Vermögenswirksame Leistungen
Warum sind vermögenswirksame Leistungen sinnvoll?
Wer freut sich nicht über geschenktes Geld? Geld, das Sie zusätzlich zum Gehalt erhalten und das Sie für unterschiedliche Zwecke ansparen können, zum Beispiel als Ergänzung zur Altersvorsorge, als Zuschuss beim Hausbau oder auch für ein Auto, einen Urlaub oder sonstige Dinge, die Sie sich ansonsten nicht mal einfach leisten könnten? Vermögenswirksame Leistungen sind geschenktes Geld, für das sie keine Gegenleistung erbringen müssen.
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers, der in vielen Tarifverträgen vorgegeben ist. Abhängig vom jeweiligen Arbeits- und Tarifvertrag bezahlt der Arbeitgeber seinen angestellten Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zwischen 6,95 Euro und maximal 40 Euro monatlich zusätzlich zum Gehalt in ein vorher festgelegtes Anlage-, Vorsorge- oder anderes Sparprodukt ein. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer unter einer bestimmten Einkommmensgrenze und bei bestimmen Anlageformen, wie Aktienfonds, sogar das Anrecht auf einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss vom Staat. Diese sogenannte Arbeitnehmersparzulage beträgt pro Jahr höchstens 80 Euro.
Vermögenswirksame Leistungen werden dem Arbeitnehmer nicht direkt ausgezahlt und stehen ihm auch nicht unmittelbar zur Verfügung, vielmehr bedarf es einer mindestens sechsjährigen Ansparzeit und einer zusätzlichen Ruhezeit von einem Jahr, bis der Nutznießer das Geld für seine Zwecke verwenden kann oder eine weitere Ansparphase für vermögenswirksame Leistungen beginnt. Die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen zu erhalten, haben jedoch nur bestimmte Personen- beziehungswiese Berufsgruppen, das sind
- befristet und unbefristet angestellte Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst
- Beamte
- Richter
- Auszubildende, Volontäre und Praktikanten
- Soldaten (Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit)
Weiterhin bedarf es einer schriftlichen vertraglichen Vereinbarung über vermögenswirksame Leistungen, zum Beispiel in
- einem Arbeitsvertrag
- einem Tarifvertrag
- einer Betriebsvereinbarung
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Welche Spar- und Anlageformen bestehen für vermögenswirksame Leistungen?
Wer vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber erhält, kann diese in verschiedene Anlage- und Sparprodukte anlegen, je nachdem, wofür er das Geld nutzen möchte – um eine Immobilie zu finanzieren, um für das Alter vorzusorgen oder einfach um Eigenkapital aufzubauen.
Als Anlageformen stehen Ihnen zur Verfügung:
- ein Bausparvertrag
- eine Tilgung eines Baukredits
- ein Aktienfond
- ein Banksparplan
- eine betriebliche Altersvorsorge
- eine Lebensversicherung
Beachten Sie, dass Sie die Arbeitnehmersparzulage ausschließlich bei einem Bausparvertrag, einem Aktienfond oder bei der Tilgung eines Baukredits erhalten.
Vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag:
Wer plant, in der Zukunft ein Haus zu bauen oder zu kaufen, für den kann das Ansparen über vermögenswirksame Leistungen in einem Bausparvertrag sinnvoll sein. Im Rahmen des Bausparvertrags können vermögenswirksame Leistungen auch bei einer bestehenden Immobilie für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen verwendet werden. Neben der zusätzlichen Arbeitnehmersparzulage besteht beim Bausparvertrag die Möglichkeit auf eine weitere staatliche Förderung mit der Wohnungsbauprämie. Mit einem Bausparvertrag sparen Sie risikolos zu einem festen Zinsniveau.
Vermögenswirksame Leistungen zur Tilgung von Baukrediten:
Bei einem bestehenden Baukredit können Sie sich den monatlichen Betrag für vermögenswirksame Leistungen (und gegebenenfalls die Arbeitnehmersparzulage) direkt auf das jeweilige Darlehenskonto überweisen lassen, um das Geld zur schnelleren Tilgung des Baukredits zu nutzen. Für alle anderen Kredite können vermögenswirksame Leistungen jedoch nicht genutzt werden.
