Bei der Bauleitungsversicherung sind außerdem beispielsweise sind einige Dinge von den Leistungen ausgenommen, hierzu zählen diejenigen Unterlagen, die für den Umbau oder Neubau notwenig sind, wie

  • Zeichnungen
  • Pläne
  • Akten

und die dazugehörige Aufbewahrung dieser Dinge in der

  • Baustelleneinrichtung

Außerdem nicht versichert sind Dinge, die durch andere Versicherungen abgedeckt werden können. Dazu gehören

  • Kleingeräte
  • Baugeräte
  • Handwerkszeug und ähnliche Werkzeuge, die im eigentlichen Fall über eine Maschinenversicherung versichert werden können.

Auch die folgenden Sachen sind durch die Bauleistungsversicherung nicht abgesichert:

  • maschinelle Einrichtungen, welche der Produktion dienen
  • bewegliche und nicht wesentliche Bestandteile
  • Baugeräte und Zusatzeinrichtungen, wie zum Beispiel Ersatzteile und Zubehör
  • Werkzeuge
  • Kleingeräte
  • Vermessungsgeräte
  • Werkstattgeräte
  • Prüfgeräte
  • Laboreinrichtungen
  • Funkgeräte
  • Signalanlagen
  • Sicherungsanlagen
  • Baugerüste
  • Stahlschalungen
  • Schalwagen
  • Vorbaugeräte
  • Baubüros, -buden und -baracken
  • Werkstätten
  • Magazine
  • Labore
  • Gerätewagen
  • Fahrzeuge jedweder Art
  • Akten
  • Zeichnungen
  • Pläne

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Feuerrohbauversicherung

Bei der Feuerrohbauversicherung besteht kein Versicherungsschutz für Schäden an Baustoffen und Bauteilen, welche ein Bauunternehmer während des Zeitraums der Bauphase auf dem Baugrundstück lagert.

Bauhelferversicherung

Durch eine Bauhelferversicherung sind immer nur die Personen mitversichert, für die eine Versicherung abgeschlossen wurde. Um Beiträge zu sparen, können Sie den Namen eines jeden Bauhelfers angeben. Wird nun aber jemand verletzt, der zwar Bauhelfer ist, jedoch nicht namentlich genannt wurde, dann besteht für diesen kein Versicherungsschutz. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden oder Unfälle, welche aufgrund einer Bewusstseins- oder Geistesstörung entstehen sowie solche Schadensfälle, welche auf einen Drogen- oder Alkoholkonsum zurückzuführen sind. Nicht versichert sind des Weiteren Schäden und Unfälle aufgrund eines Schlaganfalls, eines epileptischen Anfalls oder eines ähnlichen Krampfanfalls sowie solche Schäden, welche auf einer versuchten der vorsätzlichen Straftat beruhen und solche Schäden, die auf einen Krieg, Bürgerkrieg oder ähnliche Ereignisse zurückzuführen sind.

6. Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

 

MoneyCheck | Bauversicherung bei Neubau und UmbauUngeachtet der Versicherungsart oder des Schadensfalls sollten Sie sich immer sofort mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen und diesen über den Schadensfall informieren, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Dies kann telefonisch aber auch schriftlich, beispielsweise per Briefpost oder E-Mail, erfolgen. Geben Sie dabei immer jedes Schadenereignis an, bei dem es einen Haftpflichtanspruch geben könnte. Dabei ist der Tathergang, der zu dem Schadensfall geführt hat, so detailliert wie möglich zu schildern. Empfohlen wird, diese Schilderung im günstigsten Fall schriftlich abzugeben. So haben Sie bei eventuellen späteren Unstimmigkeiten immer einen Beweis schwarz auf weiß zu Hand. Dabei gibt es jedoch zu beachten, dass Ihre Angaben in jedem Fall der Wahrheit entsprechen müssen. Kann Ihnen der Versicherer nämlich nachweisen, dass Sie eine Falschaussage zum Hergang oder zum Schadenumfang gemacht haben, kann er ihnen im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz entziehen. Dies ist besonders bitter, wenn das Schadensereignis bereits eigetreten ist und Sie wissen, dass in jedem Fall Kosten auf Sie zukommen werden.

Auch wenn Sie unter Druck gesetzt werden sollten: Leisten Sie unter keinen Umständen eine Zahlung an den Geschädigten. Geben Sie insbesondere unter keinen Umständen ein Schuldeingeständnis oder Schuldanerkenntnis ab, da dadurch Ihr Versicherungsschutz möglicherweise gefährdet werden kann. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen Sie beantragt worden sein, erheben Sie umgehend Widerspruch gegen diesen, informieren Sie Ihren Versicherer darüber und übermitteln Sie diesem schnellstmöglich sämtliche gerichtlichen Schriftstücke. Auch ein gerichtlich geltend gemachter Anspruch gegen Sie oder die bloße Ankündigung eines gerichtlichen Streits sollten Sie dem Versicherer umgehend ankündigen und bei diesem eine Prozesskostenhilfe beantragen. Ihr Versicherer übernimmt in solchen Fällen auch die Kosten für einen Rechtsbeistand für Sie. die Bauversicherung bei Neubau und Umbau ist in dieser Hinsicht mit einer Rechtsschutzversicherung zu vergleichen, da Sie ihnen bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche helfen kann.

