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Betriebshaftpflicht Hörgeräteakustiker

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Betriebshaftpflicht Hörgeräteakustiker

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Hörgeräteakustiker abgedeckt?

Weil Hörgeräteakustiker in einem therapeutischen Beruf arbeiten, ist eine entsprechend leistungsfähige und verlässliche Absicherung nötig. In der Regel übernimmt die Betriebshaftpflicht diese Absicherung. Sie reduziert damit das Risiko schwerer finanzieller Folgen von Haftpflichtschäden, für die der Hörgeräteakustiker Schadenersatz leisten muss.

Personenschäden und Sachschäden im Ladengeschäft

Zum Hauptabsicherungbereich gehört der Schutz gegen Kosten aus Personen- und Sachschäden. Vor allem in Verbindung mit einem Ladengeschäft ist dieses Risiko substanziell und muss wirkungsvoll abgesichert sein. Die Betriebshaftpflicht übernimmt zentrale Kosten im Rahmen einer maximalen Deckungssumme.

Die richtige Versicherungssumme in der Betriebshaftpflicht für Hörgeräteakustiker

Experten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. Euro. Wir halten eine Absicherung von mindestens 5 Mio. für angemessen, denn vielfach schlagen gestiegene Heilkosten eines Verunfallten bereits auf die Haftpflicht durch. Da die Summe ggf. auch Langzeitschäden, verminderte Arbeitsfähigkeit und Verdienstausfälle decken muss, ist eine höhere Absicherung aus unserer Sicht die verlässlichere Lösung.

Zugänge und Verkehrssicherung

Häufig führen Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht zu Schadenersatzforderungen. Denn für die hindernisfreie und sichere Bewegungsfähigkeit in den Geschäftsräumen ist der Hörgeräteakustiker verantwortlich. Bleibt aber etwas im Weg liegen oder ein umgeschlagener Fußabtreter wird zur Stolperfalle, muss die Betriebshaftpflicht die Forderung übernehmen. Das Spektrum reicht von zerbrochenen Brillen bis zum gebrochenen Arm. Da das Risiko selbst nicht kalkulierbar ist, muss die Versicherungssumme entsprechend in einer schlagkräftigen Höhe vereinbart sein.

Berufliche Risiken: Unfall und Körperverletzung

Hörgeräteakustiker sind in ihrem Beruf noch weitergehende Risiken ausgesetzt, als Unfällen im Ladengeschäft. Heilberufe unterliegen grundsätzlich dem Risiko, dass durch die Berufsausübung direkt jemanden geschädigt wird. Das kann beim Einstellen oder Einsätzen von Hörgeräten der Fall sein, beim Hörtest – oder aber durch die simple körperliche Nähe zum Kunden.

Dass Unfälle nun nicht gerade täglich passieren, ist die eine Sache. Trotzdem können Hörgeräteakustiker nicht auf die passende Betriebshaftpflicht verzichten, die solche Schäden auch im Sinne einer Vermögensschadenhaftung erfassen und ausgleichen kann. Wenn die Betriebshaftpflicht in der Basis-Variante das nicht kann, muss eine separate Vermögensschadenhaftpflicht diese Risiken übernehmen.

Berufliche Risiken: Schäden an Kommissionsware und Ware vor der Auslieferung oder Ausgabe an den Kunden und Schäden an zur Reparatur übernommenen Geräten eines Kunden

Neben den eher „körperlichen“ Risiken von Schadenursachen, müssen im Ladengeschäft und generell im Geschäftsbetrieb beim Hörgeräteakustiker Geräte und Sachen versichert werden, die ihm im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit überlassen wurden. Zum Beispiel Kundengeräte zur Reparatur oder bestellte Ware, die dem Kunden noch angepasst werden muss. Werden die zum Teil sehr teuren Geräte beschädigt, während Mitarbeiter beim Hörgeräteakustiker damit umgehen, ist er schadenersatzpflichtig – ein Ersatzgerät muss bestellt werden und Servicekosten fallen ebenfalls erneut an. Ggf. muss ein Austauschgerät übergangsweise gestellt werden. Diese Kosten müssen angemessen (also in sinnvoller, dem Risiko angepasster Höhe) in einer Betriebshaftpflicht oder einer gleichwertigen Vermögensschadenhaftpflicht aufgefangen werden.

