Gemeinschaftskonto
Wissenswertes zum Gemeinschaftskonto
Viele Paare entscheiden sich für ein Partnerkonto. Das Konto wird als Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern geführt. Auch in anderen Fällen – etwa bei Erbengemeinschaften oder Wohngemeinschaften – ist das gemeinsame Konto eine gute Wahl. Bei vielen Banken ist die Anzahl der Kontoinhaber jedoch auf zwei Personen begrenzt. Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto mit mehreren Verfügungsberechtigten eröffnen möchten, sollten Sie die Bedingungen der Banken genau prüfen.
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Wie ist die Verfügungsberechtigung beim Gemeinschaftskonto geregelt?
Mit dem
- Und-Konto und dem
- Oder-Konto
gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, über das Konto zu verfügen. Ein Und-Konto ist als Girokonto, von dem beide Partner die alltäglichen Ausgaben bestreiten kaum praktikabel: Beide Kontoinhaber können nur gemeinsam über das Konto verfügen. Ein Auftrag muss also immer von allen Kontoinhabern unterzeichnet werden. Praktischer ist das Oder-Konto, bei dem jeder einzeln über das Gemeinschaftskonto verfügen kann. Bestimmte Geschäftsvorfälle wie eine Anschriftsänderung können jedoch nur von beiden gemeinsam bewilligt werden. Wollen Sie das Partnerkonto führen, um Kosten wie Miete, Strom und Lebenshaltung zu teilen, ist das Und-Konto die beste Wahl.
Wie wird das Gemeinschaftskonto eröffnet?
In der Regel haben Banken, die Girokonten führen, auch Gemeinschaftskonten im Angebot. Ob die Partnerkonten kostenfrei geführt werden, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Das Partnerkonto können Sie online bei einer Direktbank oder persönlich bei einer Filialbank eröffnen. Alle Kontoinhaber müssen den Kontoeröffnungsantrag unterzeichnen. Genau wie bei einem Girokonto überprüfen Banken die Bonität der Kontoinhaber mit einer Schufa-Abfrage. Bei negativen Merkmalen lehnt die Bank die Kontoeröffnung unter Umständen ab. Verfügt nur einer der beiden Inhaber über eine positive Schufa, ist die Eröffnung eines Einzelkontos zu empfehlen. Für die zweite Person kann eine Vollmacht zur Verfügung über das Konto eingerichtet werden. Bei einer Vollmachterteilung nimmt die Bank keine Schufa-Abfrage vor.
Banken sind nach den Vorgaben der Abgabenordnung verpflichtet, bei Kontoeröffnung eine Legitimationsprüfung vorzunehmen. Zum Check Ihrer Identität legen Sie einen gültigen Ausweis vor. Die Prüfung wird bei einem Gemeinschaftskonto für jeden Kontoinhaber durchgeführt. Wenn Sie das Konto online bei einer Direktbank eröffnen, erfolgt die Prüfung wahlweise per
- Postident oder
- Videoident
Besonders schnell geht das Videoident-Verfahren, dabei nutzen Sie einen Videochat, um sich online bei einem Mitarbeiter auszuweisen. Beim Postident-Verfahren erhalten Sie entsprechende Unterlagen, die Sie bei einer Filiale der Post vorlegen. Ein Postmitarbeiter übernimmt die Prüfung und leitet die Unterlagen an die Bank weiter.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Wenn Sie mit Ihrem Partner ein Gemeinschaftskonto eröffnen, um eine gemeinsame Haushaltskasse zu führen, ist die zusätzliche Eröffnung eines Tagesgeldkontos sinnvoll. Auf dem separaten Konto können Sie gemeinsam Geld für größere Anschaffungen ansparen. So haben Sie eine Reserve, wenn einmal die Waschmaschine kaputt geht oder eine größere Reparatur ansteht.
Welche Voraussetzungen gelten für das Partnerkonto?
Bei einem Gemeinschaftskonto gelten folgende Voraussetzungen:
- Volljährigkeit aller Kontoinhaber
- Wohnsitz in Deutschland
- keine negativen Schufa-Merkmale
Einige Banken eröffnen das Partnerkonto nur, wenn beide Kontoinhaber unter der gleichen Anschrift gemeldet sind. Sollten Sie das Gemeinschaftskonto nicht zur Führung einer gemeinsamen Haushaltskasse führen und keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, prüfen Sie die Angebote der einzelnen Banken genau. Nicht in jedem Fall ist unter diesen Umständen eine Kontoeröffnung möglich.
Was kostet das Partnerkonto?
Verschiedene Banken haben ein kostenloses Partnerkonto im Angebot. Vor allem bei Online-Banken finden Sie Gemeinschaftskonten mit einer kostenfreien Kontoführung. Einige Anbieter berechnen eine monatliche Pauschale für das Gemeinschaftskonto oder verlangen Gebühren für die Transaktionen. In der monatlichen Pauschale sind in der Regel alle Buchungen, eine Maestrocard oder andere Kreditkarte enthalten. Handelt es sich um ein Partnerkonto mit einer kostenfreien Kontoführung, prüfen Sie am besten, welche Leistungen enthalten sind. Unter Umständen fallen für bestimmte Services Gebühren an. Handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto mit einem Dispo, fallen bei Inanspruchnahme des Kredits Sollzinsen in der vereinbarten Höhe an. Die Abrechnung der Kosten erfolgt üblicherweise vierteljährlich zum Quartalsende.