7. Wann setzt der Versicherungsschutz der Bauversicherung bei Neubau und Umbau ein?

Da es sich bei einer Bauversicherung bei Neubau und Umbau um unterschiedliche Versicherungen handelt. kann nicht pauschal gesagt werden, wann der Versicherungsschutz beginnt. Unter Umständen könnte es sinnvoll sein, den Versicherungsschutz schon etwas vor dem eigentlichen Baubeginn starten zu lassen, wenn nämlich bereits Maschinen auf das Baugrundstück gefahren werden oder wenn ein Gerüst aufgebaut wird, das für den Umbau benötigt wird. Um hier weitreichenden Folgen und im schlimmsten Fall auch hohen Kosten zu entgehen, kann es sich lohnen, den Versicherungsschutz bereits dann starten zu lassen, wenn diese Dinge eintreten.

Tipp: Wenn Sie alle verfügbaren Bauversicherungen bei Neubau und Umbau bei einem Versicherungsanbieter abschließen, kann er Sie sicherlich dahingehend ausführlich beraten. Unter Umständen können Sie in diesem Fall sogar einen „Sonderpreis“ aushandeln. Die meisten Versicherer kommen auf Nachfrage nämlich ihren Kunden entgegen, besonders wenn die Kunden das Ass im Ärmel haben und relativ viele Versicherungen bei einem Anbieter abschließen möchten.

Grundsätzlich kann man jedoch festhalten, dass der Versicherungsschutz der Bauversicherung bei Neubau und Umbau spätesten mit dem Beginn der ersten ersten geplanten Arbeiten einsetzen sollte.

8. Wie hoch sollte die Deckungssumme der Bauversicherung bei Neubau und Umbau sein?

Bei der Bauversicherung bei Neubau und Umbau besteht die Deckungssumme aus einer Gesamtleistung verschiedener Versicherungen, aus denen sich die Bauversicherung zusammensetzt. Als weiterer Faktor kommen aber auch die Gesamtherstellungskosten hinzu, welche sich auf die gesamte Baustelle beziehen und bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen anfallen werden. Zu diesen Kosten zählen unter anderem auch die Kosten für

  • Gartenanlagen
  • Grundstückskosten
  • Baunebenkosten

Deshalb sind auch diese versicherbar. Damit sämtliche Faktoren berücksichtigt sind, sollten Sie auf eine Deckungssumme von mindestens 8 bis 15 Millionen Euro achten.

Auch hier gilt: Sind Sie sich unsicher, ob die Deckungssumme zur Deckung aller möglicher Schadenersatzansprüche ausreicht. sollten Sie lieber die höhere Summe wählen. Sie können auch einen unverbindlichen Vergleich anfordern, aus dem Sie sehen können, ob die angegebene Deckungssumme für Ihr Bauvorhaben ausreichend ist.

9. Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Bauversicherung bei Neubau und Umbau berechnet?

MoneyCheck | Bauversicherung bei Neubau und UmbauFür die Berechnung der Beitragshöhe für die Bauversicherung bei Neubau und Umbau werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dies betrifft in erster Linie den Gebäudetyp, also beispielsweise

  • Einfamilienhaus
  • Zweifamilienhaus
  • Doppelhaushälfte
  • Reihenhaus
  • Doppelhaus
  • Mehrfamilienhaus

Daneben spielt auch die Bauartklasse eine Rolle. Hier wird zwischen den folgenden Klassen unterschieden:

  • BAK I: massive Bauweise mit harter Dachung
  • BAK II: Stahl- oder Glasbauweise mit harter Dachung
  • BAK III: Holzhaus oder Lehmfachwerkhaus mit harter Dachung
  • FHG I: Fertighaus, massiv mit harter Dachung
  • FHG II: Fertighaus, massiv mit harter Dachung
  • FHG III: Fertighaus mit harter Dachung
  • BAK IV oder V: weiche Dachung

Weitere Faktoren sind zum Beispiel, ob Sie das Gebäude selbst nutzen werden oder in welchem Jahr es erbaut wurde. Auch der Standort ist relevant. Außerdem kommen folgende Faktoren hinzu:

  • Dachgeschoss: nicht ausgebaut, teilweise ausgebaut, ausgebaut, nicht vorhanden
  • Anzahl der Stockwerke
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Summe der Gesamtwohnfläche aller Stockwerke
  • Kellerfläche
  • Größe der Wohnfläche im Kellergeschoss
  • Größe der Gewerbefläche, sofern vorhanden
  • Anzahl der Carports
  • Größe der Hobby- oder Wohnflächen in Nebengebäuden, sofern vorhanden

Je nach Versicherungsanbieter können aber auch noch weitere Faktoren bei der Beitragsberechnung für die Bauversicherung bei Neubau und Umbau mit einfließen.

10. Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Bauversicherung bei Neubau und Umbau für mich?

Bei den meisten Versicherungsanbietern gibt es nicht nur einen, sondern gleich mehrere unterschiedliche Tarife. Schon bei einem Vergleich der Tarife nur eines Versicherers kann es enorme Unterschiede geben, die sich nicht nur auf den Leistungsumfang, sondern auch auf die Kosten auswirken. Doch auch von Anbieter zu Anbieter gibt es deutliche Unterschiede So kann es sein, dass zwei von den Leistungen identische Tarife bei jedem Anbieter unterschiedlich kosten können. Deshalb sollten Sie niemals vorschnell handeln und die erstbeste Bauversicherung abschließen, sondern immer zuerst alle verfügbaren Tarife miteinander vergleichen. Nur so erhalten Sie diverse Vorteile, wie zum Beispiel:

  • Sie erhalten eine bessere Marktübersicht
  • durch günstige Tarife sparen Sie bares Geld
  • Mithilfe eines Vergleichsrechners sparen Sie viel Zeit bei der Recherche verschiedener Tarife
  • sämtliche Informationen zu den verfügbaren Tarifen erhalten Sie kostenlos

Achten Sie bei Ihrem Vergleich aber nicht in erster Linie auf die Kosten, sondern vielmehr auf die Leistungen, denn jeder Schadensfall könnte Sie nach allen Regel der Kunst ruinieren. Stimmen Sie den Tarif stets genau mit Ihrem tatsächlichen Bedarf ab, um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein.

11. Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Versicherungsbeiträge für eine Bauversicherung bei Neubau und Umbau können in der Steuererklärung des Bauherrn geltend gemacht werden. Insbesondere für Geschäftskunden bietet sich der Vorteil, dass die Beiträge als Sonderausgaben deklariert werden können. In der Praxis wird es häufig so gehandhabt, dass die Beiträge auf die am Bau beteiligten Unternehmen umgelegt werden. Dadurch ergibt sich für den Bauherrn eine nicht unerhebliche Ersparnis. Sprechen Sie aber dennoch schon im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater, welche Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können und in welcher Höhe.

12. Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Bauversicherung bei Neubau und Umbau achten?

Eine Kündigung der Bauversicherung ist in den meisten Fällen durch ein formloses Schreiben möglich. Bei einigen Versicherungen ist es sogar so, dass diese ohnehin auf einen bestimmten Zeitraum geschlossen werden, wie dies beispielsweise bei der Bauhelferversicherung der Fall ist. Diese Versicherungen laufen dann automatisch aus und werden nicht automatisch verlängert. Achten Sie aber bei jeder Versicherung stets genau darauf, ob diese tatsächlich automatisch ausläuft, oder ob sie diese von sich aus kündigen müssen. Müssen Sie die Versicherung selbst kündigen, dann achten Sie unbedingt auf die aktuelle Laufzeit und außerdem auf die Kündigungsfrist, damit die Laufzeit nicht am Ende doch noch automatisch verlängert wird.

13. Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Bauversicherung bei Neubau und Umbau achten?

MoneyCheck | Bauversicherung bei Neubau und UmbauDer Wechsel einer Bauversicherung ist jederzeit möglich. Gründe dafür kann es viele geben. Der wohl häufigste Grund für einen Versicherungswechsel wird wohl aber der sein, dass man auf der Suche nach einem günstigeren und idealerweise auch besseren Anbieter ist. Grundsätzlich betrachtet ist gegen einen Wechsel des Anbieters der Bauversicherung bei Neubau und Umbau auch nichts einzuwenden. Lediglich dem aktuellen Versicherer dürfte dies wohl nicht allzu sehr gefallen.

Wenn Sie einen Wechsel der Bauversicherung bei Neubau und Umbau durchführen möchten, sollten Sie in erster Linie darauf achten, wie lange die Laufzeit des aktuellen Versicherungstarifs ist. Dabei dürfen Sie auch die Kündigungsfrist nicht außer Acht lassen, denn ist die erst mal verstrichen, wird der Tarif automatisch verlängert und Sie kommen so schnell nicht raus. In den meisten Fällen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate bis zum Erreichen der nächsten Hauptfälligkeit. Damit Ihre Kündigung aber auch korrekt erfolgen kann und vom Versicherer anerkannt wird, muss diese immer schriftlich erfolgen und vor allem vor Anbruch der Kündigungsfrist beim Versicherer eingetroffen sein. Am besten schicken Sie die Kündigung stets per Einschreiben mit Rückschein ab. So haben Sie sogar schwarz auf weiß in der Hand, wann die Kündigung eingegangen ist.