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Was bedeutet Vertragsarzt bei der Krankenkasse?

Was ist ein Vertragsarzt? Definition

Ein Vertragsarzt darf gesetzlich versicherte Kassenpatienten behandeln und hat entsprechend eine Zulassung über ein Arztregister bei der kassenärztlichen Vereinigung. Nur approbierte Ärzte mit einer Weiterbildung zum Facharzt können Vertragsarzt werden. Darüber hinaus wird ein Vertragsarzt nur dann zugelassen, wenn es in seinem Niederlassungsbereich keine Beschränkungen aufgrund von Überversorgung gibt.

Meist sind Vertragsärzte selbstständig mit eigener Praxis, sie können aber auch in einer Praxisgemeinschaft, in einer Gemeinschaftspraxis oder freiberuflich in einem medizinischen Versorgungszentrum praktizieren. Angestellte Ärzte in einem medizinischen Versorgungszentrum sowie ermächtigte Krankenhausärzte sind dahingegen keine Vertragsärzte, aber (zumindest letztere) Mitglied der kassenärztlichen Vereinigung.

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 Welche Pflichten hat ein Vertragsarzt?

Dem Vertragsarzt obliegt es, vertragsärztliche Leistungen gegenüber seinen Patienten zu erbringen. Er ist zudem verpflichtet, Verträge zur Sicherung der vertragsärztlichen Leistungserbringung zwischen der kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen zu schließen.

Die Leistungen gegenüber den Patienten hat der Vertragsarzt persönlich zu erbringen. Im Falle von Krankheit, Urlaub oder ärztlichen Fortbildungen hat er jedoch das Recht, sich durch einen anderen Facharzt für die Dauer von maximal drei Monaten vertreten lassen. Bei der Ausübung von Hilfstätigkeiten kann der Vertragsarzt zudem sein Delegationsrecht geltend machen.

Ein Vertragsarzt verpflichtet sich darüber hinaus, wirtschaftlich zu handeln und ist an das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen gebunden. Eine Abrechnung des Vertragsarztes erfolgt nicht mit dem Patienten, sondern mit der zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung.

 Was ist der Unterschied zwischen einem Vertragsarzt und einem Privatarzt?

Während ein Vertragsarzt, früher auch als Kassenarzt bezeichnet, über die gesetzliche Krankenkasse sozialversicherte Patienten behandeln darf, arbeiten Privatärzte frei von den Vorschriften der Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung. Sie behandeln ausschließlich Privatversicherte und Selbstzahler. Im Gegensatz zum Vertragsarzt besteht für den Privatarzt keine Verpflichtung, Leistungen gegenüber den Patienten zu erbringen. Einen Anspruch auf Behandlung gibt es bei Privatärzten demnach nicht.

 Wie unterscheidet sich ein Vertragsarzt von einem ermächtigten Arzt?

Ein Arzt, der beispielsweise aufgrund mangelnder Voraussetzungen kein Vertragsarzt werden kann, kann sich vom Zulassungsausschuss der Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigungen ermächtigen lassen, in einem bestimmten Gebiet zu praktizieren und gesetzlich Versicherte zu behandeln.