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Winterdienst Versicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Winterdienst Versicherung?

MC | WinterdienstEs ist das typische Schadensbeispiel: Ein Passant rutscht bei Schnee und Eisglätte auf dem nicht oder unzureichend gestreuten Gehweg vor einem Haus aus, fällt hin und verletzt sich schwer. In der vollen Haftung steht nun der Streupflichtige und hat dem Geschädigten Schadensersatz in unbegrenzter Höhe zu leisten. Streupflichtig kann dabei der Eigentümer des Hauses sein, aber auch ein Mieter, die beauftragte Hausverwaltung, ein Gebäudereinigungsunternehmen oder öffentliche Verkehrsunternehmen. In Deutschland gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Räum- und Streupflicht. Für Häuser gilt, dass bei Schnee und Eisglätte werktags ab sieben und am Wochenende ab neun Uhr bis jeweils 20 Uhr mit Sand, Granulat oder Rollsplit gestreut werden muss. Die Streupflicht gilt dabei bei Häusern für sämtliche Zufahrtswege bis zur Haustür, für Treppen und Durchgänge sowie für die am Haus gelegenen Gehwege. Bei letzteren muss durch die kommunale Satzung die Streupflicht jedoch auf die Anlieger übertragen worden sein. Auch Dächer oder Tiefgaragen müssen übrigens vom Schnee befreit werden. Wer seiner Streupflicht aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht nachkommen kann, ist dazu verpflichtet für einen Ersatz zu sorgen.

Ist der jeweilige Streupflichtige seiner Verpflichtung zum Streuen nachweislich nicht oder nur unvollständig nachgekommen, muss er für den entstandenen Personen- oder Sachschaden Schadensersatz leisten. Vor allem, wenn Personen verletzt werden, kann dies mitunter teuer werden und im schlimmsten Fall sogar die eigene finanzielle Existenz bedrohen, sofern der Geschädigte zum Beispiel bleibende Schäden zurückbehält.

Eine Winterdienst Versicherung übernimmt im Fall eines Falles sämtliche entstandenen Kosten und bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz. Dabei ist eine Winterdienst Versicherung in den wenigsten Fällen als eigenständige Police abzuschließen. Vielmehr ist die Winterdienst Versicherung in der Regel Bestandteil einer Haftpflichtversicherung, zum Beispiel einer

  • privaten Haftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Hausverwalterhaftpflichtversicherung
  • Verkehrssicherungshaftpflichtversicherung

Meist gehört die Winterdienst Versicherung nicht automatisch zum Leistungsumfang einer Haftpflichtversicherung, sondern muss als Zusatzbaustein extra mit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Der Einschluss einer Winterdienst Versicherung in die Haftpflichtversicherung oder auch als eigenständige Police lohnt sich dabei vor allem für

  • Hauseigentümer, die das Haus selbst bewohnen oder auch vermieten
  • Hausverwalter
  • Hausmeister
  • Gebäudereiniger
  • öffentliche Winterstreudienste
  • Garten- und Landschaftsbauer
  • sowie alle weiteren Unternehmen, die gewerblich Schnee- und Eisbereinigung anbieten

Sollte ein Unternehmen oder eine Hausverwaltung eine Winterdienst Versicherung abschließen, so sind neben dem Versicherungsnehmer auch folgende Personen im Versicherungsschutz inbegriffen:

  • Angestellte
  • Aushilfen
  • Zeitarbeiter

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Winterdienst Versicherung mitversichert?

Wer eine Winterdienst Versicherung abschließt, erhält Versicherungsschutz für

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden, die aus Sach- und Personenschäden resultieren,

die Dritten entstanden sind durch

  • das Versäumnis, den Gehweg sowie Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien
  • unzureichende Befreiung der Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eisglätte
  • Schäden, die aufgrund der Tätigkeitsausübung beim Streuen entstanden sind (sogenannte Streuschäden)
  • Versäumnis Laub und Blätter vom Gehweg zu entfernen

Mögliche Schadensbeispiele, bei denen über die Winterdienst Versicherung Versicherungsschutz besteht:

  • Der Hauseigentümer verschläft und verpasst es daher rechtzeitig die Einfahrt des Hauses zu streuen. Der Paketbote rutscht auf der glatten Fläche aus. Er beschädigt nicht nur das Paket, sondern bricht sich dabei das Bein.
  • Der mit dem Streuen beauftragte Hausmeister eines großen Mietshauses versäumt es, den Parkplatz hinter dem Haus zu streuen. Ein einparkendes Auto kann bedingt durch den spiegelglatten Untergrund nicht bremsen und fährt vor die Hauswand. Das Auto ist zerbeult.
  • Beim Streuen mit Granulat ist der Mitarbeiter eines mit dem Winterdienst beauftragten Unternehmens einer Wohnanlage unachtsam, so dass das Granulat den Lack eines neuen Autos zerkratzt.
  • Die Räummaschine rutscht aufgrund einer falschen Bedienung weg und prallt gegen ein parkendes Auto.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Winterdienst Versicherung abschließe?