Vermögenswirksame Leistungen für einen Aktienfond:
Wer sich für die Ansparung in einem Aktienfond entscheidet, hat die Chance eine hohe Rendite zu erzielen, muss jedoch auch ein größeres Verlustrisiko einkalkulieren. Das Anlegen von Kapital in Aktien unterliegt ständigen Kursschwankungen. Beim Aktienfond ist die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage etwas höher und damit für eine größere Personengruppe interessanter.
Vermögenswirksame Leistungen für einen Banksparplan:
Mit einem Banksparplan sind Sie bei der Ansparung der vermögenswirksamen Leistungen auf der sicheren Seite. Der Auszahlungsbetrag steht bereits bei Eröffnung des gesonderten Kontos für vermögenswirksame Leistungen fest. Die Verzinsung ist relativ niedrig, dafür gewähren die Banken zum Ende der Laufzeit einen Bonus von bis zu 14 Prozent auf den angesparten Betrag. Ein Banksparplan lohnt sich vor allem für diejenigen, die keine staatliche Förderung erhalten.
Vermögenswirksame Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge:
Wer vermögenswirksame Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge verwendet, zum Beispiel für die Betriebsrente, profitiert dadurch, dass er vermögenswirksame Leistungen nicht versteuern muss und auch die Sozialabgaben entfallen. Diese Abgaben fallen dann allerdings im Alter mit Auszahlung der Betriebsrente an. Die Anlage für die betriebliche Altersvorsorge ist eine langfristige Anlageform, das Geld der vermögenswirksamen Leistungen steht erst im Rentenalter zur Verfügung. Eine staatliche Förderung ist nicht vorgesehen.
Vermögenswirksamen Leistungen für eine Lebensversicherung:
Die Beträge für vermögenswirksame Leistungen können auch in eine klassische Lebensversicherung eingezahlt werden, bei der Sie am Ende eine Kapitalleistung oder eine monatliche Rente erhalten. Die gesetzliche Mindestdauer beträgt zwölf Jahre, die Arbeitnehmersparzulage ist nicht vorgesehen.
Was sollte ich beachten, bevor ich vermögenswirksame Leistungen abschließe?
Grundsätzlich ist es zu empfehlen, dass Sie sich im Vorwege immer bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen oder im jeweiligen Tarif- oder Arbeitsvertrag nachlesen, ob Sie einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben. Ist das der Fall, sollten Sie sich, bevor Sie vermögenswirksame Leistungen bei Ihrem Arbeitgeber beantragen und ihm einen entsprechenden Vertrag für vermögenswirksame Leistungen vorlegen, entscheiden, welche Anlageform für Sie individuell die sinnvollste ist.
Dafür sollte grundsätzlich feststehen, ob Sie eine Arbeitnehmersparzulage erhalten. Haben Sie einen Anspruch auf diese zusätzliche staatliche Förderung, kann es sich lohnen, vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag, einen Aktienfond oder zur Tilgung eines Baukredits zu verwenden, denn nur für diese Anlageformen wird die Arbeitnehmersparzulage gezahlt. Um diese zu erhalten, gilt es jedoch, eine bestimmte Einkommensgrenze nicht zu überschreiten. Demnach darf ihr Nettoeinkommen höchstens
- 17.900 Euro bei einem Bausparvertrag und bei der Tilgung eines Baukredits
- 20.000 Euro bei einem Aktienfond
betragen. Wer bei einem Bausparvertrag zusätzlich die Wohnungsbauprämie erhalten möchte, darf netto nicht mehr als 25.600 Euro verdienen. Für Ehepaare gelten jeweils die doppelten Beträge.
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich prozentual nach den eingezahlten Sparbeiträgen für vermögenswirksame Leistungen und beläuft sich auf
- 9 Prozent und maximal 43 Euro pro Jahr bei Bausparverträgen und der Tilgung von Baukrediten
- 20 Prozent und maximal 80 Euro pro Jahr bei Aktienfonds
Ehepartner erhalten die doppelte Summe. Um den maximalen Betrag der Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, empfiehlt es sich – sofern der Arbeitgeber nicht den Höchstbetrag von 40 Euro monatlich vermögenswirksame Leistungen zahlt, die Differenz selbst in die entsprechende Anlage einzuzahlen. In dem Fall ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, den von Ihnen bestimmten Betrag von Ihrem Gehalt zu kürzen und gemeinsam mit seinem Anteil vermögenswirksame Leistungen auf das entsprechende Anlagekonto zu überweisen. Sie können dürfen auf diese Konten übrigens keine Einzahlungen vornehmen.
