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Berufshaftpflicht Zahnmediziner

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Berufshaftpflicht Zahnmediziner

Die Berufshaftpflicht Zahnmediziner schützt Zahnärzte vor Haftungsrisiken, die sich aus ihrer beruflichen Tätigkeit ergeben. Für Zahnmediziner gilt nämlich wie für jeden anderen praktizierenden Arzt auch: Fügt der Arzt einem Patienten einen Schaden zu, haftet er dafür in vollem Umfang. In solchen Situationen schützt die Berufshaftpflicht Zahnmediziner.

Warum ist die Berufshaftpflicht für Zahnmediziner so wichtig?

Die Berufshaftpflicht stellt für Zahnmediziner den wichtigsten Versicherungsschutz dar. Dieser Versicherungsschutz ist nämlich durch die Berufsordnung für Ärzte verbindlich vorgeschrieben. Konkret bedeutet das: Nur, wer eine Berufshaftpflicht vorweisen kann, darf als Zahnmediziner praktizieren. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Weise der Mediziner praktiziert. Die Versicherungspflicht gilt gleichermaßen für:

  • Freiberufliche Zahnmediziner mit eigener Praxis oder in einer Gemeinschaftspraxis
  • Honorarärzte
  • Zahnärzte in Ausbildung
  • Ärzte in Anstellung

Angestellte Zahnmediziner sind in der Regel über ihren Arbeitgeber abgesichert. Um Restrisiken oder Haftungslücken abzusichern, sollten auch angestellte Zahnmediziner eine eigene Berufshaftpflicht abschließen.

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Vor welchen Risiken schützt eine Berufshaftpflicht Zahnmediziner?

Ist ein Zahnmediziner mit Schadensersatzforderungen konfrontiert, bietet die Berufshaftpflicht auf verschiedene Weise Unterstützung:

  1. Die Versicherung prüft genau, ob tatsächlich ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
  2. Ist der Anspruch gerechtfertigt, reguliert die Versicherung den Schaden.
  3. Ist ein Schadensersatzanspruch unberechtigt, weist die Versicherung ihn mit allen Mitteln zurück. Dazu zählen auch juristische Schritte. Die Kosten dafür trägt die Versicherung in vollem Umfang. Aus diesem Grund bietet sie immer auch einen passiven Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer.

Die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung gelten für unterschiedliche Schadensarten, die im Versicherungsvertrag festgelegt sein müssen. Üblich sind:

  • Sachschäden an Eigentum von Patienten, Arbeit- oder Auftraggebern
  • Personenschäden durch Behandlungsfehler
  • Vermögensschäden, die sich als Konsequenz eines Sach- oder Personenschadens ergeben

Berufshaftpflicht für Zahnmediziner immer individuell anpassen

Die Berufshaftpflicht für Zahnmediziner sichert Risiken ab, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben. Wichtig ist dabei, dass der Versicherungsschutz immer an die individuellen Verhältnisse angepasst wird. Das gilt insbesondere bei speziellen Behandlungsmethoden oder Zusatzqualifikationen. Diese Anpassung ist wichtig, weil der Versicherungsschutz nur für bestimmte berufliche Tätigkeiten gilt. Ist eine Tätigkeit nicht erfasst, besteht auch kein Versicherungsschutz. Wichtig ist außerdem immer eine individuelle Anpassung der Deckungssummen für unterschiedliche Schadensarten.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Eine Berufshaftpflicht benötigen insbesondere selbstständige Zahnmediziner. Aber auch, wer als angestellter Zahnarzt arbeitet, sollte sich absichern. Zwar trägt die Haftung der Arbeitgeber. Es bleiben aber Restrisiken, die Betroffene mit einer eigenen Versicherung gut absichern können.

Wieviel kostet eine Berufshaftpflicht für Zahnmediziner?

Die Kosten für eine Zahnmediziner Berufshaftpflicht lassen sich nicht generell benennen. Das liegt daran, dass der Versicherungsschutz immer in hohem Maße angepasst ist. Viele Versicherungen bieten den gewünschten Schutz außerdem oft in Kombinationen mit anderen Versicherungen an. Hinzu kommt, dass verschiedene Versicherungsanbieter selbst bei gleichen Leistungen oft unterschiedliche Beiträge verlangen.

Interessenten sollten daher immer einen Tarifvergleich vornehmen. Besonders einfach und schnell geht das mit unserem Vergleichsrechner. Lassen Sie sich innerhalb kürzester Zeit günstige Angebote zuschicken, die exakt auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind und vergleichen Sie anschließen ganz in Ruhe.