MC | WinterdienstVor dem Abschluss einer Winterdienst Versicherung sollten Sie überlegen, ob die Winterdienst Versicherung Bestandteil einer Haftpflichtversicherung sein soll oder ob eine eigenständige Police abgeschlossen werden soll. Dies macht nur in wenigen Ausnahmefällen Sinn, zum Beispiel wenn ein Unternehmen allein mit den Winterdienstarbeiten an einem oder mehreren Grundstücken betraut ist.

Im Normalfall reicht es aus, die Winterdienst Versicherung in die private Haftpflicht-, die Hausverwalterhaftpflicht- oder die Betriebshaftpflichtversicherung zu integrieren. Besteht bereits eine Haftpflichtversicherung, fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. In der Regel kann die Winterdienst Versicherung problemlos in die vorhandene Police mit aufgenommen werden.

Machen Sie sich als Streupflichtiger zudem mit Ihren Pflichten beim Winterdienst vertraut. Unter welchen Voraussetzungen unterliegen Sie der Streuverpflichtung? Welche Flächen müssen gestreut werden? Wann und was muss gestreut werden? Unfälle können so bereits im Vorwege vermieden werden.

Wer als Eigentümer ein Unternehmen damit beauftragt hat, den Winterdienst zu übernehmen, der ist dennoch gut beraten, selbst eine Winterdienst Versicherung abzuschließen. Im rechtlichen Sinn kann die Haftung für Schäden nicht übertragen werden. Im Zweifel und bei Unstimmigkeiten kann es ansonsten passieren, dass der Eigentümer letztendlich doch in der Haftung steht und für den Schaden aufkommen muss.

 

Welche Leistungen sind bei einer Winterdienst Versicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Im Rahmen einer Haftpflichtversicherung erbringt die Winterdienst Versicherung folgende Leistungen bis zur jeweils vereinbarten Deckungssumme bei Schadensersatzansprüchen von Dritten:

     

  • Reparatur- und Wiederherstellungskosten bei Sachschäden
  • Kostenübernahme bei Personenschäden zur Wiederherstellung der Gesundheit, wie Behandlungs- und Therapiekosten, Rehabilitationsmaßnahmen, Krankentransporte, Renten- und Pflegezahlungen
  • Zahlung von sogenannten unechten Vermögensschäden, die aus Sach- oder Personenschäden resultieren, zum Beispiel ein Arbeits- und Verdienstausfall bei Personen oder ein Nutzungsausfall bei PKWs
  • Prüfungskosten in Hinblick auf die Berechtigung der Forderung
  • Kosten zur Abwehr von nicht berechtigten Forderungen inklusive rechtlichen Mitteln (passiver Rechtsschutz)

 

Welche Leistungen sind bei einer Winterdienst Versicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

In der Versicherungspolice einer Winterdienst Versicherung ist der Umfang der Leistungen eindeutig festgelegt. Das bedeutet, dass eine Winterdienst Versicherung auch nur diese Leistungen bei Schadensersatzansprüchen erbringt. Weiterhin gibt es wie bei jeder privaten und gewerblichen Haftpflichtversicherung auch bei der Winterdienst Versicherung einige explizit genannte Leistungsausschlüsse. Demnach hat der Versicherte einer Winterdienst Versicherung keinen Anspruch auf Leistungen, bei folgenden Schadensfällen:

  • Schäden, die aus vorsätzlichem Handeln resultieren
  • Schäden an der eigenen Person sowie an eigenen Sachen (Eigenschäden)
  • Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen
  • Schäden, die Familienangehörige erleiden
  • Schäden, deren Höhe über die vereinbarte Deckungssumme hinausgeht