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Welche Leistungen bietet das Gemeinschaftskonto?
Bei einem Gemeinschaftskonto handelt es sich um ein Girokonto, so dass die Leistungen denen eines normalen Einzelkontos entsprechen. Das Konto dient der Abwicklung des täglichen Zahlungsverkehrs. Folgende Leistungen bietet das Partnerkonto in der Regel:
- Überweisungen
- Lastschriften
- Daueraufträge
- Ein- und Auszahlungen
- bargeldlose Zahlungen mit Debitkarte
Üblicherweise nehmen Sie mit einem Gemeinschaftskonto am Online-Banking teil, so dass Sie jederzeit Einblick in Ihre Umsätze haben. Viele Anbieter haben inzwischen eine Smartphone-App, mit der Sie auch von unterwegs Ihr Konto im Blick haben.
Die Vor- und Nachteile des Partnerkontos
Gerade bei einer gemeinsamen Haushaltsführung ist das Partnerkonto eine perfekte Lösung. Gemeinsame Zahlungen wie Miete oder Strom werden über das Gemeinschaftskonto abgewickelt. Dabei hat jeder Kontoinhaber stets Zugriff auf das Konto und die erfolgten Umsätze. Die meisten Banken händigen Kredit- oder Debitkarten für jede Kontoinhaber aus.
Das Oder-Konto, bei dem jeder Partner unabhängig über das Gemeinschaftskonto verfügen kann, geht mit einigen Nachteilen einher. Einer der Partner kann ohne Wissen des anderen jederzeit das gesamte Guthaben abheben. Im Falle einer Trennung kann das Partnerkonto also durchaus problematisch werden. Zudem haften die Kontoinhaber als Gesamtschuldner, Sollte also einer der Kontoinhaber den kompletten Dispo ausreizen, haftet auch der andere Kontoinhaber für diese Schulden. Auf einem Gemeinschaftskonto sind Pfändungen möglich. Sollte ein Kontoinhaber einem Dritten Geld schulden und es kommt zu einer Kontopfändung, ist das Gemeinschaftskonto zunächst gesperrt und auch der andere Inhaber hat bis zum Ausgleich der Pfändung keinen Zugriff.
Ein Partnerkonto setzt also gegenseitiges Vertrauen voraus. Bei Trennungen muss unter Umständen mit Streitigkeiten gerechnet werden.
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Was passiert im Todesfall mit dem Gemeinschaftskonto?
Handelt es sich bei dem Gemeinschaftskonto um ein Und-Konto und einer der Kontoinhaber stirbt, kann der andere Inhaber nicht mehr über das Konto verfügen. An die Stelle des Verstorbenen treten dessen Erben. Ohne Zustimmung der Erben sind keine Verfügungen möglich. Bei einem Oder-Konto kann der Partner auch nach dem Tod des anderen weiter über das Konto verfügen.
Wie viele Kontoinhaber sind beim Partnerkonto möglich?
Bei vielen Banken ist die Anzahl der Kontoinhaber bei einem Gemeinschaftskonto auf zwei beschränkt, Das Konto wird dass als Partnerkonto geführt und ist ideal für Paare, die eine gemeinsame Haushaltskasse führen. In einer Wohngemeinschaft macht die gemeinsame Kontoführung auch Sinn. Da es hier häufig mehrere Bewohner gibt, müssen Sie das Angebot der Banken genau prüfen. Als Alternative eignet sich auch ein Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern. Für weitere Personen, die über das Konto verfügen sollen, sind Vollmachten möglich. Der Vollmachterteilung müssen beide Kontoinhaber zustimmen.
Kann ein Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt werden?
Die Umwandlung eines Einzelkontos in ein Gemeinschaftskonto ist nicht möglich. Sie müssen also ein neues Partnerkonto eröffnen. Wenn Sie den Aufwand scheuen und künftig die Kosten mit Ihrem Partner teilen wollen, ist auch die Erteilung einer Vollmacht möglich. Der Partner kann dann als Bevollmächtigter über Ihr Konto verfügen. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass auch andere Buchungen über das Einzelkonto abgewickelt werden, die nichts mit der gemeinsamen Haushaltsführung zu tun haben. Ob die Bevollmächtigung sinnvoll ist, hängt also vom jeweiligen Einzelfall ab.
Wie ist die steuerliche Behandlung beim Partnerkonto?
Auf Zinserträge werden bei einem Partnerkonto Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag berechnet. Wenn Sie als Ehepartner ein Gemeinschaftskonto führen, können Sie mit einem Feistellungsauftrag den steuerlichen Freibetrag ausnutzen. Sind Sie nicht verheiratet, ist der Freistellungsauftrag nicht möglich.
Steuerlich relevant können größere Einzahlungen eines Partners werden: Zahlt ein Kontoinhaber einen höheren Betrag auf das Girokonto ein, kann das Finanzamt von einer Schenkung ausgehen. Unter Umständen könnte also eine Schenkungssteuer fällig werden. Wer verheiratet ist, kann seinem Partner innerhalb von zehn Jahren steuerfrei 500.000 Euro schenken. Bei Unverheirateten gilt eine Summe von 20.000 Euro in zehn Jahren.