Der Anspruch oder auch Nicht-Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage kann ein entscheidendes Kriterium für die Wahl der Anlageform für vermögenswirksame Leistungen sein. Grundsätzlich spielen aber auch immer die jeweiligen Lebensumstände des Sparers eine wesentliche Rolle. Stellen Sie daher vor Ihrer Entscheidung zum Beispiel folgende Überlegungen an:
- Wofür möchte ich das Geld in der Zukunft verwenden?
- Sollen mir vermögenswirksame Leistungen bereits nach sieben Jahren zur Verfügung stehen oder möchte ich vermögenswirksame Leistungen langfristig ansparen?
- Wünsche ich eine sichere Geldanlage oder bin ich bereit ein gewisses Risiko in Kauf zu nehmen?
- Soll die Rendite möglichst groß sein?
Fragen Sie im Zweifel immer einen Experten, der Sie bei der Auswahl des optimalen Sparprodukts für vermögenswirksame Leistungen unterstützend beraten kann.
Welche Leistungen erhalten Sie aus einer Anlage für vermögenswirksame Leistungen?
Die Höhe des Betrags, der Ihnen nach der Sparphase aus den vermögenswirksamen Leistungen zur Verfügung steht, hängt ab von
- der Höhe des monatlichen Betrags für vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber
- dem Betrag, den Sie selbst für vermögenswirksame Leistungen zahlen
- der Höhe der Arbeitnehmersparzulage
- der gewählten Spar- beziehungsweise Anlageform
Grundsätzlich gilt die Faustformel: Je mehr vermögenswirksame Leistungen Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, desto höher fällt auch der Ertrag aus. Generell schwankt der Betrag für vermögenswirksame Leistungen zwischen 6,95 Euro und knapp 40 Euro pro Monat als fester Zuschuss. Maximal können Sie pro Jahr daher 480 Euro vermögenswirksame Leistungen bekommen. Wieviel der Arbeitgeber zahlt, hängt vor allem vom Tarifvertrag der jeweiligen Branche sowie von den Betriebsvereinbarungen ab. Bei der Arbeitnehmersparzulage können zusätzlich bis zu 80 Euro im Jahr angespart werden.
Weiterhin spielt bei der Höhe des Ertrags zudem die jeweilige Anlageform eine nicht unwesentliche Rolle: Grundsätzlich erhalten Sie bei den langfristigen Sparprodukten, wie Lebensversicherung und betriebliche Altersvorsorge, am Ende einen höheren Betrag als bei den anderen Anlageoptionen. Dafür wurden aber auch über einen deutlich längeren Zeitraum vermögenswirksame Leistungen eingezahlt. Dies gilt übrigens für alle Anlagemodelle: Je länger die Laufzeit (auch über die sechs Jahre hinaus), desto höher die Summe, die Ihnen final zur Verfügung steht.
Bei einem Aktienfond besteht die Aussicht auf den größtmöglichen Ertrag, außerdem ist die Arbeitnehmersparzulage mit 20 Prozent am höchsten. Durch mögliche Kursverluste ist jedoch auch das Risiko gegeben, dass Sie am Ende weniger erhalten als Sie eingezahlt haben. Bei der Tilgung eines Baukredits erhalten Sie nach der Sperrfrist von sechs Jahren keine Leistungen, da diese direkt in die Tilgung eines Darlehens fließen und somit für eine Auszahlung nicht mehr bereit stehen.
In welchen Fällen erhalten Sie aus einer Anlage für vermögenswirksame Leistungen keine Leistungen?
Sofern Sie vermögenswirksame Leistungen beanspruchen können und diese in eine der möglichen Sparprodukte angelegt haben, besteht auch ein Leistungsanspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Mit anderen Worten: Sie erhalten Ihre vermögenswirksamen Leistungen garantiert. Einzig beim Aktienfond sollten Sie gegebenenfalls mögliche Verluste mit einkalkulieren.