Sollte der Versicherte ein Bußgeld zahlen müssen, so wird dies nicht von der Winterdienst Versicherung übernommen.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MC | WinterdienstSollte es zu einem Sach- oder Personenschaden kommen, der durch einen nicht gestreuten Gehweg oder eine nicht von Eis befreite Zufahrt entstanden ist, für den Sie als Versicherungsnehmer verantwortlich sind, dann müssen Sie unverzüglich die Winterdienst Versicherung informieren. Die späteste Meldefrist beträgt in der Regel sieben Tage. Vor dieser Schadensmeldung sollten Sie jedoch je nach Unfallszenario folgende Maßnahmen ergreifen:

  • bei verletzten Personen Erste Hilfe leisten und falls nötig einen Krankenwagen rufen
  • bei größeren Sach- und Personenschäden die Polizei anrufen
  • sofern möglich, die Unfallstelle sichern, damit nicht noch ein größerer Schaden entsteht, zum Beispiel nachträglich streuen oder die umgekippte Einkaufstasche eines Verletzen aus dem Weg räumen (gesetzliche Schadensminderungspflicht)
  • keine voreiligen Schuldeingeständnisse machen. Darum kümmert sich die Winterdienst Versicherung
  • den Schaden beispielsweise mit Fotos dokumentieren.

Die Schadensmeldung an die Winterdienst Versicherung erfolgt

  • telefonisch über eine rund um die Uhr zur Verfügung stehende Notfall-Hotline der Winterdienst Versicherung oder
  • über ein Online Formular, das das Versicherungsunternehmen meist auf seiner Homepage zur Verfügung stellt oder
  • per Fax oder postalisch in Briefform

Hierbei werden meist detaillierte Angaben zum Unfall verlangt, zum Beispiel wie, wann, wo und weshalb sich der Unfall ereignet hat. Weiterhin benötigt die Winterdienst Versicherung die Daten des Geschädigten, seinen Namen, seine Anschrift sowie die Art der Verletzung beziehungsweise des Sachschadens. Falls vorhanden, dann nennen Sie der Winterdienst Versicherung mögliche Zeugen oder involvierte Behörden, wie die Polizei. Hilfreich sind darüber hinaus schriftliche Dokumente, wie ein ärztliches Attest des Geschädigten oder auch Fotos von der Unfallstelle.

In der Folge wird die Winterdienst Versicherung den Schaden eingehend prüfen, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch des Geschädigten vorliegt. Gemäß Gesetz besteht ein Anspruch auf Leistungen der Winterdienst Versicherung für den Geschädigten nur dann, wenn

  • eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Streupflichtige gegen seine Streupflicht verstoßen hat
  • „allgemeine Glätte“  besteht; vereinzelt glatte Stellen unterliegen nicht der Streupflicht.

Bei einem berechtigten Anspruch übernimmt die Winterdienst Versicherung sämtliche Kosten für Sach- und Personenschäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Sollte dem Geschädigten zumindest eine Teilschuld nachgewiesen werden können, zum Beispiel das Tragen von ungeeignetem Schuhwerk, übernimmt die Winterdienst Versicherung auch nur einen Teil der Kosten. Bei unberechtigten Forderungen wehrt sie diese ab, bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Winterdienst Versicherung ein?

Ganz gleich, ob eine Winterdienst Versicherung im privaten oder gewerblichen Bereich abgeschlossen wurde, die Wartezeit beginnt direkt und ohne Wartezeit mit Abschluss des Versicherungsvertrags und Zahlung der ersten Prämie.

Der Versicherungsschutz gilt dann für die Dauer der vertraglich vereinbarten Laufzeit, welche entweder ein Jahr oder auch mehrere Jahre betragen kann. Grundsätzlich besteht bei einer Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, eine sogenannte Nachhaftung zusätzlich vertraglich zu vereinbaren. Das bedeutet, dass der Schaden sich zwar im Versicherungszeitraum ereignet, die Auswirkung jedoch erst ersichtlich wird, wenn kein Versicherungsschutz über die Winterdienst Versicherung mehr besteht. Die Nachhaftung der Winterdienst Versicherung deckt in dem Fall die Versicherungslücke und übernimmt die nachträglichen Schadensersatzansprüche. Bei einer Winterdienst Versicherung kann dies beispielweise der Fall sein, wenn eine Person stürzt, die Verletzung, zum Beispiel eine innere Organschädigung, erst einige Wochen später erkenntlich wird. Hat der Versicherungsnehmer in der Zwischenzeit seinen Vertrag zur Winterdienst Versicherung gekündigt, besteht über die Nachhaftung weiterhin Anspruch auf Leistungen der Winterdienst Versicherung.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Winterdienst Versicherung sein?

