Continentale Zahnzusatzversicherung
Was ist eine Continentale Zahnzusatzversicherung?

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Welche Leistungen bieten die Tarife der Continentale Zahnzusatzversicherung?

Bereich Zusatzversicherung Zahnarzt
- Tarif CEZK als Komforttarif mit Leistungen für Zahnersatz
- Tarif CEZP als Profitarif mit Leistungen für Zahnersatz, Zahnprophylaxe und Zahnbehandlungen
Bereich Zusatzversicherung Startlinie
- Tarif StartZahn Basisschutz für Zahnersatz und für Zahnprophylaxe
- Tarif StartKompakt als Kompaktschutz für Zahnersatz und Zahnprophylaxe und für weitere Zusatzleistungen
Im Bereich Continentale Zahnzusatzversicherung Zahnarzt erhalten Versicherte eine Kostenerstattung von 75 Prozent (Tarif CEZK) beziehungsweise 90 Prozent (Tarif CEZP) für Zahnersatz. Zusätzlich versichert der Tarif CEZP Zahnbehandlungen mit Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie Zahnprophylaxe mit professioneller Zahnreinigung.
Die Startlinie der Continentale Zahnzusatzversicherung richtet sich an Familien und Partnerschaften, aber auch für Singles kann die Startlinie interessant sein. Die Besonderheit: Über die Tarife der Startlinie können sämtliche Familienmitglieder über einen Beitrag versichert – unabhängig davon, wie viele Mitglieder die Familie zählt. Der Versicherungsschutz der Startlinie stellt eine Basisabsicherung dar. So erstattet der Tarif StartZahn die Kosten für Zahnersatz mit einer Verdoppelung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse, der Tarif StartKompakt leistet mit 35 Prozent der Regelversorgung. Bis zu 50 Euro jährlich werden darüber hinaus in beiden Tarifen für Zahnprophylaxe mit professioneller Zahnreinigung und Fissurenversiegelung übernommen. Der StartKompakt-Tarif der Continentale Zahnzusatzversicherung versichert zusätzlich weitere Leistungen, wie Sehhilfen, ambulante Vorsorgeuntersuchungen, freie Krankenhauswahl sowie Auslandsaufenthalte.
In den ersten vier beziehungsweise fünf Jahren gibt es in allen Tarifen der Continentale Zahnzusatzversicherung eine Leistungsbegrenzung. Diese entfällt bei Unfällen, welche nicht durch die Nahrungsaufnahme verursacht wurden.
Gibt es bei der Continentale Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit?
Wer eine Continentale Zahnzusatzversicherung abschließt, kann Leistungen erst nach einer Wartezeit beanspruchen. Diese allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und verlängert sich bei Zahnersatz auf acht Monate. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit. Ein Erlass der Wartezeit ist bei der Continentale Zahnzusatzversicherung zudem möglich, wenn ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand der versicherten Person vorgelegt wird.
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