Das Geld der vermögenswirksamen Leistungen steht Ihnen jedoch nicht unmittelbar zur Verfügung: Sie erhalten es erst frühestens nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren beziehungsweise einer vertraglich länger vereinbarten Laufzeit bei der betrieblichen Altersvorsorge und der Lebensversicherung. Bei diesen Versicherungen sollten Sie zudem darauf achten, dass Sie einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren. Denn sollte der Versicherungsnehmer vor Laufzeitende versterben, hätten die Angehörigen kein Anrecht auf die Leistungen und dementsprechend auch nicht auf vermögenswirksame Leistungen.
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Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Sowohl bei einem Bausparvertrag, einem Banksparplan als auch einem Aktienfond handelt es sich um Finanzanlagen, bei denen keine zusätzlichen Leistungen oder Bausteine vereinbart werden können. Dahingegen sind die Anlageformen für die Altersvorsorge Versicherungen, die in der Regel die Möglichkeit für Zusatzleistungen bieten, zum Beispiel:
- einen Hinterbliebenenschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer verstirbt, bevor er seine Kapitalleistung der Lebensversicherung oder seine Betriebsrente selbst in Anspruch nehmen kann
- eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit
Wann erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen erhalten Sie, sobald er Arbeitgeber den Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen bewilligt. Dafür müssen Sie ihm Ihren jeweiligen Vertrag über die von Ihnen gewählte VL-Anlage vorlegen. Der Arbeitgeber überweist den Betrag dann monatlich mit der Gehaltsabrechnung auf das jeweilige Anlagekonto. Sofern Sie selbst einen Eigenanteil für vermögenswirksame Leistungen zahlen, wird der Betrag automatisch von Ihrem Lohn oder Gehalt abgezogen.
Zur freien Verfügung steht das Geld für vermögenswirksame Leistungen jedoch noch nicht. Bei allen Finanzanlagen für vermögenswirksame Leistungen muss der Arbeitgeber mindestens sechs Jahre lang vermögenswirksame Leistungen eingezahlt haben. Nach Ablauf der sechsjährigen Laufzeit folgt eine Ruhe- oder Wartezeit von einem Jahr. Erst danach können Sie über vermögenswirksame Leistungen frei verfügen. Wer das nicht möchte, kann die jeweilige Anlageform für vermögenswirksame Leistungen übergangslos verlängern und für die nächsten sechs Jahre festlegen.
Eine Ausnahme stellt die Tilgung eines Baukredits dar: Auch wenn Sie das Geld nicht direkt in der Hand halten, profitieren Sie dennoch zeitlich unmittelbar davon. In dem Fall tilgen vermögenswirksame Leistungen direkt einen laufenden Kredit und können zu einer geringeren Kreditrate oder einer verkürzten Kreditlaufzeit führen.
Bei den Versicherungen zur Altersvorsorge, erhält der Versicherungsnehmer erst nach Laufzeitende der Police und dem Erreichen eines bestimmten Alters seine Leistungen der Betriebsrente und der Lebensversicherung, in denen jeweils vermögenswirksame Leistungen enthalten sind. Meist erfolgt die Kapitalzahlung oder der Beginn der monatlichen Rentenzahlung in einem Alter zwischen 60 und 65 Jahren. Wurden vermögenswirksame Leistungen bereits in jungen Jahren in eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Lebensversicherung eingezahlt, ist es daher möglich, dass Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen erst nach 40 Jahren oder gar noch später erhalten.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme für vermögenswirksame Leistungen sein?
Grundsätzlich ist es vorteilhaft, wenn die Höhe des monatlichen Betrags für vermögenswirksame Leistungen so hoch wie möglich ist. Gemäß Gesetz dürfen vermögenswirksame Leistungen jedoch maximal 40 Euro betragen. Zahlt der Arbeitgeber nicht den vollen Betrag, lohnt es sich, die Differenz bis zur Höchstgrenze aus eigener Tasche aufzustocken. In dem Fall besteht auch die Chance, dass Sie die maximale Arbeitnehmersparzulage von 80 Euro pro Jahr erhalten.