Die Deckungssumme für die Winterdienst Versicherung wird in der Regel pauschal festgelegt und sollte je nach Bedarf ausreichend hoch sein. Sollte die Winterdienst Versicherung Bestandteil einer Haftpflichtversicherung sein, dann gilt diese jeweilige Deckungssumme in der Regel für den gesamten Versicherungsumfang.

Dennoch sollten einige Risikofaktoren bei der Deckungssumme der Winterdienst Versicherung nicht außer Acht gelassen werden:

  • die Größe des Grundstücks
  • die Menge an öffentlichen Verkehrsflächen, die vom Eigentümer gestreut werden müssen
  • die Anzahl der Mieter im Haus
  • die Anzahl der Mitarbeiter, die mit dem Streuen beauftragt sind

Als Mindestversicherungssumme einer Winterdienst Versicherung gelten allgemein folgende Empfehlungen: Personen- und Sachschäden sollten pauschal mit mindestens fünf Millionen Euro versichert sein und Vermögensschäden mit 100.000 Euro.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Winterdienst Versicherung berechnet?

Die Höhe des Beitrags für eine Winterdienst Versicherung hängt vor allem davon ab, ob diese Bestandteil einer Haftpflichtversicherung ist oder als eigenständige Police abgeschlossen wird. Ist der Winterdienst eine zusätzliche Leistung einer Haftpflichtversicherung, wird der Beitrag wahrscheinlich nur geringfügig ansteigen. Die eigenständige Police einer Winterdienst Versicherung ist in aller Regel teurer.

Allgemein beeinflussen folgende Faktoren die Beitragshöhe der Winterdienst Versicherung:

     

  • die Höhe der Deckungssumme
  • die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung, bei der der Versicherte im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen muss
  • Risikofaktoren, wie die Größe des Grundstücks und der zu räumenden Flächen, die allgemeine Frequenz an Passanten oder die Anzahl der Mieter
  • die Laufzeit der Winterdienst Versicherung: Eine längere Laufzeit wirkt sich zugunsten des Beitrags für den Versicherungsnehmer aus.
  • die Zahlungsmodalitäten: Wer seine Beiträge jährlich im Voraus bezahlt, zahlt meist weniger als bei monatlicher Zahlungsweise.
  • die Anzahl der versicherten Personen, zum Beispiel Familienmitglieder oder Angestellte, die mit der Streupflicht betraut sind

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Winterdienst Versicherung für mich?

MC | WinterdienstSpätestens mit Beginn der Wintersaison sollten Sie sich als Hausverwalter, als Unternehmen, das mit dem Winterdienst beauftragt ist, aber auch als Eigentümer eines Grundstücks Gedanken über einen ausreichenden Versicherungsschutz machen. Eine Winterdienst Versicherung schützt Sie vor den Folgen eines Unfalls, den Sie als Streupflichtiger einem Dritten gegenüber zufügen. Damit Sie eine Winterdienst Versicherung abschließen, die neben einem ausreichenden Versicherungsschutz auch möglichst günstige Beiträge bietet, lohnt sich ein Vergleich der Winterdienst Versicherung –übrigens auch vor dem Hintergrund eines Anbieterwechsels.

Informieren Sie sich daher über die einzelnen Tarife einer Winterdienst Versicherung. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • ein kostenloser Tarif-Vergleichsrechner im Internet
  • die persönliche (telefonische) Beratung eines Versicherungsfachmanns
  • die Angebote auf den Homepages der einzelnen Versicherungen

Schnell und übersichtlich ermittelt beispielsweise der Onlinerechner eine Liste an Tarifen, die zu Ihren jeweiligen Vorstellungen passen. Da in der Suchmaske bereits eine Vielzahl an wichtigen Informationen abgefragt werden, wie die Höhe der Deckungssumme, eine Selbstbeteiligung, die Laufzeit oder die Anzahl der versicherten Personen, erhalten Sie Ergebnisse, die Ihrem jeweiligen Bedarf entsprechen. Hieraus können Sie das für Sie attraktivste wählen, zum Beispiel einen Tarif mit einem günstigen Beitrag. In der Regel ist direkt und unkompliziert ein Online-Abschluss möglich.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Winterdienst Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die Schäden reguliert, die der Versicherungsnehmer Dritten gegenüber verursacht hat. Grundsätzlich unterliegt eine Haftpflichtversicherung der steuerlichen Absetzbarkeit. Hierbei sollte jedoch unterschieden werden, ob die Winterdienst Versicherung im privaten oder gewerblichen Bereich abgeschlossen wird:

