Die Lebensversicherung ist ein laufender Posten – aber lohnt sie sich noch?

Regelmäßig zum Jahresende steht die Prüfung der Finanzen an. Bei Vielen ist die Lebensversicherung dabei ein dauerhafter Posten. Allerdings sinken die Gewinnerwartungen in den Policen, die Verträge müssen trotzdem bedient werden. Das bringt bei vielen Versicherten die Frage auf, ob die Versicherung beibehalten werden soll oder nicht.

Kündigung der Lebensversicherung

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Lebensversicherung zu kündigen. Das Versicherungsunternehmen zahlt in diesem Fall den feststehenden sogenannten Rückkaufwert aus. Die Summe ist um die spätere Überschussbeteiligung bereinigt. Auch die bisher eingezahlten Beiträge spielen eine Rolle. Allerdings ergibt sich der Wert der Lebensversicherung erst aus ihrem langfristigen Ertrag. Eine vorzeitige Kündigung ist vor diesem Hintergrund oft mit einem finanziellen Verlust verbunden. Sie lohnt sich in vielen Fällen nach mehr als 5 Jahren Laufzeit nicht mehr.

Die Kündigung bedeutet auch das endgültige Auflösen von weiterführenden Leistungen im konkreten Vertrag. Das sind Summen an die Hinterbliebenen im frühzeitigen Todesfall oder Leistungen aus ggf. verbundenen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Hier muss neben der Organisation der Kündigung vor allem erwogen werden, welche Versicherungslücke sich dadurch auftut und wie sie angemessen geschlossen werden kann.

Unser Versprechen

Nur ausgewählte und geprüfte Produkte auf moneycheck.de

  • Unverbindliche Anfragen und Vergleiche
  • Keine versteckten Gebühren
  • Beste Preis/Leistung

Alternativen zur Kündigung

Beitragszahlung aussetzen

Zur kurzfristigen Verbesserung der finanziellen Situation – und anstelle einer Kündigung der Lebensversicherung – kann die Zahlung der Beiträge ausgesetzt werden. Die Beitragsfreistellung kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen.
Beiträge aus Überschüssen – Läuft die Versicherung schon länger, sind neben den eingezahlten Beiträgen zur Bildung der späteren Versicherungssumme auch Überschüsse aus dem gesamten wirtschaftlichen Agieren des Versicherungsunternehmen (im Zusammenhang mit anderen Lebensversicherungen) aufgelaufen. Es ist also bereits mehr Geld vorhanden, als Sie eingezahlt haben. Aus diesen Überschüssen können Sie je nach Versicherungsunternehmen eine Zeitlang die laufenden Beiträge speisen.

Nicht jedes Versicherungsunternehmen bietet das an. Unter anderem hängt das Angebot von der Höhe der Überschüsse und der Perspektive der Lebensversicherung insgesamt ab. Das lässt sich konkret nur mit dem Versicherer direkt klären. Durch die Zahlung aus den Überschüssen, ist die spätere Auszahlung geringer, denn die Überschüsse stecken schon in der Versicherung.

Vorteil: Die Versicherung läuft weiter. Und auch die Zusatzleistungen bleiben bestehen.

Freistellung von der Beitragszahlung – Je nach Versicherungsunternehmen kann die Zahlung der Versicherungsbeiträge auch gänzlich ausgesetzt werden. Damit werden dann keine Beiträge fällig.

Die genauen Bedingungen unterscheiden sich zwischen den Versicherungsunternehmen. In der Regel können Beitragszahlungen bis zu 2 Jahren ausgesetzt werden. Allerdings bestehen keine Ansprüche auf Leistungen aus dem Vertrag (Tod, Unfall oder Berufsunfähigkeit), während die Beitragszahlung ausgesetzt ist.

Vorteil: Es fallen sofort keine Beiträge mehr an. Bei Wiederaufnahme der Zahlungen tritt der alte Vertrag wieder in Kraft und ggf. schlechtere Bedingungen in neueren Verträgen werden umgangen.

Stundung der Beiträge – Je nach Versicherungsunternehmen kann die Zahlung der Beiträge über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgeschoben werden. Die sogenannte Stundung der Beiträge sammelt die Summe offener Beiträge an, die später am Stück nachbezahlt werden müssen. Das macht eine Stundung der Beiträge für die kurzfristige Kompensation finanzieller Engpässe zu einem sehr genau zu planenden Vorgehen. Denn auf die aufgeschobenen Beiträge können – ebenfalls je nach Versicherungsunternehmen – auch noch Zinsen aufgeschlagen werden.

Vorteil der Stundung: Zunächst entfällt die Zahlung der Beiträge vollständig, die Versicherungssumme variiert ggf. nur um ausgefallene Zinsen in der Zeit der Stundung. Alle Nebenleistungen bleiben bestehen (Tod, Unfall und Berufsunfähigkeit, etc.).

Tipp: Auslagerung von Versicherungsleistungen

Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten an, dass kombinierte Verträge aufgeteilt werden können. So kann eine Lebensversicherung gekündigt werden, aber separat die Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallabsicherung weitergeführt werden. Prüfen Sie diese Optionen dann, wenn Sie die Lebensversicherung unbedingt auflösen wollen.

Steuerliche Bedeutung der Kündigung

Eine Versteuerung fällt auf die Differenz an, die zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem ausbezahlten Rückkaufwert entsteht. Ist sie negativ, kann das steuermindernd eingesetzt werden.