Passiver Rechtsschutz

Die Betriebshaftpflicht prüft alle erhobenen Forderungen an den Hörgeräteakustiker. Ist er für einen Schaden nicht verantwortlich, weist sie die Forderung zurück.

Kosten für diese Prüfung trägt das Versicherungsunternehmen. So bleibt auch bei einer später festgestellten Verantwortung noch die volle Versicherungssumme für den Schadenausgleich.

Die aktive Durchsetzung eigener Interessen und juristischer Belange ist jedoch nicht Teil der passiven Rechtsschutz-Deckung in der Betriebshaftpflicht. Wer Kostenrisiken juristischer Auseinandersetzungen versichern will, braucht einen gewerblichen Rechtsschutz.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Hörgeräteakustiker beachtet werden?

Je nach Geschäftsfeld muss für Hörgeräteakustiker die Betriebshaftpflicht mit gezielten Zusatzleistungen ausgestattet werden. Wer kein Ladengeschäft betreibt, dafür verstärkt Anpassung oder Produktion akustischer Geräte, muss den Fokus der Betriebshaftpflicht entsprechend verändern.

Das heißt: Die tatsächlich bestehenden Risiken bestimmen maßgeblich über die konkreten Leistungen der Betriebshaftpflicht.

Expertentipp: Insbesondere Haftpflichtschäden lassen sich in der Höhe nicht kalkulieren. Darum muss ihre Deckung pauschal und in ausreichender Höhe erfolgen. Prüfen Sie auch Angebote mit Mehrfachdeckung in diesem Bereich. Eine solche Leistung mindert das Risiko einer Deckungslücke, sollten Schadenfälle die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme überschreiten.

Achten Sie darüber hinaus auf unterschiedlich hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden. Dieser Bereich wird auch in einer Berufshaftpflicht versichert. Die Versicherung erfolgt hier auf „echte“ Vermögensschäden – wenn Sie also Geld oder Vermögenswerte erstatten müssen oder eine geldwerte Leistung ausgleichen, die nicht als Personen- oder Sachschaden eingeordnet werden kann.

Auch diese Absicherung muss in einer angemessenen Höhe erfolgen, die Ihr wirkliches Risiko widerspiegelt.

Absicherung eigener Schäden in der Büroversicherung oder einer Betriebsinhaltsversicherung

Die Absicherung gegen Schadenersatzforderungen über die Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar eine der wichtigsten gewerblichen Versicherungen. Sie lässt allerdings den Ersatz eigener Verluste außen vor.

Sogenannte Eigenschäden müssen separat versichert werden. Unter Umständen kann eine Kombi-Police beim gleichen Versicherungsunternehmen günstiger sein. Prüfen Sie das im Vergleich.

Beispielsweise müssen Sie zusätzlich absichern:

Versicherung mehrerer Niederlassungen

Achten Sie darauf, dass eine Betriebshaftpflicht für alle Ihre Niederlassungen gilt. Insbesondere die Höhe der Deckung und die zugesicherten Schadenersatzleistungen spielen eine wichtige Rolle.

Internet-Police in der Betriebshaftpflicht

Wenn Sie regelmäßig oder grundsätzlich Kunden- und Patientendaten über das Internet verschicken, prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflicht Sie ausreichend gegen Datenschäden, Schäden nach einer versehentlichen Virus-Übertragung und ähnliches absichert. In den meisten Policen sind diese aktuellen Risiken bedacht. Prüfen Sie aber, ob die konkrete Leistung Ihrem tatsächlichen Risikoprofil entspricht.

Selbstbeteiligung im Schadenfall

Nutzen Sie Angebote mit Selbstbeteiligung. In der Regel lassen sich kleinere Schäden so ausgleichen, dass die Kosten dafür aus dem Umsatz gedeckt werden können und den Geschäftsbetrieb nicht gefährden. Mit einer Selbstbeteiligung haben Sie in der Regel Einfluss auf die Beitragsgestaltung.