Winterdienst Versicherung in der privaten Haftpflichtversicherung

Die Winterdienst Versicherung kann steuerrechtlich als Vorsorgeaufwendung angegeben werden. Sie dient dem Zweck, sich gegen Risiken im Leben abzusichern. Voraussetzung für eine steuerliche Absetzbarkeit ist jedoch, dass die jährliche Höchstgrenze nicht überschritten wird. Diese beträgt für Arbeitnehmer und Rentner 1.900 Euro und für Selbstständige 2.800 Euro. Nicht selten sind diese Beträge bereits für die Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen voll ausgeschöpft.

Winterdienst Versicherung in der Betriebs- oder Hausverwalterhaftpflichtversicherung

Beiträge für die Winterdienst Versicherung können auch im gewerblichen Bereich geltend gemacht werden. Sie werden als Betriebsausgaben, die betriebliche Risiken und Belange absichern, bei der jährlichen Steuererklärung angegeben und im vollen Umfang abgesetzt.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Winterdienst Versicherung achten?

Für die Kündigung einer Winterdienst Versicherung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich wird hierbei zwischen zwei Arten der Kündigung unterschieden:

  • die ordentliche Kündigung
  • die außerordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung einer Winterdienst Versicherung

Ordentlich kann eine Winterdienst Versicherung immer zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Diese Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Zu beachten sind dabei die jeweiligen Kündigungsfristen, welche je nach Anbieter zwischen einem Monat und drei Monaten variieren können. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Wird ein Vertrag zur Winterdienst Versicherung nicht gekündigt, dann verlängert er sich meist automatisch um ein weiteres Jahr. Sollte die Winterdienst Versicherung als Bestandteil einer privaten oder gewerblichen Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden sein, gilt es zu prüfen, ob dieser Bestandteil auch gesondert aus der jeweiligen Police wieder herausgenommen werden kann.

Beim Ableben des Versicherungsnehmers der Winterdienst Versicherung reicht es aus, die Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen, eine Kündigung ist nicht nötig.

Die außerordentliche Kündigung der Winterdienst Versicherung

Eine außerordentliche Kündigung während der bestehenden Laufzeit setzt besondere Gründe voraus. Das können zum Beispiel sein:

  • Die Versicherung erhöht die Beiträge
  • Es ist ein Schadensfall eingetreten
  • Das Grundstück wurde veräußert oder das beauftragte Unternehmen ist nicht mehr mit dem Winterdienst beauftragt.

Nach dem jeweiligen Ereignis kann eine außerordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von jeweils einem Monat erfolgen. Zu beachten ist, dass der Versicherer der Winterdienst Versicherung dieselben Rechte einer Kündigung hat.

Wer seine Winterdienst Versicherung kündigt, sollte dies stets vor dem Hintergrund eines Anbieterwechsels tun, da ansonsten auch der wertvolle Versicherungsschutz erlischt. Dieser beinhaltet in der Regel nicht allein den Winterdienst, sondern darüber hinaus das gesamte Haftungsrisiko einer Privatperson oder eines Unternehmens.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Winterdienst Versicherung achten?

Der Wechsel einer Winterdienst Versicherung lohnt sich unter folgenden Überlegungen:

  • weniger Beiträge zu zahlen
  • einen höheren Leistungsumfang zu erhalten
  • einen veränderten Bedarf zu haben
  • mit dem Anbieter unzufrieden sein (zum Beispiel in Bezug auf Service und Beratungsleistungen)

Ein Wechsel der Winterdienst Versicherung sollte im Idealfall zeitlich möglichst übergangslos erfolgen. Achten Sie deshalb immer auf die Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrags der Winterdienst Versicherung. Kommt es zu zeitlichen Überschneidungen, besteht eine Doppelversicherung, bei der Sie auch doppelte Beiträge zahlen müssen. Bei einer zeitlichen Lücke sind Sie unterversichert und haben im Schadensfall keinen Anspruch auf Leistungen der Winterdienst Versicherung.

Damit Sie von dem Wechsel der Winterdienst Versicherung auch profitieren, sollten Sie sich vorher einen genauen Überblick über die diversen Anbieter und Tarife verschaffen. Ein Online Tarifrechner kann dabei genauso hilfreich sein, wie ein unabhängiger Versicherungsexperte. Wir beraten Sie gern.