Von einer Deckungssumme kann jedoch nur bei den Versicherungen für die Altersvorsorge gesprochen werden: Hierbei gibt die jeweils vereinbarte Deckungssumme vor, wieviel Geld Ihnen nach Ablauf der Laufzeit als einmalige Kapitalauszahlung oder in Form einer monatlichen Rente zur Verfügung steht. Bei einem Hinterbliebenenschutz wird eine separate Deckungssumme berechnet. Dafür sollten Sie bereits bei Vertragsabschluss gut überlegen, wieviel finanzielle Mittel Sie im Alter benötigen. Möglicherweise haben Sie auch noch andere Vorkehrungen für das Rentenalter getroffen. Anhand der vorgegebenen Deckungssumme errechnet sich dann der Beitrag für die Altersvorsorge. Reichen die Einzahlungen der vermögenswirksamen Leistungen nicht für die optimale Deckungssumme aus, muss der Versicherte noch einen Teil selbst für die Versicherung zahlen.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag für vermögenswirksame Leistungen berechnet?
Der Beitrag für vermögenswirksame Leistung ist gleichzusetzen mit dem Betrag, der monatlich auf ein spezielles Anlage- oder Depotkonto eingezahlt wird. Diese Höhe hängt davon ab, wieviel vermögenswirksame Leistungen
- der Arbeitgeber zahlt
- Sie selbst dazu zahlen
Je nach Tarifvertrag der Branche und den jeweiligen Betriebsbedingungen erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber zwischen 6,95 Euro und 40 Euro vermögenswirksame Leistungen. Diesen Beitrag können Sie nach Belieben, jedoch maximal bis zur Höchstgrenze von 40 Euro mit Ihrem eigenen Gehalt aufstocken.
Werden vermögenswirksame Leistungen für die Altersvorsorge genutzt, hängt der Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge und für die Lebensversicherung davon ab, wieviel Geld Ihnen am Ende der Laufzeit zur Verfügung stehen soll. Je höher die vereinbarte Deckungssumme, desto höher auch der Beitrag. Ist dieser höher als 40 Euro pro Monat (sprich der maximalen Höhe für vermögenswirksame Leistungen), muss die Differenz mit eigenen finanziellen Mitteln getragen werden.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Angebote für vermögenswirksame Leistungen für mich?
Grundsätzlich kann ein Vergleich für vermögenswirksame Leistungen auf zwei Ebenen stattfinden:
- ein Vergleich unterschiedlicher Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen
- ein Vergleich einer Anlageform für vermögenswirksame Leistungen bei unterschiedlichen Anbietern
Folgende Aspekte können bei einem effektiven Vergleich auf beiden Ebenen sinnvoll sein:
- die zu erzielenden Rendite
- die bestehenden Fördermöglichkeiten
- die Vertragslaufzeiten
- das Sparziel
- die Abschlussgebühren
Wer sich nicht sicher ist, in welches Sparprodukt er vermögenswirksame Leistungen anlegen will, ob in eine Finanz- oder eine Versicherungsanlage, der sollte sich vorab über die verschiedenen Anlageformen genau informieren und die jeweiligen Vor- und Nachteile vergleichend gegenüberstellen.
Sind Sie sich sicher, wie Sie vermögenswirksame Leistungen anlegen möchten, dann vergleichen Sie bestenfalls diverse Angebote Ihrer gewünschten Anlageform für vermögenswirksame Leistungen bei unterschiedlichen Anbietern von Banken, Bausparkassen oder Versicherungen. Für Versicherungen, wie eine Lebensversicherung, können Sie beispielsweise einen kostenlosen Online-Tarifrechner für einen effektiven Vergleich nutzen.
Ist es möglich, eine Anlage für vermögenswirksame Leistungen flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Die Möglichkeit für eine flexible Anpassung ist grundsätzlich für vermögenswirksame Leistungen gegeben. So kann beispielsweise während der Laufzeit der Betrag für vermögenswirksame Leistungen bei jeder Anlageform verändert werden, unter anderem dann, wenn der Arbeitgeber seinen Anteil für vermögenswirksame Leistungen erhöht oder auch dann, wenn Sie keinen eigenen Anteil mehr zahlen möchten oder können.
Flexibel sind die jeweiligen Anlageprodukte auch dann, wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln und Ihren VL-Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen möchten. Meist laufen die Verträge ohne Komplikationen einfach weiter. Im Falle einer Arbeitslosigkeit besteht in der Regel sogar die Option, die Anlage, das Konto oder das Depot beitragsfrei zu stellen oder auch die Beiträge selbst zu zahlen.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Vermögenswirksame Leistungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, stellen eine Ergänzung des Bruttogehalts dar. Dementsprechend unterliegen vermögenswirksame Leistungen der Steuer- und Sozialabgabenpflicht: Während der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen direkt auf das Sparkonto überweist, zahlen Sie mit der monatlichen Gehaltsabrechnung die Steuern und Sozialabgaben auf die maximal 40 Euro. Der Steuerbetrag ist jedoch in der Regel geringfügig.
Steuerpflichtig sind übrigens auch die Kapitalerträge für vermögenswirksame Leistungen, die Sie nach Ende der Laufzeit erwirtschaftet haben. Mit einem entsprechenden Freistellungauftrag, der spätestens dann eingerichtet werden sollte, wenn das Geld für vermögenswirksame Leistungen zur Verfügung steht, entfällt jedoch die jeweilige Steuerbelastung, sofern die Höchstsumme von insgesamt 801 Euro auf sämtliche Kapitalerträge nicht überschritten wird.
Eine Ausnahme stellt die Anlage der VL für die betriebliche Altersvorsorge dar: Für vermögenswirksame Leistungen werden hierbei weder Steuern noch Sozialabgaben erhoben, auch nicht für die selbst eingezahlten Beiträge. Zu beachten ist jedoch, dass diese Abgaben mit Auszahlung der Betriebsrente fällig werden. Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung müssen sogar zum vollen Beitragssatz gezahlt werden.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Anlage für vermögenswirksame Leistungen achten?
Die vorzeitige Kündigung einer Anlage für vermögenswirksame Leistungen ist grundsätzlich möglich, im Allgemeinen aber nicht zu empfehlen. Wer vor Ablauf der sieben Jahre Sperrfrist seine Anlage für vermögenswirksame Leistungen kündigt, muss mit deutlichen Nachteilen rechnen. So geht beispielsweise der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren und muss zurück erstattet werden. Ausnahmen bestehen lediglich dann, wenn der Arbeitnehmer
- länger als ein Jahr arbeitslos ist
- sich selbstständig macht
- heiratet
Wer seine Lebensversicherung kündigt, muss in aller Regel mit herben finanziellen Einbußen rechnen, da der Rückkaufswert der Versicherung meist äußerst gering ausfällt, im schlechtesten Fall erhalten Sie keinen Cent zurück. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich, vor allem dann nicht, wenn diese betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber finanziert wird, was bei den vermögenswirksamen Leistungen der Fall ist.
Eine durchaus sinnvollere Alternative anstelle einer Kündigung kann eine Beitragsfreistellung beziehungsweise das Ruhenlassen der jeweiligen Anlage für vermögenswirksame Leistungen sein. Hierbei werden für einen gewissen Zeitraum keine Beträge für vermögenswirksame Leistungen mehr in die Sparanlage eingezahlt, der Vertrag bleibt jedoch bestehen. Am Ende der Sperrfrist von sieben Jahren erhält der Arbeitnehmer die Summe der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen ausgezahlt. Die Arbeitnehmersparzulage geht nicht verloren. Die Möglichkeit ist zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder einem Arbeitsplatzwechsel sinnvoll, wenn der neue Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen nicht zahlen sollte.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Anlage für vermögenswirksame Leistungen achten?
In der Regel ist ein Wechsel der gewählten Anlageform für vermögenswirksame Leistungen möglich. So besteht beispielsweise die Option, von einem Bausparvertrag zu einem Banksparvertrag zu wechseln. Dafür wird die bestehende Anlage ruhend gelegt und der bereits angesparte Betrag vermögenswirksame Leistungen steht nach Ablauf der Sperrfrist zur Verfügung. Die folgenden Einzahlungen für vermögenswirksame Leistungen erfolgen dann auf das neue Anlagekonto für den Banksparvertrag. Hierbei beginnt dann allerdings die Sperrfrist von sieben Jahren erneut. Beachten Sie jedoch, dass bei einer neuen Anlageform eventuell neue Abschlussgebühren fällig werden.
Die Option eines Wechsels besteht jedoch nicht bei einem besparten Aktienfond, zum Beispiel aus dem Grund, weil der Aktienkurs fällt und mit Verlusten zu rechnen ist. In den Aktienfond muss daher bis zum Ende der Laufzeit von sieben Jahren eingezahlt werden beziehungsweise kann er auch gekündigt oder ruhend gestellt werden. Sie können sich in dem Fall jedoch nicht für ein anderes Anlageprodukt oder einen anderen Aktienfond entscheiden.